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   OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 8 U 75/09 - 22   

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OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 8 U 75/09 - 22 (https://dejure.org/2010,6194)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.05.2010 - 8 U 75/09 - 22 (https://dejure.org/2010,6194)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 8 U 75/09 - 22 (https://dejure.org/2010,6194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich Vereinbarung und Höhe eines Rabatts

  • unalex.eu

    Art. 7, 53, 57, 78 CISG

  • ra.de
  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CISG Art. 53
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Vereinbarung und Höhe eines Rabatts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Internationaler Warenkauf: Beweislast für die Höhe des Rabatts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Internationaler Warenkauf: Wen trifft die Beweislast für die Höhe eines gewährten Rabatts? (IBR 2010, 1336)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1338
  • BauR 2010, 1280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 23.07.2003 - 13 U 49/03

    ZUr Frage des Schadensersatzes wegen Beschädigung eines parkenden PKW durch von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 8 U 75/09
    aa) Aus dieser Regelung folgt, dass dann, wenn die Parteien keinen Zahlungsort und auch keine Zahlung Zug um Zug gegen Übergabe der Ware oder von Dokumenten vereinbart haben, Erfüllungsort für die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises der Ort der Niederlassung des Verkäufers ist mit der Folge, dass dieser Ort nach § 29 Abs. 1 ZPO zugleich Gerichtsstand der Zahlungsklage ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1582 ff. Rdnr. 13, zit. nach juris; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 164 ff. Rdnr. 14, zit. nach juris; MünchKom.BGB/Huber, 4. Aufl., Art. 57 CISG Rdnr. 1 f., 29; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 29 Rdnr. 25 Stichwort "Kaufvertrag").

    Sie sind daher Bestandteil des Kaufpreises (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2004, 164 ff. Rdnr. 20, zit. nach juris; MünchKomm.BGB/Huber, a. a. O., Art. 53 CISG Rdnr. 9).

    Das ist im vorliegenden Fall Deutschland, da die gewerblich tätige Klägerin die für einen Kaufvertrag charakteristische Leistung, die Lieferung der gekauften Sachen, von ihrer Niederlassung in S. zu erbringen hatte (vgl. BGH NJW-RR 2005, 206 ff. Rdnr. 38, zit. nach juris; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 164 ff. Rdnr. 12, zit. nach juris; Palandt/ Heldrich, a. a. O., Art. 28 EGBGB Rdnr. 3 f., 9).

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 132/01

    Darlegung- und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 8 U 75/09
    Erst dann hat die Beklagte als Bereicherungsgläubigerin dieses Vorbringen durch eigenen Sachvortrag und - im Falle des Bestreitens - durch geeigneten Nachweis zu widerlegen (vgl. BGH ZEV 2003, 207 f. Rdnr. 15, zit. nach juris).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 273/03

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Streitigkeiten aus einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 8 U 75/09
    Das ist im vorliegenden Fall Deutschland, da die gewerblich tätige Klägerin die für einen Kaufvertrag charakteristische Leistung, die Lieferung der gekauften Sachen, von ihrer Niederlassung in S. zu erbringen hatte (vgl. BGH NJW-RR 2005, 206 ff. Rdnr. 38, zit. nach juris; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 164 ff. Rdnr. 12, zit. nach juris; Palandt/ Heldrich, a. a. O., Art. 28 EGBGB Rdnr. 3 f., 9).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 8 U 75/09
    Die Frage der internationalen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist auch in der Berufungsinstanz von Amts wegen zu überprüfen, da sich die Bestimmung des § 513 Abs. 2 ZPO ungeachtet ihres weit gefassten Wortlauts nicht auf die internationale Zuständigkeit bezieht (vgl. BGHZ 153, 82 ff. Rdnr. 9 ff.; BGHZ 157, 224 ff. Rdnr.10 ff.; jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 8 U 75/09
    Die Frage der internationalen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist auch in der Berufungsinstanz von Amts wegen zu überprüfen, da sich die Bestimmung des § 513 Abs. 2 ZPO ungeachtet ihres weit gefassten Wortlauts nicht auf die internationale Zuständigkeit bezieht (vgl. BGHZ 153, 82 ff. Rdnr. 9 ff.; BGHZ 157, 224 ff. Rdnr.10 ff.; jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 237/02

    Bestimmung des internationalen (Wahl-)Gerichtsstandes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 8 U 75/09
    aa) Aus dieser Regelung folgt, dass dann, wenn die Parteien keinen Zahlungsort und auch keine Zahlung Zug um Zug gegen Übergabe der Ware oder von Dokumenten vereinbart haben, Erfüllungsort für die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises der Ort der Niederlassung des Verkäufers ist mit der Folge, dass dieser Ort nach § 29 Abs. 1 ZPO zugleich Gerichtsstand der Zahlungsklage ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1582 ff. Rdnr. 13, zit. nach juris; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 164 ff. Rdnr. 14, zit. nach juris; MünchKom.BGB/Huber, 4. Aufl., Art. 57 CISG Rdnr. 1 f., 29; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 29 Rdnr. 25 Stichwort "Kaufvertrag").
  • LG Saarbrücken, 15.01.2009 - 14 O 444/04
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 8 U 75/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.1.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 444/04 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:.
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 107/82

    Beweislast - Waren- und Zahlungsskonti

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 8 U 75/09
    Anders ist es, wenn der Kaufpreis von vornherein feststeht und sich der Käufer lediglich auf die Vereinbarung eines Rabatts oder Skontos beruft, da es sich dann um einen von ihm zu beweisenden Teilerlass handelt (vgl. BGH NJW 1983, 2944 Rdnr. 9; Staudinger/Beckmann, Neubearb. 2004, § 433 Rdnr. 65).
  • BGH, 07.12.2017 - VII ZR 101/14

    Liefervertrag für eine Produktionsanlage: Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht

    Unter dieser Voraussetzung sind Werklieferungsverträge vom sachlichen Anwendungsbereich des CISG umfasst (OLG Saarbrücken, MDR 2010, 1338; OLG Dresden, IHR 2011, 142; Ferrari in Schlechtriem/Schwenzer, CISG, 6. Aufl., Art. 1 Rn. 24; Ferrari/Kieninger/Mankowski/Saenger, Internationales Vertragsrecht, 2. Aufl., Art. 1 CISG Rn. 3; Staudinger/Magnus, 2013, CISG, Art. 1 Rn. 26; MünchKommBGB/Huber, 7. Aufl., Art. 3 CISG Rn. 4).
  • AG Brandenburg, 21.01.2011 - 31 C 11/10

    Beweislast für Skonto-Vereinbarung

    Hiernach hat ein Verkäufer, der einen Kaufpreisanspruch geltend macht, die Vereinbarung eines der Höhe nach bestimmten oder zumindest bestimmbaren Kaufpreises zu beweisen - wenn dieser Kaufpreis von dem Käufer bestritten wird -, während der Käufer die Beweislast für die Tatsachen trägt, welche den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis zu seinen Gunsten beeinflussen ( BGH , NJW 1983, Seite 2944= WM 1983, Seiten 1008 f. = MDR 1984, Seite 139; OLG Saarbrücken , IHR 2010, Seiten 202 ff. = MDR 2010, Seiten 1338 f. ).

    Bezüglich der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung folgt dies schon daraus, dass der Beklagte als Gläubiger des allein in Betracht kommenden Anspruchs aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB das Fehlen eines rechtlichen Grundes beweisen und er daher die Behauptung der Klägerin, dass hier gerade kein gesonderter Rabatt/Bonus in Höhe von 1 % der bei der Klägerin umgesetzten Waren vereinbart wurde, hätte widerlegen müssen ( OLG Saarbrücken , IHR 2010, Seiten 202 ff. = MDR 2010, Seiten 1338 f. ).

    Anders ist es aber, wenn der Kaufpreis von vornherein feststeht und sich der Käufer lediglich auf die Vereinbarung eines Rabattes/Bonusses oder Skontos beruft, da es sich dann um einen von ihm zu beweisenden Teil- Erlass handelt ( BGH , NJW 1983, Seite 2944 = WM 1983, Seiten 1008 f. = MDR 1984, Seite 139; OLG Saarbrücken , IHR 2010, Seiten 202 ff. = MDR 2010, Seiten 1338 f. ).

    Dieser vom Beklagten behauptete Rabatt/Bonuss/Abschlag stellt sich daher als teilweiser Erlass des von vornherein festgelegten Kaufpreises dar ( OLG Saarbrücken , IHR 2010, Seiten 202 ff. = MDR 2010, Seiten 1338 f. ).

    Es hätte hier aber dem Beklagten oblegen, Beweis für eine dahin gehende ausdrücklich Vereinbarung anzutreten; denn die Gewährung von Preisnachlässen ist rechtlich betrachtet ein Teil-Erlass einer Forderung ( BGH , NJW 1998, Seiten 1302 f.; BGH , NJW 1981, Seite 2403; OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 2001, Seiten 1634 f.; OLG Saarbrücken , IHR 2010, Seiten 202 ff. = MDR 2010, Seiten 1338 f.; LG Stuttgart , NJW-RR 1999, Seite 1738 ), und für die tatbestandlichen Voraussetzungen des (teilweisen) Erlasses einer Schuldverpflichtung trägt stets der Schuldner - hier also der Beklagte - die Beweislast ( OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 2001, Seiten 1634 f. ).

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2016 - 1 U 192/14
    Dabei ist der am Sitz des Verkäufers - hier der Beklagten - für Geldforderungen bestimmte gesetzliche Zinssatz zugrunde zu legen (Artt. 4 Abs. 1 lit. a), 12 Abs. 1 lit. c) VO (EG) Nr. 593/2008 [Rom I]; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.5.2010 - 8 U 75/09 - 22 [CISG-online 2155]; OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.07.2004 - 17 U 136/03 [CISG-online 858]; Staudinger/Magnus, CISG, 07/2012, Art. 78 Rn. 15).
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