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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,270
BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09 (https://dejure.org/2010,270)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2010 - Xa ZR 68/09 (https://dejure.org/2010,270)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09 (https://dejure.org/2010,270)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens: Wirksamkeit einer Klausel über den Ausschluss der Barzahlung; Erhebung von Kredit- und Zahlkartengebühren

  • aufrecht.de

    Ryanair darf keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Barzahlung von Flugscheinen / Gebühren für Kartenzahlung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Luftverkehrsunternehmens zur Erhebung einer Kreditkartengebühr pro Fluggast und einfachen Flug; Unangemessene Benachteiligung des Fluggastes entgegen den Geboten von Treu und Glauben; Verwendung ...

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO, 5 Rom I-VO, 2, 4 Rom II-VO
    Außervertragliche Schuldverhältnisse - Noch nicht entstandene außervertragliche Schuldverhältnisse - Allgemeine Kollisionsnorm - Grundregel der Anknüpfung an den Erfolgsort - Verletzung der Verbraucherinteressen - Hypothetischer Schadenseintritt - Beförderungsverträge - ...

  • rabüro.de

    Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln hinsichtlich Ausschluss von Barzahlung

  • Betriebs-Berater

    Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln eines Luftverkehrsunternehmens - Ryanair

  • reise-recht-wiki.de

    AGB der Ryanair bzgl. Kreditkartengebühr rechtswidrig

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens: Wirksamkeit einer Klausel über den Ausschluss der Barzahlung; Erhebung von Kredit- und Zahlkartengebühren

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen / Barzahlung des Flugpreises / Gebühren für Kartenzahlung

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens: Wirksamkeit einer Klausel über den Ausschluss der Barzahlung; Erhebung von Kredit- und Zahlkartengebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Luftverkehrsunternehmens zur Erhebung einer Kreditkartengebühr pro Fluggast und einfachen Flug; Unangemessene Benachteiligung des Fluggastes entgegen den Geboten von Treu und Glauben; Verwendung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Gebühr für Kartenzahlung, wenn alleinige Zahlungsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 3, 4 Nr. 11 UWG
    Eine AGB-Klausel, welche eine Sondergebühr bei Kreditkartenzahlung fordert, ist unzulässig

  • webshoprecht.de (Pressemitteilung)

    Bei Ausschluss der Barzahlung muss mindestens eine kostenlose Zahlungsmethode angeboten werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Klauseln in Ryanair AGB

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Barzahlung, aber Gebühren für die Zahlung mit Karte?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine gebührenpflichtige Kartenzahlung für Fluggäste ("Ryanair")

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichts Bares bei Ryanair Zusätzliche Gebühren für Kartenzahlung zu erheben, ist unzulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ryanair darf Barzahlung für Gebühren und Kosten ausschließen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässige Barzahlung bei Ryanair - aber ohne Gebühren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ryanair darf keine Gebühren für Kartenzahlung verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reine Kartenzahlung für Gebühren durch Ryanair zulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unzulässige Kreditkartengebühr von Ryanair -

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zahlung bei Online-Flugbuchung muss kostenfrei möglich sein - Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Ryanair

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Ryanair darf Barzahlung ausschliessen aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Auch für Online-Händler interessant: Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Flugreise: Gebühr für Kartenzahlung bei Buchung ist unzulässig

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Fluganbieter verlangen häufig illegale Zahlungsgebühren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Barzahlung ausgeschlossen: keine Zusatzgebühr für Kartenzahlung!

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln eines Luftverkehrsunternehmens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flugreisen: Zusatzgebühren bei Kartenzahlung?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Für transparente Flugpreise

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gebühren für Zahlung bei Online-Buchung von Flugticket

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 185, 359
  • NJW 2010, 2719
  • ZIP 2010, 1904
  • MDR 2010, 1039
  • NZV 2010, 562
  • WM 2010, 1564
  • MMR 2010, 677
  • BB 2010, 1353
  • BB 2010, 1866
  • DB 2010, 15
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
    Die Zuständigkeit ergibt sich bereits daraus, dass der Kläger behauptet, die Beklagte verwende im Inland eine von der Rechtsordnung missbilligte Allgemeine Geschäftsbedingung (vgl. BGHZ 182, 24 Tz. 10-14 m.w.N.).

    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch bezieht sich auf eine unerlaubte Handlung im Sinne dieser Verordnung (vgl. BGHZ 182, 24 Tz. 17-21).

    Dies ist der Ort, an dem die von der Rechtsordnung missbilligten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wahrscheinlich verwendet werden, an dem also die von der Rechtsordnung geschützten kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt werden sollen (BGHZ 182, 24 Tz. 17-19).

    Für die Beurteilung der Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das jeweilige Vertragsstatut maßgeblich (BGHZ 182, 24 Tz. 25-29).

  • BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
    Entgeltregelungen, die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders auf den Kunden abwälzen, sind aber kontrollfähig (Sen.Urt. v. 17.9.2009 - Xa ZR 40/08, NJW 2009, 3570 Tz. 15; BGHZ 161, 189, 190 f.).

    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Verwenders auf dessen Kunden abwälzt, stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung dar und ist gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (BGHZ 161, 189, 193 m.w.N.).

  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
    Zu den kontrollfähigen Regelungen zählen insbesondere Klauseln, die Zahlungsmodalitäten festlegen (BGH, Urt. v. 10.1.1996 - XII ZR 271/94, NJW 1996, 988; Urt. v. 23.1.2003 - III ZR 54/02, NJW 2003, 1237, 1238).

    Bringt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rationalisierungsregelung für den Vertragspartner Nachteile mit sich, so ist im Rahmen der Inhaltskontrolle abzuwägen, ob dem Vertragspartner angesichts der Rationalisierungsvorteile diese Nachteile zugemutet werden können (BGH, Urt. v. 10.1.1996 - XII ZR 271/94, NJW 1996, 988, 989; Urt. v. 23.1.2003 - III ZR 54/02, NJW 2003, 1237, 1239; Urt. v. 29.5.2008 - III ZR 330/07, NJW 2008, 2495 Tz. 15).

  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
    Zu den kontrollfähigen Regelungen zählen insbesondere Klauseln, die Zahlungsmodalitäten festlegen (BGH, Urt. v. 10.1.1996 - XII ZR 271/94, NJW 1996, 988; Urt. v. 23.1.2003 - III ZR 54/02, NJW 2003, 1237, 1238).

    Bringt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rationalisierungsregelung für den Vertragspartner Nachteile mit sich, so ist im Rahmen der Inhaltskontrolle abzuwägen, ob dem Vertragspartner angesichts der Rationalisierungsvorteile diese Nachteile zugemutet werden können (BGH, Urt. v. 10.1.1996 - XII ZR 271/94, NJW 1996, 988, 989; Urt. v. 23.1.2003 - III ZR 54/02, NJW 2003, 1237, 1239; Urt. v. 29.5.2008 - III ZR 330/07, NJW 2008, 2495 Tz. 15).

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
    Entgeltregelungen, die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders auf den Kunden abwälzen, sind aber kontrollfähig (Sen.Urt. v. 17.9.2009 - Xa ZR 40/08, NJW 2009, 3570 Tz. 15; BGHZ 161, 189, 190 f.).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
    Zwar können einzelne Bestimmungen, die formal auf mehrere Klauseln verteilt sind, inhaltlich so eng miteinander verknüpft sein, dass sie als einheitliche, nicht aufteilbare Klausel anzusehen sind, so dass die Unangemessenheit eines Teils der Klausel zur Unwirksamkeit der Bestimmung insgesamt führen muss (vgl. BGH, Urt. v. 22.9.2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, 3776).
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
    In diesem Fall sind Bestandteile, deren Inhalt einzeln zulässig ist, aufrechtzuerhalten, wenn andere Bestandteile unzulässig sind (BGH, Urt. v. 25.6.2003 - VIII ZR 344/02, NJW 2003, 2899 f.).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07

    Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
    Bringt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rationalisierungsregelung für den Vertragspartner Nachteile mit sich, so ist im Rahmen der Inhaltskontrolle abzuwägen, ob dem Vertragspartner angesichts der Rationalisierungsvorteile diese Nachteile zugemutet werden können (BGH, Urt. v. 10.1.1996 - XII ZR 271/94, NJW 1996, 988, 989; Urt. v. 23.1.2003 - III ZR 54/02, NJW 2003, 1237, 1239; Urt. v. 29.5.2008 - III ZR 330/07, NJW 2008, 2495 Tz. 15).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
    Zu berücksichtigen ist daher auch ein nach Erlass des Berufungsurteils in Kraft getretenes Gesetz, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfasst (BGH, Beschl. v. 20.1.2005 - IX ZB 134/04, NJW 2005, 1508, 1509; BGHZ 141, 329, 336).
  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 161/03

    Erfüllungswirkung einer Zahlung nach Mitteilung einer geänderten Bankverbindung

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
    Das stillschweigend erklärte Einverständnis des Gläubigers liegt in der Regel in der Bekanntgabe des Girokontos auf Briefen, Rechnungen und dergleichen an den Schuldner (BGH, Urt. v. 17.3.2004 - VIII ZR 161/03, NJW-RR 2004, 1281 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04

    BGH billigt die Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter

  • KG, 30.04.2009 - 23 U 243/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftbeförderungsunternehmens:

  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen

    Eine Kürzung des geltend gemachten Betrages im Hinblick auf die teilweise Unbegründetheit ist angesichts der ohnehin erfolgten Pauschalierung nicht veranlasst (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09, NJW 2010, 2719 Rn. 55, insoweit in BGHZ 185, 359 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Beide Regelungen müssen inhaltlich miteinander verknüpft sein, eine isolierte Aufrechterhaltung des anderen Teils darf nicht möglich sein (vgl. BGH, Urteile vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, 3776; vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09, BGHZ 185, 359 Rn. 37).
  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10

    AGB-Kontrolle eines Maklervertrages: Wirksamkeit einer Klausel über ein vom

    Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, ausgestalten oder modifizieren, sind hingegen inhaltlich zu kontrollieren (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, BGHZ 148, 74, 78 m.w.N., und vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09, NJW 2010, 2719 Rn. 26).
  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18

    EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären

    Dass im Privatrechtsverkehr eine Geldschuld auch durch Zahlung von "Buchgeld" erfüllt werden kann, wenn die Parteien dies - sei es auch stillschweigend - vereinbart haben (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1983 - V ZR 168/81 - BGHZ 87, 156 , vom 5. Mai 1986 - II ZR 150/85 - BGHZ 98, 24 und vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09 - BGHZ 185, 359 Rn. 29), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 18.07.2017 - KZR 39/16

    Sofortüberweisung - Allgemeine Geschäftsbedingung einer

    Im Hinblick auf den sachlichen Zusammenhang mit Artikel 19 der Richtlinie wollte der Gesetzgeber mit § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB entsprechend der zu § 307 BGB ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09, BGHZ 185, 359) bei Gelegenheit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch klarstellen, dass Unternehmen allgemein in Verträgen mit Verbrauchern zumindest eine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit vorsehen müssen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, BT-Drucks. 17/12637, S. 51).
  • OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16

    Unwirksamkeit von Klauseln über Preisnebenabreden in Allgemeinen

    Nach der Formulierung des Bundesgerichtshofs sind solche Klauseln inhaltlich zu kontrollieren, die das Hauptleistungsversprechen abweichend vom Gesetz oder der nach Treu und Glauben geschuldeten Leistung verändern, ausgestalten oder modifizieren (BGH NJW 2010, 2719; NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; so auch: Erman/Roloff, 14. Aufl. 2014, § 307 BGB Rn. 44; Bamberger/Roth/Schmidt, aaO. Rn. 77; Staudinger/Coester, aaO. Rn. 322).
  • KG, 27.12.2018 - 23 U 196/13

    Inhaltskontrolle für Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausländischer Unternehmen

    Insoweit kommt es nicht darauf an, nach welcher Rechtsordnung die angegriffene Handlung materiellrechtlich zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urt. vom 09.07.2009 - Xa ZR 19/08 Rn. 10 ff. = BGHZ 182, 24; Urt. vom 20.05.2010 - Xa ZR 68/09 Rn. 14).

    Wenn Art. 4 Abs. 1 der Rom-II-VO heranzuziehen wäre (so noch BGH, Urt. vom 09.07.2009 - Xa ZR 19/08 Rn. 17 ff.; Urt. vom 20.05.2010 - Xa ZR 68/09 Rn. 15 ff.), käme ebenfalls deutsches Sachrecht zur Anwendung.

  • VGH Hessen, 13.02.2018 - 10 A 2929/16

    Kein Anspruch auf Zahlung des Rundfunkbeitrags mittels Banknoten

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09 -, juris, Rn. 29) ergebe sich, dass nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich Geldschulden durch Barzahlung zu erfüllen seien.

    Das stillschweigend erklärte Einverständnis des Gläubigers liege in der Regel in der Bekanntgabe des Girokontos auf Briefen, Rechnungen und dergleichen an den Schuldner (BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09 -, BGHZ 185, 359, juris, Rn. 29).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15

    Zumutbarkeit eines Zahlungsmittels bei erfoderlicher Eingabe von PIN und TAN in

    Hintergrund dieser Regelung ist der wesentliche Grundgedanke des dispositiven Rechts, wonach jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können, insbesondere wenn es darum geht, lediglich die geschuldete Leistung des Vertragspartners entgegenzunehmen (BGH, Urteil vom 20.5.2010 - Xa ZR 68/09 Rn. 42).

    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.5.2010 (Xa ZR 68/09) folgt, dass ein gängiges Zahlungsmittel grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit unproblematisch erscheinen dürfte.

    Ebenfalls für unzumutbar hielt es eine Zahlungsmöglichkeit, die zuvor das Aufladen der Karte erfordere, wie etwa im Falle der "Visa Electron-Karte" (OLG Dresden ebenda; zur "Visa Electron-Karte" vor Erlass des § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB schon BGH vom 20.5.2010 - Xa ZR 68/09).

  • OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18

    Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei

    Für die Beurteilung der Anforderungen und der Wirksamkeit der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach der ausdrücklichen Anweisung des Art. 3 Abs. 5 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Rom-I-VO Ausgangspunkt das jeweilige Vertragsstatut [BGH Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08 - Rn. 29; Urt. v. 20.5.2010 - Xa ZR 68/09 - Rn. 19; EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 58], das sich nach den Regeln der Rom-I-VO bestimmt.
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des

  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 5.18

    EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 24 O 8/17

    Erstattung der Flughafengebühren bei Rücktritt: Easyjet-AGB gekippt

  • LG Berlin, 19.11.2013 - 15 O 402/12

    Google darf bisherige Vertragsklauseln nicht weiterverwenden

  • KG, 21.03.2019 - 23 U 268/13

    Datenschutzerklärung von Google: Qualifizierung als Allgemeine

  • LG Berlin, 30.04.2013 - 15 O 92/12

    Inhaltskontrolle der AGB ausländischer Unternehmen nach deutschem Recht

  • BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa

  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2015 - 6 O 458/14

    Sofortüberweisung ist kein zumutbares Zahlungsmittel

  • OLG Stuttgart, 03.02.2022 - 2 U 117/20

    Privatrente Perspektive - Zulässige Klauseln hinsichtlich Abschlusskosten und

  • BGH, 05.06.2013 - VIII ZR 131/12

    AGB eines Gaslieferungsvertrages: Wirksamkeit einer Klausel über die Zahlung des

  • OLG Dresden, 03.02.2015 - 14 U 1489/14

    Zusätzliche Kosten der Wahl des Zahlungsmittels

  • BGH, 28.07.2022 - I ZR 205/20

    Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung

  • LG Berlin, 28.11.2014 - 15 O 601/12

    Inhaltskontrolle für Garantieklauseln mit Beschränkung von

  • OLG Hamburg, 11.04.2013 - 3 U 4/12

    Kreditkartenzuschlag - Wettbewerbsverstöße bei Flugvermittlung im Internet:

  • BGH, 24.08.2021 - X ZR 23/20

    Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung

  • OLG Bamberg, 05.03.2021 - 3 U 68/20

    Zum Verwenden Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzgl. einer

  • BGH, 28.11.2017 - X ZR 42/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens für ein

  • LG Hamburg, 01.10.2015 - 327 O 166/15

    Wettbewerbsverstoß eines Online-Reisevermittlers: "Visa Entropay"-Kreditkarte als

  • LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13

    Drosselung von Internet-Flatrates

  • OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11

    Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen

  • KG, 29.11.2011 - 5 U 90/10

    Kreditkartengebühr / Buchungsgebühr

  • OLG Dresden, 08.06.2021 - 4 U 2159/20

    Verträge mit Verbrauchern über kapitalbildende Rentenversicherungen;

  • LG Berlin, 12.01.2016 - 15 O 557/14

    Wettbewerbsverstoß im Rahmen eines Verbrauchervertrags bei Flugbuchung im

  • LG Frankfurt/Main, 02.04.2020 - 24 O 47/19

    Vertragsstrafe

  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 69/06

    Festsetzung der Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen im

  • LG Frankfurt/Main, 29.03.2012 - 24 O 177/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unzulässige Klauseln in allgemeinen

  • LG Leipzig, 14.07.2015 - 5 O 3326/14

    Zur Unzulässigkeit von Aufschlägen für Zahlungsarten

  • LG Berlin, 01.08.2017 - 16 O 362/16

    Expedia.de muss gängige Zahlungsmöglichkeit kostenlos anbieten

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 205/20

    Unzulässigkeit der Verpflichtung des Verbrauchers zur Zahlung eines Entgelts für

  • LG Karlsruhe, 23.07.2021 - 10 O 369/20

    Zur Unwirksamkeit von insgesamt sechs Klauseln in einem Autostromvertrag. Zur

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 202 EnWG 21/08

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für Strom durch die Landesregulierungsbehörde:

  • OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 2 W 63/13

    Streitwertbemessung im gewerblichen Rechtsschutz: Geltendmachung von

  • KG, 09.12.2011 - 5 U 147/10

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der von einer Fluggesellschaft auf ihrer Internetseite

  • LG Berlin, 07.09.2010 - 15 O 160/09
  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2023 - 5 K 3166/19

    Zur Rechtmäßigkeit verschiedener polizeilicher Maßnahmen

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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,762
BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,762)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,762)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - Xa ZR 96/09 (https://dejure.org/2010,762)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 EGV 261/2004, Art 8 Abs 1 EGV 261/2004, Art 12 EGV 261/2004, § 280 Abs 1 BGB
    Ansprüche eines Fluggastes gegen das Luftfahrtunternehmen wegen Annullierung eines Fluges

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wetterbedingte Annullierung eines Fluges

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für den Ersatzflug bei großer Verspätung oder Annullierung des ursprünglichen Fluges; Ausgleichszahlungen durch europäische Fluggesellschaften bei Zurückgehen einer Annullierung auf außergewöhnliche unvermeidbare Umstände; Abwägung zwischen den ...

  • reise-recht-wiki.de

    BGH verurteilt Fluggesellschaften (hier: Ryanair) bei Annullierungen des Fluges wegen Wetterverhältnissen (hier: Nebel) zur Information über die Annullierung und zur Umbuchung auf einen frühestmöglichen (Ersatz-) Flug nach den europäischen Fluggastrechten der Verordnung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schadensersatz wegen Annullierung eines Flugs - Prognoseermessen der Fluggesellschaft

  • kanzlei-woicke.de
  • RA Kotz

    Flugannullierung wegen Nebel - Ausgleichszahlungsanspruch?

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ansprüche eines Fluggastes gegen die Airline wegen Ausfall eines Fluges; § 280 Abs.1 BGB

  • rewis.io

    Ansprüche eines Fluggastes gegen das Luftfahrtunternehmen wegen Annullierung eines Fluges

  • degruyter.com

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch /Wetterbedingte Annullierung / Außergewöhnlicher Umstand / Schadensersatz

  • rewis.io

    Ansprüche eines Fluggastes gegen das Luftfahrtunternehmen wegen Annullierung eines Fluges

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Kosten für den Ersatzflug bei großer Verspätung oder Annullierung des ursprünglichen Fluges; Ausgleichszahlungen durch europäische Fluggesellschaften bei Zurückgehen einer Annullierung auf außergewöhnliche unvermeidbare Umstände; Abwägung zwischen den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Schadensrecht - Ausgleichszahlungen für annullierten Flug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wetterbedingter Flugausfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ansprüche des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ausgleichszahlung für Fluggäste bei wetterbedingter Annullierung eines Fluges

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ansprüchen des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

  • focus.de (Pressemeldung, 25.03.2010)

    Kein Schadenersatz bei Flugannullierung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei wetterbedingter Annullierung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine pauschalen Ansprüche bei Flug-Annullierung

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Kein Pauschalanspruch auf Ausgleichszahlung bei wetterbedingter Flugannullierung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Flugannullierung wegen Nebel - Welche Rechte haben Fluggäste?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann muss die Fluggesellschaft trotz Annullierung keine Ausgleichszahlungen leisten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte bei Annullierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flugannullierung wegen Nebel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Annullierung eines Flugs wegen Nebel: Ausgleichzahlung an Fluggast?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1641
  • MDR 2010, 1039
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 137/04

    Wirksamkeit von Erklärungen eines Treuhänders zum Erwerb von Eigentumswohnungen

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Das angefochtene Urteil muss jedenfalls in vollem Umfang überprüft werden, weil eine Beschränkung der Zulassung allein auf die geltend gemachten Ausgleichsansprüche unzulässig wäre (vgl. BGH, Urt. v. 23.09.2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232, 2233; Urt. v. 15.3.2005 - XI ZR 137/04, juris, unter A).

    Im Falle einer Zurückverweisung darf die Änderung dieses Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil geraten (BGH, Urt. v. 4.6.2003 - VIII ZR 91/02, WM 2003, 2139, 2141; Urt. v. 23.09.2003 - XI ZR 135/02, aaO; Urt. v. 15.3.2005 - XI ZR 137/04, aaO).

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Das angefochtene Urteil muss jedenfalls in vollem Umfang überprüft werden, weil eine Beschränkung der Zulassung allein auf die geltend gemachten Ausgleichsansprüche unzulässig wäre (vgl. BGH, Urt. v. 23.09.2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232, 2233; Urt. v. 15.3.2005 - XI ZR 137/04, juris, unter A).

    Im Falle einer Zurückverweisung darf die Änderung dieses Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil geraten (BGH, Urt. v. 4.6.2003 - VIII ZR 91/02, WM 2003, 2139, 2141; Urt. v. 23.09.2003 - XI ZR 135/02, aaO; Urt. v. 15.3.2005 - XI ZR 137/04, aaO).

  • BGH, 04.06.2003 - VIII ZR 91/02

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf eine von mehreren alternativ

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Im Falle einer Zurückverweisung darf die Änderung dieses Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil geraten (BGH, Urt. v. 4.6.2003 - VIII ZR 91/02, WM 2003, 2139, 2141; Urt. v. 23.09.2003 - XI ZR 135/02, aaO; Urt. v. 15.3.2005 - XI ZR 137/04, aaO).
  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91

    Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Soweit es diese Zulassung allein damit begründet hat, dass die Auslegung von Art. 7 und 5 Abs. 3 der Verordnung von grundsätzlicher Bedeutung sei, kann dahinstehen, ob aus dieser Begründung eine Beschränkung der Zulassung mit hinreichender Klarheit hervorgeht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.11.1991 - VI ZR 171/91, ZIP 1992, 410 unter A; Urt. v. 7.12.2004 - XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581 unter A).
  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 72/87

    Abgrenzung eines Kassageschäfts zum Börsentermingeschäft und zum

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Beide Parteien haben sich jedoch hinsichtlich des vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruchs ausschließlich auf Vorschriften des deutschen Rechts berufen, zuletzt in der Revisionsbegründung und der Anschlussrevisionsbegründung; hierdurch haben sie stillschweigend eine Rechtswahl i.S. des Art. 27 Abs. 1 EGBGB getroffen (vgl. statt vieler BGHZ 103, 84, 86; 154, 276, 278; MünchKomm-BGB/Martiny, 5. Aufl., Art. 3 Rom I-VO Rn. 53 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 224/02

    Rechtsfolgen des Irrtums einer Bank über den Rücknahmepreis von

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Beide Parteien haben sich jedoch hinsichtlich des vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruchs ausschließlich auf Vorschriften des deutschen Rechts berufen, zuletzt in der Revisionsbegründung und der Anschlussrevisionsbegründung; hierdurch haben sie stillschweigend eine Rechtswahl i.S. des Art. 27 Abs. 1 EGBGB getroffen (vgl. statt vieler BGHZ 103, 84, 86; 154, 276, 278; MünchKomm-BGB/Martiny, 5. Aufl., Art. 3 Rom I-VO Rn. 53 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 11.01.2008 - 10 U 385/07

    Annulierung eines Fluges wegen Nebels: Anspruch des Fluggasts auf

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    bb) Ob dieser Umstand für eine Befreiung von Ausgleichszahlungen gemäß Art. 5 Abs. 3 der Verordnung bereits ausreicht, weil das ausführende Luftfahrtunternehmen in einem solchen Fall nur nachweisen muss, dass sich die zur Annullierung führenden außergewöhnlichen Umstände (hier die Wetterbedingungen) nicht hätten vermeiden lassen (so OLG Koblenz, Urt. v. 11.1.2008 - 10 U 385/07, RRa 2008, 181, 182; offen gelassen von KG, Urt. v. 23.11.2009 - 20 U 62/08, in juris Tz. 30), oder ob entsprechend der Ansicht des Berufungsgerichts - für die neben Erwägungsgrund 15 schon sprechen könnte, dass die Annullierung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung auf außergewöhnliche Umstände zurückgehen (be caused; être due) muss - der Anspruch auf Ausgleichszahlung erst dann ausgeschlossen ist, wenn weiterhin auch die Annullierung selbst bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermieden werden können, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Grundsätzlich wäre nach Art. 28 Abs. 1, Art. 31 Abs. 1 EGBGB das Sitzrecht des beklagten Luftfahrtunternehmens, hier das ... Recht, anzuwenden (BGHZ 182, 24 Tz. 34 ff.).
  • KG, 23.11.2009 - 20 U 62/08

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes: Umbuchung ohne Kenntnis des

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    bb) Ob dieser Umstand für eine Befreiung von Ausgleichszahlungen gemäß Art. 5 Abs. 3 der Verordnung bereits ausreicht, weil das ausführende Luftfahrtunternehmen in einem solchen Fall nur nachweisen muss, dass sich die zur Annullierung führenden außergewöhnlichen Umstände (hier die Wetterbedingungen) nicht hätten vermeiden lassen (so OLG Koblenz, Urt. v. 11.1.2008 - 10 U 385/07, RRa 2008, 181, 182; offen gelassen von KG, Urt. v. 23.11.2009 - 20 U 62/08, in juris Tz. 30), oder ob entsprechend der Ansicht des Berufungsgerichts - für die neben Erwägungsgrund 15 schon sprechen könnte, dass die Annullierung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung auf außergewöhnliche Umstände zurückgehen (be caused; être due) muss - der Anspruch auf Ausgleichszahlung erst dann ausgeschlossen ist, wenn weiterhin auch die Annullierung selbst bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermieden werden können, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - Xa ZR 96/09
    Soweit es diese Zulassung allein damit begründet hat, dass die Auslegung von Art. 7 und 5 Abs. 3 der Verordnung von grundsätzlicher Bedeutung sei, kann dahinstehen, ob aus dieser Begründung eine Beschränkung der Zulassung mit hinreichender Klarheit hervorgeht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.11.1991 - VI ZR 171/91, ZIP 1992, 410 unter A; Urt. v. 7.12.2004 - XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581 unter A).
  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Dass die Beklagte nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ihre Leistungen in Deutschland bewirbt und dass der annullierte Flug von Deutschland aus erfolgen sollte, genügt dagegen nicht, um eine engere Verbindung im Sinne des Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - Xa ZR 19/08, BGHZ 182, 24 Rn. 33 ff.; Urteil vom 25. März 2010 - Xa ZR 96/09, RRa 2010, 221 Rn. 24 und Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 19).
  • BGH, 04.09.2018 - X ZR 111/17

    Zur Annullierung eines Flugs wegen Streiks an den Passagierkontrollen

    Abgesehen davon, dass nicht festgestellt ist, dass die Annullierung für die Beklagte unvermeidbar gewesen ist, kann ein ausführendes Luftverkehrsunternehmen unabhängig von einem Verschulden und vom Grund der Absage zum Aufwendungsersatz verpflichtet sein, soweit die zu ersetzenden Kosten notwendig, angemessen und zumutbar gewesen sind, um einen Ausfall der geschuldeten Betreuung auszugleichen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a, b in Verbindung mit Art. 8, 9 FluggastrechteVO; vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81, 82/84 Rn. 20, 24, 51 mwN - McDonagh/Ryanair; BGH, Urteil vom 25. März 2010 - Xa ZR 96/09, NJW-RR 2010, 1641 = RRa 2010, 221 Rn. 24 f.).
  • LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12

    Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen Flugannullierung auf Grund

    Ein solcher Schadensersatzanspruch nach nationalem Recht kommt ohne weiteres neben den Ansprüchen aus der FluggastrechteVO in Betracht (BGH Urteil vom 25.3.2010 - Xa ZR 96/09 - EuGH Urteil vom 13.10.2011 - C-83/10- beide zit. n. Juris).
  • LG Dortmund, 10.01.2013 - 11 S 54/12

    Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Selbst dann, wenn sich der geltend gemachte Schadensersatzanspruch als begründet erweisen würde, wäre er gemäß Artikel 12 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 261/2004 durch anrechenbare Ausgleichsansprüche zu reduzieren (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.2010, Aktenzeichen Xa ZR 96/09), die vorliegend den geltend gemachten Schadensersatzanspruch übersteigen.

    Denn selbst dann, wenn sich der geltend gemachte Schadensersatzanspruch als begründet erweisen würde, wäre er gemäß Artikel 12 Abs. 1 S. 2 VO EG Nr. 261/2004 durch anrechenbare Ausgleichsansprüche zu reduzieren (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.2010, Aktenzeichen Xa ZR 96/09).

    Denn das Amtsgericht hat die Abweisung der Klage in Bezug auf einen Anspruch auf vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten damit begründet, dass selbst dann, wenn sich der geltend gemachte Schadensersatzanspruch als begründet erweisen würde, er gemäß Artikel 12 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 261/2004 durch anrechenbare Ausgleichsansprüche zu reduzieren wäre (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.2010, Aktenzeichen Xa ZR 96/09), was - auf die obigen Ausführungen wird.

  • LG Kleve, 07.06.2018 - 6 S 122/17

    Fluglotsenstreik; Annullierung; außergewöhnlicher Umstand; Ersatzbeförderung;

    Es liegt im Ermessen der Beklagten, welchen konkreten Flug sie bei notwendig zu streichenden Flügen annulliert (BGH, Urteil vom 25.03.2010 - Xa ZR 69/09 = NJW-RR 2010, 1641, 1642).

    Auch Art. 12 FluggastVO ist keine Anspruchsgrundlage für Schadensersatz (BGH, Urteil vom 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 = RRa 2010, 221, 224).

    Dieser richtet sich vielmehr nach dem ergänzenden nationalen Recht, hier dem deutschen Recht, also den §§ 280 ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016 - X ZR 36/15 = BeckRS 2016, 07889, Rn. 5; BGH, Urteil vom 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 = RRa 2010, 221, 224).

  • AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 242/09

    Entscheidet der Pilot, dass die Landung des Flugzeuges wegen des Wetters zu

    Kann ein Flug nicht durchgeführt werden, weil das für den Transport vorgesehene Flugzeug den Flughafen wegen ungünstiger Witterung nicht anfliegen kann, begründet dies einen "außergewöhnlichen Umstand" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1641/1642; OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1232).

    Ob eine Annullierung nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierung trotz der außergewöhnlichen unvermeidbaren Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO zu vermeiden, kann hier offenbleiben (ebenfalls offengelassen BGH NJW-RR 2010, 1641, 1642).

    Sie handelte im Rahmen des ihr zustehenden "vernünftigen Ermessens" (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1642), als sie versuchte die Annullierung durch den geplanten Positionierungsflug abzuwenden, für den sie auch ein Zeitfenster (sog. "Slot") für 15.20 Uhr hatte reservieren lassen.

  • AG Bremen, 04.08.2011 - 9 C 135/11

    Fluglotsenstreik und Flugausfall - Ansprüche der Fluggäste

    Nach Ansicht des Gerichts ist der Schadensersatzanspruch der Kläger nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese zunächst die Rückerstattung des geleisteten Flugpreises forderten und sodann erhielten (a.A. wohl: BGH NJW-RR 2010, 1641 ff. (Ziff. 26) ohne nähere Begründung).
  • AG Hamburg, 05.05.2021 - 6 C 69/20

    Schadensersatzanspruch bei coronabedingter Flugannullierung

    Es ergibt sich zudem aus der Fluggastrechte-VO: Gemäß Erwägungsgrund Nr. 12 Fluggastrechte-VO gehört es zu deren Zielen, die betroffenen Fluggäste möglichst frühzeitig über die Annullierung eines Fluges zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, damit sie frühzeitig umdisponieren können (BGH, Urt. v. 25.03.2010, Xa ZR 96/09, NJW-RR 2010, 1641 Rn. 18).

    Mit dem Anspruch auf frühestmögliche Beförderung geht die Pflicht des Luftfahrtunternehmens einher, eine solche anderweitige Beförderung anzubieten und durchzuführen (BGH, Urt. v. 25, 03.2010, Xa ZR 96/09, NJW-RR 2010, 1641 Rn. 25).

  • AG Geldern, 01.08.2017 - 17 C 269/16

    Ausgleichszahlungsbegehren wegen Flugannulierung aufgrund eines Fluglotsenstreiks

    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass der Beklagten als ausführendem Luftfahrtunternehmen im Rahmen einer derartigen Situation ein Entscheidungsspielraum zur Neukoordinierung des Flugplans zugebilligt werden muss (BGH, Urteil vom 25.03.2010, Xa ZR 96/09, zitiert nach juris).

    Fluggesellschaften können bei erheblichen Störungen im Flugplan nach "vernünftigem Ermessen" Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen anderer Fluggäste treffen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1641, 1642).

  • OLG Brandenburg, 14.07.2021 - 4 U 201/19

    Schadensersatzansprüche nach der Fluggastrechteverordnung; Annullierung eines

    Dabei hat das Luftfahrtunternehmen nach "vernünftigem Ermessen" eine Prognose zu treffen und auf dieser Grundlage zu entscheiden (BGH, Urteil vom 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 -, Rn. 19, juris).
  • AG Hannover, 26.11.2014 - 506 C 3954/14

    Fluggastrechte - Flugannulierung wegen eines Fluglotsenstreiks und Umbuchung

  • LG Hamburg, 13.01.2012 - 318 S 98/11

    Ausgleichszahlung bei Flugverspätung: Technischer Defekt durch Vogelschlag als

  • LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11

    Reiserecht: Nichtbeförderung eines Fluggastes wegen Verspätung des

  • LG Potsdam, 15.08.2012 - 13 S 24/11
  • LG Düsseldorf, 21.02.2022 - 22 S 445/21
  • AG Geldern, 07.10.2016 - 17 C 55/16

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die selbständige Buchung eines

  • OLG Koblenz, 25.11.2009 - 2 U 754/09

    Abgrenzung von Annullierung und Verspätung eines Fluges

  • AG Hamburg, 24.10.2019 - 23a C 158/19

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004/ Außergewöhnliche Umstände/ Stromausfall

  • AG Königs Wusterhausen, 15.12.2017 - 4 C 486/17

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugannullierung: Einwand des

  • AG Königs Wusterhausen, 27.04.2017 - 4 C 1960/16

    Fluggastrechte bei Annullierung eines Fluges: Ausschlussgrund der

  • LG Darmstadt, 02.03.2011 - 7 S 95/10

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / nicht öffentlich zugänglicher Flugtarif

  • AG Königs Wusterhausen, 19.01.2011 - 9 C 461/10

    Anspruch des Flugreisenden auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung:

  • AG Köln, 18.05.2011 - 132 C 314/10

    Für Fluggäste bestehen keine Ausgleichsansprüche und Unterstützungsleistungen im

  • AG Hannover, 22.09.2016 - 406 C 2140/16
  • AG Frankfurt/Main, 31.10.2018 - 31 C 2052/18

    Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung aufgrund einer defekten Warnleuchte

  • AG Bremen, 02.05.2013 - 9 C 523/12

    Ausgleichszahlung bei Flugannullierung wegen schlechten Wetters

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2979
OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09 (https://dejure.org/2010,2979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2010 - 6 U 49/09 (https://dejure.org/2010,2979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2010 - 6 U 49/09 (https://dejure.org/2010,2979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 307; 312 b Abs. 3 Nr. 6; 312 d Abs. 1 BGB; §§ 3; 4 Nr. 11 UWG
    Kein Widerrufsrecht für über das Internet angebotene Bahn-Tickets

  • openjur.de

    §§ 307, 312b Abs. 3, 312d Abs. 1 BGB; § 4 Nr. 11 UWG
    Zum Widerrufsrecht für ein im Internet angebotenes Bahnticket

  • Justiz Hessen

    § 307 BGB, § 312b Abs 3 BGB, § 312d Abs 1 BGB, § 4 Nr 11 UWG
    Widerrufsrecht für im Wege des Fernabsatzes angebotene Bahntickets - Unangemessene Benachteiligung durch Ausschlussfrist

  • webshoprecht.de

    Kein Widerrufsrecht wegen Bereichsausschluss bei Bahnfahrkarten und Fahrscheine für einen bestimmten Zeitraum

  • webshoprecht.de

    Zum fehlenden Widerrufsrecht bei verbilligten Bahnfahrkarten, die nur innerhalb von 11 Wochen genutzt werden können

  • JurPC

    Widerrufsrecht bei Erwerb von Bahntickets

  • nomos.de PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Kein Widerrufsrecht für über das Internet angebotene Bahntickets

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Widerrufsbelehrung bei Vertrieb von Bahnfahrkarten über das Internet; Formularmäßige Vereinbarung des Verfalls einer Fahrkarte nach Ablauf der Gültigkeitsdauer

  • info-it-recht.de

    Kein Widerrufsrecht für Bahn-Tickets, die über das Medium Internet angebotenen werden

  • reise-recht-wiki.de

    Kein Widerruf bei online ersteigerten Bahntickets

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 307; BGB § 312b Abs. 3; UWG § 4 Nr. 11
    Erforderlichkeit einer Widerrufsbelehrung bei Vertrieb von Bahnfahrkarten über das Internet; Formularmäßige Vereinbarung des Verfalls der Fahrkarte nach Ablauf der Gültigkeitsdauer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht für begrenzt gültige Bahntickets

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Bahnticketerwerb

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Widerrufsrecht bei Bahnticketerwerb im Internet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht von Online-Bahnkarten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrechts von Online-Zugtickets

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht für begrenzt gültige Bahntickets

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht für online gekaufte Bahntickets

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Widerrufsrecht für online gekaufte Bahntickets

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Kein Widerrufsrecht für über das Internet angebotene Bahntickets

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1039
  • MMR 2010, 535
  • K&R 2010, 517
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.03.2005 - C-336/03

    FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09
    Die betreffenden Dienstleister sollen vor solchen Nachteilen geschützt werden, die sich daraus ergeben, dass sie Vorkehrungen für die Erbringung der vereinbarten Leistung zu dem bei der Bestellung festgelegten Zeitpunkt treffen müssen (EuGH, NJW 2005, 3055 f., Tz. 29 - easyCar).

    Eine Vorlage an den EuGH gemäß Art. 267 AEUV (früher Art. 234 EG-Vertrag) zur Herbeiführung einer Vorabentscheidung ist nach der Einschätzung des Senats nicht veranlasst, weil hinsichtlich der Auslegung des Art. 3 II der Richtlinie 97/7 EG unter Berücksichtigung der Erwägungsgründe und der Ausführungen des EuGH (NJW 2005, 3055 - easyCar) zum Zweck der Bestimmung keine vernünftigen Zweifel bestehen.

    Die Bereichsausnahme ist darauf gerichtet, die Erbringer von Dienstleistungen in bestimmten Tätigkeitssektoren von den Regelungen über Fernabsatzverträge auszunehmen, weil die Anforderungen der Richtlinie diese Unternehmer in unverhältnismäßiger Weise belasten könnten (vgl. EuGH, NJW 2005, 3055 f., Tz. 29 - easyCar).

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09
    Eine Abweichung der beanstandeten AGB von einer gesetzlichen Regelung - als Voraussetzung einer Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB - kommt allerdings insofern in Betracht, als das bürgerliche Recht für Verpflichtungen aus schuldrechtlichen Verträgen im allgemeinen nur das in den §§ 194 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Verjährung kennt, nicht dagegen besondere, von der Frage der Verjährung unabhängige Ausschlussfristen (vgl. BGH, NJW 2001, 2635, 2637).

    In dieses Äquivalenzverhältnis wird auch durch eine vertragliche Regelung eingegriffen, die die Werthaltigkeit einer Gegenleistung, die ein Vertragspartner auf Grund eigener Vorleistung verlangen kann, zeitlich über die Verjährungsregelungen hinaus beschränkt (vgl. BGH, NJW 2001, 2635, 2637; OLG München, NJW-RR 2008, 1233, 1234).

    Der Kunde profitiert im Unterschied zu einem Erwerber von Telefonkarten (vgl. BGH, NJW 2001, 2635) oder Geschenkgutscheinen (OLG München, NJW-RR 2008, 1233, 1234) bereits dadurch, dass er die Fahrkarte zu einem gegenüber dem regulären Preis - in der Regel deutlich - niedrigeren Preis erhält.

  • OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07

    Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09
    In dieses Äquivalenzverhältnis wird auch durch eine vertragliche Regelung eingegriffen, die die Werthaltigkeit einer Gegenleistung, die ein Vertragspartner auf Grund eigener Vorleistung verlangen kann, zeitlich über die Verjährungsregelungen hinaus beschränkt (vgl. BGH, NJW 2001, 2635, 2637; OLG München, NJW-RR 2008, 1233, 1234).

    Der Kunde profitiert im Unterschied zu einem Erwerber von Telefonkarten (vgl. BGH, NJW 2001, 2635) oder Geschenkgutscheinen (OLG München, NJW-RR 2008, 1233, 1234) bereits dadurch, dass er die Fahrkarte zu einem gegenüber dem regulären Preis - in der Regel deutlich - niedrigeren Preis erhält.

  • BGH, 24.05.2007 - III ZR 467/04

    Keine Inhaltskontrolle bei Klauseln für Netzzugangsgewährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09
    Ob die besonderen Voraussetzungen, unter denen eine behördliche Genehmigung bestimmter Vertragsbedingungen ausnahmsweise zum Ausschluss der Inhaltskontrolle führen kann (vgl. dazu BGH, NJW 2007, 3344 f., Tz. 15), hier vorliegen, kann dem Vortrag der Parteien nicht entnommen werden.
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 4 U 135/12

    Verbraucherschutz - gesetzliches Widerrufsrecht bei Online-Kursen zur

    Dass eine solche Belastung im Einzelfall tatsächlich festzustellen sei, sei nicht Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2010 - 6 U 49/09).
  • LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10

    Die zeitliche Befristung von Groupon-Gutscheinen ist zulässig

    Solche Ausschlussfristen sind nämlich, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (BGH in NJW 2001, 2635, 2637 - Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf; OLG Frankfurt in: MMR 2010, 535-537, zitiert nach juris, dort Randziffer 46 - Ausschlussfrist für die Nutzung über das Internet vertriebener Bahntickets; LG Berlin, Urteil vom 05.08.2009, Az.: 4 O 532/08 in: RRa 2010, 143 - 145, zitiert nach juris, dort Randziffer 20 - Unangemessene Benachteiligung durch Gültigkeitsbefristung von Reisegutscheinen; OLG München in NJW-RR 2008, 1233/1234 - Inhaltskontrolle von Geschenkgutschein-AGB-Verfallklauseln).

    Bei derartigen Angeboten hat das Unternehmen, das die jeweilige Leistung erbringt grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran, den Zeitraum, für den es die zu Sonderkonditionen angebotene Leistung bereithalten und Vorkehrungen dafür treffen will, dass es die Nachfrage nach der zu Sonderkonditionen angebotenen Leistung befriedigen kann, zu begrenzen (vgl. hierzu OLG Frankfurt in: MMR 2010, 535-537, zitiert nach juris, dort Randziffer 47 - Ausschlussfrist für die Nutzung über das Internet vertriebener Bahntickets).

    ee) Schließlich wird das durch eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der Gutscheine begründete Risiko des Verbrauchers, den Gutschein nicht wie geplant für die verbriefte Leistung einsetzen zu können, im vorliegenden Fall zunächst dadurch relativiert, dass der Verbraucher die verbriefte Leistung zu einem vergünstigten Preis erhält, so dass ein etwaiger Verlust der vorausgezahlten Gegenleistung weniger schwer wiegt, als dies bei Verauslagung des regulären Preises der Fall wäre (vgl. hierzu OLG Frankfurt in: MMR 2010, 535-537, zitiert nach juris, dort Randziffer 48 - Ausschlussfrist für die Nutzung über das Internet vertriebener Bahntickets).

  • OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14

    Wirksame Vereinbarung der vollständigen Zahlung des Flugpreises nach Bestätigung

    Für den Bereich des Fernabsatzes besteht Einigkeit darüber, dass ein Dienstleister (= auch Beförderer) davor geschützt werden muss, dass eine Dienstleistung bestellt wird und diese Bestellung kurz vor dem für ihre Erbringung vorgesehenen Zeitpunkt vom Verbraucher storniert wird; dementsprechend steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu (§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB n.F.; vgl. zum alten Recht OLG Frankfurt, Urteil vom 15.4.2010, 6 U 49/09 = MDR 2010, 1039).
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