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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2912
OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08 (https://dejure.org/2008,2912)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.08.2008 - 5 U 29/08 (https://dejure.org/2008,2912)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. August 2008 - 5 U 29/08 (https://dejure.org/2008,2912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Geschädigten zur Abrechnung auf Neuwagenbasis nach einem Verkehrsunfall; Abrechnung auf Neuwagenbasis bei erheblicher Beschädigung eines fabrikneuen und vor weniger als einem Monat zugelassen PKW mit einer Laufleistung von weniger als 1.000 km; ...

  • Judicialis

    BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines fabrikneuen PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschädigung eines fast neuen Pkws

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Abrechnung auf Neuwagenbasis

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Unfallschaden: Beschädigung eines fabrikneuen Pkw

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pkw-Unfallschaden: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines neuen Pkws

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pkw-Unfallschaden: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines neuen Pkws!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pkw-Unfallschaden: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines neuen Pkws!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 141
  • NZV 2008, 559
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08
    In Anlehnung an die Entscheidung des BGH vom 04.03.1976 (NJW 76, 1202) besteht zwar Einigkeit, dass nach erheblicher Beschädigung eines fabrikneuen Personenkraftwagens sich der Geschädigte nicht mit einer Instandsetzung abfinden muss, sondern eine Entschädigung auf Neuwagenbasis fordern darf.

    Der BGH (NJW 76, 1202) verweist insoweit auf die besondere Wertschätzung eines fabrikneuen unfallfreien Kfz, die schaden rechtlich erheblich sei.

  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01

    Schadensbeseitigung bei einem neuwertigen PKW auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08
    Ein Teil der Rechtsprechung sieht eine erhebliche Beschädigung schon dann als gegeben an, wenn es sich nicht um einen bloßen Bagatellschaden handelt, nämlich einen Schaden, der sich durch bloßes Auswechseln von Teilen folgenlos beheben läßt (OLG Oldenburg, NJWE-VHR 97, 106; OLG Dresden NJOZ 01, 1593; OLG Hamm DAR 89, 188 und NZV 01, 478; LG Mönchen-Gladbach NJW-RR 2006, 244), z.B. Austausch von Scheinwerfergläsern, Spiegeln, Stoßstangen.
  • BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08
    Qualitative Einschränkungen der Erheblichkeit (Beschädigung sicherheitsrelevanter Teile, verbleibende erhebliche Schönheitsfehler und auch Gefährdung von Garantieansprüchen) sind nur bei "Neuwagen" mit einer Laufleistung von über 1.000 bis zu 3.000 km vorzunehmen (BGH NJW 83, 2694).
  • OLG Celle, 19.06.2003 - 14 U 268/02

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verkehrsunfalls; Zulässigkeit der Abrechung auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08
    Der andere Teil der Rechtsprechung meint - in unterschiedlicher Gewichtung -, dass der Schaden einen erheblichen Prozentsatz des Neuwertes ausmachen (vertreten werden hier bis zu 30 %) und/oder dass der Schaden qualitativ erheblich sein müsse, so wenn tragende oder sicherheitsrelevante Teile betroffen sind (OLG Celle, NJW-RR 03, 1381; OLG Hamm NZV 04, 586).
  • LG Mönchengladbach, 25.10.2005 - 5 S 53/05

    Haftpflicht: Neuwertentschädigung - Neuwertentschädigung ohne Neuanschaffung?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08
    Ein Teil der Rechtsprechung sieht eine erhebliche Beschädigung schon dann als gegeben an, wenn es sich nicht um einen bloßen Bagatellschaden handelt, nämlich einen Schaden, der sich durch bloßes Auswechseln von Teilen folgenlos beheben läßt (OLG Oldenburg, NJWE-VHR 97, 106; OLG Dresden NJOZ 01, 1593; OLG Hamm DAR 89, 188 und NZV 01, 478; LG Mönchen-Gladbach NJW-RR 2006, 244), z.B. Austausch von Scheinwerfergläsern, Spiegeln, Stoßstangen.
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2008, 53) stellt nämlich die Tatsache, dass ein Fahrzeug bei einem Unfall einen nicht unerheblichen Schaden erlitten hat einen Sachmangel dar, der anders als ein bloßer Bagatellschaden zu offenbaren ist.
  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08
    Nach BGH NJW 82, 433 kann unter Umständen der "Schmelz der Neuwertigkeit" sogar bei einer Laufleistung bis 3.000 km zu Buche schlagen.
  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 U 136/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der

    Im Übrigen ist ein Abzug für die Weiternutzung des Unfallfahrzeugs bis zur Auslieferung des Ersatzfahrzeugs im Allgemeinen jedoch nicht angezeigt (OLG Nürnberg, Urteil vom 15. August 2008 - 5 U 29/08, juris Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 58/08

    Voraussetzungen der Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines

    Dem Geschädigten ist grundsätzlich eine Weiterbenutzung des reparierten Unfallfahrzeuges zumutbar, wenn durch den Unfall ausschließlich Teile betroffen waren, durch deren spurenlose Auswechslung der frühere Zustand voll wieder hergestellt werden kann (vgl. BGH NJW 1976, 1202; NJW 1982, 433; OLG Nürnberg, DAR 2009, 37).
  • OLG München, 01.12.2009 - 10 U 4364/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schadensabrechnung bei Anschaffung eines

    22 Nach h.M. kommt bei der Beschädigung eines neuwertigen Fahrzeugs eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nur in Betracht, wenn der Unfall nicht ausschließlich solche Teile des Pkw betroffen hat, durch deren spurenlose Auswechslung der frühere Zustand voll wiederhergestellt werden kann (OLG Celle OLGR 2002, 278 f.; 2003, 444 = NJW-RR 2003, 1381 = NZV 2004, 586; OLG Nürnberg NZV 2008, 559; Senat a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2015 - L 14 U 18/15
    Aufgrund der anschließend von der Beklagten bescheidmäßig vorgenommenen Einstellung des Verletztengeldes führten die Beteiligten ein Klageverfahren beim Sozialgericht (SG) Bremen (Az.: S 5 U 29/08), das mit einem von der Beklagten mit Schriftsatz vom 16. Juli 2009 abgegebenen und vom Kläger mit Schriftsatz vom 30. Juli 2009 angenommenen Anerkenntnis seine Erledigung gefunden hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5734
OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07 (https://dejure.org/2008,5734)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.08.2008 - 7 U 89/07 (https://dejure.org/2008,5734)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. August 2008 - 7 U 89/07 (https://dejure.org/2008,5734)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Bei einer Kollision zwischen einem vorfahrtsberechtigten Pkw und einem Radfahrer haftet der Radfahrer voll, wenn allein ein grober Vorfahrtsverstoß des Radfahrers feststeht, hingegen keine gefahrerhöhenden Umstände auf Seiten des Pkw-Fahrers.

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Vorfahrtberechtigten PKW

  • RA Kotz

    Radfahrer - Alleinhaftung bei Verkehrsunfall

  • Judicialis

    StVG § 18; ; StVG § 9; ; BGB § 254; ; StVO § 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem vorfahrtberechtigten PKW

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 141
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05

    Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07
    Wenngleich sich die hier vorliegende Konstellation von derjenigen unterscheidet, die den Entscheidungen BGH NJW 2006, S. 152 ff und BGH NJW 2007, S. 1531 f. zugrunde lag - in jenen Fällen war zu streitigen technischen Fragen erst mit der Berufungsbegründung ein Privatgutachten vorgelegt worden - hätte es zumindest nahe gelegen, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen und sodann unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens des Klägers zu entscheiden.
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07
    Wenngleich sich die hier vorliegende Konstellation von derjenigen unterscheidet, die den Entscheidungen BGH NJW 2006, S. 152 ff und BGH NJW 2007, S. 1531 f. zugrunde lag - in jenen Fällen war zu streitigen technischen Fragen erst mit der Berufungsbegründung ein Privatgutachten vorgelegt worden - hätte es zumindest nahe gelegen, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen und sodann unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens des Klägers zu entscheiden.
  • OLG München, 30.09.2011 - 10 U 2333/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines auf der

    Tatsächlich hat der Beklagte wegen seines grob verkehrswidrigen Verhaltens, das eine Haftung der Klägerin aus Betriebsgefahr zurücktreten lässt, vollständigen Schadensersatz zu leisten, da auf Grund der zutreffenden tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts eine Gefahrerhöhung beim Autofahrer gerade nicht angenommen werden kann (vgl. OLG Schleswig, MDR 2009, 141).
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