Weitere Entscheidung unten: LG Kiel, 09.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 10 W 37/09   

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https://dejure.org/2009,9622
OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 10 W 37/09 (https://dejure.org/2009,9622)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.07.2009 - 10 W 37/09 (https://dejure.org/2009,9622)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 10 W 37/09 (https://dejure.org/2009,9622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Unterbrechung eines Prozesskostenhilfeverfahrens bei Unterbrechung des Hauptprozesses wegen Insolvenz einer Partei; Möglichkeit der Mutwilligkeit einer Widerklage i.S.d. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Kenntnis des Widerklägers vom Insolvenzantrag ...

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 114, 240; BGB § 140
    Keine Unterbrechrung des PKH-Verfahrens durch Unterbrechung des Hauptprozesses wegen Insolvenz einer Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 240; BGB § 140
    Rechtsfolgen der Insolvenz einer Prozesspartei hinsichtlich eines Prozesskostenhilfeverfahrens; Äußerung einer Rechtsauffassung als Kündigung eines Bauvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aussage: "Kein Bauvertrag zu Stande gekommen" = Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 285
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 10 W 37/09
    Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen der Insolvenz einer Partei führt weder durch eine direkte noch durch eine entsprechende Anwendung des § 240 ZPO zur Unterbrechung von Prozesskostenhilfeverfahren (OLG Stuttgart OLGR 2004, Seite 313, Juris RN 11; für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers siehe BGH NJW-RR 2006, 1208 OLG Saarbrücken OLGR 2008, 567).
  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 10 W 37/09
    Allerdings wirkt die begehrte Prozesskostenhilfebewilligung auf den Zeitpunkt der Einreichung des vollständigen Prozesskostenhilfeantrags zurück, so dass die Bewilligung sich auf bereits in der Vergangenheit vor Unterbrechung des Verfahrens entstandene Prozesskosten der Beklagten auswirkt (vgl. LAG Köln NZA-RR 2006, 601).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2008 - 8 W 25/08

    Keine Verfahrensunterbrechung bei PKH-Antrag - Zum Schonvermögen zum Bestreiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 10 W 37/09
    Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen der Insolvenz einer Partei führt weder durch eine direkte noch durch eine entsprechende Anwendung des § 240 ZPO zur Unterbrechung von Prozesskostenhilfeverfahren (OLG Stuttgart OLGR 2004, Seite 313, Juris RN 11; für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers siehe BGH NJW-RR 2006, 1208 OLG Saarbrücken OLGR 2008, 567).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2004 - 3 W 65/03

    PKH-Verfahren: Unterbrechung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 10 W 37/09
    Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen der Insolvenz einer Partei führt weder durch eine direkte noch durch eine entsprechende Anwendung des § 240 ZPO zur Unterbrechung von Prozesskostenhilfeverfahren (OLG Stuttgart OLGR 2004, Seite 313, Juris RN 11; für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers siehe BGH NJW-RR 2006, 1208 OLG Saarbrücken OLGR 2008, 567).
  • OLG Rostock, 28.11.2014 - 1 W 82/14

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Unterbrechung des

    Denn die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretene Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO bezieht sich nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, nicht auf ein laufendes Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren (BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZA 26/04, NJW-RR 2006, 1208, Tz. 1; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.11.2012 - 4 W 15/12, ZIP 2013, 1838, Tz. 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2009 - 10 W 37/09, MDR 2010, 285, Tz. 10 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.03.2008 - 8 W 25/08, OLGR Saarbrücken 2008, 567, Tz. 1; OLG Rostock - 3. Zivilsenat -, Beschlüsse vom 03.11.2010 - 3 W 156/10, Tz. 7, und vom 08.08.2003 - 3 W 68/03, OLGR Rostock 2004, 151, Tz. 6 f., jeweils zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 118 Rn. 15 und ders./Greger, vor § 239 Rn. 8; Jaspersen in BeckOK-ZPO, Stand 15.09.2014, § 240 Rn. 2.12, jeweils m.w.N.; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2006 - 27 W 11/06, MDR 2006, 1309, Tz. 2 f. zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 25.02.2020 - 14 Ta 63/20
    Die in Bezug auf diese eingetretene Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO bezieht sich nach überwiegender Auffassung, der sich die erkennende Kammer anschließt, nicht auf ein laufendes Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren (BGH 4. Mai 2006 - IX ZA 26/04- NJW-RR 2006, 1208; OLG Frankfurt 6. November 2012 -4W 15/12- ZIP 2013, 1838; OLG Stuttgart 27. Juli 2009 -10 W 37/09- DR 2010, 285; OLG Saarbrücken 26. März 2008 -8W 25/08- Juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.10.2010 - 2 Ta 134/10

    Prozesskostenhilfe - keine Unterbrechung des Prozesskostenprüfungsverfahrens bei

    Die Unterbrechung des Hauptprozesses wegen der Insolvenz einer Partei führt weder durch eine direkte noch durch entsprechende Anwendung des § 240 ZPO zur Unterbrechung von Prozesskostenhilfeverfahren, vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.07.2009, 10 W 37/09 sowie Bayrischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 19.01.2010, 15 08.3356.
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 09.06.2009 - 1 T 50/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22719
LG Kiel, 09.06.2009 - 1 T 50/09 (https://dejure.org/2009,22719)
LG Kiel, Entscheidung vom 09.06.2009 - 1 T 50/09 (https://dejure.org/2009,22719)
LG Kiel, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 1 T 50/09 (https://dejure.org/2009,22719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von nach Ablauf der gesetzten Frist bei Gericht eingereichten Unterlagen i.R.d. Entscheidung über die Abhilfe bzw. Nichtabhilfe der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Auslegung der in § 118 Abs. 2 S. 4 Zivilprozessordnung ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 285
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 18.03.1985 - BT-Drs 10/3054
    Auszug aus LG Kiel, 09.06.2009 - 1 T 50/09
    Während die Bundesregierung in dem von ihr beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung zunächst noch vorschlug, dem Gericht bei der Festsetzung der Monatsraten oder der aus dem Vermögen zu zahlenden Beträge unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen, die maßgebende Höhe des Vermögens zu schätzen, wenn der Antragsteller seine Verpflichtung, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen und glaubhaft zu machen, nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erfüllt hat (vgl. BT-Drucks 10/3054, S. 2), plädierte der Bundesrat für die nunmehr als Rechtsfolge im Gesetz vorgesehene Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe, weil Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht stets zu Lasten des Antragstellers gehen müssten (vgl. BT-Drucks 10/3054, S. 49).

    Allerdings weicht der damals vom Bundesrat vorgeschlagene Wortlaut entscheidend vom sodann Gesetz gewordenen ab, denn jener lautete noch wie folgt: "Hat der Antragsteller innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht glaubhaft gemacht oder bestimmte Fragen nicht oder ungenügend beantwortet, so lehnt das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab, soweit deren Voraussetzungen bei Ablauf der Frist nicht glaubhaft gemacht sind." Der heute im Gesetzestext nicht mehr zu findende letzte Halbsatz wurde auf Anregung der Bundesregierung mit der Begründung gestrichen, andernfalls könnten Zweifel entstehen, ob die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch dann abzulehnen ist, wenn Angaben nach Ablauf der Frist, jedoch vor der Entscheidung des Gerichts glaubhaft gemacht sind; dies wäre nicht sachgerecht (BT-Drucks 10/3054, S. 64).

  • OLG Schleswig, 05.02.2009 - 14 W 11/09

    Verfahrensrecht - PKH im Beschwerdeverfahren bei verletzter Mitwirkungspflicht?

    Auszug aus LG Kiel, 09.06.2009 - 1 T 50/09
    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in seinem Beschluss vom 5. Februar 2009 - 14 W 11/09 - (bislang nicht veröffentlicht) eine anderslautende Entscheidung getroffen.
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