Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 20.10.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.10.2009 - I-17 W 291/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9831
OLG Köln, 27.10.2009 - I-17 W 291/09 (https://dejure.org/2009,9831)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.10.2009 - I-17 W 291/09 (https://dejure.org/2009,9831)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - I-17 W 291/09 (https://dejure.org/2009,9831)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostengrundentscheidung; Rechtskraft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 103, 104
    Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostengrundentscheidung; Rechtskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung für Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile als Titel für die Grundlage einer Kostenfestsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 104
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.07.2013 - VII ZR 241/12

    Zwangsvollstreckungsabwehrklage: Vollstreckungshindernis für eine Forderung bei

    Eine dahingehende Überprüfung erfolgt erst bei der Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss (OLG Köln, MDR 2010, 104; Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 103 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2020 - 26 W 22/20

    Erforderlichkeit der Übersetzung von Schriftsätzen

    Der Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses setzt nämlich die Rechtskraft der Kostengrundentscheidung nicht voraus (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 27.10.2009 - 17 W 291/09 -, MDR 2010, 104; Jaspersen, in: Vorwerk/Wolf (Hrsg.), BeckOK ZPO, 38. Edition, Stand: 01.09.2020, § 103, Rdnr. 3).
  • OLG Koblenz, 07.10.2019 - 9 WF 736/19

    Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr

    Der im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 85 FamFG, 104 ZPO zu treffende Kostenfestsetzungsbeschluss füllt nämlich lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags aus (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 17 W 291/09 -, BeckRS 2009, 87184 -).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.10.2009 - 3 W 1077/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3660
OLG Dresden, 20.10.2009 - 3 W 1077/09 (https://dejure.org/2009,3660)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.10.2009 - 3 W 1077/09 (https://dejure.org/2009,3660)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 3 W 1077/09 (https://dejure.org/2009,3660)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Art. 111 FGG-RG

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Anwendbares Verfahrensrecht im Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Verfahren) in Übergangsfällen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittelverfahren nach der FGG-Reform, FGG-Reformgesetz

  • Judicialis

    FGG-Reformgesetz Art. 111 Abs. 1; ; FGG-Reformgesetz Art. 111 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Anwendbares Verfahrensrecht im FGG -Verfahren in Übergangsfällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 104
  • FGPrax 2010, 53
  • FamRZ 2010, 325
  • Rpfleger 2010, 131
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 - veröffentlicht bei Juris; OLG Schleswig Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09 - veröffentlicht bei Juris und OLG Dresden Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - veröffentlicht bei Juris).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 - veröffentlicht bei [...]; OLG Schleswig Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09 - veröffentlicht bei [...] und OLG Dresden Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - veröffentlicht bei [...]).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08

    Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des

    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart OLGR 2009, 872; OLG Schleswig Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09 - veröffentlicht bei juris und OLG Dresden Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - veröffentlicht bei juris).
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