Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.01.2010

Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2009 - XII ZB 154/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2741
BGH, 09.12.2009 - XII ZB 154/09 (https://dejure.org/2009,2741)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2009 - XII ZB 154/09 (https://dejure.org/2009,2741)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 (https://dejure.org/2009,2741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Zur unterbliebenen Eintragung in den Fristenkalender trotz einer schriftlicher Einzelanweisung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrauen eines Rechtsanwalts in seine bisher als zuverlässig einzustufende Büroangestellte bzgl. der Befolgung einer konkreten schriftlichen Einzelanweisung; Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Kontrolle seiner Büroangestellten bzgl. einer ordnungsgemäßen Ausführung ...

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Eine konkrete, schriftliche Einzelanweisung reicht I

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Keine Überprüfungspflicht des Anwalts bei konkreter schriftlicher Einzelanweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauen eines Rechtsanwalts in seine bisher als zuverlässig einzustufende Büroangestellte bzgl. der Befolgung einer konkreten schriftlichen Einzelanweisung; Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Kontrolle seiner Büroangestellten bzgl. einer ordnungsgemäßen Ausführung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung gewährt bei zuverlässiger Büroangestellter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristenkontrolle: Anwalt darf auf Ausführung einer schriftlichen Einzelanweisung an zuverlässigen Mitarbeiter vertrauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einzelanweisung an die gut ausgebildete Büroangestellte

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Eine konkrete, schriftliche Einzelanweisung reicht I

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 400
  • FamRZ 2010, 365
  • VersR 2011, 89
  • DB 2010, 1009
  • AnwBl 2010, 718
  • AnwBl Online 2010, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.2008 - VI ZB 29/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verletzung der

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - XII ZB 154/09
    Vielmehr steht es dem Rechtsanwalt grundsätzlich frei, auf welche Weise er sicherstellt, dass die Eintragung im Fristenkalender und die Wiedervorlage der Handakten rechtzeitig erfolgen (BGH Beschluss vom 15. April 2008 - VI ZB 29/07 - juris Tz. 10).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsanwalt jedenfalls grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete schriftliche Einzelanweisung befolgt, weshalb er im Allgemeinen nicht verpflichtet ist, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (BGH Beschlüsse vom 15. April 2008 - VI ZB 29/07 - juris Tz. 7 f.; vom 23. November 2000 - IX ZB 83/00 - NJW 2001, 1578, 1579).

    In diesem Fall kommt es auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen für die Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei nicht mehr an (BGH Beschluss vom 15. April 2008 - VI ZB 29/07 - juris Tz. 7).

  • BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00

    Einzelanweisung an eine erfahrene Bürokraft; Büroorganisation hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - XII ZB 154/09
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsanwalt jedenfalls grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete schriftliche Einzelanweisung befolgt, weshalb er im Allgemeinen nicht verpflichtet ist, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (BGH Beschlüsse vom 15. April 2008 - VI ZB 29/07 - juris Tz. 7 f.; vom 23. November 2000 - IX ZB 83/00 - NJW 2001, 1578, 1579).
  • BGH, 14.06.2006 - IV ZB 18/05

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei der Notierung von Fristen

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - XII ZB 154/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Eintragung der Frist im Fristenkalender grundsätzlich durch einen Erledigungsvermerk kenntlich zu machen (vgl. dazu insbesondere Beschlüsse vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - NJW 2003, 1815, 1816; vom 22. Januar 2008 - VI ZB 46/07 - NJW 2008, 1670, 1671 und vom 14. Juni 2006 - IV ZB 18/05 - NJW 2006, 2778, 2779).
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - XII ZB 154/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Eintragung der Frist im Fristenkalender grundsätzlich durch einen Erledigungsvermerk kenntlich zu machen (vgl. dazu insbesondere Beschlüsse vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - NJW 2003, 1815, 1816; vom 22. Januar 2008 - VI ZB 46/07 - NJW 2008, 1670, 1671 und vom 14. Juni 2006 - IV ZB 18/05 - NJW 2006, 2778, 2779).
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZB 46/07

    Notierung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenbuch

    Auszug aus BGH, 09.12.2009 - XII ZB 154/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Eintragung der Frist im Fristenkalender grundsätzlich durch einen Erledigungsvermerk kenntlich zu machen (vgl. dazu insbesondere Beschlüsse vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02 - NJW 2003, 1815, 1816; vom 22. Januar 2008 - VI ZB 46/07 - NJW 2008, 1670, 1671 und vom 14. Juni 2006 - IV ZB 18/05 - NJW 2006, 2778, 2779).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

    Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11 und vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - VersR 2011, 89 Rn. 16; BGH Beschluss vom 2. November 1995 - VII ZB 13/95 - VersR 1996, 779).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZB 70/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zusätzliche Fristensicherung des

    Ein bestimmtes Verfahren ist insoweit zwar weder vorgeschrieben noch allgemein üblich (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1988 - VIII ZR 84/88, NJW 1989, 2393 unter II 2; Beschlüsse vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09, VersR 2011, 89 Rn. 15; vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 6; vom 27. Januar 2015 - II ZB 21/13, NJW 2015, 2038 Rn. 7; jeweils mwN).

    Auf welche Weise der Rechtsanwalt sicherstellt, dass die Eintragung im Fristenkalender und die Wiedervorlage der Handakten rechtzeitig erfolgen, steht ihm grundsätzlich frei (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09, aaO; vom 13. Juli 2013 - VI ZB 1/10, aaO; vom 28. Mai 2013 - VI ZB 6/13, NJW 2013, 2821 Rn. 9; vom 27. Januar 2015 - II ZB 21/13, aaO; vom 29. September 2016 - I ZB 31/16, aaO).

  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14

    Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der

    Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber aufgegriffen, als er Regelungen über obligatorische Rechtsmittelbelehrungen in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 39 FamFG) und in die Zivilprozessordnung (§ 232 ZPO) eingefügt und sich dabei bewusst für die Wiedereinsetzungslösung entschieden hat (§ 17 Abs. 2 FamFG und § 233 Satz 2 ZPO; vgl. BT-Drucks. 16/6308, S. 183 und BT-Drucks. 17/10490, S. 14; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09, FamRZ 2010, 365 Rn. 8; vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11, NJW 2012, 453 Rn. 5; vom 3. Mai 2012 - V ZB 54/11, NJW 2012, 2445 Rn. 5).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZB 1/10

    Wiedereinsetzung in eine versäumte, verlängerte Berufungsbegründungsfrist:

    Ein bestimmtes Verfahren ist insoweit zwar weder vorgeschrieben noch allgemein üblich (BGH, Urteile vom 21. Dezember 1988 - VIII ZR 84/88 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 11; vom 5. Mai 1993 - XII ZR 44/92 - NJW-RR 1993, 1213, 1214; Beschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - MDR 2010, 400).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233

    Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (BGH Beschlüsse vom 10. März 2011 - VII ZB 37/10 - NJW 2011, 1597 Rn. 12; vom 26. Januar 2009 - II ZB 6/08 - NJW 2009, 1083 Rn. 11 und Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - MDR 2010, 400).
  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 84/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts

    Bei solchen Tätigkeiten darf ein Rechtsanwalt regelmäßig darauf vertrauen, eine ansonsten zuverlässig und sorgfältig arbeitende Bürokraft werde sie fehlerfrei erledigen (Senatsbeschlüsse vom 17. Juli 2007 - VIII ZB 107/06, juris, Tz. 4, und vom 20. Oktober 2009, aaO, Tz. 17; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09, juris, Tz. 16 f.; jeweils m.w.N.).

    Ihn trifft keine Verpflichtung, sich anschließend zu vergewissern, ob die Weisung ordnungsgemäß ausgeführt wurde (Senatsbeschlüsse vom 29. Juli 2003 - VIII ZB 107/02, FamRZ 2003, 1650; vom 20. Oktober 2009, aaO; BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2009, aaO; vom 30. Oktober 2008 - III ZB 54/08, NJW 2009, 296, Tz. 10; vom 26. Januar 2006 - I ZB 64/05, NJW 2006, 1519, Tz. 11; vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03, NJW-RR 2004, 711, unter II; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 08.02.2010 - II ZB 10/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflichten des Rechtsanwalts zur

    Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (vgl. Sen.Beschl. v. 26. Januar 2009 - II ZB 6/08, NJW 2009, 1083 Tz. 11; BGH, Beschl. v. 5. Februar 2003 aaO; v. 21. April 2004 - XII ZB 243/03, FamRZ 2004, 1183; v. 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 Tz. 15).
  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der

    Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623 Rn. 29; vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11 und vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - VersR 2011, 89 Rn. 16; BGH Beschluss vom 2. November 1995 - VII ZB 13/95 - VersR 1996, 779).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZB 64/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Eintragung im

    Ein Rechtsanwalt ist in der Regel nicht verpflichtet, die Befolgung einer konkreten schriftlichen Einzelanweisung, die er seiner bisher zuverlässigen Büroangestellten erteilt hat, zu überprüfen (Fortführung Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2009, XII ZB 154/09, MDR 2010, 400 m.w.N.).

    Er ist deshalb im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (st. Rspr. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - MDR 2010, 400 Tz. 16 m.w.N. und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - NJW 2008, 2589, 2590 = FamRZ 2008, 1338, 1339 - Tz. 12 m.w.N.).

  • BGH, 11.03.2020 - XII ZB 446/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an Büroorganisation bei

    Vielmehr steht es dem Rechtsanwalt grundsätzlich frei, auf welche Weise er sicherstellt, dass die zutreffend berechnete Frist im Fristenkalender eingetragen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - MDR 2010, 400 f. mwN).

    Nach den von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts wurde die Einzelanweisung zur Berichtigung der Rechtsmittelbegründungsfrist im Fristenkalender nicht schriftlich erteilt (für einem solchen Fall vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - MDR 2010, 400 f. mwN und vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 17.12.2015 - V ZB 161/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

  • BGH, 07.07.2010 - XII ZB 59/10

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendiger

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 19 U 71/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 277/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht befolgte mündliche Anweisung zur

  • BGH, 13.10.2011 - VII ZB 18/10

    Wiedereinsetzung: Erforderlichkeit besonderer Anweisungen zur Sicherstellung

  • BGH, 22.10.2014 - IV ZB 13/14

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Zeitpunkt der Zustellung mit

  • BGH, 20.03.2012 - VIII ZB 41/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Umsetzung einer

  • BFH, 23.09.2010 - III R 64/09

    Berechnung der Frist zur Revisionseinlegung - Wiedereinsetzung: Anforderung an

  • BGH, 08.01.2013 - VI ZB 52/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichtverletzung des

  • BFH, 27.07.2010 - IX B 174/09

    Zur Wiedereinsetzung bei Einzelanweisung des Prozessbevollmächtigten -

  • OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 1 U 63/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der Obliegenheiten eines nicht

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 16 U 26/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 12 A 1684/20

    Unzulässigkeit einer Berufung wegen Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2018 - 5 U 52/17

    Hausratversicherung: Nachweis des Versicherungsfalles "Raub" durch persönliche

  • OLG München, 05.03.2018 - 7 U 3442/17

    Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • OLG Nürnberg, 08.12.2015 - 14 U 1090/15

    Anforderungen an die anwaltliche Ausgangskontrolle von fristgebundenen

  • OLG Brandenburg, 04.01.2019 - 9 WF 306/18

    Versäumung der Beschwerdefrist gegen die Aufhebung von Verfahrenskostenhilfe in

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2015 - L 2 AL 47/10

    Ausschlussfrist zur Beantragung von Insolvenzgeld - Organisationsverschulden des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,581
BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09 (https://dejure.org/2010,581)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - XII ZB 108/09 (https://dejure.org/2010,581)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09 (https://dejure.org/2010,581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO, § 236 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig gestelltem Prozesskostenhilfeantrag

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig gestelltem Prozesskostenhilfeantrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines auschließlich auf Prozesskostenhilfe gerichteteten Antrags einer Partei vor Ablauf einer Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist auf einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung; Voraussetzungen ...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig gestelltem Prozesskostenhilfeantrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig gestelltem Prozesskostenhilfeantrag

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233; ZPO § 236
    Auswirkungen eines auschließlich auf Prozesskostenhilfe gerichteteten Antrags einer Partei vor Ablauf einer Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist auf einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung; Voraussetzungen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - PKH: Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungfrist, Prozesskostenhilfe und mangelnde Bedürftigkeit

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung, wenn mit PKH nicht zu rechnen ist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1888 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 424
  • MDR 2010, 400
  • FamRZ 2010, 448
  • AnwBl 2010, 628
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZA 11/03

    Wiedereinsetzung der bedürftigen Partei wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (Senatsbeschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - NJW-RR 2008, 1313; vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1648).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (Senatsbeschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - NJW-RR 2008, 1313; vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1648).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (Senatsbeschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - NJW-RR 2008, 1313; vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1648).
  • OLG Hamm, 27.01.2004 - 15 W 9/03

    Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (Senatsbeschlüsse vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - NJW-RR 2008, 1313; vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03 - FamRZ 2004, 1648).
  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur

    Einer bedürftigen Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will, ist grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung (§§ 233 ff. ZPO) zu gewähren, wenn sie bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat und sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. November 2008 - IV ZB 38/08, NJW-RR 2009, 563 Rn. 8; vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, MDR 2010, 400 mwN).

    aa) Wie bereits eingangs ausgeführt, ist einer bedürftigen Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will, grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung (§§ 233 ff. ZPO) zu gewähren, wenn sie bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat und sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. November 2008 - IV ZB 38/08, aaO, und vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, aaO).

  • BGH, 28.08.2018 - VI ZB 44/17

    Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig

    Mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe ist bereits dann zu rechnen, wenn das Rechtsmittelgericht auf Zweifel hinsichtlich der Bedürftigkeit der Prozesspartei hingewiesen hat und diese vernünftigerweise davon ausgehen muss, dass sie die Zweifel nicht ausräumen kann (Anschluss BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010, XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5; vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313 Rn. 26; vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141).

    Mit Zugang des Hinweises des Berufungsgerichts vom 21. Oktober 2016, jedenfalls aber nach Prüfung der darin aufgeworfenen Fragen und damit spätestens mit Fertigung der Stellungnahme ihrer Prozessbevollmächtigen vom 17. November 2016, musste die Klägerin vernünftigerweise damit rechnen, dass ihr die beantragte Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit versagt werden würde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.2015 - 3 Sa 55/14

    Wiedereinsetzungsfrist - Berufungseinlegung - PKH - Zurückweisung

    Musste die Partei hingegen vernünftigerweise mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe rechnen, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumnis einer Rechtsmittelfrist nicht in Betracht (BGH 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09 - NJW-RR 2010, 424).

    Demgemäß ist auch der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 13. Januar 2010 (XII ZB 108/09 - NJW-RR 2010, 424) ohne weitere Problematisierung und damit als selbstverständlich davon ausgegangen, dass die dortige Klägerin zum Verbleib eines ihr bis zu 6 Jahre zurück zugeflossenen Vermögens von 58.000,00 EUR Angaben zu machen hatte.

    Im vorliegenden Fall war dem Kläger aber spätestens am 26. März 2014 klar, dass er nicht mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechnen konnte, weil er die in der Verfügung vom 5. März 2015 gemachten Auflagen nicht erfüllt hatte (vgl. BGH 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09 - NJW-RR 2010, 400; OLG Bamberg 18. Mai 2009 - 2 UZ 3/09 - juris).

  • BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung bei

    In diesen Fällen darf der Antragsteller nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er vernünftigerweise davon ausgehen durfte, die Zweifel ausräumen zu können, und die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008, XII ZB 151/07, juris Rn. 12; vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 12; vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5; vom 18. Juni 2020 - IX ZB 45/19, NJW-RR 2020, 944 Rn. 7).
  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 3/17

    Anspruch auf Gewährung von Rentenleistungen aus einer

    Dabei kann dahinstehen, ob das Wiedereinsetzungsgesuch bereits verspätet ist, weil die Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO hier möglicherweise nicht erst nach der Bekanntgabe des die Prozesskostenhilfe versagenden Senatsbeschlusses (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - VIII ZB 54/16, juris Rn. 6 m.w.N.), sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu laufen begonnen hat, zu dem die Klägerin aufgrund der vorgenannten Hinweise des stellvertretenden Senatsvorsitzenden und des Rechtspflegers nicht mehr mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat rechnen können (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, FamRZ 2010, 448 Rn. 5 m.w.N.).

    War die Erwartung einer Prozesskostenhilfebewilligung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei oder ihr Vertreter erkennen konnte, dass die subjektiven Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe nicht erfüllt waren, scheidet eine Wiedereinsetzung aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2010 aaO; vom 8. Februar 1985 - V ZR 281/84, VersR 1985, 454 unter 1 [juris Rn. 3]; Senatsbeschluss vom 19. November 2008 - IV ZB 38/08, r+s 2010, 263 Rn. 8 m.w.N.).

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14

    Verschuldete Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss

    Das gilt insbesondere dann, wenn im Hinblick darauf, dass der Partei vom Gericht ein entsprechender Hinweis erteilt worden ist, vernünftigerweise mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit zu rechnen ist (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5).
  • BGH, 10.12.2012 - IX ZR 280/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verweigerung der Prozesskostenhilfe

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen muss (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5; vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 1313; vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69 mwN).

    Mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe hat die Prozesspartei dann zu rechnen, wenn das Rechtsmittelgericht auf Zweifel hinsichtlich der Bedürftigkeit einer Prozesspartei hingewiesen hat und diese vernünftigerweise davon ausgehen muss, dass sie die Zweifel nicht ausräumen kann (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5).

  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist für

    Muss die Partei aufgrund eines gerichtlichen Hinweises mit der Ablehnung seines Prozesskostenhilfegesuchs rechnen, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist mit dem Zugang des Hinweises (BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - XII ZB 102/08, NJW 2009, 854 Rn. 11 f; vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 4 f; vom 13. Januar 2015 - VI ZB 61/14, NJW-RR 2015, 703 Rn. 8).
  • BGH, 04.03.2021 - IX ZB 17/20

    Vertrauen in die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung bei

    Hier darf der Antragsteller grundsätzlich nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008, aaO; vom 26. Mai 2008, aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5; vom 28. August 2018 - VI ZB 44/17, NJW-RR 2018, 1270 Rn. 5).
  • OLG Köln, 25.04.2017 - 1 W 6/17

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe

    Einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen muss (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424, zitiert juris Rn. 5; vom 10. Dezember 2012 - IX ZR 280/12, nv, zitiert juris Rn. 3; jeweils mwN).

    Mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe hat die Prozesspartei jedoch dann zu rechnen, wenn das Rechtsmittelgericht auf Zweifel hinsichtlich der Bedürftigkeit einer Prozesspartei hingewiesen hat und diese vernünftigerweise davon ausgehen muss, dass sie die Zweifel nicht ausräumen kann (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424, zitiert juris Rn. 5).

  • BGH, 29.11.2011 - VI ZB 33/10

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist für eine

  • LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11

    Angemessene Ausbildungsvergütung

  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 45/19

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser

  • BGH, 14.05.2013 - II ZB 22/11

    Berufungsfristversäumung durch eine mittellose Partei: Beginn der

  • LAG Hamburg, 06.09.2016 - 7 Sa 49/16

    Versagung von Prozesskostenhilfe - Versäumung Berufungsfrist - Berufungsentwurf -

  • OLG Naumburg, 29.07.2014 - 1 U 39/14

    Wiedereinsetzung in die Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist nach Stellung

  • BGH, 21.02.2012 - VIII ZB 105/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung bzgl.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2010 - 17 Sa 423/09

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist

  • OLG Bamberg, 13.08.2015 - 1 U 126/14

    Beginn der Wiedereinsetzungfrist bei gerichtlichem Hinweis auf mangelnde

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.10.2010 - 26 SHa 1905/10

    Anforderungen an PKH-Antrag für Rechtsmittel vor Einlegung des Rechtsmittels

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht