Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.05.2010

Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10   

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https://dejure.org/2010,2344
BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10 (https://dejure.org/2010,2344)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2010 - XII ZB 65/10 (https://dejure.org/2010,2344)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - XII ZB 65/10 (https://dejure.org/2010,2344)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 1 S 3 Nr 4 ZPO, § 21 Abs 3 SGB 2, § 30 Abs 3 SGB 2
    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für eine Kindesunterhaltsklage: Behandlung von Sozialhilfeleistungen an den in Prozessstandschaft klagenden, alleinerziehenden Elternteil

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SGB II § 21 Abs. 3 Nr. 2; ZPO § 115
    Nach SGB II, speziell § 21 Abs. 3 SGB II, gewährte Leistungen stellen Einkommen i. S. v. § 115 ZPO dar

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen für den Mehrbedarf eines Alleinerziehenden nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als Einkommen i.S.d. § 115 Zivilprozessordnung (ZPO); Pauschaler Abzug des Mehrbedarfs eines Alleinerziehenden i.R.d. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ZPO

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für eine Kindesunterhaltsklage: Behandlung von Sozialhilfeleistungen an den in Prozessstandschaft klagenden, alleinerziehenden Elternteil

  • ra.de
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für eine Kindesunterhaltsklage: Behandlung von Sozialhilfeleistungen an den in Prozessstandschaft klagenden, alleinerziehenden Elternteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen für den Mehrbedarf eines Alleinerziehenden nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als Einkommen i.S.d. § 115 Zivilprozessordnung ( ZPO ); Pauschaler Abzug des Mehrbedarfs eines Alleinerziehenden i.R.d. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ZPO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Leistungen nach SGB II sind Einkommen i.S.d. § 115 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    PKH-Raten trotz Hartz IV

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Leistungen nach SGB II - auch Mehrbedarf - sind Einkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 3
  • MDR 2010, 948
  • FamRZ 2010, 1324
  • FamRZ 2010, 1424
  • FamRZ 2011, 461
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.01.2008 - VIII ZB 18/06

    Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes II im Rahmen der Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10
    a) Die Frage, ob SGB II-Leistungen Einkommen im Sinne des § 115 ZPO darstellen, ist in Rechtsprechung und Literatur streitig (BGH Beschluss vom 8. Januar 2008 - VIII ZB 18/06 - FamRZ 2008, 781 m.w.N.) und bislang höchstrichterlich nicht abschließend entschieden.

    aa) Allerdings hat sich der VIII. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 8. Januar 2008 (- VIII ZB 18/06 - FamRZ 2008, 781) mit der Frage befasst, inwieweit SGB II-Leistungen als Einkommen im Sinne des Prozesskostenhilferechts (§ 115 ZPO) zu qualifizieren sind.

    b) Nach Auffassung des Senats stellen SGB II-Leistungen Einkommen i.S. des § 115 ZPO dar (ebenso etwa OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1261, 1262; siehe auch die weiteren Nachweise in BGH Beschluss vom 8. Januar 2008 - VIII ZB 18/06 - FamRZ 2008, 781).

  • OLG Nürnberg, 12.10.2009 - 11 WF 1120/09

    Prozesskostenhilfebewilligung: Abzugsfähigkeit eines pauschalen Mehrbedarfs für

    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10
    aa) Während das Kammergericht (FamRZ 2007, 915) und das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 14. April 2009 - 8 WF 30/09 - juris Rdn. 11) die Leistungen für diesen Mehrbedarf nicht als Einkommen im Sinne des § 115 ZPO berücksichtigen, stellen sie nach Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg (FamRZ 2010, 395) ein solches Einkommen dar.

    cc) Der Senat folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg (FamRZ 2010, 395).

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05

    Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus

    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10
    Da die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Beschlussfassung maßgeblich sind (BGH Beschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 FamRZ 2006, 548, 549; Zöller/Geimer aaO § 114 Rdn. 16 und § 119 Rdn. 44), im Beschwerdeverfahren also diejenigen im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (OLG Bamberg JurBüro 1990, 1644; Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 724) und - wie sich der nachstehenden Berechnung entnehmen lässt - danach die Anordnung einer Ratenzahlung nach § 115 Abs. 2 ZPO nicht mehr in Betracht kommt, hat der Senat abschließend in der Sache selbst zu entscheiden (§ 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO).
  • OLG Stuttgart, 14.04.2009 - 8 WF 30/09

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung der Grundsicherung als Einkommen und

    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10
    aa) Während das Kammergericht (FamRZ 2007, 915) und das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 14. April 2009 - 8 WF 30/09 - juris Rdn. 11) die Leistungen für diesen Mehrbedarf nicht als Einkommen im Sinne des § 115 ZPO berücksichtigen, stellen sie nach Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg (FamRZ 2010, 395) ein solches Einkommen dar.
  • OLG Bamberg, 28.03.1990 - 7 WF 63/90
    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10
    Da die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Beschlussfassung maßgeblich sind (BGH Beschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 FamRZ 2006, 548, 549; Zöller/Geimer aaO § 114 Rdn. 16 und § 119 Rdn. 44), im Beschwerdeverfahren also diejenigen im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (OLG Bamberg JurBüro 1990, 1644; Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 724) und - wie sich der nachstehenden Berechnung entnehmen lässt - danach die Anordnung einer Ratenzahlung nach § 115 Abs. 2 ZPO nicht mehr in Betracht kommt, hat der Senat abschließend in der Sache selbst zu entscheiden (§ 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2008 - 11 WF 243/07

    Prozesskostenhilfe: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende als

    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10
    b) Nach Auffassung des Senats stellen SGB II-Leistungen Einkommen i.S. des § 115 ZPO dar (ebenso etwa OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1261, 1262; siehe auch die weiteren Nachweise in BGH Beschluss vom 8. Januar 2008 - VIII ZB 18/06 - FamRZ 2008, 781).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04

    Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren für den Kindesunterhalt einklagenden

    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10
    Hierzu zählten auch Erwerbstätige, die trotz der Betreuung von Klein- oder Grundschulkindern einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Nickel MDR 2005, 729, 734 - siehe zur früheren Rechtslage auch OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1183).
  • KG, 25.01.2007 - 16 WF 273/06

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung gezahlten Mehrbedarfs für Alleinerziehende

    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10
    aa) Während das Kammergericht (FamRZ 2007, 915) und das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 14. April 2009 - 8 WF 30/09 - juris Rdn. 11) die Leistungen für diesen Mehrbedarf nicht als Einkommen im Sinne des § 115 ZPO berücksichtigen, stellen sie nach Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg (FamRZ 2010, 395) ein solches Einkommen dar.
  • BGH, 14.12.2016 - XII ZB 207/15

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen des

    b) Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts (ebenso OLG Rostock FamRZ 2013, 648; LAG Berlin-Brandenburg NZFam 2015, 82; Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 115 Rn. 19) ergibt sich aus § 1612 b BGB in der seit 1. Januar 2008 geltenden Fassung kein Korrekturbedarf bezüglich der sozialrechtlich orientierten Einkommensanrechnung nach § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO (so zutreffend OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 1960 f.; OLG Bamberg FamRZ 2015, 349, 350; Christl FamRZ 2015, 1161, 1163; Thomas/Putzo/Seiler ZPO 37. Aufl. § 115 Rn. 2; MünchKommZPO/Wache 5. Aufl. § 115 Rn. 19; Hk-ZPO/Kießling 6. Aufl. § 115 Rn. 12; vgl. bereits Senatsbeschluss vom 5. Mai 2010 - XII ZB 65/10 - FamRZ 2010, 1324 Rn. 29).
  • BGH, 19.01.2022 - XII ZB 276/21

    Zur Frage, ob der Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 Buchst b ZPO

    Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgeblich (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2010 - XII ZB 65/10 - FamRZ 2010, 1324 Rn. 28).
  • LAG Hamm, 09.02.2016 - 14 Ta 370/15

    Barunterhalt; Einkommen; Freibetrag; Kindergeld; Prozesskostenhilfe

    Kindergeld sei danach zum Einkommen eines Elternteils zu rechnen, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden sei (vgl. BGH, a. a. O, Rn. 13), was zugleich den Unterhaltsfreibetrag mindert (vgl. BGH, 5. Mai 2010, XII ZB 65/10, NJW-RR 2011, 3, Rn. 29).

    Der notwendige Lebensunterhalt des Kindes richtet sich nach den Freibeträgen des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b) ZPO (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 13; 5. Mai 2010, a. a. O., Rn. 29).

  • BGH, 09.12.2020 - XII ZB 191/19

    Zur Frage, ob der Erziehungskostenanteil des nach § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII

    Der Senat hat vergleichbar auch in anderem Zusammenhang die Übertragung von sich aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ergebenden Privilegierungen auf das Prozesskostenhilferecht abgelehnt (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Mai 2010 - XII ZB 65/10 - FamRZ 2010, 1324 Rn. 13 f. zum Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende).
  • OLG Celle, 05.09.2014 - 10 WF 272/14

    Ermittlung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der PKH/VKH

    Bei der Ermittlung des im Rahmen der VKH/PKH einzusetzenden Einkommens sind aufgrund der Rechtsänderung zum 1. Januar 2014 gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ZPO - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des BGH (Beschluß vom 5. Mai 2010 - XII ZB 65/10 - FamRZ 2010, 2436 ff = MDR 2010, 948 = NJW-RR 2011, 3 f. = juris) - auch die Mehrbedarfe nach § 21 des SGB II bzw. § 30 SGB XII abzusetzen, also insbesondere auch die Mehrbedarfssätze für Alleinerziehende gemäß § 30 Abs. 3 SGB XII.

    Zwar war der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 5. Mai 2010 (XII ZB 65/10 - FamRZ 2010, 2436 ff = MDR 2010, 948 = NJW-RR 2011, 3 f. = juris) zu dem Ergebnis gelangt, daß es sich selbst bei im Hinblick auf derartigen Mehrbedarf tatsächlich bezogenen Leistungen um Einkommen des Berechtigten handele, hinsichtlich dessen ein pauschaler Abzug im Rahmen des § 115 Abs. 1 ZPO nicht in Betracht komme.

  • BGH, 16.02.2022 - XII ZB 19/21

    Berücksichtigen der Unterhaltsfreibeträge für die durch die Eltern im

    Dabei hat es richtigerweise die in der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 vom 20. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2942) festgelegten Beträge herangezogen, weil es für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2022 - XII ZB 276/21 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 5. Mai 2010 - XII ZB 65/10 - FamRZ 2010, 1324 Rn. 28).
  • BGH, 20.05.2020 - XII ZB 537/19

    Zur Frage ob das bayrische Familiengeld (BayFamGG) unter Berücksichtigung eines

    Damit sind grundsätzlich auch Einkünfte, die aus zweckgerichteten öffentlich-rechtlichen Zuwendungen stammen, Einkommen im verfahrenskostenhilferechtlichen Sinne (MünchKommZPO/Wache 5. Aufl. § 115 Rn. 16; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Mai 2010 - XII ZB 65/10 - FamRZ 2010, 1324 Rn. 14; BT-Drucks. 17/11472 S. 30).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2015 - 15 WF 176/15

    Bemessung des Verfahrenswertes in Ehesachen: Ermessensentscheidung des

    Hinzu kommt, dass selbst bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Beteiligten für die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe staatliche Transferleistungen als unmittelbar einzusetzendes Einkommen zu berücksichtigen sind (BGH, FamRZ 2010, 1324; 2008, 781).
  • BGH, 20.05.2020 - XII ZB 538/19

    Zur Frage ob und ggfls. in welcher Höhe das bayrische Familiengeld als Einkommens

    Damit sind grundsätzlich auch Einkünfte, die aus zweckgerichteten öffentlichrechtlichen Zuwendungen stammen, Einkommen im verfahrenskostenhilferechtlichen Sinne (MünchKomm-ZPO/Wache 5. Aufl. § 115 Rn. 16; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Mai 2010 - XII ZB 65/10 - FamRZ 2010, 1324 Rn. 14; BT-Drucks. 17/11472 S. 30).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - 21 Ta 2032/13

    Prozesskostenhilfe - sofortige Beschwerde gegen die Höhe einer

    14 Soweit angenommen wird, im Fall einer Beschwerde sei generell auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung abzustellen (BGH vom 05.05.2010 - XII ZB 65/10 -, NJW-RR 2011, 3 Rz. 28 zitiert nach juris; OLG Bamberg vom 28.03.1990 - 7 WF 63/90 -, JurBüro 1990, 1644), kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 22.04.2013 - VII ZA 21/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der wirtschaftlichen und persönlichen

  • LAG Köln, 04.11.2014 - 11 Ta 147/14

    Schwerbehinderung; Freibetrag

  • OLG Bamberg, 31.03.2021 - 2 WF 44/21

    Zuordnung des Kinderzuschlags in voller Höhe als Einkommen -

  • OLG Saarbrücken, 02.01.2013 - 6 WF 420/12

    VKH-Verfahren: Berücksichtigung von Ratenzahlungen in einem vorangegangenem

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.07.2012 - L 2 AS 82/12

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen

  • OLG Oldenburg, 18.07.2022 - 4 WF 81/22

    Freibetrag für Alleinerziehende; Alleinerziehendenfreibetrag; Prozesskostenhilfe;

  • VGH Bayern, 20.06.2012 - 8 C 12.653

    Prozesskostenhilfe: Zeitpunkt der Beurteilung der Bedürftigkeit

  • OLG Hamm, 18.01.2011 - 2 WF 7/11

    Wertfestsetzung bei Ehesachen, Sozialleistungen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 2 AS 803/18

    Prozesskostenhilfe - Einkommen - Mehraufwandsentschädigung für eine

  • OLG Köln, 02.12.2011 - 4 WF 190/11

    Berücksichtigungsfähiges Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2016 - L 7 AS 1628/16
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 4023/15
  • OLG Dresden, 08.11.2010 - 23 WF 951/10

    Allgemeines Verfahrensrecht; Prozesskostenhilfe

  • OLG Köln, 21.05.2012 - 4 WF 49/12

    Berücksichtigung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende bei der Ermittlung des

  • AG Siegburg, 09.02.2022 - 52 II 1527/21

    Beratungshilfe, Erinnerung, nachzureichende Unterlagen

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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2272
BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09 (https://dejure.org/2010,2272)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - IX ZB 225/09 (https://dejure.org/2010,2272)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - IX ZB 225/09 (https://dejure.org/2010,2272)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 295 ZPO, § 574 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Restschuldbefreiungsverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Versäumung der Rüge im vorinstanzlichen Rechtsmittelverfahren

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 6 Abs. 1, 7, 289 Abs. 2; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2, § 295; GG Art. 103 Abs. 1
    Obliegenheit zur Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei instanzlichem Rechtsmittels

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen des Verfahrensfehlers einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Versäumug der Geltendmachung des Verstoßes i.R.e. vorinstanzlichen Rechtsmittels

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Restschuldbefreiungsverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Versäumung der Rüge im vorinstanzlichen Rechtsmittelverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Restschuldbefreiungsverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Versäumung der Rüge im vorinstanzlichen Rechtsmittelverfahren

  • rechtsportal.de

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen des Verfahrensfehlers einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Versäumug der Geltendmachung des Verstoßes i.R.e. vorinstanzlichen Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Gehörsrüge nur bei rechtzeitiger Äußerung nach Erkennen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu spät! Verletzungen des rechtlichen Gehörs müssen sofort gerügt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 948
  • NZI 2010, 692
  • WM 2010, 1722
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Er fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Er fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Für die Zulassung wegen eines Rechtsfehlers sind deshalb die gleichen Voraussetzungen maßgebend, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Erfolg einer Verfassungsbeschwerde führen würden (BGHZ 154, 288, 296 f).
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Er fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Er fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Ist noch ein Rechtsmittel gegen die auf der gerügten Verletzung beruhende Entscheidung gegeben, das (auch) zur Überprüfung dieser Verletzung führen kann, so ist den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 107, 395, 410).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09
    Er fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Diese Würdigung entspricht dem in § 295 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, nach dessen Inhalt eine Partei eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen kann, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 285/09, NZM 2011, 274 Rn. 10 und vom 8. November 1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403; Beschlüsse vom 26. September 2017 - VI ZR 81/17, juris Rn. 8; vom 17. März 2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699 Rn. 4 und vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, NZI 2010, 692 Rn. 7).
  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 211/14

    Rechtliches Gehör: Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rüge einer im

    Für die Zulassung wegen eines Rechtsfehlers sind deshalb die gleichen Voraussetzungen maßgebend, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Erfolg einer Verfassungsbeschwerde führen würden (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 296 f; Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, ZInsO 2010, 1156 Rn. 6).

    Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, dass ein Beteiligter über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010, aaO Rn. 7; BVerfGE 73, 322, 325; 77, 381, 401; 81, 22, 27; 86, 15, 22; 95, 163, 171; stRspr; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., Vor § 128 Rn. 8a).

    Diese Würdigung entspricht dem in § 295 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, nach dessen Inhalt eine Partei eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen kann, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010, aaO; BFH/NV 1993, 34; 1993, 422, 423; BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 4 B 45/07, WV Rn. 23 mwN; Zöller/Greger, § 295 Rn. 5; MünchKomm-ZPO/Prütting, 4. Aufl., § 295 Rn. 37; Prütting/Gehrlein/Deppenkemper, ZPO, 7. Aufl. § 295 Rn. 6; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl. § 522 Rn. 87).

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZB 46/12

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Rüge

    Ein zusätzlicher Rechtsbehelf im Wege der Rechtsbeschwerde ist danach nur erforderlich, wenn eine neue und eigenständige Verletzung durch das Berufungsgericht gerügt werden könnte; dies ist aber im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO durch das Berufungsgericht zu verneinen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 8; vom 19. April 2012 - IX ZB 225/10, Rn. 5 nv).
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 285/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Mietrechtsstreit: Gehörsrüge

    Auf ihr erstinstanzliches Bestreiten und einen insoweit etwa gegebenen Gehörsverstoß des Amtsgerichts können die Beklagten in der Revisionsinstanz jedoch nicht mehr zurückgreifen, nachdem sie es versäumt haben, den etwaigen Gehörsverstoß des Amtsgerichts mit der Berufung zu rügen; dem steht der allgemeine Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722).

    Ist gegen die gehörsverletzende Entscheidung ein Rechtsmittel gegeben, das (auch) zur Überprüfung dieser Verletzung führen kann, so ist den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG hinreichend Rechnung getragen (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 7 f.).

  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

    Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer

    (4) Der geltend gemachten Gehörsverletzung steht auch der Grundsatz der Subsidiarität nicht entgegen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 7 f.; vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, 1740 Rn. 15; jeweils mwN).
  • BGH, 26.09.2017 - VI ZR 81/17

    Grundsatz der Subsidiarität im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Geltendmachung

    Diese Würdigung entspricht dem in § 295 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, nach dessen Inhalt eine Partei eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen kann, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699 Rn. 4; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, MDR 2010, 948; vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 285/09, WuM 2011, 178, juris Rn. 10).
  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt darum grundsätzlich nicht vor, wenn die Partei es ohne sachlichen Grund versäumt hat, Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung dem Gericht zur Kenntnis zu bringen und dies nach Schluss der mündlichen Verhandlung mit einem nicht nachgelassenen Schriftsatz nachholen will (vgl. Senat 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 11, BAGE 128, 13, für die Rüge der unzureichenden Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung; BFH 12. August 2008 - X S 35/08 (PKH) - Rn. 36, BFH/NV 2008, 2030; vgl. zum Subsidiaritätsgrundsatz bei der Gehörsrüge allgemein BGH 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09 - Rn. 7 f., MDR 2010, 948) .
  • BGH, 28.03.2019 - IX ZR 147/18

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Prüfung des

    Diese Würdigung entspricht dem in § 295 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, nach dessen Inhalt eine Partei eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen kann, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 7; Urteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 285/09, WuM 2011, 178 Rn. 10; Beschluss vom 26. September 2017, aaO).
  • BGH, 15.07.2015 - IV ZB 10/15

    Rechtsbeschwerde wegen Ablehnung einer Wiedereinsetzung in die versäumte

    Ist ein Rechtsmittel gegeben, das (auch) dazu führen kann, diese Verletzung zu überprüfen oder zu verhindern, so ist den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG hinreichend Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 285/09, NZM 2011, 274 Rn. 10; Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09, WM 2010, 1722 Rn. 7 f.).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 10 U 20/21

    Ansprüche nach einem Fahrzeugbrand; Abtretung einer Versicherungsforderung;

    Falls der Beklagte mit seinem Hinweis auf die fehlende Fristsetzung gemäß § 411 a Abs. 4 ZPO einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs geltend machen sollte, führt das zu keinem anderen Ergebnis.Denn eine Partei kann eine Gehörsverletzung nicht mehr rügen, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbliebene Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (BGH, Beschluss vom 06. Mai 2010 - IX ZB 225/09 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 225/10

    Pflicht eines Massegläubigers zur Mitteilung des aktuellen Wohnsitzes an das

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 135/09

    Erörterung über eine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme im Schlusstermin

  • BGH, 30.09.2010 - IX ZB 145/08

    Beschwerde eines Insolvenzgläubigers gegen die Zustimmungsersetzung im

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14

    Konkludenter Verzicht; Sachaufklärung

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 108/11

    Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund fehlender Untersuchung der

  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 26 Sch 7/15

    Schiedsgericht: vorprozessualer Verzicht auf Geltendmachung von Aufhebungsgründen

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