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   OLG Jena, 17.11.2009 - 4 W 485/09   

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OLG Jena, 17.11.2009 - 4 W 485/09 (https://dejure.org/2009,11090)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.11.2009 - 4 W 485/09 (https://dejure.org/2009,11090)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. November 2009 - 4 W 485/09 (https://dejure.org/2009,11090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame Bürgschaftsklausel und Folgen für die Sicherungsabrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaftsformular: Einrede-Verzicht d. Aufrechenbarkeit unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit: Sicherungsvereinbarung insgesamt unwirksam! (IBR 2010, 82)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 259
  • BB 2010, 194
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Jena, 17.11.2009 - 4 W 485/09
    Erst jüngst habe die höchstrichterliche Rechtsprechung klargestellt, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die vorsehe, dass dieser einen Sicherheitseinbehalt nur gegen Stellung einer Bürgschaft einlösen könne, die den Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB enthalte, unangemessen i.S.d. § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB und damit nichtig sei (BGH WM 2009, 1643 ff, zitiert nach juris).

    Die unangemessene Benachteiligung des Hauptschuldners ergibt sich mithin erst aus dem Zusammenwirken zwischen Sicherungseinbehalt und vereinbarter Ablösungsmöglichkeit (BGH WM 2009, 1643 ff, zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 19.07.2007 - 10 U 1904/06

    Bestimmtheit einer Streitverkündung zur Verjährungshemmung

    Auszug aus OLG Jena, 17.11.2009 - 4 W 485/09
    Der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer aber nicht verlangen, dass dieser ihm eine Bürgschaft mit einem unzulässigen Regelungsinhalt verschafft (so auch OLG Düsseldorf IBR 2008, 462, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen

    Auszug aus OLG Jena, 17.11.2009 - 4 W 485/09
    Der meist uneigennützig handelnde Bürge soll grundsätzlich erst dann in Anspruch genommen werden können, wenn sich der Gläubiger nicht durch Inanspruchnahme des Hauptschuldners, etwa durch Aufrechnung, befriedigen kann (BGH NJW 2003, 1521 ff, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.10.2017 - XI ZR 362/15

    Bürgschaft: Bereicherungseinrede des Bürgen gegen den Gläubiger bei unwirksamer

    bb) Eine Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit diesem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt zu stellen, benachteiligt ihrerseits den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768; OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 W 485/09, juris Rn. 18; LG Potsdam, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 10 O 454/10, juris Rn. 31).
  • BGH, 24.10.2017 - XI ZR 600/16

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Sicherungsabrede über

    bb) Eine Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit diesem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt zu stellen, benachteiligt ihrerseits den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768; OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 W 485/09, juris Rn. 18; LG Potsdam, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 10 O 454/10, juris Rn. 31).
  • BGH, 16.06.2016 - VII ZR 29/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bauvertrag: Übersicherung des

    Es kann dahinstehen, ob eine solche Klausel den Auftragnehmer, insbesondere, wenn der Ausschluss - wie hier im Hinblick auf § 770 Abs. 1 BGB - uneingeschränkt ist, den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt (vgl. OLG Jena, MDR 2010, 259, juris Rn. 12 f.; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB Teile A und B, 19. Aufl., § 17 Abs. 4 VOB/B Rn. 38 ff.; Thiele/Bütter, MDR 2003, 1025, 1026).
  • BGH, 01.10.2014 - VII ZR 164/12

    Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Gewährleistungsbürgschaft

    Der Senat kann offen lassen, ob der nach Nr. 34.3 ZVB formularmäßig ausbedungene Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Aufrechenbarkeit für die von der Beklagten zu 1 zu stellenden Gewährleistungsbürgschaften die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zur Folge hat, wenn der Einredeausschluss auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen umfasst, wie die Beklagte zu 1 unter Hinweis auf obergerichtliche Entscheidungen geltend macht (vgl. OLG Jena, MDR 2010, 259; OLG Frankfurt, NJW-Spezial 2012, 686; anders dagegen: OLG Hamburg, BauR 2011, 1007 Rn. 5; OLG Düsseldorf, NZBau 2008, 767, 768).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 22 U 150/13

    AGB-widriger Einredeverzicht berührt Wirksamkeit der Bürgschaftsabrede nicht!

    Die von der Beklagten zitierten Urteile (des BGH, dazu bereits oben bzw. des OLG Thüringen vom 17.11.2009, 4 W 485/09, MDR 2010, 259) wie auch das Urteil des OLG Frankfurt (dort Rn 4) betreffen den Fall einer Gewährleistungsbürgschaft.
  • OLG Köln, 12.10.2016 - 11 U 3/16

    Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft

    Die Frage, ob der formularmäßig ausbedungene Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Aufrechenbarkeit für eine zu stellende Gewährleistungsbürgschaft die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zur Folge hat, wenn der Einredeausschluss auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen umfasst, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitig diskutiert ( bejahend OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 W 485/09 -, Rn. 16 nach juris, MDR 2010, 259; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. September 2012 - 5 U 7/12 -, NJW-Spezial 2012, 686; KG Berlin, Urteil vom 06. August 2013 - 7 U 210/11 -, juris; OLG Dresden, Urteil vom 23. April 2014 - 12 U 97/14, 12 U 0097/14 -, Rn. 21, juris; verneinend OLG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 9 W 65/10 -,BauR 2011, 1007 Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Mai 2008 - I-22 U 113/07, 22 U 113/07 -, NZBau 2008, 767, 768; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.09.2012 - 6 U 781/12).
  • LG Köln, 08.12.2015 - 27 O 295/15
    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung beinhalten in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vorgesehene Sicherungsabreden mit Blick auf den Bareinbehalt des Auftraggebers für Gewährleistungsrechte dann eine unangemessene Benachteiligung des Auftragsnehmers gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB und sind demgemäß unwirksam, wenn sie dem Auftragnehmer die Auszahlung des Bareinbehalts des Auftragsgebers nur dann ermöglichen, wenn der Auftragnehmer eine Bürgschaft etwa durch ein deutsches öffentlich-rechtliches Kreditinstitut stellt, bei der für den Bürgen die Einrede der Aufrechenbarkeit gem. § 770 Abs. 2 BGB generell, also auch für rechtskräftig festgestellte und unbestrittene Gegenforderungen des Auftragnehmers ausgeschlossen ist (vgl. etwa OLG Jena Urteil vom 17.11.2009 - 4 W 485/09 = MDR 2009, 259; LG München II Urteil vom 30.4.2015 - 4 HK O 3239/14; in diese Richtung auch OLG Dresden Urteil vom 23.4.2014 - 12 U 97/14; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB-Kommentar, 18. Aufl., Rz. 49 zu § 17 Abs. 1B m.w.N.).

    Daher kann aber auch eine darauf gerichtete Sicherungsabrede zu einer Gewährleistungssicherheit wegen der konzeptionellen Einheit der zu stellenden Austauschsicherheit keinen Bestand haben (OLG Jena Urteil vom 17.11.2009 - 4 W 485/09 = MDR 2009, 259; LG München II Urteil vom 30.4.2015 - 4 HK O 3239/14; in diese Richtung auch OLG Dresden Urteil vom 23.4.2014 - 12 U 97/14; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB-Kommentar, 18. Aufl., Rz. 49 zu § 17 Abs. 1B m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 16.10.2012 - 11 U 102/11

    VOB-Vertrag: Mündlichen Bedenkenanzeige des Auftragnehmers; Mitverschulden des

    Dazu bezieht sich die Beklagte auf eine Entscheidung des OLG Jena (4 W 485/09).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 5 U 7/12

    Kondizierbarkeit einer Gewährleistungsbürgschaft wegen Unwirksamkeit der

    Hiernach stellt die Befugnis einer Ersetzung des unangemessenen Bareinbehalts durch eine Bürgschaft, die formularmäßig unangemessene Regelungen enthält, keinen angemessenen Ausgleich für den Auftragnehmer dar (vgl. OLG Jena, MDR 2010, 259, Juris-Rz. 12).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2017 - 23 U 156/16

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Denn ein Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit könnte allenfalls dann zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede führen, wenn sich der Ausschluss auch auf rechtskräftige und unbestrittene Forderungen erstreckt (OLG München, Urt. v. 03.06.2014 - 9 U 3404/13, juris; OLG Dresden, Urt. v. 23.04.2014 - 12 U 97/14, ibr 2014, 417; OLG Frankfurt, Urt. v. 27.09.2012 - 5 U 7/12, ibr 2013, 26; KG, Urt. v. 06.08.2013 - 7 U 210/11, ibr 2013, 740; OLG Jena, Beschl. v. 17.11.2009 - 4 W 485/09, MDR 2010, 259 = ibr 2010, 82; LG Köln, Urt. v. 21.10.2010 - 27 O 157/10, BauR 2011, 1008 = ibr 2011, 332; LG Wiesbaden, Urt. v. 22.02.2012 - 10 O 92/11; LG Wiesbaden, Urt. v. 07.12.2011 - 11 O 33/11, juris; LG Hamburg, Urt. v. 09.03.2012 - 321 O 87/11, BauR 2012, 1656).
  • LG Hamburg, 09.03.2012 - 321 O 87/11

    Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit: In AGB wirksam?

  • LG Köln, 21.12.2010 - 27 O 157/10

    Anspruch auf Zahlung aus einer Gewährleistungsbürgschaft; Unwirksamkeit der

  • LG Wiesbaden, 07.12.2011 - 11 O 33/11

    Wirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der

  • LG Potsdam, 21.10.2011 - 10 O 454/10

    Gewährleistungsbürgschaft bei Bauvertrag - Unwirksamkeit der Sicherungsabrede

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