Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 176/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Kein Mangel eines Wohnmobils bei Zeitraum von zwei Jahren zwischen Herstellung und Erstzulassung
- verkehrslexikon.de
Kein Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf - : 2 Jahre altes Wohnmobils mit 35 km Laufleistung als Vorführfahrzeug
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mängel eines als "Vorführwagen zum Sonderpreis mit Zulassung" verkauften Wohnmobils bei langem Zeitraum zwischen Fertigstellung und Erstzulassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mängel eines als "Vorführwagen zum Sonderpreis mit Zulassung" verkauften Wohnmobils bei langem Zeitraum zwischen Fertigstellung und Erstzulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zulassung zwei Jahre nach Fertigstellung - kein Mangel bei "Vorführwagen mit Zulassung"
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Mangelhaftigkeit eines als "Vorführwagen zum Sonderpreis mit Zulassung" verkauften Wohnmobils
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Sachmangel wegen Standzeiten eines Wohnmobils - Standzeit von zwei Jahren muss unter Umständen akzeptiert werden
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 16.07.2008 - 2 O 263/07
- OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 9 U 176/08
- BGH, 15.09.2010 - VIII ZR 61/09
Papierfundstellen
- MDR 2009, 501
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.09.2010 - VIII ZR 61/09
Zum Begriff "Vorführwagen" beim Autokauf
Das Berufungsgericht (OLG Karlsruhe, MDR 2009, 501 = OLGR 2009, 308) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit im Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.