Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 01.04.2010

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2010 - VI ZR 226/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3168
BGH, 22.06.2010 - VI ZR 226/09 (https://dejure.org/2010,3168)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2010 - VI ZR 226/09 (https://dejure.org/2010,3168)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - VI ZR 226/09 (https://dejure.org/2010,3168)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 HaftPflG, § 2 Abs 1 S 2 HaftPflG
    Haftung für Energieanlagen: Auslösung einer Sicherungseinrichtung des Stromversorgungsnetzes durch eine Fehlbedienung der Energieanlage eines Kunden

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzanspruch eines Stromversorgungsunternehmens gegen einen Stromkunden wegen Auslösung einer daraufhin instandsetzungsbedürftigen Sicherungseinrichtung im Netz; Auslösung einer im Netz vorhandenen Sicherungseinrichtung durch Anforderung einer extrem hohen ...

  • rewis.io

    Haftung für Energieanlagen: Auslösung einer Sicherungseinrichtung des Stromversorgungsnetzes durch eine Fehlbedienung der Energieanlage eines Kunden

  • ra.de
  • rewis.io

    Haftung für Energieanlagen: Auslösung einer Sicherungseinrichtung des Stromversorgungsnetzes durch eine Fehlbedienung der Energieanlage eines Kunden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 2
    Keine Haftung des Kunden für einen Schaden des Stromversorgers durch Zufluss extrem hoher Strommenge infolge einer Fehlbedienung der Schaltanlage des Kunden

  • RA Kotz

    Stromversorgungsunternehmen - Schadensersatzanspruch gegen Kunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HPflG § 2 Abs. 1
    Schadenersatzanspruch eines Stromversorgungsunternehmens gegen einen Stromkunden wegen Auslösung einer daraufhin instandsetzungsbedürftigen Sicherungseinrichtung im Netz; Auslösung einer im Netz vorhandenen Sicherungseinrichtung durch Anforderung einer extrem hohen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Kein Schadensersatz für Stromversorger bei best. Fehlbedienung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen Kurzschluß beim Verbraucher

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung für Sicherungen bei übermäßiger Stromentnahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 379 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 1467
  • MDR 2010, 921
  • VersR 2010, 1228
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1995 - III ZR 196/94

    Haftung der Gemeinde für Schäden durch einen aus dem Erdreich ragenden

    Auszug aus BGH, 22.06.2010 - VI ZR 226/09
    Eine Haftung kommt etwa auch dann in Betracht, wenn ein in Bewegung befindliches Gerät gegen den festen Teil einer Rohrleitungsanlage gestoßen und dadurch beschädigt wurde (BGH, Urteil vom 29. Juni 1995 - III ZR 196/94 - VersR 1996, 503, Rn. 10 bei Juris).

    Die Frage nach der Reichweite der Haftungsnorm lässt sich auch nicht allein durch eine isolierte Betrachtung der Beschaffenheit der Anlage als solcher bzw. ihrer Teile beantworten; vielmehr sind hierbei auch die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, so dass die Haftung auch zu bejahen sein kann, wenn etwa ein Leitungsmast in unmittelbarer Nähe eines Baumes aufgestellt ist oder die Leitungsdrähte in unzureichendem Abstand an einem Baum vorbeiführen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1995 - III ZR 196/94 - aaO, Rn. 11 bei Juris).

  • BGH, 11.09.2014 - III ZR 490/13

    Haftungprivilegierung des Wasserversorgungsunternehmens: Wasserschaden in einem

    Fehlen, wie im Streitfall, solche Vereinbarungen, stellt die gesetzliche Vertrags- und Deliktshaftung eine ausreichende Grundlage für einen angemessenen Schadensausgleich dar (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Juni 2010 - VI ZR 226/09, NJW-RR 2010, 1467 Rn. 10 f).
  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Es trägt im Übrigen dem allgemeinen Verständnis des Rechtsinstituts der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag als subsidiärem "Auffangtatbestand" (so explizit BGH 22. Juni 2010 - VI ZR 226/09 - Rn. 21) Rechnung.
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2020 - 4 U 47/18

    Regressanspruch des Ertragsausfallversicherers nach Regulierung eines

    Aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergibt sich danach, dass der Gesetzgeber im Verhältnis zwischen einem Versorgungsunternehmen und seinem Abnehmer für eine Gefährdungshaftung kein Bedürfnis gesehen, sondern die gesetzliche Vertrags- und Deliktshaftung für ausreichend gehalten hat (BGH, Urteil vom 22.06.2010 - VI ZR 226/09, juris).

    Dabei ist festzuhalten, dass keine Gründe ersichtlich sind, diese Grundsätze vorliegend nicht anzuwenden, obwohl die zitierte Rechtsprechung - soweit ersichtlich - nur mit Fällen befasst war, in denen von Seiten des Versorgers "aktiv" schädlich auf das Anwesen des Abnehmers eingewirkt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.1998 - III ZR 263/96, VersR 1999, 230: "echter" Rückstau aus dem Kanal; BGH, Urteil vom 22.06.2010 - VI ZR 226/09, juris: hoher Stromfluss).

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.10.2021 - 2 S 9210/20

    Haftung des Betreibers einer Tankstelle bei nicht ordnungsgemäß verschlossenem

    Damit wäre eine tatbestandsmäßige Haftung des Beklagten nur dann nicht gegeben, wenn sich die Anlage zur Zeit der Schadensverursachung in ordnungsmäßigem Zustand i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 2 HPflG befunden hätte; hierfür ist der Inhaber der Anlage beweispflichtig (BGH, Urteil vom 22.6. 2010 -VI ZR 226/09, r+s 2010, 345).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9568
OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09 (https://dejure.org/2010,9568)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.04.2010 - 2 U 1120/09 (https://dejure.org/2010,9568)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. April 2010 - 2 U 1120/09 (https://dejure.org/2010,9568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Mängeln eines Pkw

  • rechtsportal.de

    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Mängeln eines Pkw

  • ibr-online

    Kaufvertrag/Rücktritt: Entbehrlichkeit der Fristsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Luxus-Geländefahrzeug mit Macke - Käufer gibt ihn zurück: Streit um die Zahl der Nachbesserungsversuche

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt setzt Nachbesserungsversuche voraus - Frist zur Nacherfüllung muss gesetzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1501
  • MDR 2010, 921
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 334/06

    Ansprüche des Käufers beim Rücktritt vom Autokauf, wenn der Fahrzeughändler das

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
    Wird beim PKW-Kaufvertrag ein Fahrzeug in Zahlung gegeben und löst der Verkäufer eine noch laufende Finanzierung für das Altfahrzeug ab, handelt sich um einen einheitlichen Kaufvertrag (in Anknüpfung BGHZ 175, 286 = Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 334/06 - = NJW 2008, 2028 ).

    Die Beklagte ist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 334/06 - BGHZ 175, 286 = NJW 2008, 2028 ) dem Vortrag des Klägers entgegengetreten, dass es sich um zwei selbständige Kaufverträge, sondern um einen einheitlichen Kaufvertrag gehandelt habe.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 59/07

    Fehlgeschlagene Nacherfüllung nach 2. Nachbesserungsversuch bei Motorproblemen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
    Zutreffend führt das Landgericht aus, dass eine Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt (BGH Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 274/07 - VRS 116, 174 ; BGH Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 - NJW 2007, 504 ; OLG Düsseldorf Urteil vom 29.01.2007 I -1 U 59/07).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
    Zutreffend führt das Landgericht aus, dass eine Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt (BGH Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 274/07 - VRS 116, 174 ; BGH Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 - NJW 2007, 504 ; OLG Düsseldorf Urteil vom 29.01.2007 I -1 U 59/07).
  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
    Der Rücktritt vom Vertrag war aber bereits deshalb ausgeschlossen, weil zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung am 25.06.2008 und Durchführung der Reparaturmaßnahmen der Mangel nach eigenem Vortrag des Klägers nicht mehr aufgetreten ist (vgl. BGH, NJW 2009, 508 ).
  • BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07

    Beweislast für das Fehlschlagen einer Nachbesserung des Verkäufers

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
    Zutreffend führt das Landgericht aus, dass eine Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt (BGH Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 274/07 - VRS 116, 174 ; BGH Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 - NJW 2007, 504 ; OLG Düsseldorf Urteil vom 29.01.2007 I -1 U 59/07).
  • OLG Koblenz, 08.03.2013 - 3 U 1498/12

    Rücktritt vom Neuwagenkauf: Quietschende Geräusche im Gasbetrieb eines mit Benzin

    Der Käufer eines mit Benzin und Gas betriebenen PKW Chevrolet ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorliegen (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 1. April 2010, 2 U 1120/09, ZGS 2010, 378-380 = MDR 2010, 921 = NJW-RR 2010, 1501-1502).

    Liegen mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vor, ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt (Festhaltung OLG Koblenz, 1. April 2010, 2 U 1120/09, ZGS 2010, 378-380 = MDR 2010, 921).(Rn.27).

    Liegen mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vor, ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt (OLG Koblenz , Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 01.04.2010 - 2 U 1120/09 - ZGS 2010, 378-380 = MDR 2010, 921 = NJW-RR 2010, 1501-1502).

  • OLG Koblenz, 06.11.2015 - 10 U 354/14

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gekauften Rumpfmotor für einen Pkw

    Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 1. April 2010 i. V. m . Zurückweisungsbeschluss vom 29. April 2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 ff.).

    Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (§ 440 S. 1, S. 2 BGB ; vgl. hierzu OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 1. April 2010 i. V. m . Zurückweisungsbeschluss vom 29. April 2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 ff.).

  • OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13

    Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur

    Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29. April 2010, 2 U 1120/09, NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).

    Eine Frist zur Nachbesserung war auch nicht entbehrlich.Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921 ).

  • OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13

    Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur

    Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).*).

    Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).

  • OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1498/12

    Rücktritt wegen störender Quietschgeräusche bei einem Neuwagen

    Liegen mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vor, ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt ( OLG Koblenz, Beschl. v. 01.04.2010 - 2 U 1120/09, ZGS 2010, 378 = MDR 2010, 921 = NJW-RR 2010, 1501).
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