Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 27.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.07.2008 - 6 U 60/08   

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https://dejure.org/2008,2677
OLG Hamm, 21.07.2008 - 6 U 60/08 (https://dejure.org/2008,2677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2008 - 6 U 60/08 (https://dejure.org/2008,2677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - 6 U 60/08 (https://dejure.org/2008,2677)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Schmerzensgeld sowie Schadensersatz wegen eines möglicherweise durch einen Hund verursachten Fahradunfalls; Prüfung des Vorliegens einer Halterhaftung; Bestehen einer Anleinpflicht an Straßen durch eine ordnungsbehördliche Verordnung einer Stadt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrradunfall durch Hund - Schadensersatz

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 833; ; BGB § 843; ; LHundG NRW § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; LHundG NRW § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Städtische Hundeanleinverordnung als Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tierunfall: Freilaufender Hund und Fahrrad

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tierunfall: Freilaufender Hund und Fahrrad

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ungeklärter Radfahrerunfall nach Begegnung mit Hund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 146
  • NZV 2008, 564
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 216/04
    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 6 U 60/08
    Eine städtische Hundeanleinverordnung ist ein Schutzgesetz i.S. von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Hamm - 27. ZS - VersR 02, 1519; ferner Senatsurteil 6 U 216/04 vom 11.04.2005).
  • OLG Hamm, 22.08.1994 - 6 U 203/93

    Silvesterknallkörper; Knallkörper; Anscheinsbeweis; Herstellungsfehler; Handeln

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 6 U 60/08
    Da Schutzgesetze die Konsequenz bestimmter Gefahren und nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwartender Schadensereignisse sind, die sie vermeiden und steuern sollen, hat ein Verstoß gegen sie auch beweisrechtliche Konsequenzen, wenn das Schutzgesetz das geforderte Verhalten so konkret umschreibt, dass entsprechende Schlüsse aus der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes gezogen werden können (vgl. Knerr, bei: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 2008, Kap. 37 Rdn. 70 f; Senat NJW-RR 95, 157).
  • OLG Hamm, 26.06.2001 - 27 U 6/01

    Zur Haftung eines Hundehalters für die Schäden, die ein Fahrradfahrer beim

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.2008 - 6 U 60/08
    Eine städtische Hundeanleinverordnung ist ein Schutzgesetz i.S. von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Hamm - 27. ZS - VersR 02, 1519; ferner Senatsurteil 6 U 216/04 vom 11.04.2005).
  • OLG Koblenz, 18.10.2018 - 1 U 599/18

    Haftung des Hundehalters: Körperverletzung eines Joggers bei Abwehrmaßnahmen

    20 2. Diese Gefahrenabwehrverordnung ist auch ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 21.7.2008 - 6 U 60/08 -, MDR 2009, 146, zitiert nach juris).
  • LG Tübingen, 12.05.2015 - 5 O 218/14

    Tierhalterhaftung: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Radfahrers im zeitlichen und

    (Vgl. insoweit insgesamt OLG Hamm, Urteil vom 21. Juli 2008, Az. 6 U 60/08).
  • OLG Hamburg, 08.11.2019 - 1 U 155/18

    Unfall zwischen Fahrradfahrer und Hund auf einem Geh- und Radweg:

    Vor diesem Hintergrund ist unerheblich, ob hier ein Anscheinsbeweis für die Verursachung des Sturzes durch den Hund spricht, wie ihn das OLG Hamm in seinem Urteil vom 21. Juli 2008 (6 U 60/08, juris, Rdn. 12) angenommen hat.
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16

    Sturz beim Reiten - durch eine Hundepfeife

    Es mag sein, dass dann, wenn ein Radfahrer in unmittelbarem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund stürzt, ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass das Bewegungsverhalten des Hundes und damit die von ihm ausgehende Tiergefahr für den Sturz ursächlich war (OLG Hamm, MDR 2009, 146, juris; LG Tübingen, NJW-RR 2015, 1246 f., juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08

    Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler:

    Den anzusetzenden Stundenlohn schätzt das Gericht mit der überwiegenden Rechtsprechung auf 8,- Euro netto (OLG Hamm NZV 2008, 564 OLG München BeckRS 2006, 8491; OLG Celle NJW-RR 2004, 1673).
  • OLG Celle, 11.05.2023 - 11 U 119/22

    Anlagevermittlung; Objektgerechte Aufklärung; Verhaltenspflichten des

    Die formell nur untergesetzliche Qualität der Finanzanlagenvermittlungsverordnung steht der Anerkennung als Schutzgesetz folglich nicht entgegen (vgl. bereits RG, Urteil vom 18. Februar 1932 - VIII 537/31, RGZ 135, 242, 245; OLG Hamm, Urteil vom 21. Juli 2008 - 6 U 60/08 , juris Rn.15; vgl. auch etwa BeckOGK-BGB/Spindler, Stand 1. November 2022, § 823 Rn. 256).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - 1 RBs 188/09

    Zulässigkeit der nachträglichen Begründung eines ohne Gründe an die

    Die örtliche Ordnungsbehörde ist damit nicht gehindert, durch ordnungsbehördliche Verordnung ein über die Regelung in § 2 Abs. 2 LHundG hinausgehendes Anleingebot für Hunde zu erlassen (so im Ergebnis auch OLG Hamm, 6 U 60/08 vom 21. Juli 2008 ; VG Gelsenkirchen, 16 L 1245/07 vom 28. August 2008 und 16 K 3159/05 vom 30. November 2006 ).
  • LG Hamburg, 15.08.2018 - 305 O 248/17

    Kollision eines Radfahrers mit Hund: Beweislast des geschädigten Radfahrers in

    Zwar wird vertreten, dass dann, wenn ein Radfahrer in unmittelbarem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund stürzt, ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass das Bewegungsverhalten des Hundes und damit die von ihm ausgehende Tiergefahr für den Sturz ursächlich war (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Juli 2008, 6 U 60/08, juris OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. August 2018, 7 U 200/16, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4562
OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08 (https://dejure.org/2008,4562)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.06.2008 - 5 U 50/08 (https://dejure.org/2008,4562)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 5 U 50/08 (https://dejure.org/2008,4562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Amtshaftung des im Zwangsversteigerungsverfahren zur Grundstücksbewertung bestellten Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer nur annähernden Ermittlung des Verkehrswertes aufgrund der Schwierigkeiten bei der Erstellung von Wertgutachten in Zwangsversteigerungsverfahren; Eigenständige Außenwirkung von festgestellten Baumängeln im Gutachten mit der Möglichkeit der Berufung auf ...

  • Judicialis

    BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 826; ; BGB § 839 a; ; WertV § 23 Abs. 3; ; ZPO § 360; ; ZPO § 398; ; ZPO § 411; ; ZPO § 412; ; ZPO § 493

  • ra.de
  • euroted.de Word Dokument
  • rechtsportal.de

    BGB § 166 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 826; BGB § 839a
    Zu den Voraussetzungen der Fehlerhaftigkeit eines Verkehrswertgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrswertermittlung: Berücksichtigung von Baumängeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienbewertung erfordert keine Feststellung von Bauschäden! (IBR 2008, 545)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 146
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05

    Haftung des Sachverständigen wegen Erstattung eines Wertgutachtens im

    Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08
    Diese Ermittlung soll in erster Linie einer Verschleuderung des Grundbesitzes entgegenwirken; gleichzeitig wird sich der Erwerber aber bei der Abgabe des Mindestgebots ebenfalls an der Verkehrswertfestsetzung orientieren müssen; dann darf er aber auch darauf vertrauen, dass die Festsetzung des Grundstückswerts mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt wird (BGH, NJW 2006, 1733).

    Soweit die Klägerin meint, der Bundesgerichtshof habe in der Entscheidung vom 09.03.2006 - Az.: III ZR 143/05- im anderslautenden Sinne entschieden, vermag dem der Senat nicht zu folgen.

  • OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 61/06

    Zwangsversteigerungsverfahren: Schadensersatz wegen fehlerhaftem

    Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08
    Nach der Rechtsprechung sind Abweichungen innerhalb eines gewissen Toleranzrahmens hinzunehmen und führen nicht per se zur Unrichtigkeit der Wertermittlung (Schleswig-Holstein. OLG, MDR 2008, 25; dort: Abweichung von 12, 5 % innerhalb der Toleranz).

    Baumängel haben nur Bedeutung für die Feststellung des Verkehrswertes, als diese gemäß § 23 Abs. 3 der WertV zu berücksichtigen sind; die Feststellungen im Gutachten haben hingegen keine eigenständige Außenwirkung dergestalt, dass sich ein Ersteigerer auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der festgestellten Baumängel und Bauschäden und deren kostenmäßige Bewertung berufen oder verlassen kann (Schleswig-Holstein. OLG, Urteil vom 06.07.2007, MDR 2008, 25).

  • OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 30/04

    Haftung des gerichtlichen Wertgutachters im Zwangsversteigrungsverfahren;

    Auszug aus OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08
    Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Erstellung von Wertgutachten in Zwangsversteigerungsverfahren - Besichtigungshindernisse, kurzfristige Erstellungsdauer der Gutachten - werden gleichwohl geringere Anforderungen an die Gutachten gestellt, als der Verkehrswert nur annähernd zu ermitteln ist; soweit der Gutachter hierbei auf genauere Feststellungen verzichtet bzw. verzichten muss, genügt es, dass er dies im Gutachten kenntlich macht (OLG Celle, BauR 2004, 1481).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    Für das Verkehrswertgutachten nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG ist zu berücksichtigen, dass es der Feststellung des Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts dient und gerade auch in dieser Hinsicht, also bezüglich des festgestellten Verkehrswerts, "unrichtig" sein muss (OLG Schleswig, DS 2008, 32 f; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387; Hintzen in Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 74a Rn. 71).

    Mit der Wertermittlung und -festsetzung soll vornehmlich der "Verschleuderung" des Grundbesitzes entgegengewirkt werden (s. dazu Senatsurteil vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2006 aaO; OLG Rostock DS 2008, 386, 387; Hintzen aaO § 74a Rn. 32).

    Baumängel und Bauschäden haben in diesem Zusammenhang insoweit Bedeutung, als sie sich auf den Verkehrswert auswirken (vgl. § 194 BauGB, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 5 Satz 2, § 24 WertV 98; s. auch OLG Schleswig aaO S. 33; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387 f; Hintzen aaO § 74a Rn. 71).

    Anders als der speziell mit der Feststellung von Baumängeln beauftragte - und diesbezüglich besonders sachkundige - Gutachter darf sich der Verkehrswertgutachter im Allgemeinen mit der Inaugenscheinnahme des Versteigerungsobjekts begnügen und muss erst dann weitere Ermittlungen zu etwaigen Mängeln anstellen oder entsprechende Hinweise geben, wenn hierzu nach den Umständen des konkreten Falls Anlass besteht (s. dazu eingehend OLG Naumburg, Urteil vom 3. August 2005 - 11 U 100/04, juris Rn. 30, 34; vgl. auch OLG Schleswig aaO S. 32 f; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387).

    Da der Zutritt zum Versteigerungsobjekt nicht erzwungen werden kann, ist es nicht immer vermeidbar, dass das Gutachten auf der Grundlage unvollständiger oder ungesicherter Tatsachen oder aufgrund von Unterstellungen erstattet werden muss, wobei dies im Gutachten freilich kenntlich zu machen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - VI ZR 312/02, NJW 2003, 2825, 2827; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387; Hintzen aaO § 74a Rn. 51, 71; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 74a Anm. 10.5 und 10.6).

    Dementsprechend sind mehr oder weniger unterschiedliche Ergebnisse - in gewissen Toleranzen - unvermeidbar (BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 14; s. auch OLG Schleswig aaO S. 34; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387), so dass kleinere Diskrepanzen zwischen dem vom Regressgericht festgestellten und dem vom Sachverständigen ermittelten Verkehrswert nicht - jedenfalls nicht ohne Weiteres - zu dessen Lasten gehen (vgl. dazu OLG Schleswig aaO; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387 ff; OLG Köln aaO; MünchKommBGB/Wagner aaO § 839a Rn. 17; Hintzen aaO § 74a Rn. 71).

    Aus den mutmaßlichen Sanierungskosten (s. dazu Gutachten SV H.      vom 5. Juli 2005, S. 52, 53, 54, 64-65, 73-74, 76) ergibt sich kein zwingender Schluss auf eine entsprechende Minderung des Verkehrswerts (vgl. § 24 WertV 98; s. dazu auch OLG Schleswig aaO S. 33; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387 f).

  • OLG Braunschweig, 19.01.2017 - 2 U 119/14

    Wohnflächenberechnung fehlerhaft: Wann haftet der Sachverständige?

    Verzichtet der Gutachter deshalb teilweise auf genauere Feststellungen und macht er dies - wie hier - im Gutachten kenntlich, entfällt ein Anspruch aus § 849 a BGB (vgl. z. B. OLG Rostock, Urt. v. 27.06.2008, MDR 2009, 146 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 12.03.2012 - 22 U 53/11

    Fehlen einer Baugenehmigung als Mangel; Feststellung des arglistigen

    Dieses entspricht nämlich der herrschenden Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.08.2005, Az. 11 U 100/04; OLG Bamberg, Urteil vom 08.08.2002, Az. 1 U 5/02; OLG Schleswig, Urteil vom 06.07.2007, Az. 14 U 61/06; OLG Rostock, Urteil vom 27.06.2008, Az. 5 U 50/08).
  • OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung, weil es sich bei der Verkehrswertermittlung um eine Schätzung handelt, Toleranzen eingeräumt werden, innerhalb derer nicht von einer Unrichtigkeit der Begutachtung ausgegangen werden könne (Schleswig-Holsteinisches OLG MDR 2008, 25: 12, 5 % genügen noch nicht; s. a. OLG Rostock MDR 2009, 146).
  • LG Karlsruhe, 18.02.2009 - 6 O 48/06

    Haftung eines Sachverständigen für Immobilienbewertungen für Fehler in einem vom

    Denn das Verkehrswertgutachten spiegelt lediglich den Immobilienmarkt wider; dieser nimmt bei Mängeln und Bauschäden aber regelmäßig Abschläge vor, die mit den Beseitigungskosten nicht regelmäßig oder gar zwingend übereinstimmen (OLG Rostock, Urteil vom 27.06.2008, Az. 5 U 50/08, MDR 2009, 146-147, Juris, Rdn. 22).
  • LG Oldenburg, 23.03.2011 - 13 O 3477/07

    Sachverständiger eines bebauten Grundstücks muss keine exakte Feststellung eines

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Verkehrswertgutachten um eine Schätzung handelt, die das Marktverhalten wiedergeben soll (OLG Rostock, Urteil v. 27.06.2008, Az. 5 U 50/08 -zitiert nach [...]; Schleswig-Holstein.
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