Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 21.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - I-10 W 66/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8491
OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - I-10 W 66/08 (https://dejure.org/2008,8491)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2008 - I-10 W 66/08 (https://dejure.org/2008,8491)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2008 - I-10 W 66/08 (https://dejure.org/2008,8491)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Vergütung eines Rechtsanwaltes i.F.d. Bestellung zum Prozesspfleger; Beitreibungsrecht des zum Prozesspfleger bestellten Rechtsanwalts gegen den in die Prozesskosten verurteilten Prozessgegner

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Prozesspflegers

  • Judicialis

    ZPO § 57; ; ZPO § 58; ; RVG § 1 Abs. 1; ; RVG § 41; ; RVG § 45

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren des Rechtsanwalts für eine Tätigkeit als Pfleger und als bestellter Vertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesspfleger - Vergütung des Prozesspflegers nach RVG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 415
  • FamRZ 2009, 712
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG München, 04.03.2014 - 1 Ta 416/12

    Kostenfestsetung - PKH - Überzahlung - Rückforderung - Verwirkung

    Auf eine erkennbar auf einem Versehen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle beruhenden Festsetzung der Vergütung konnte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin nicht vertrauen (vgl. KG JurBüro 2009, 32).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5413
OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08 (https://dejure.org/2008,5413)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.07.2008 - 4 W 63/08 (https://dejure.org/2008,5413)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - 4 W 63/08 (https://dejure.org/2008,5413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines im Rechtstreit von einer Partei hinzugezogenen Privatgutachters

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91
    Ohne Anlass keine Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gutachten eigenmächtig eingeholt - Prozessbeteiligter trägt Kosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten eines innerprozessual eingeholten Privatgutachtens erstattungsfähig? (IBR 2009, 183)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 415
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 29.01.1990 - 5 W 221/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08
    Eine Erstattungsfähigkeit kann daher u.a. aus Gründen der Waffengleichheit bejaht werden, wenn der Gegner zuerst ein Gutachten eingeholt oder vorgelegt hat und die Partei über keine hinreichende Sachkunde verfügt (Pfälz. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613 m.w.N.; OLG Hamburg, MDR 1997, 785; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 623).

    In besonders gelagerten Fällen kann sogar die Einholung eines nicht vorgelegten Privatgutachtens erstattungsfähig sein (vgl. dazu OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 623).

  • OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95

    Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08
    Weitere Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines während eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens ist aber ferner, dass das Gutachten im Rechtsstreit vorgelegt wird (OLG München, NJW-RR 1995, 1470) oder wenigstens den Rechtsstreit beeinflusst (OLG Bamberg, JurBüro 1990, 732; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1984, 1083; AnwBl. 1987, 149); eine Erstattungsfähigkeit wird ferner bejaht, wenn das Gericht eine Substantiierung verlangt hat, die ohne gutachterliche Hilfe nicht möglich ist (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1996 - 3 W 152/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08
    Eine Erstattungsfähigkeit kann daher u.a. aus Gründen der Waffengleichheit bejaht werden, wenn der Gegner zuerst ein Gutachten eingeholt oder vorgelegt hat und die Partei über keine hinreichende Sachkunde verfügt (Pfälz. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613 m.w.N.; OLG Hamburg, MDR 1997, 785; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 623).
  • OLG Hamburg, 22.05.1997 - 8 W 94/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08
    Eine Erstattungsfähigkeit kann daher u.a. aus Gründen der Waffengleichheit bejaht werden, wenn der Gegner zuerst ein Gutachten eingeholt oder vorgelegt hat und die Partei über keine hinreichende Sachkunde verfügt (Pfälz. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613 m.w.N.; OLG Hamburg, MDR 1997, 785; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 623).
  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08
    Weitere Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines während eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens ist aber ferner, dass das Gutachten im Rechtsstreit vorgelegt wird (OLG München, NJW-RR 1995, 1470) oder wenigstens den Rechtsstreit beeinflusst (OLG Bamberg, JurBüro 1990, 732; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1984, 1083; AnwBl. 1987, 149); eine Erstattungsfähigkeit wird ferner bejaht, wenn das Gericht eine Substantiierung verlangt hat, die ohne gutachterliche Hilfe nicht möglich ist (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255).
  • OLG Bamberg, 12.02.1990 - 3 W 7/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08
    Weitere Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines während eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens ist aber ferner, dass das Gutachten im Rechtsstreit vorgelegt wird (OLG München, NJW-RR 1995, 1470) oder wenigstens den Rechtsstreit beeinflusst (OLG Bamberg, JurBüro 1990, 732; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1984, 1083; AnwBl. 1987, 149); eine Erstattungsfähigkeit wird ferner bejaht, wenn das Gericht eine Substantiierung verlangt hat, die ohne gutachterliche Hilfe nicht möglich ist (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255).
  • OLG Rostock, 26.11.2009 - 3 U 103/06

    Schadensersatz bei Beschädigung eines Kunstwerks: Unmöglichkeit der

    Der hierin zum Ausdruck kommende Vorrang der gerichtlichen Beweisaufnahme gebietet es, an die Erstattungsfähigkeit von Kosten insbesondere durch Einholung von Privatgutachten strenge Anforderungen zu stellen (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 21.07.2008, 4 W 63/08, BeckRS 2009, 06037; OLG Naumburg, Beschl. v. 30.08.2006, 10 W 52/06, BeckRS 2007, 03097).
  • KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten

    Zwar wird die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens bejaht, wenn das Gericht eine Substantiierung verlangt, die ohne gutachterliche Hilfe nicht möglich ist (OLG Zweibrücken, Beschluss v. 21.07.2008 - 4 W 63/08 - zitiert nach juris).

    Aus Gründen der Waffengleichheit kann zwar die Erstattungsfähigkeit für ein im Laufe des Rechtsstreits eingeholtes Privatgutachten bejaht werden, wenn der Gegner zuerst ein Gutachten eingeholt oder vorgelegt hat und die Partei über keine hinreichende Sachkunde verfügt (OLG Zweibrücken, Beschluss v. 21.07.2008 - 4 W 63/08 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 16.06.2022 - 24 U 178/15

    Restvergütungsansprüche wegen der Lieferung zweier Blockheizkraftwerke und einer

    Dabei kann dahinstehen, ob bereits dem Grunde nach deswegen ein Anspruch zu versagen ist, weil die Beklagte ihre Anspruchsberechtigung bzw. Einstandspflicht in eigener Verantwortung zu prüfen und die dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - NJW 2003, 1398; OLG Rostock, Urteil vom 26. November 2009 - 3 U 103/06 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 4 W 63/08 - zitiert nach juris; Ahrens, in: Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, 1. Aufl. 2015, Kapitel 19: Kosten der Beweisaufnahme Rn. 60).
  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess 12 Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 24 U 178/16

    Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW ist Werkvertrag!

    Dabei kann dahinstehen, ob bereits dem Grunde nach deswegen ein Anspruch zu versagen ist, weil die Beklagte ihre Anspruchsberechtigung bzw. Einstandspflicht in eigener Verantwortung zu prüfen und die dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - NJW 2003, 1398; OLG Rostock, Urteil vom 26. November 2009 - 3 U 103/06 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 4 W 63/08 - zitiert nach juris; Ahrens, in: Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, 1. Aufl. 2015, Kapitel 19: Kosten der Beweisaufnahme Rn. 60).
  • OLG München, 04.06.2013 - 11 W 751/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Es trifft zwar zu, dass der Senat und auch andere Oberlandesgerichte bisher in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten haben, dass die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten eine Vorlage des Gutachtens im Prozess voraussetzt (Senat NJW-RR 1995, 1470 = JurBüro 1995, 372 und AnwBl. 1989, 232/233; ebenso OLG Zweibrücken MDR 2009, 415 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.1996 - 3 W 113/96 = BB 1996, 2648 ; OLG Frankfurt JurBüro 1984, 1083; OLG Bamberg JurBüro 1989, 392; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 39; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).
  • OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13

    Erstattungsfähigkeit von für die Einholung von Privatgutachten aufgewandten

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07

    Kostenerstattung für ein privates Gutachten des Betroffenen im Bußgeldverfahren

    Im Übrigen werden selbst im Zivilprozess über den Aspekt der "Waffengleichheit" hinaus auch im Falle eines gegnerischen Erstgutachtens für die Erstattungsfähigkeit des Gegengutachtens einschränkende weitere Voraussetzungen aufgestellt (vgl. zuletzt OLG Zweibrücken MDR 2009, 415 f. m.w.N.).
  • LG Frankenthal, 21.02.2011 - 1 T 301/10

    Erstattungsfähigkeit von im Laufe eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachten

    Angesichts des Konflikts mit der gerichtlichen Beweisaufnahme sind daran strenge Anforderungen zu stellen (OLG Zweibrücken, MDR 2009, 415 ).
  • LG Köln, 04.06.2012 - 11 T 11/12

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit

    Der Erstattungsfähigkeit steht nicht entgegen, dass das Gutachten weder durch Vorlage noch durch erkennbare Bezugnahme auf seinen Inhalt in den Prozess eingeführt worden ist (dies ist - entgegen der Ansicht der Beklagten - den Ausführungen auf S. 2f. der Klageerwiderung sowie auf S. 2 des beklagtenseitigen Schriftsatzes vom 21.01.2010 nicht entnehmbar), sondern den Beklagten nur dahingehend dienlich war (insofern waren entsprechende Kosten notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung), dass es sie dazu befähigte, angesichts des diesbezüglichen Bestreitens des Klägers in substantiierter Weise das Vorhandensein relevanter Vorschäden zu behaupten (vergleichbar OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.1990, Az.: 5 W 221/89 und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.07.2008, Az.: 4 W 63/08 (dort juris-Rn. 5) - MDR 2009, 415: Einführung in den Rechtsstreit nicht zwingend vonnöten).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - W (Kart) 3/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

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