Rechtsprechung
BGH, 05.08.2010 - VII ZB 101/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
ZPO § 850d Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 850d Abs 1 S 2 ZPO
Unterhaltsvollstreckung: Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflichten in voller Höhe bei der Bemessung des pfandfreien Betrages - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von gesetzlichen Unterhaltspflichten bei der Bemessung des pfandfreien Betrages in Höhe des einem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrages trotz tatsächlich geringerer Leistungen
- zvi-online.de
ZPO § 850d Abs. 1 Satz 2
Zur Bestimmung des pfandfreien Betrages eines Unterhaltsschuldners - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners bei der Bemessung des pfandfreien Betrages unabhängig davon, ob der Schuldner seiner Unterhaltspflicht genügt
- rewis.io
Unterhaltsvollstreckung: Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflichten in voller Höhe bei der Bemessung des pfandfreien Betrages
- rewis.io
Unterhaltsvollstreckung: Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflichten in voller Höhe bei der Bemessung des pfandfreien Betrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 850d Abs. 1 S. 2
Berücksichtigung von gesetzlichen Unterhaltspflichten bei der Bemessung des pfandfreien Betrages in Höhe des einem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrages trotz tatsächlich geringerer Leistungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterhaltspflichten in der Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterhaltspflichten in der Zwangsvollstreckung
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorrang von Kindesunterhalt
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 02.02.2009 - 11 M 13995/08
- LG Heilbronn, 25.03.2009 - 1 T 88/09
- BGH, 05.08.2010 - VII ZB 101/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 1214
- FamRZ 2010, 1654
- WM 2010, 1754
- Rpfleger 2011, 38
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 17.09.2014 - VII ZB 21/13
Privilegierte Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse: Voraussetzungen der Pfändung …
bb) Die vom Beschwerdegericht vertretene gegenteilige Auffassung kann demgegenüber auch nicht mit der Erwägung gerechtfertigt werden, der unmittelbar Unterhaltsberechtigte müsse - wie im Anwendungsbereich des § 850d ZPO - für den Fall, dass der Schuldner seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommt, durch die Gewährung eines Pfändungsfreibetrags zugunsten des Schuldners nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO die Möglichkeit erhalten, seinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten in größtmöglichem Umfang zu realisieren (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - VII ZB 101/09, FamRZ 2010, 1654 Rn. 15).Ob im Anwendungsbereich des § 850d Abs. 1 ZPO an der in der Entscheidung vom 5. August 2010 (VII ZB 101/09, FamRZ 2010, 1654) vertretenen Auffassung uneingeschränkt festzuhalten ist, wonach bei der Bemessung des pfandfreien Betrags die gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen sind, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltsverpflichtung nicht in vollem Umfang genügt, kann im vorliegenden Fall dahinstehen.
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. Beschluss vom 5. August 2010 - VII ZB 101/09, FamRZ 2010, 1654 Rn. 16).
- BGH, 18.01.2023 - VII ZB 35/20
Pfändungsfreibetrag: Der tatsächlich geleistete Unterhalt ist maßgeblich
§ 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO ist dahin auszulegen, dass bei der Bestimmung des pfandfreien Betrags die laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden oder gleichstehenden Unterhaltsberechtigten nur in dem Umfang zu berücksichtigen sind, in dem der Schuldner seine gesetzlichen Unterhaltspflichten den weiteren Unterhaltsberechtigten gegenüber erfüllt oder in dem er von den weiteren Unterhaltsberechtigten im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen wird (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - VII ZB 101/09, MDR 2010, 1214).Wie bei der Revision kann aber auch bei der Rechtsbeschwerde die Beschränkung der Zulassung in den Gründen der Entscheidung erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - VII ZB 101/09 Rn. 5, MDR 2010, 1214 m.w.N.).
Die Beschränkung ist wirksam; sie bezieht sich auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - VII ZB 101/09 Rn. 6, MDR 2010, 1214).
Zwar habe der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 5. August 2010 (VII ZB 101/09, MDR 2010, 1214) auf die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs abgestellt, dies in einer nachfolgenden Entscheidung (BGH…, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 22/13, Rn. 17 NZFam 2015, 23) jedoch wieder in Zweifel gezogen.
An der mit Beschluss vom 5. August 2010 (VII ZB 101/09, MDR 2010, 1214) vertretenen gegenteiligen Auffassung, wonach die gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den weiteren Unterhaltsberechtigten bei der Bestimmung des pfandfreien Betrags auch dann in vollem Umfang zu berücksichtigen sind, wenn der Schuldner ihnen nur teilweise nachkommt, hält der Senat aus nachfolgenden Gründen nicht fest.
Diese weiteren Unterhaltsberechtigten sollen durch die Berücksichtigung der ihnen gegenüber bestehenden gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners bei der Bestimmung des pfandfreien Betrags ihre Unterhaltsansprüche in größtmöglichem Umfang gegenüber dem Schuldner realisieren können (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - VII ZB 101/09 Rn. 15, MDR 2010, 1214).
- BGH, 25.10.2012 - VII ZB 12/10
Zwangsvollstreckung wegen titulierter Forderung aus vorsätzlich begangener …
Der Begriff des notwendigen Unterhalts in § 850f Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO stimmt mit demjenigen in § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO überein (BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706; BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - VII ZB 101/09, FamRZ 2010, 1654).
- BGH, 17.09.2014 - VII ZB 22/13
Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen eines Minderjährigen: Festsetzung …
bb) Die vom Beschwerdegericht vertretene gegenteilige Auffassung kann demgegenüber auch nicht mit der Erwägung gerechtfertigt werden, der unmittelbar Unterhaltsberechtigte müsse - wie im Anwendungsbereich des § 850d ZPO - für den Fall, dass der Schuldner seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommt, durch die Gewährung eines Pfändungsfreibetrags zugunsten des Schuldners nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO die Möglichkeit erhalten, seinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten in größtmöglichem Umfang zu realisieren (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - VII ZB 101/09, FamRZ 2010, 1654 Rn. 15).Ob im Anwendungsbereich des § 850d Abs. 1 ZPO an der in der Entscheidung vom 5. August 2010 (VII ZB 101/09, FamRZ 2010, 1654) vertretenen Auffassung uneingeschränkt festzuhalten ist, wonach bei der Bemessung des pfandfreien Betrags die gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen sind, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltsverpflichtung nicht in vollem Umfang genügt, kann im vorliegenden Fall dahinstehen.
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. Beschluss vom 5. August 2010 - VII ZB 101/09, FamRZ 2010, 1654 Rn. 16).
- LG Potsdam, 03.03.2015 - 3 T 9/15
Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen …
Der Begriff des notwendigen Unterhalts in § 850f Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO stimmt mit demjenigen in § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO überein (BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706; BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - VII ZB 101/09, FamRZ 2010, 1654). - AG Zeitz, 19.06.2020 - 5 M 201/19
Pfändung des Arbeitseinkommens eines Schuldners wegen laufender …
Dieser Verzicht ist für die Ermittlung des pfandfreien Betrages jedoch unberücksichtigt zu lassen, da es auf die gesetzlichen Unterhaltsansprüche ankommt und nicht auf den Unterhaltsbetrag, den der Schuldner tatsächlich leistet (vgl. auch BGH, Beschluss vom 05. August 2010 - VII ZB 101/09 -, juris).
Rechtsprechung
BGH, 22.07.2010 - V ZB 178/09 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 Nr 2 ZVG, § 22 Abs 1 ZVG, § 167 ZPO, § 16 Abs 2 WoEigG, § 28 Abs 2 WoEigG
Rangklasseneinordnung im Zwangsversteigerungsverfahren: Ermittlung des maßgeblichen Jahres der Beschlagnahme für die Bestimmung der Rangklasse für Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft - IWW
- Deutsches Notarinstitut
ZVG §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 22 Abs. 1
Keine analoge Anwendung von § 167 ZPO zur Bestimmung des Jahres der Beschlagnahme gem. § 10 Abs. 1 ZVG - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des maßgeblichen Jahres einer Beschlagnehme für die Rangklasse 2 gemäß § 10 Abs. 1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, § 22 Abs. 1
Antrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Anordnung der Zwangsversteigerung von Teileigentum der Schuldnerin wegen titulierter Hausgeldansprüche - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zwangsvollstreckung von Hausgeldansprüchen
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
Zur Bestimmung des für die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG maßgeblichen Jahres
- rewis.io
Rangklasseneinordnung im Zwangsversteigerungsverfahren: Ermittlung des maßgeblichen Jahres der Beschlagnahme für die Bestimmung der Rangklasse für Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- ra.de
- rewis.io
Rangklasseneinordnung im Zwangsversteigerungsverfahren: Ermittlung des maßgeblichen Jahres der Beschlagnahme für die Bestimmung der Rangklasse für Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- rechtsportal.de
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2; ZVG § 22 Abs. 1
Bestimmung des maßgeblichen Jahres einer Beschlagnehme für die Rangklasse 2 gemäß § 10 Abs. 1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ( ZVG ) - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Beschlagnahmerang: Maßgeblicher Zeitpunkt für Bestimmung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Beschlagnahme? (IMR 2010, 488)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2010, 528
- NJW 2011, 528
- MDR 2010, 1214
- NZI 2010, 831
- NZM 2010, 904
- ZMR 2011, 51
- WM 2010, 2121
- Rpfleger 2011, 40
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 29.04.2014 - VI ZR 246/12
Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des …
Für sonstige Wirkungen der Zustellung gilt sie hingegen nicht (allg. M.; vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 178/09, NJW 2011, 528 Rn. 8 mwN; Urteil vom 21. April 1982 - IVb ZR 696/80, NJW 1982, 1812, 1813;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 167 Rn. 4;… MünchKommZPO/Häublein, 4. Aufl., § 167 Rn. 6).Zu diesen sonstigen Wirkungen zählen insbesondere rechtsbegründende und rechtsverstärkende Folgen, die die Vorschriften des materiellen Rechts an die Rechtshängigkeit und damit an die Zustellung der Klageschrift knüpfen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 178/09, aaO Rn. 9;… Zöller/Greger, aaO).
- BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei …
- BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17
Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des …
Zwar bestimmt sich das für die Reichweite des Vorrechts gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG maßgebliche Jahr der Beschlagnahme außerhalb eines Insolvenzverfahrens nach § 22 Abs. 1 ZVG (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 178/09, ZfIR 2010, 863 Rn. 6).
- BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
Haftung des Insolvenzverwalters: Insolvenzspezifische Pflicht zur rechtzeitigen …
- LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09
Treuwidrige Ausübung des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts bezüglich nicht …
Zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen nicht nur die Kosten des reinen Abschleppens, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen (BGH NJW 2011, S. 528). - BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
Gelten des angeordneten Vollstreckungsverbots für alle in § 111f StPO geregelten …
Welche Forderungen bevorrechtigt sind, bestimmt sich in der Zwangsversteigerung durch eine Rückrechnung von der Beschlagnahme an (§ 20 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG); auf den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung kommt es insoweit nicht an, weil § 167 ZPO nicht entsprechend anwendbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 178/09, Rpfleger 2011, 40 Rn. 7 ff.). - BGH, 22.07.2010 - V ZB 181/09
Zwangsversteigerung von Teileigentum eines Schuldners wegen titulierter …
Zur Begründung wird auf den Beschluss vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren V ZB 178/09 Bezug genommen. - BGH, 22.07.2010 - V ZB 179/09
Anspruch auf Zulassung eines Versteigerungsverfahrens in bevorrechtigten …
Zur Begründung wird auf den Beschluss vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren V ZB 178/09 Bezug genommen. - BGH, 22.07.2010 - V ZB 180/09
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum des Schuldners wegen titulierter …
Zur Begründung wird auf den Beschluss vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren V ZB 178/09 Bezug genommen. - BGH, 22.07.2010 - V ZB 182/09
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum des Schuldners wegen titulierter …
Zur Begründung wird auf den Beschluss vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren V ZB 178/09 Bezug genommen. - BGH, 22.07.2010 - V ZB 183/09
Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Schuldner auf Zulassung eines …