Weitere Entscheidung unten: AG Meldorf, 01.04.2010

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 325/09   

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https://dejure.org/2010,2760
BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 325/09 (https://dejure.org/2010,2760)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - VIII ZR 325/09 (https://dejure.org/2010,2760)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09 (https://dejure.org/2010,2760)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 573a BGB, § 577 BGB, § 577a BGB
    Wohnraummiete in einem "Reihenhausblock": Realteilung eines mit Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks und entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen; analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist auf eine ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 577, 577a, 573a
    Analoge Anwendung der §§ 577, 577a BGB bei Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks; keine analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist des § 577a BGB auf Kündigung nach § 573a BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltungsbereich der §§ 577 und 577a BGB in analoger Anwendung für Fälle der Realteilung eines Grundstücks und anschließender Veräußerung; Begriff des Gebäudes i.S.v. § 573a BGB bezüglich Reihenhäuser und Doppelhaushälften ; Zweck der Bestimmung des § 577a BGB unter Berücksichtigung des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Kündigungssperre bei Eigenbedarfskündigung gem. § 573a BGB nach erfolgter Realteilung eines mit Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen durch Realteilung; Zweifamilienhaus; keine analoge Anwendung der Sperrfrist auf Eigenbedarfskündigung

  • rewis.io

    Wohnraummiete in einem "Reihenhausblock": Realteilung eines mit Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks und entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen; analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist auf eine ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete in einem "Reihenhausblock": Realteilung eines mit Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks und entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen; analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist auf eine ...

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anwendung der §§ 577, 577a BGB auf Realteilung eines mit vermieteten Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 573a; BGB § 577; BGB § 577a
    Geltungsbereich der §§ 577 und 577a BGB in analoger Anwendung für Fälle der Realteilung eines Grundstücks und anschließender Veräußerung; Begriff des Gebäudes i.S.v. § 573a BGB bezüglich Reihenhäuser und Doppelhaushälften; Zweck der Bestimmung des § 577a BGB unter Berücksichtigung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Realteilung des Grundstücks: Vorkaufsrecht eines Reihenhausmieters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz bei Realteilung einer vermieteten Reihenhausanlage

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz gilt auch nach Realteilung - aber nicht für eine Kündigung gem. § 573a BGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Aufteilungsschutz bei Kündigung im Zweifamilien-Reihenhaus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Aufteilungsschutz bei Kündigung in selbstbewohntem Zweifamilien-Reihenhaus

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung findet auch bei Realteilung eines Grundstückes Anwendung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Realteilung: Kündigung gemäß § 577a BGB - keine Anwendung der Kündigungsfrist! (IMR 2010, 366)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3571
  • MDR 2010, 976
  • NZM 2010, 821
  • ZMR 2010, 939
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 126/07

    Vorkaufsrecht eines Reihenhausmieters bei Realteilung des Grundstücks

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 325/09
    Die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577a BGB finden auch auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks entsprechende Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Mai 2008, VIII ZR 126/07, NZM 2008, 569).

    a) Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass die für die Begründung von Wohnungseigentum geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577a BGB auf die Realteilung eines Grundstücks, das mit zu Wohnzwecken vermieteten Reihenhäusern bebaut ist, entsprechend anzuwenden sind (Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07, NZM 2008, 569, Tz. 8 f.).

  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 127/08

    Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung nur für Eigenbedarfs- und

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 325/09
    Gerade die darauf beruhende erhöhte Gefahr einer Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und deren Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellt nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die mit der verlängerten Kündigungssperrfrist verbundene Beschränkung der verfassungsrechtlich geschützten Eigentümerbefugnisse sowohl des Veräußerers als auch des Erwerbers einer Eigentumswohnung dar (Senatsurteile vom 16. Juli 2009 - VIII ZR 231/08, NJW 2009, 2738, Tz. 19, sowie vom 11. März 2009 - VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808, Tz. 14).

    Aus diesem Grund hat der Senat eine analoge Anwendung des § 577a BGB auf andere Kündigungsgründe im Sinne des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB abgelehnt, und zwar auch für den Fall, dass der Vermieter sein berechtigtes Interesse an der Kündigung aus Umständen herleitet, die einer Eigenbedarfssituation ähneln, wie beispielsweise in dem Fall, dass der Vermieter die Wohnung für Angestellte seines Betriebs oder für eine Hausangestellte benötigt, die in der Wohnung einen eigenen Haushalt führen will (Senatsurteil vom 11. März 2009, aaO, Tz. 16).

  • BGH, 16.07.2009 - VIII ZR 231/08

    Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter bei

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 325/09
    Gerade die darauf beruhende erhöhte Gefahr einer Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und deren Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellt nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die mit der verlängerten Kündigungssperrfrist verbundene Beschränkung der verfassungsrechtlich geschützten Eigentümerbefugnisse sowohl des Veräußerers als auch des Erwerbers einer Eigentumswohnung dar (Senatsurteile vom 16. Juli 2009 - VIII ZR 231/08, NJW 2009, 2738, Tz. 19, sowie vom 11. März 2009 - VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808, Tz. 14).
  • BGH, 25.06.2008 - VIII ZR 307/07

    Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts hinsichtlich einer Wohnung im vom

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 325/09
    Danach werden Reihenhäuser oder Doppelhaushälften als (selbständige) Gebäude angesehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, NZM 2008, 682, Tz. 18; Staudinger/Rolfs, BGB (2006), § 573a Rdnr. 15; Schmidt-Futterer/Blank, aaO; aA MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573a Rdnr. 9).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 61/15

    Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung eines noch ungeteilten

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass die für die Begründung von Wohnungseigentum geltende Bestimmung des § 577 BGB auf die Realteilung eines Grundstücks, das mit zu Wohnzwecken vermieteten Reihenhäusern bebaut ist, entsprechend anzuwenden ist (Senatsurteile vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07, NZM 2008, 569 Rn. 8 f.; vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09, NJW 2010, 3571 Rn. 14).

    Dementsprechend kann ein Vorkaufsrecht des Mieters sowohl im Falle der Veräußerung eines Grundstücks nach vollzogener Realteilung (§ 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB analog), die neben einer Teilungserklärung des Grundstückseigentümers - und gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigungen - die Eintragung im Grundbuch voraussetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - V ZB 49/12, NJW-RR 2013, 588 Rn. 5; MünchKommBGB/Kohler, 6. Aufl., § 890 Rn. 15, 16; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 890 Rn. 6), als auch im Falle der Veräußerung eines ungeteilten Grundstücks bei beabsichtigter Realteilung (§ 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB analog) in Betracht kommen (Senatsurteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09, aaO Rn. 14 einerseits und Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07, aaO Rn. 8 f. andererseits).

    Aus der von der Revisionserwiderung angeführten Entscheidung des Senats vom 23. Juni 2010 (VIII ZR 325/09, aaO) lässt sich nicht herleiten, dass ein Vorkaufsrecht des Mieters nur in "geeigneten" Fällen entstehen soll.

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 32/20

    Wohnraummietvertrag: Erheblichkeit des zur außerordentlichen Kündigung wegen

    Die Entscheidung über die Räumungsfrist, die auch im Revisionsurteil noch ausgesprochen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, juris Rn. 4; vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, juris Rn. 7; siehe auch Urteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09, NJW 2010, 3571 Rn. 21 sowie bereits Urteil vom 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307), beruht auf § 721 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO.
  • LG Köln, 23.04.2015 - 1 S 231/14

    Einordnung eines Gebäudes als ein Gebäude i. S. v. § 573a BGB im Rahmen der

    Danach werden Reihenhäuser oder Doppelhaushälften als (selbständige) Gebäude angesehen (BGH, WUM 2010, 513 m. w. Nw.).
  • BGH, 30.11.2021 - VIII ZR 81/20

    Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich

    Zwar kann eine Räumungsfrist grundsätzlich auch noch in einem Revisionsurteil ausgesprochen werden (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09, NJW 2010, 3571 Rn. 21).
  • BGH, 22.06.2022 - VIII ZR 356/20

    Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum:

    Gerade die erhöhte Gefahr einer Eigenbedarfs- beziehungsweise Verwertungskündigung nach Umwandlung des vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellt nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die mit der (verlängerten) Kündigungssperrfrist verbundene Beschränkung der verfassungsrechtlich geschützten Eigentümerbefugnisse (Art. 14 Abs. 1 GG) sowohl des Veräußerers als auch des Erwerbers dar (vgl. BT-Drucks. 11/6374, S. 5 f.; Senatsurteile vom 11. März 2009 - VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808 Rn. 14; vom 16. Juli 2009 - VIII ZR 231/08, NJW 2009, 2738 Rn. 19; vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09, NZM 2010, 821 Rn. 16).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.11.2014 - 25 C 272/14

    Wohnraummiete: Kündigungssperrfrist nach Umwandlung mehrerer Wohnungen in

    So hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 22.06.2007 entschieden, dass einem Mieter auch im Falle eines Verkaufs einer umgewandelten Wohnung "en bloc" mit anderen Wohnungen in Ansehung des Schutzzwecks des § 577 BGB ein Vorkaufsrecht zusteht (BGH Urt. v. 22.06.2007, Az.: V ZR 269/06 Rn. 11, NJW 2007, 2699; vgl. auch BGH Urt. v. 23.06.2010, Az.: VIII ZR 325, 09, Grundeigentum 2010, 1055; Schmidt-Futterer/Blank, 10. Auflage 2011, § 577 Rn. 18).
  • AG Berlin-Schöneberg, 10.10.2016 - 5 C 106/16

    Vorkaufsrecht eines Mieters eines Reihenhauses

    Den Gesetzesmaterialien lässt sich kein Hinweis darauf entnehmen, dass der Gesetzgeber den Fall der Begründung von selbstständigem Eigentum an mit Reihenhäusern bebauten Grundstücken gesehen hat und explizit nicht regeln wollte (BT-Drs. 12/3254, S. 10 ff.; BGH NJW 2008, 2257, Rn. 8; BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 325/09, NJW 2010, 3571, Rn. 14).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 03.01.2011 - 20 C 287/10

    Räumungsprozess für Mietwohnung nach Eigenbedarfskündigung:

    Die Kündigungssperre des § 577a Abs. 1 und 2 BGB findet daher auf die Realteilung eines Grundstücks, das mit Reihenhäusern bebaut ist, entsprechende Anwendung ( vgl. BGH vom 23.06.2010 Az.: VIII ZR 325/09).
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Rechtsprechung
   AG Meldorf, 01.04.2010 - 81 C 204/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22060
AG Meldorf, 01.04.2010 - 81 C 204/10 (https://dejure.org/2010,22060)
AG Meldorf, Entscheidung vom 01.04.2010 - 81 C 204/10 (https://dejure.org/2010,22060)
AG Meldorf, Entscheidung vom 01. April 2010 - 81 C 204/10 (https://dejure.org/2010,22060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 537 BGB; §§ 139, 495a ZPO; Art. 103 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 535 BGB als rechtlicher Grund für das Behaltendürfen einer Anzahlung bei unwirksam vereinbarter Stornierungsklausel; Befreiung von der Entrichtung der Miete durch Hinderung an der Ausübung des Gebrauchsrechts aufgrund eines in der Person des Mieters liegenden Grundes

  • ibr-online

    Ferienwohnung: Keine Rückerstattung der Anzahlung bei Stornierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stornierung einer Ferienwohnung kann Anzahlung kosten!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ferienwohnung: Keine Rückerstattung der Anzahlung bei Stornierung! (IMR 2011, 1007)

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 976
  • ZMR 2010, 616
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung vor Ablauf der

    Auszug aus AG Meldorf, 01.04.2010 - 81 C 204/10
    Soweit das Bundesverfassungsgericht aus Art. 103 GG eine Pflicht zur Anordnung des schriftlichen Verfahrens gemäß § 495a ZPO hergeleitet hat, um Gelegenheit zu einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu geben (BVerfG, NJW-RR 1994, 254; BVerfG, NJW-RR 2009, 562), ist diese Rechtsprechung hier nicht einschlägig.
  • BVerfG, 18.11.2008 - 2 BvR 290/08

    Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach

    Auszug aus AG Meldorf, 01.04.2010 - 81 C 204/10
    Soweit das Bundesverfassungsgericht aus Art. 103 GG eine Pflicht zur Anordnung des schriftlichen Verfahrens gemäß § 495a ZPO hergeleitet hat, um Gelegenheit zu einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu geben (BVerfG, NJW-RR 1994, 254; BVerfG, NJW-RR 2009, 562), ist diese Rechtsprechung hier nicht einschlägig.
  • AG Stralsund, 14.03.2016 - 25 C 31/16

    Verfahren nach billigem Ermessen: Abweisung einer unschlüssigen Klage unmittelbar

    Die Klage kann hier sogleich - schon vor Zustellung an die Beklagte - abgewiesen werden, denn sie ist unschlüssig und der Kläger hat mit seiner ausdrücklichen Erklärung, es solle ein Verfahren "bitte nur schriftlich und sofort" erfolgen, sinngemäß auf eine mündliche Verhandlung (§ 495a S. 2 ZPO) verzichtet (AG Meldorf, Urteil vom 01.04.2010 - 81 C 204/10, MDR 2010, 976; AG Bergen auf Rügen, Urteil vom 19.10.2012 - 23 C 381/12, S. 3; Schäfer, NJOZ 2012, 1961).
  • AG Bergen auf Rügen, 19.10.2012 - 23 C 381/12

    Verfahren vor dem Amtsgericht: Abweisung einer unschlüssigen Widerklage bei

    Über die mit Schriftsatz vom 10.10.2012 (Bl. 39 ff. d.A.) erhobene Widerklage konnte sogleich nach Eingang entschieden werden (vgl., spiegelbildlich für die unschlüssige Klage im Anwendungsbereich des § 495a S. 1 ZPO, AG Meldorf, Urteil vom 01.04.2010 - 81 C 204/10, MDR 2010, 976).
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