Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 StVG, § 17 StVG
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einparkenden Fahrzeuges auf einem öffentlichen Parkplatz mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeuges - verkehrslexikon.de
Schadensteilung bei Fahrzeugtür-Beschädigung durch Einparkenden
- ra-skwar.de
Parkplatz, öffentlicher - Kollision zwischen einparkenden und geparktem Fahrzeug mit teilweise geöffneter Fahrzeugtür - Haftungsverteilung
- rabüro.de
Haftungsverteilung bei Fahrzeugtür-Beschädigung durch Einparkenden
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem öffentlichen Parkplatz rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung in eine Parklücke einparkenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines bereits geparkten Fahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem öffentlichen Parkplatz rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung in eine Parklücke einparkenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines bereits geparkten Fahrzeugs
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Unfall auf Parkplatz: Schadenteilung bei Unfall durch offene Autotür
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.08.2008 - 17 O 65/07
- OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3038
- MDR 2010, 79
- NZV 2009, 499
Wird zitiert von ... (15)
- KG, 12.10.2009 - 12 U 233/08
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Parkplatz
Die den Parkplatz befahrenden Fahrzeugführer haben deshalb hohe Sorgfaltspflichten und sind sich zur gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO verpflichtet (vgl. Senat, Urteil vom 4. Februar 2002 - 12 U 111/01 - KGR 2002, 364 = VM 2003 Nr. 11 = VRS 104, 24 = NZV 2003, 381; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Juni 2009 - 3 U 211/08 - NJW 2009, 3038). - LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17
Zu geringer Seitenabstand als Fahrfehler
Ob insoweit eine Sorgfaltspflichtverletzung seitens des Beklagten zu 1) festgestellt werden kann, richtet sich auch danach, inwiefern die Geschwindigkeit, insbesondere beim Einbiegen in die Parklücke, in der Situation angemessen gewesen ist und inwieweit der Beklagte zu 1) in der Lage gewesen ist zu erkennen, dass sich noch eine Person im Fahrzeug des Klägers befand, mit deren Aussteigen aus dem Fahrzeug jederzeit zu rechnen gewesen ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Betriebsgefahr des sich in Bewegung befindlichen Beklagtenfahrzeugs höher zu veranschlagen ist als die Betriebsgefahr des bereits stehenden Klägerfahrzeugs (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).
Regelmäßig erscheint bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung angemessen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).
- LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 70/18
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Parkbucht …
Dabei sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parktasche einparken will, keine geringeren Sorgfaltsanforderungen zu stellen als an den Fahrer oder Mitfahrer eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2009, 3038).
- LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen einer Fahrzeugtür …
Dabei sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke einparken will, keine geringeren Sorgfaltsanforderungen zu stellen als an den Fahrer oder Mitfahrer eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2009, 3038). - VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 36/18
Verfassungsbeschwerde begründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess; …
Denn das Amtsgericht habe sich ausdrücklich in Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 9. Juni 2009 ​- 3 U 211/08 -, NJW 2009, 3038 ff) gesetzt und den von diesem aufgestellten Rechtssatz für grundsätzlich nicht anwendbar erklärt. - VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung …
Das Urteil des Amtsgerichts setzt sich bewusst und ausdrücklich in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 9. Juni 2009 - 3 U 211/08 -, NJW 2009, 3038 ff) und erklärt den von diesem hier aufgestellten Rechtssatz für grundsätzlich nicht anwendbar, da die Begründung des Oberlandesgerichts nicht trage. - LG Itzehoe, 23.03.2017 - 4 O 116/16
Kollision eines Aussteigenden mit einem Vorbeifahrenden auf Tankstellengelände
Ausgangspunkt für die Schadensersatzpflicht der Unfallbeteiligten dem Grunde nach ist die Straßenverkehrsordnung, da es sich bei dem Unfallort zwar um ein privates, jedoch bestimmungsgemäß jedermann zugängliches Gelände handelt (BGH NVZ 2012, 394; OLG Frankfurt NJW 2009, 3038), so dass die Haftungsanteile gemäß §§ 7, 17 StVG zu verteilen sind.Auf der anderen Seite hat aber auch der die haltenden bzw. abgestellten Fahrzeuge auf Parkplätzen und Tankstellen passierende Verkehr auf diese nach § 1 Abs. 2 StVO in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen und insbesondere einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten, da hier mit einem Türöffnen jederzeit zu rechnen ist (OLG Frankfurt NJW 2009, 3038;… OLG Köln, a.a.O.; LG Saarbrücken NJW-RR 2016, 354).
- AG Haßfurt, 20.03.2012 - 2 C 578/11
Haftung beim Parkplatzunfall: Sorgfaltspflichten des Fahrers beim Einparken auf …
In der Regel ist bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer während dieses Einparkvorgangs teilweise geöffneten Fahrzeugtür des bereits geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung sachangemessen (Fortführung von OLG Frankfurt, Urteil v. 09.06.2009, AZ: 3 U 211/08 - Juris = NJW 2009, S. 3038-3040).An die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine Parklücke einparken will, sowie an die Sorgfaltspflicht des Fahrers oder Mitfahrers eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen sind nämlich gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung sachangemessen ist (siehe dazu OLG Frankfurt, Urteil v. 09.06.2009, AZ: 3 U 211/08, Juris = NJW 2009, S. 3038-3040).
- OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18
Parkplatzunfall - Ausparkender mit geöffneter Fahrzeugtür
Diese Situation erfordert besondere Umsicht durch eine vollständige Konzentration auf die gesamte Umgebung (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2009 - 3 U 211/08 -, juris).Grundsätzlich sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke ein- oder ausparken will, sowie an die Sorgfaltspflicht des Fahrers oder Mitfahrers eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel - ohne weitere, besondere Umstände im Einzelfall - bei einer Kollision des ein- oder ausparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadenaufteilung angemessen erscheint (OLG Frankfurt, Urteil vom 09. Juni 2009 - 3 U 211/08 -, juris).
- AG Berlin-Mitte, 24.06.2011 - 20 C 3186/10
Zur Haftung bei Zusamenstoß eines in eine Parkbucht einfahrenden Fahrzeugs mit …
Deswegen wird bei Parkplatzunfällen in der Regel eine Haftungsquote von 50% gebildet (…Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl., 2008, Rdnr. 272-276; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 9.6. 2009 - 3 U 211/08-). - AG Wiesbaden, 04.04.2017 - 91 C 4014/16
Haftungsquote bei Unfall durch unvorsichtiges Öffnen der Tür auf Parkplatz beim …
- LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17
Verkehrsunfall - Einfahren Parkbucht und Öffnen Fahrzeugtür
- AG Rheine, 04.02.2021 - 14 C 122/20
Alleinhaftung des Türöffners bei Kollision mit einem Einparkenden auf dem …
- AG München, 18.10.2019 - 336 C 56/19
Schadensersatz, Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Rechtsanwaltskosten, Unfall, …
- AG Böblingen, 04.12.2009 - 1 C 2048/09
Zur Haftung beim Einparken und Beschädigung einer sich öffnenden Tür des daneben …
Rechtsprechung
KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Nutzungsausfallentschädigung für einen langen Zeitraum
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Nutzungsausfallentschädigung - Finanzierung eines Ersatzwagens
- rechtsportal.de
BGB § 249 Abs. 1
Voraussetzungen der Nutzungsausfallentschädigung für einen langen Zeitraum - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Überlange Reparaturdauer nach Verkehrsunfall
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nutzungsausfall bei überlanger Reparaturdauer
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Versicherung um Vorschuss bitten
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Mietwagen bei überlanger Reparaturdauer
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.10.2007 - 58 O 143/07
- KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08
Papierfundstellen
- MDR 2010, 79
- NZV 2010, 209
Wird zitiert von ... (24)
- LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19
Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und …
Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit führt in aller Regel zur Einschränkung oder zum Verlust des Schadensersatzanspruches (vgl. etwa KG, Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07, NZV 2009, 394; Urteil vom 09.04.2009 - 12 U 23/08, NZV 2010, 209, 210; OLG Celle, Urteil vom 20.03.1979 - 18 U 52/78, VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2011 - 1 U 54/11, NZV 2011, 546; Balke, SVR 2012, 450, 452). - OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10
Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des …
Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln sein Kraftfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (KG, Urteil vom 09.04.2009, 12 U 23/08, MDR 2010, 79, 80). - OLG Naumburg, 21.07.2011 - 4 U 23/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision mit einem Rettungswagen in einem …
Ein Geschädigter kann nämlich nur dann Nutzungsausfallentschädigung über einen außergewöhnlich langen Zeitraum verlangen, wenn er die gegnerische Versicherung ausdrücklich und unmissverständlich darauf hinweist, dass ihm wegen fehlender finanzieller Mittel, auch nicht durch Aufnahme eines Kredits, eine Ersatzbeschaffung unmöglich ist und deshalb ein ungewöhnlich hoher Nutzungsausfallschaden droht ( KG, Urteil vom 09. April 2009, Az.: 12 U 23/08, zitiert nach juris , Rdnr. 18, 23).
- OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
Das gilt aber wiederum nicht uneingeschränkt, vielmehr ist der Geschädigte im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) gehalten, den Schädiger auf die Gefahr eines drohenden höheren Schadens hinzuweisen (im Anschluss an OLG Celle, VersR 1980, 633; KG Berlin, MDR 2010, 79).Das gilt aber wiederum nicht uneingeschränkt, vielmehr ist der Geschädigte im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) gehalten, den Schädiger auf die Gefahr eines drohenden höheren Schadens hinzuweisen (Palandt a. a. O., § 254 Rn. 37, OLG Celle, VersR 1980, 633, KG Berlin, MDR 2010, 79).
- KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18 (vgl. KG NZV 2010, 209; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08. August 2011 - 1 U 54/11 -, juris).
Zwar gilt zugunsten des insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (vgl. BGH NJW 2007, 1063; BGH NJW 2014, 217) die Beweiserleichterung des § 287 ZPO (vgl. BGH NJW 2007, 1063; KG NZV 2010, 209).
- OLG Brandenburg, 20.11.2012 - 6 U 36/12
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Halterhaftung bei Überlassung des Fahrzeugs an …
Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln eine Reparatur oder ein Ersatzfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (KG, Urteil vom 09.04.2009, 12 U 23/08, MDR 2010, 79, 80; OLG Dresden, Urteil vom 30.6.2010, 7 U 313/10; so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 30.8.2007, 12 U 60/07, Juris Rn 10). - OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 15 U 127/13
Zur Schadensminderungsobliegenheit im Zusammenhang mit der Geltendmachung von …
Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit führt in aller Regel zur Einschränkung oder zum Verlust des Schadensersatzanspruches (vgl. etwa KG, Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07, NZV 2009, 394; Urteil vom 09.04.2009 - 12 U 23/08, NZV 2010, 209, 210; OLG Celle, Urteil vom 20.03.1979 - 18 U 52/78, VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2011 - 1 U 54/11, NZV 2011, 546; Balke, SVR 2012, 450, 452). - OLG Dresden, 17.05.2021 - 4 U 382/21
Wartezeit von mehreren Monaten bis zur Ersatzbeschaffung führt zur Vermutung für …
Wird - wie hier - ein über die übliche Wiederbeschaffungszeit hinausgehender Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht, ist neben der Darlegung, dass der Geschädigte nicht über die für eine Ersatzbeschaffung notwendigen finanziellen Mittel verfügt hat, auch ein frühzeitiger Hinweis auf die bestehende finanzielle Situation an den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer erforderlich (vgl. KG NZV 2010, 209; OLG Düsseldorf DAR 2012, 253; OLG Karlsruhe NZV 2011, 546; OLG Naumburg NJW 2004, 3191).Die von dem Kläger zitierten Entscheidungen (u. a. OLG Dresden, vom 30.06.2010, 7 U 313/10; KG Berlin, a.a.O., NZV 2010, 209) betreffen andere Sachverhalte und geben zu einer anderen Beurteilung des vorliegenden Rechtsstreits keinen hinreichenden Anlass.
- OLG Düsseldorf, 09.04.2019 - 1 U 139/18
Anspruch auf Nutzungsausfallsentschädigung und Ersatzfähigkeit von …
Denn andernfalls riskiert der Haftpflichtversicherer zu seinem Nachteil die Entstehung einer unverhältnismäßig hohen Nutzungsausfallentschädigung oder entsprechend hohe Kosten für ein angemietetes Ersatzfahrzeug, falls sich der Anspruch des Geschädigten im Verlaufe eines späteren und häufig lang andauernden Gerichtsverfahrens als berechtigt erweisen sollte (vgl. Senat Urteil vom 10.05.2016, I-1 U 127/15 unter Bezug auf Senat Urteil vom 03.07.2006, I-1 U 204/05 und KG Berlin, Urteil vom 09.04.2009, 12 U 23/08, juris, Rn. 23). - OLG Brandenburg, 17.01.2019 - 12 U 42/18
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verstoß des Geschädigten gegen die …
Ein über die übliche Wiederbeschaffungszeit hinausgehender Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht dann, wenn der Geschädigte nicht über die für eine Ersatzbeschaffung notwendigen finanziellen Mittel verfügt und er den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer frühzeitig auf fehlende Geldmittel hingewiesen hat (vgl. KG NZV 2010, 209; OLG Düsseldorf DAR 2012, 253; OLG Karlsruhe NZV 2011, 546; OLG Naumburg NJW 2004, 3191). - OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 127/15
- LG Darmstadt, 19.08.2021 - 19 O 379/20
- LG Stendal, 06.06.2013 - 22 S 108/12
- LG Wiesbaden, 23.08.2022 - 14 S 1/22
- LG Bonn, 31.05.2016 - 8 S 15/16
Beschränkung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung auf die für die Reparatur …
- LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 258/21
- LG Stuttgart, 03.08.2022 - 13 S 43/22
- LG Bonn, 17.11.2015 - 8 S 107/15
- LG Berlin, 21.02.2011 - 44 S 190/10
- LG Essen, 21.12.2016 - 13 S 66/16
Schadensersatzanspruch wegen Nutzungsausfalls durch wirtschaftlichen Totalschaden …
- LG Frankfurt/Oder, 18.07.2016 - 72 O 10/15
- AG Berlin-Mitte, 18.08.2014 - 115 C 3033/14
- AG Berlin-Mitte, 04.07.2016 - 115 C 3007/15
- AG Rendsburg, 19.02.2013 - 3 C 569/12
Schadensersatz wegen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall