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   OLG Karlsruhe, 09.11.2009 - 14 W 43/09   

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https://dejure.org/2009,6282
OLG Karlsruhe, 09.11.2009 - 14 W 43/09 (https://dejure.org/2009,6282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.2009 - 14 W 43/09 (https://dejure.org/2009,6282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 2009 - 14 W 43/09 (https://dejure.org/2009,6282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sachverständigenablehnung: Fristbeginn; Besorgnis der Befangenheit wegen Häufung von Verfahrensfehlern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen und Voraussetzungen der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 406 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit wegen Häufung von Verfahrensfehlern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Grenzen und Voraussetzungen der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besorgnis der Befangenheit wegen Häufung von Verfahrensfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Besorgnis der Befangenheit wegen Häufung von Verfahrensfehlern! (IBR 2010, 366)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 230
  • VersR 2010, 498
  • BauR 2010, 1113
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 02.09.1993 - 16 W 193/93

    Richter ; Befangenheit ; Besorgnis der Befangenheit; Objektive Gründe;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2009 - 14 W 43/09
    Beim Richter wird zwar mit Recht die Auffassung vertreten, sachliche Fehler begründeten nicht ohne weiteres eine Besorgnis der Befangenheit; anders ist es aber, wenn einem Richter eine Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei zur Last zu legen sind (vgl. etwa Gehrlein, in: MünchKomm zur ZPO, 3. Aufl., § 42 Rdn. 31; auch OLG Karlsruhe, MDR 1991, 1195; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227; ebenso Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rdn. 24, auch in Fällen "evident mangelnder Sorgfalt").
  • OLG Karlsruhe, 20.06.1991 - 15 W 22/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2009 - 14 W 43/09
    Beim Richter wird zwar mit Recht die Auffassung vertreten, sachliche Fehler begründeten nicht ohne weiteres eine Besorgnis der Befangenheit; anders ist es aber, wenn einem Richter eine Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei zur Last zu legen sind (vgl. etwa Gehrlein, in: MünchKomm zur ZPO, 3. Aufl., § 42 Rdn. 31; auch OLG Karlsruhe, MDR 1991, 1195; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227; ebenso Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rdn. 24, auch in Fällen "evident mangelnder Sorgfalt").
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.11.2009 - 14 W 43/09
    Richtig ist auch, daß eine Ablehnung möglich ist, wenn objektive Umstände oder Tatsachen vorliegen, die vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtungsweise geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu rechtfertigen (BGH, NJW 2005, 1869, 1870); dabei kommt es als Maßstab auf eine besonnen denkende Partei in der konkreten Situation des Ablehnenden an, während rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen der Partei auszuscheiden haben.
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Diese Grundsätze gelten aber nicht uneingeschränkt bei einer Häufung schwerwiegender sachlicher Mängel (OLG Karlsruhe in MDR 2010, 230 = -4-.

    VersR 2010, 498; Senat a. a. O.) oder anderen schwerwiegenden Verstößen eines Sachverständigen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften.

  • OLG Nürnberg, 09.04.2021 - 13 W 3783/20

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Bitte um Ergebnisvorgabe

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich auch daraus ergeben, dass ihm bei Aufnahme und Auswertung des Sachverhaltes in für eine Partei auch bei objektiver Sicht der Dinge wichtigen Punkten Fehler unterlaufen, die in starkem Maße auf mangelnde Sorgfalt deuten (OLG Karlsruhe, DS 2010, 194).
  • OLG München, 16.10.2017 - 28 W 1615/17

    Unbegründete Ablehnung eines Sachverständigen

    (2) Diese Grundsätze gelten zwar nicht uneingeschränkt, bei einer Häufung schwerwiegender sachlicher Mängel kann Befangenheit gegeben sein (OLG Karlsruhe MDR 2010, 230; OLG München, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2014 - 4 W 90/14

    Sachverständigenablehnung: Behandlung einer Partei durch den Sachverständigen als

    Mängel der Begutachtung können allenfalls relevant sein, wenn sie nach Art oder Häufung den Eindruck einer sachwidrigen Voreingenommenheit des Sachverständigen erwecken (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. September 2010 - 1 W 2046/10, juris Rn. 5; BeckOK ZPO/Scheuch, § 406 Rn. 24.4 [Stand: 15. September 2014]; siehe auch OLG Karlsruhe, MDR 2010, 230; abweichend Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 406 Rn. 9: Häufung sachlicher Fehler nicht ausreichend).
  • OLG München, 08.09.2015 - 10 W 1385/15

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit: Unterbliebene

    b) Diese Grundsätze gelten aber nicht uneingeschränkt, so bei einer Häufung schwerwiegender sachlicher Mängel (OLG Karlsruhe in MDR 2010, 230 = VersR 2010, 498; Senat a. a. O.) oder anderen schwerwiegenden Verstößen eines Sachverständigen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (Senat a. a. O.).
  • OLG Bremen, 22.03.2016 - 4 WF 2/16
    Inhaltliche Mängel einer gutachterlichen Äußerung oder mangelnde Sachkunde des Sachverständigen sind grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BGH, NJW 2005, 1869 sowie NJW-RR 2011, 1555; OLG Karlsruhe, MDR 2010, 230).

    Gleiches gilt für die vom OLG Karlsruhe entschiedene Fallkonstellation (vgl. MDR 2010, 230), bei der dem Sachverständigen bei der Sachverhaltsaufnahme etliche eklatante Fehler unterlaufen waren, so dass das OLG Karlsruhe den den Befangenheitsantrag ablehnenden landgerichtlichen Beschluss aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachaufklärung an das Landgericht zurückverwiesen hatte.

  • OLG Köln, 26.09.2014 - 19 W 31/14

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gegenüber dem

    Etwaige inhaltliche Fehler können - nichts anders geht auch aus der Entscheidung des OLG Karlsruhe in MDR 2010, 230 hervor - allenfalls ausnahmsweise dann Besorgnis zur Befangenheit geben, wenn sie sich häufen oder so schwerwiegend sind, dass sie auf eine evident mangelnde Sorgfalt hindeuten.
  • LG Bochum, 15.02.2022 - 10 T 2/22
    Etwas anderes könnte sich allenfalls in einem Ausnahmefall ergeben, wenn sich eine derartige Häufung inhaltlicher Fehler ergäbe, die aus Sicht einer besonnenen Person nur mit einer voreingenommenen Grundhaltung des Sachverständigen erklärbar wäre (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. November 2009 - 14 W 43/09 -, juris).
  • AG Bremen, 03.12.2015 - 62 F 3721/12
    Mängel der Begutachtung können allenfalls dann Zweifel an der Neutralität des Sachverständigen rechtfertigen, wenn sie nach Art oder Häufung den Eindruck einer sachwidrigen Voreingenommenheit des Sachverständigen erwecken (so auch OLG Karlsruhe - 14 W 43/09).
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