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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,631
BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09 (https://dejure.org/2009,631)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2009 - V ZR 44/09 (https://dejure.org/2009,631)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - V ZR 44/09 (https://dejure.org/2009,631)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 28 Abs. 3, 21 Abs. 4, 46
    Behandlung von Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung; Entlastung des Verwaltungsbeirats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage in der Jahresgesamtrechnung und Jahreseinzelabrechnung; Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage; Rechtswidrigkeit der Entlastung des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 28 Abs. 3, § 21 Abs. 4
    Darstellung der Instandhaltungsrücklage in Jahresabrechnung als Ist-Wert unter Berücksichtigung offener Rücklageforderungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ausweisung von Soll-Beträgen in der Jahresabrechnung und der Instandhaltungsrücklage unzulässig, § 28 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Buchung der tatsächlichen und der geschuldeten Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage; Zahlungen auf die Rücklage; Wohngeldabrechnung; Jahresabrechnung; Entwicklung der Instandhaltungsrücklage; Entlastung des Verwaltungsbeirats; Ansprüche gegen Verwaltungsbeirat; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3; WEG § 21 Abs. 4
    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage in der Jahresgesamtrechnung und Jahreseinzelabrechnung; Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage; Rechtswidrigkeit der Entlastung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Korrekte Buchhaltung bzgl. Instandhaltungsrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Darstellung der Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage in Jahresabrechnungen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Neue Darstellung für die Hausgeld-Jahresabrechnung

  • diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Richtige Buchung und Darstellung der Instandhaltungsrücklage

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Hausgeld

  • blog.de (Kurzinformation)

    Die Entlastung des Beirats ist bei fehlerhafter Jahresabrechnung rechtswidrig

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    WEG-Verwalter und Beiräte: Tsunami-Urteil des BGH zur Jahresabrechnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Instandhaltungsrücklage - BGH kippt langjährige Abrechnungspraxis

  • haufe.de (Pressebericht)

    Instandhaltungsrücklage

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wohngeldabrechnung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Entlastung des Beirats bei fehlerhafter Jahresabrechnung rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung und die Vermögensübersicht in der WEG

  • 123recht.net (Leitsatz und Auszüge)

    Höhere Anforderungen an die Darstellung der Instandhaltungsrücklage

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Darstellung der Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage in Jahresabrechnungen

  • vnwi.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabrechnung (Prof. Dr. Florian Jacoby)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabrechnung: Wie sind Zahlungen auf die Rücklage zu buchen? (IMR 2010, 149)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2127
  • MDR 2010, 435
  • NZM 2010, 243
  • ZMR 2010, 300
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Dazu hat die Verwaltung eine geordnete und übersichtliche (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; Merle, aaO, § 28 Rdn. 67) Einnahmen- und Ausgabenrechnung (OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 28; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 28 WEG Rdn. 15) vorzulegen, die auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthält (OLG Hamburg ZMR 2007, 550, 552; Merle, aaO, § 28 Rdn. 68).

    Sie muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein (OLG Hamm ZWE 2001, 446, 447 f.; Merle, aaO, § 28 Rdn. 67; Demharter, ZWE 2001, 416).

    Danach kann der Soll-Betrag der Zuführung als Teil der Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; 1994, 1105, 1106; ZMR 2008, 67, 69; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; ZWE 2001, 446, 448; OLG Celle OLGR 2000, 137, 138; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 50; Erman/Grizwotz, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Engelhardt, aaO, § 28 WEG Rdn. 17; Jennißen/Heinemann, WEG, § 28 Rdn. 73; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl., Rdn. 460; Weitnauer/Hauger, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 25).

    Die Abrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahme die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (Senat, BGHZ 131, 228, 231; 142, 290, 296; OLG Düsseldorf WuM 1991, 619; KG NJW-RR 1993, 1104; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229; Merle, aaO, § 28 Rdn. 70; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 323).

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Der Bundesgerichtshof habe nämlich entschieden, dass der Beschluss über die Abrechnung den Wirtschaftsplan unverändert lasse (Senat, BGHZ 131, 228, 231).

    Er begründet auch erstmalig Verpflichtungen der Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft, Nachzahlungen zu leisten, soweit die anteilig auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegten tatsächlich entstandenen Lasten und Kosten hinter den mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen (Soll-)Vorschüssen zurückbleiben (Senat, BGHZ 131, 228, 232; BGH, Urt. v. 10. März 1994, aaO).

    Deshalb ändert der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung die noch offenen Vorschussforderungen nicht; er bestätigt und verstärkt sie vielmehr (Senat, BGHZ 131, 228, 231 im Anschluss an Hauger in Festschrift Bärmann und Weitnauer [1990] S. 353, 361; Wenzel in Festschrift Seuß [1997] S. 313, 315).

    Die Abrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahme die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (Senat, BGHZ 131, 228, 231; 142, 290, 296; OLG Düsseldorf WuM 1991, 619; KG NJW-RR 1993, 1104; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229; Merle, aaO, § 28 Rdn. 70; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 323).

  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Die Beklagten sind unter Berufung auf einen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1991, 15) der Ansicht, in die Abrechnung seien nicht die Ist-, sondern die Soll-Beträge der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage einzustellen.

    b) Für die Zuführung zur Rücklage soll indessen nach einer verbreiteten, auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1987, 86, 91; NJW-RR 1991, 15, 16; WuM 1996, 795) zurückgehenden Ansicht eine Ausnahme gelten.

    Das erfordert zwar keine gesonderte Abrechnung der Rücklage (insoweit zutreffend BayObLG NJW-RR 1991, 15, 16 a. E.), wohl aber eine Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die den Wohnungseigentümern diesen Einblick verschafft.

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05

    WEG : Ablauf der Rechtsmittelfrist eines Anfechtungsbegehren

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Teilweise wird unabhängig von der Frage, ob und wie die Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage in dem Abschnitt Einnahmen/Ausgaben zu berücksichtigen sind, verlangt, dass die Übersicht über die Höhe der Rücklage zumindest auch die tatsächlich verfügbare Rücklage ausweist (OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229; ähnlich Niedenführ und Riecke/Schmid/Abramenko, jeweils aaO).

    Die Abrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahme die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (Senat, BGHZ 131, 228, 231; 142, 290, 296; OLG Düsseldorf WuM 1991, 619; KG NJW-RR 1993, 1104; OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229; Merle, aaO, § 28 Rdn. 70; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 323).

    Die Darstellung der Entwicklung der Rücklage in der Abrechnung soll den Wohnungseigentümern ermöglichen, die Vermögenslage ihrer Gemeinschaft zu erkennen und die Jahresabrechnung auf Plausibilität zu überprüfen (OLG Saarbrücken NZM 2006, 228, 229).

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Die Entlastung der Verwaltung widerspricht nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 156, 19, 29) einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen die Verwaltung in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten.

    Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Verwaltung eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat (Senat, BGHZ 156, 19, 30).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Der Beschluss über die Jahresabrechnung regelt zwar verbindlich alle sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen der Wohnungseigentümer (BGH, Urt. v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1867).

    Er begründet auch erstmalig Verpflichtungen der Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft, Nachzahlungen zu leisten, soweit die anteilig auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegten tatsächlich entstandenen Lasten und Kosten hinter den mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen (Soll-)Vorschüssen zurückbleiben (Senat, BGHZ 131, 228, 232; BGH, Urt. v. 10. März 1994, aaO).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Dazu hat die Verwaltung eine geordnete und übersichtliche (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; Merle, aaO, § 28 Rdn. 67) Einnahmen- und Ausgabenrechnung (OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 28; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 28 WEG Rdn. 15) vorzulegen, die auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthält (OLG Hamburg ZMR 2007, 550, 552; Merle, aaO, § 28 Rdn. 68).

    Danach kann der Soll-Betrag der Zuführung als Teil der Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; 1994, 1105, 1106; ZMR 2008, 67, 69; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; ZWE 2001, 446, 448; OLG Celle OLGR 2000, 137, 138; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 50; Erman/Grizwotz, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Engelhardt, aaO, § 28 WEG Rdn. 17; Jennißen/Heinemann, WEG, § 28 Rdn. 73; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl., Rdn. 460; Weitnauer/Hauger, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 25).

  • KG, 13.04.1987 - 24 W 5174/86

    Bankkonto; Konto; Verwalter; Getrennte; Instandhaltung; Mieteinnahmen

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Dazu hat die Verwaltung eine geordnete und übersichtliche (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; Merle, aaO, § 28 Rdn. 67) Einnahmen- und Ausgabenrechnung (OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 28; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 28 WEG Rdn. 15) vorzulegen, die auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthält (OLG Hamburg ZMR 2007, 550, 552; Merle, aaO, § 28 Rdn. 68).

    Danach kann der Soll-Betrag der Zuführung als Teil der Ausgaben in die Jahresabrechnung eingestellt werden (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; 1994, 1105, 1106; ZMR 2008, 67, 69; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; ZWE 2001, 446, 448; OLG Celle OLGR 2000, 137, 138; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 50; Erman/Grizwotz, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Engelhardt, aaO, § 28 WEG Rdn. 17; Jennißen/Heinemann, WEG, § 28 Rdn. 73; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl., Rdn. 460; Weitnauer/Hauger, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 25).

  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit-

    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    Ob Defizite bei der Darstellung der Zahlungen auf die Rücklage stets dazu führen, dass die Abrechnung in den betreffenden Punkten für ungültig zu erklären ist, oder ob solche Defizite die beschlossene Abrechnung unberührt lassen und lediglich einen Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung begründen (vgl. BayObLG ZMR 2004, 50, 51), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 106/96
    Auszug aus BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
    b) Für die Zuführung zur Rücklage soll indessen nach einer verbreiteten, auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1987, 86, 91; NJW-RR 1991, 15, 16; WuM 1996, 795) zurückgehenden Ansicht eine Ausnahme gelten.
  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

  • KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92

    Fassadenanstrich als bauliche Veränderung; Anforderungen an eine vom Verwalter

  • OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06

    Abrechnungswidrige Ausweisung der Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahme

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    (1) Aus dem Wortlaut des § 556 BGB lässt sich nicht herleiten, dass ein Beschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 5 WEG über die vom Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres zu erstellenden Abrechnung über die gesamten im Kalenderjahr angefallenen tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10; vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 11; vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, NJW 2014, 145 Rn. 6; jeweils mwN) Voraussetzung für das Anfallen beziehungsweise die Fälligkeit und für die Abrechnung der Betriebskosten im Wohnraummietverhältnis ist.

    Allein durch die vom Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres vorzunehmende Erstellung der Jahresabrechnung (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, aaO; vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, aaO; vom 11. Oktober 2013 - V ZR 271/12, aaO) erfüllt dieser keine dem Vermieter gegenüber dem Mieter aufgrund des Mietverhältnisses obliegende Verbindlichkeit.

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    In dieser sind die gesamten im Kalenderjahr angefallenen tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben auszuweisen (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128, Rn. 10).

    Die Verwaltung hat eine geordnete und übersichtliche Einnahmen- und Ausgabenabrechnung vorzulegen, die für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich ist (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127, 2128, Rn. 10).

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Die Entlastung der Verwaltung widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn eine fehlerhafte Abrechnung (dazu Senat, BGHZ 156, 19, 30; Urt. v. 4. Dezember 2009, V ZR 44/09, NZM 2010, 243, 245) oder ein mangelhafter Wirtschaftsplan vorgelegt worden ist.

    Für die Entlastung des Verwaltungsbeirats gilt nichts anderes (vgl. Senat, Urt. v. 4. Dezember 2009, V ZR 44/09, aaO).

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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2507
BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06 (https://dejure.org/2009,2507)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2009 - XII ZR 124/06 (https://dejure.org/2009,2507)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 124/06 (https://dejure.org/2009,2507)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 426 Abs. 1 S. 1, 753 Abs. 1 S. 1, 1173 Abs. 1 S. 1, 1177 Abs. 1; ZVG §§ 112 Abs. 2, 182 Abs. 2
    Erlösverteilung bei der Teilungsversteigerung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks bei Miteigentumsanteilen mit unterschiedlicher Belastung; Folgen des Erlöschens einer mit einer Gesamthypothek gesicherten Forderung durch im Innenverhältnis ersatzlos erfolgende Leistungen ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft; Verteilung des Erlösüberschusses nach dem Verhältnis der Werte der Miteigentumsanteile

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks bei Miteigentumsanteilen mit unterschiedlicher Belastung; Folgen des Erlöschens einer mit einer Gesamthypothek gesicherten Forderung durch im Innenverhältnis ersatzlos erfolgende Leistungen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Grundbuchrecht - Verteilung des Erlösüberschusses aus Teilungsversteigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erlösüberschuss bei der Teilungsversteigerung

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung bei unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen

  • famrb.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Erlösverteilung in der Teilungsversteigerung bei unterschiedlich belastetem Miteigentum (RA Dr. Walter Kogel; FamRB 2010, 101)

  • famrb.de PDF, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    Verteilung des Teilungsversteigerungserlöses bei Gesamthypothek mit unterschiedlicher Haftung im Innenverhältnis (RA Dr. Walter Kogel; FamRB 2010, 102)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 520
  • MDR 2010, 435
  • DNotZ 2010, 777
  • FamRZ 2010, 354
  • FamRZ 2010, 449
  • WM 2010, 854
  • Rpfleger 2010, 279
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 291/95

    Erwerb des Grundstücks in der Zwangsversteigerung durch den Gläubiger einer

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06
    Die Bestimmung gilt auch für die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft - Teilungsversteigerung - (§ 180 Abs. 1 ZVG; BGHZ 64, 170, 172; 133, 51, 53).

    Nach ihrem Sinn und Zweck ist sie auch bei Identität vom Gläubiger und Ersteher anzuwenden (BGHZ 133, 51, 53 f.).

    Er gilt vielmehr kraft Gesetzes mit dem Zuschlag wegen seiner persönlichen Forderung als befriedigt (vgl. §§ 415 Abs. 3, 319 BGB analog; BGHZ 133, 51, 54 f.).

  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 95/85

    Erwerb einer Eigentümergrundschuld durch mehrere Miteigentümer; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06
    Soweit jedoch der den Gläubiger befriedigende Miteigentümer schuldrechtlich Ersatz oder Ausgleich für seine Leistungen von dem anderen Miteigentümer verlangen kann, geht auch die Hypothek an dem Anteil des anderen Miteigentümers, insoweit als Fremdhypothek, gemäß § 1173 Abs. 2 BGB auf den Leistenden über (BGH Urteil vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 95/85 - NJW-RR 1986, 233).

    Dabei ist die unterschiedliche Höhe von Belastungen auch dann auszugleichen, wenn eine Berücksichtigung im geringsten Gebot unterblieben ist (Senatsurteil vom 11. April 1990 - XII ZR 69/88 - FamRZ 1990, 975, 977; BGH Urteile vom 28. April 1983 - IX ZR 1/82 - NJW 1983, 2449, 2451, vom 13. Januar 1984 - V ZR 267/82 - NJW 1984, 2527, 2528 und vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 95/85 - NJW-RR 1986, 233; Stöber aaO § 182 Rdn. 4.11; Dassler/Schiffhauer ZVG 13. Aufl. § 182 Rdn. 15; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 215).

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 69/88

    Zwangsversteigerung: Verteilung des des Erlöses aus der Teilungsversteigerung

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06
    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - einer der bisherigen Eigentümer das gemeinschaftliche Grundstück ersteigert hat (Senatsurteil vom 11. April 1990 - XII ZR 69/88 - FamRZ 1990, 975, 976 f.).

    Dabei ist die unterschiedliche Höhe von Belastungen auch dann auszugleichen, wenn eine Berücksichtigung im geringsten Gebot unterblieben ist (Senatsurteil vom 11. April 1990 - XII ZR 69/88 - FamRZ 1990, 975, 977; BGH Urteile vom 28. April 1983 - IX ZR 1/82 - NJW 1983, 2449, 2451, vom 13. Januar 1984 - V ZR 267/82 - NJW 1984, 2527, 2528 und vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 95/85 - NJW-RR 1986, 233; Stöber aaO § 182 Rdn. 4.11; Dassler/Schiffhauer ZVG 13. Aufl. § 182 Rdn. 15; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 215).

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06
    a) Die von beiden Parteien als Miteigentümer bestellte Hypothek ist rechtlich wie eine Gesamthypothek an mehreren Grundstücken zu behandeln (BGHZ 40, 115, 120 = NJW 1963, 2320).
  • BGH, 28.04.1983 - IX ZR 1/82

    Anspruch des Ehegatten auf Anteil an weitere Vermögensmehrung nach Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06
    Dabei ist die unterschiedliche Höhe von Belastungen auch dann auszugleichen, wenn eine Berücksichtigung im geringsten Gebot unterblieben ist (Senatsurteil vom 11. April 1990 - XII ZR 69/88 - FamRZ 1990, 975, 977; BGH Urteile vom 28. April 1983 - IX ZR 1/82 - NJW 1983, 2449, 2451, vom 13. Januar 1984 - V ZR 267/82 - NJW 1984, 2527, 2528 und vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 95/85 - NJW-RR 1986, 233; Stöber aaO § 182 Rdn. 4.11; Dassler/Schiffhauer ZVG 13. Aufl. § 182 Rdn. 15; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 215).
  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 267/82

    Berücksichtigung einer nur den Miteigentumsanteil des Miteigentümer-Ersteigerers

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06
    Dabei ist die unterschiedliche Höhe von Belastungen auch dann auszugleichen, wenn eine Berücksichtigung im geringsten Gebot unterblieben ist (Senatsurteil vom 11. April 1990 - XII ZR 69/88 - FamRZ 1990, 975, 977; BGH Urteile vom 28. April 1983 - IX ZR 1/82 - NJW 1983, 2449, 2451, vom 13. Januar 1984 - V ZR 267/82 - NJW 1984, 2527, 2528 und vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 95/85 - NJW-RR 1986, 233; Stöber aaO § 182 Rdn. 4.11; Dassler/Schiffhauer ZVG 13. Aufl. § 182 Rdn. 15; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 215).
  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 2/90

    Rechtsfolgen der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages; Divergenzen zwischen

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06
    In welchem Umfang der Anspruch besteht, richtet sich danach, wie der hinterlegte Betrag nach Maßgabe des materiellen Rechts unter den Parteien als den gemeinschaftlich Berechtigten aufzuteilen ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90 - FamRZ 1992, 43).
  • BGH, 21.03.1975 - V ZR 154/74

    Grundschuld und persönliche Forderung in der Teilungsversteigerung

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06
    Die Bestimmung gilt auch für die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft - Teilungsversteigerung - (§ 180 Abs. 1 ZVG; BGHZ 64, 170, 172; 133, 51, 53).
  • BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10

    Prozesskostenhilfe für Teilungsversteigerung: Mutwilligkeit bei voraussichtlich

    Dieser Teil der Gegenleistung gehört nicht zu dem bei der Versteigerung realisierten, zu verteilenden Grundstückswert (BGH, Urteile vom 11. April 1990 - XII ZR 69/88, FamRZ 1990, 975, 976 und vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 124/06, NJW-RR 2010, 520, 521).
  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 32/10

    Zuteilung eines Übererlöses einer Grundstücksversteigerung bei bestehenden

    Im Ausgangspunkt zutreffend und von der Revision nicht beanstandet geht das Berufungsgericht davon aus, dass als Grundlage für die mit Klage und Widerklage geltend gemachten wechselseitigen Ansprüche auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Übererlöses nur § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 124/06, NJW-RR 2010, 520, 521 Rn. 9) und dass das Bestehen dieser Ansprüche entscheidend davon abhängt, wem der hinterlegte Betrag nach dem materiellen Recht (der Gemeinschaft gemäß §§ 741 ff. BGB, insbesondere nach §§ 742, 753, 756 BGB) zukommt (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 1987 - IX ZR 237/86, NJW-RR 1987, 890, 891, vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90, NJW 1992, 114 und vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 124/06, aaO).

    Dieser Teil des Erlöses gehört deshalb gewöhnlich nicht zu dem bei der Versteigerung realisierten Grundstückswert und steht für die Verteilung zwischen den Teilhabern nicht zur Verfügung (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 124/06, NJW-RR 2010, 520, 521 Rn. 12).

    Denkbar wäre auch, diesen Betrag zwar, ähnlich wie bei unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 124/06, NJW-RR 2010, 520, 521 f. Rn. 17 f.), bei der Verteilung des Erlöses zu berücksichtigen, der Klägerin aber dadurch den gebotenen Ausgleich zu verschaffen, dass man den Beklagten die von der Klägerin aufgebrachte Erhöhung des geringsten Gebots nach § 182 Abs. 2 ZVG als bereits erhaltene Zuteilung aus dem Erlös anrechnet.

    bb) Bei der Verteilung des Erlöses wäre einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile zwar grundsätzlich Rechnung zu tragen (BGH, Urteil vom 28. April 1983 - IX ZR 1/82, NJW 1983, 2449, 2451; Senat, Urteil vom 13. Januar 1984 - V ZR 267/82, NJW 1984, 2527, 258; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 124/06, NJW-RR 2010, 520, 521).

  • LG Hagen, 05.10.2016 - 3 S 46/16

    Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages (hier: Versteigerungserlös

    Nach § 753 Abs. 1 S. 1, 2. Fall BGB erfolgt die Teilung eines Grundstückes in Bruchteilsgemeinschaft durch Zwangsversteigerung und anschließende Teilung des Erlöses, weshalb mit der Versteigerung des Grundbesitzes der Erlös (im Wege dinglicher Surrogation) an die Stelle des Grundbesitzes tritt, und zwar nach den Beteiligungsverhältnissen der bisherigen Miteigentumsanteile am Grundstück (so auch: BGH, Urt. v. 16.12.2009 - XII ZR 124/06, juris Rn. 12).

    Nur wenn angenommen würde, dass die Gemeinschaft ipso jure mit der Versteigerung auseinanderfällt und den früheren Miteigentümern nicht im Wege dinglicher Surrogation ideelle Bruchteile iSv §§ 741 ff. BGB am Erlös zustünden, sondern der Erlös in selbständige Teilforderungen nach § 420 BGB zerfiele (so noch: BGH, Urt. v.17.11.1999 - XII ZR 281/97, juris Rn. 11; dies ausdr. einschr. aber: BGH, Urt. v. 16.12.2009 - XII ZR 124/06, juris Rn. 12), erhielte der Hinterlegungsberechtigte, dem wirtschaftlich nichts vom Erlös zustünde, bereits seine Stellung als Hinterlegungsberechtigter auf Kosten des anderen (früheren) Teilhabers und ohne Rechtsgrund.

  • LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19
    Da sich die an dem Grundstück bestehende Bruchteilsgemeinschaft mit dem Zuschlag im Teilungsversteigerungsverfahren im Wege der dinglichen Surrogation an dem Versteigerungserlös fortsetzt, steht den Miteigentümern des Grundstücks zur Zeit des Zuschlags die Forderung auf Zahlung des Versteigerungserlöses gemeinschaftlich in ihrem bisherigen Rechtsverhältnis zu (BGH, Urt. v. 16. Dezember 2009, XII ZR 124/06, juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
   KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3057
KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09 (https://dejure.org/2010,3057)
KG, Entscheidung vom 28.01.2010 - 24 W 43/09 (https://dejure.org/2010,3057)
KG, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 24 W 43/09 (https://dejure.org/2010,3057)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 6 S. 3, Abs. 7 S. 3
    WEG: Geltendmachung eines Schadens gegen Verwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadens durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • zfir-online.de

    Geltendmachung eines unmittelbaren Schadens des Verwaltungsvermögen durch Wohnungseigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de

    Entstehung, Geltendmachung und Verjährung eines durch den Verwalter verursachten Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft; Verletzung des Verwaltervertrages; Schadensbetrag in Jahresabrechnung; Entlastung des Verwalters; überteuerter Hauswartslohn; Dienstleistungen ...

  • RA Kotz

    WEG-Gemeinschaft - Schadensersatz bei Hausmeisterkosten

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 6 S. 3; WEG § 10 Abs. 7 S. 3
    Geltendmachung eines Schadens durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online

    Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der WEG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalter verursacht Mehrkosten: Haftung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft! (IMR 2010, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 435
  • ZMR 2010, 467
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Darlegungs- und beweisbelastet für Beginn und Ablauf der Verjährungsfrist einschließlich der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist der Schuldner (vgl. BGH WM 2007, 639/642 Rdn.32 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Zu ihr gehört in Fällen unzureichender Aufklärung die Kenntnis der Umstände einschließlich der wirtschaftlichen Zusammenhänge, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (vgl. BGH WM 2008, 1260/1264 Rdn.32 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Schließlich scheitert ein vertraglicher Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümer analog § 328 BGB auch daran, dass die Wohnungseigentümer in den Schutzbereich der vom Antragsteller verletzten Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen der Antragsgegnerin nicht in gleicher Weise einbezogen waren wie diese (vgl. zu den Voraussetzungen der Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags BGH WM 2008, 1252/1254 Rdn.27 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Jedoch ist der in Art. 170 EGBGB zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz zu beachten, dass für ein unter der alten Rechtsordnung entstandenes Rechtsverhältnis grundsätzlich deren Bestimmungen maßgebend bleiben (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2007, 3492; OLG Karlsruhe NZM 2009, 247; Bärmann/ Merle , WEG, 10.Aufl., § 62 Rdn.2; Riecke /Schmid, WEG, 3.Aufl., § 62 Rdn.1ff.).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Dies ist Folge der Anerkennung ihrer im Außenverhältnis gegenüber Dritten bestehenden Teilrechtsfähigkeit und ergibt sich nunmehr aus § 10 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 WEG (vgl. a. jew. zu § 124 HGB: BGHZ 100, 190 Rdn.13 nach juris; Staub-HGB/Habersack, 5.Aufl., Rdn.17; Baumbach/Hopt, HGB, 34.Aufl., Rdn.15, jew. m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    aa) Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2.Juni 2005 - V ZB 32/05 - (NJW 2005, 2061) entschieden hat, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Bereits nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 106, 222 = WuM 1989, 465; 115, 253), standen gemeinschaftliche Angelegenheiten betreffende Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter nur der Gemeinschaft zu, wobei die Wohnungseigentümer gemeinschaftsbezogene Individualansprüche, etwa aus einer Schädigung des Gemeinschaftseigentums, zu einer Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung machen konnten.
  • OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06

    Unwirksame Abkürzung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen gegen den

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Darüber hinaus ergeben sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung Schutzwirkungen für die Wohnungseigentümer mit der Folge, dass sie in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten in gleicher Weise einbezogen sind und bei deren Verletzung analog § 328 BGB vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92/94; OLG Frankfurt ZWE 2008, 470/474, jew. m.Anm. Briesemeister; OLG München ZMR 2006, 954/955; 2007, 220; Bärmann/ Merle a.a.O. § 27 Rdn.272; Drabek in: Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 3.Aufl., Teil 8 Rdn.228; Jennißen/Heinemann, WEG, § 27 Rdn.169; Riecke/Schmid/ Elzer , a.a.O., § 10 Rdn.410 und 454).
  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Bereits nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 106, 222 = WuM 1989, 465; 115, 253), standen gemeinschaftliche Angelegenheiten betreffende Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter nur der Gemeinschaft zu, wobei die Wohnungseigentümer gemeinschaftsbezogene Individualansprüche, etwa aus einer Schädigung des Gemeinschaftseigentums, zu einer Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung machen konnten.
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2008 - 9 U 5/08

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung eines Wohnungseigentümers aus mit der

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Jedoch ist der in Art. 170 EGBGB zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz zu beachten, dass für ein unter der alten Rechtsordnung entstandenes Rechtsverhältnis grundsätzlich deren Bestimmungen maßgebend bleiben (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2007, 3492; OLG Karlsruhe NZM 2009, 247; Bärmann/ Merle , WEG, 10.Aufl., § 62 Rdn.2; Riecke /Schmid, WEG, 3.Aufl., § 62 Rdn.1ff.).
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06

    Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen

  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

  • OLG Oldenburg, 18.10.2007 - 6 W 28/07

    Anforderungen an Jahresabrechnung des Verwalters

  • KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02

    Wohnungseigentum: Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf Schadenersatz

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06

    Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    aa) Unbestritten ist allerdings bisher nur, dass der - hier nicht in Anspruch genommene - Verwalter selbst auf Grund des Verwaltervertrags verpflichtet ist, dem einzelnen Wohnungseigentümer den Schaden zu ersetzen, der diesem durch die Verletzung der vertraglichen Pflichten entsteht (KG, ZWE 2010, 183, 185; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 27 Rn. 312; Heinemann in Jennißen, WEG 3. Aufl., § 27 Rn. 177; Häublein, ZWE 2008, 1, 6 f.).
  • BGH, 08.02.2019 - V ZR 153/18

    Recht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung der individuellen

    bb) Über einen möglichen eigenen Schadensersatzanspruch der Klägerin (vgl. allgemein zu eigenen Schadensersatzansprüchen des Verbands gegen den Verwalter wegen Schäden im Verwaltungsvermögen KG, MDR 2010, 435), hat das Berufungsgericht demgegenüber nicht befunden.
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    In einem solchen Fall stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband eigene Schadensersatzansprüche zu, die in dieses Sondervermögen fallen und daher - ohne gesonderte Ermächtigung - auch nur von ihr geltend gemacht werden können (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.01.2010 - 24 W 43/09 -, abgedruckt u.a. in MDR 2010, 435-436, zitiert nach juris, Rz. 13).
  • LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter

    Damit ist die WEG auch ohne ermächtigenden Beschluss der Eigentümerversammlung jedenfalls zur Geltendmachung eines aufgrund der Verletzung von Pflichten aus dem Verwaltervertrag in ihrem Verwaltungsvermögen entstandenen Schaden aktivlegitimiert (vgl. KG MDR 2010, 435; vgl. auch Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 10, Rn. 249 - Suilmann ).

    Ist der Schaden aber im Vermögen einzelner Wohnungseigentümer entstanden, so steht nur diesen der Anspruch zu (vgl. KG, MDR 2010, 435).

  • BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22

    Erwirkung der vorübergehenden Aussetzung eines Beschlusses durch einen

    (b) Nach der zutreffenden Gegenauffassung entfällt ein der GdWE in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden nicht dadurch, dass der Schadensbetrag in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem im Innenverhältnis unter ihnen geltenden Kostenverteilungsschlüssel verteilt wird (vgl. KG, MDR 2010, 435; LG Berlin, ZWE 2019, 135; im Ausgangspunkt auch Jacoby, ZWE 2019, 120, 122).
  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 31/16

    Wohnungseigentumssache: Qualität von Trittschallschutzmaßnahmen bei

    Die Frage, ob und in welchem Umfang die Mehrkosten im Innenverhältnis auf die Wohnungseigentümer gemäß § 16 Abs. 2 WEG bzw. dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel umgelegt worden sind, betrifft lediglich weitere Schadensfolgen und lässt den bei der Wohnungseigentümergemeinschaft entstandenen Schaden nicht entfallen (KG Berlin, Beschluss vom 28.01.2010 - 24 W 43/09, ZMR 2010, 467, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 23.09.2020 - 25 S 139/19
    In einem solchen Fall stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband eigene Schadensersatzansprüche zu, die in dieses Sondervermögen fallen und daher - ohne gesonderte Ermächtigung - auch nur von ihr geltend gemacht werden können (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2010, - 24 W 43/09).

    Die Frage, ob und in welchem Umfang diese Gelder über die Jahresabrechnungen im Innenverhältnis auf die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 WEG bzw. dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel umgelegt worden sind, dürfte lediglich weitere Schadensfolgen betreffen und den bei der Klägerin entstandenen Schaden nicht entfallen lassen (vgl. KG, Beschluss vom 28. Januar 2010, - 24 W 43/09; Landgericht Berlin, Urteil vom 22. Juni 2018, - 85 S 23/17).

  • AG Idstein, 22.04.2013 - 32 C 3/13

    Gemeinschaftseigentum beschädigt: WEG prozessführungsbefugt!

    Diese Ausübungsbefugnis umfasst insbesondere die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen der Beschädigung von Gemeinschaftseigentum (KG, ZMR 2010, 467, 468; Jennißen/Jennißen, WEG 2. Aufl. 2010, § 10 Rn. 72; Riecke/Schmid/Elzer, 3. Aufl. 2010, § 10 Rn. 414a u. 418; Abramenko, Handbuch WEG, 2009, § 1 Rn. 268 f.).
  • AG Calw, 21.10.2011 - 9 C 825/10

    Beschluss unwirksam: Verwalter schadensersatzpflichtig?

    e) Der Beklagte hat das Verwaltungsvermögen der Klägerin durch die unberechtigten Entnahmen schuldhaft geschädigt und ist deshalb der Klägerin gegenüber zum vollen Ersatz verpflichtet (vgl. hierzu KG - 24 W 43/09 - vom 28.01.2010, Rn 11 ff; siehe auch OLG Celle - 4 W 199/00 - vom 12.03.2001).
  • LG Köln, 26.07.2013 - 29 S 68/13
    Entgegen der Ansicht der Berufungsklägerin geht die herrschende Meinung in der Rechtsprechung nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit davon aus, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband Vertragspartner des Verwalters wird (OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2006 - 15 W 109/05, ZMR 2006, 633-634, juris: Tz. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. September.2006 - 3 Wx 281/05, WuM 2006, 639-641, juris: Tz. 44; KG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 24 W 43/09, MDR 2010, 435-436, juris: Tz. 13).
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