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Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.07.2010 - 4 W 277/10   

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OLG Jena, 05.07.2010 - 4 W 277/10 (https://dejure.org/2010,18301)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.07.2010 - 4 W 277/10 (https://dejure.org/2010,18301)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 4 W 277/10 (https://dejure.org/2010,18301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG
    Unstatthafte Streitwertbeschwerde bei (nur) vorläufiger Streiwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1211
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 24.11.1999 - 14 W 635/99

    Gebührenfreiheit nur bei statthaften GKG -Beschwerden

    Auszug aus OLG Jena, 05.07.2010 - 4 W 277/10
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind der Klägerin aufzuerlegen, da § 68 Abs. 3 GKG nur auf statthafte Streitwertbeschwerden Anwendung findet (vgl. THOLG 4 W 652/03; Beschluss v. 24.11.2003; ebenso OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1239).
  • BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag

    Da der Zahlungsantrag auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gestützt wird, ist der Feststellungsantrag, der die Realisierung des Anspruchs erleichtern soll und dem ein Teilwert der Deliktsforderung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, WM 2009, 767 Rn. 6), mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 186/11, n.v.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 708; OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20

    Zivilprozessrecht

    Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG darf das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren aber erst dann endgültig festsetzen, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2019 - 13 WF 81/19- juris; vgl. OLG Frankfurt, AGS 2007, 256ff; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 499 OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG München, 09.01.2015 - 20 W 30/15

    Streitwert eines Feststellungsantrags bei Zahlungsverpflichtung aus unerlaubter

    b) Der Senat schließt sich in Fortführung seiner Rechtsprechung (OLG München, Beschluss vom 29.10.2014, 20 W 2094/14) entgegen der von den Beschwerdeführern zitierten Rechtsprechung insbesondere des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008, 7 W 79/08, NJW-RR 2009, 708, 709) der Auffassung des Landgerichts an, dass der mit der Leistungsklage kombinierten Feststellungsklage kein eigener Wert zukommt (im Ergebnis ebenso OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2010, 4 W 277/10, BeckRS 2010, 25429).
  • OLG Celle, 25.10.2010 - 10 WF 313/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Verfahrensbevollmächtigten gegen die vorläufige

    Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG setzt das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren aber erst dann endgültig fest, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat (vgl. OLG Frankfurt, AGS 2007, 256ff.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, AGS 2007, 258; OLG Karlsruhe, FamRZ 1669f.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, ZMGR 2008, 283ff.; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 499 OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 4 W 287/10

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung des vorläufigen Gebührenstreitwerts

    Die Beschwerde gegen diese vorläufige Festsetzung des Gebührenstreitwertes ist gemäß § 63 I 2 GKG nicht statthaft (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2010 - 4 W 34/10 [juris]; Thüringer OLG, Beschluss vom 05.07.2010 - 4 W 277/10 [juris]; OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2010 - 5 W 9/10 [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2009 - 10 W 59/09 [juris]).
  • LG Coburg, 02.11.2010 - 23 O 100/10

    Finanzberater haftet aus Auskunftsvertrag mit Anleger bei Verschweigen des

    Insoweit handelt es sich bei Leistungsantrag und Feststellungsantrag nicht um eine echte Klagehäufung (Thüringer OLG, Beschluss vom 5.7.2010, 4 W 277/10, [...]Fundstelle, zugleich: MDR 2010, 1211).
  • AG Kassel, 15.07.2014 - 414 C 1451/14

    Anerkennung einer Forderung als "Delikt" per AGB ist unwirksam

    Denn regelmäßig kommt einem solchen Antrag kein eigener Wert zu, weil er lediglich einen Vollstreckungserleichterung zum Gegenstand hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008 - 7 W 79/08, zit. n. juris; OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2010 - 4 W 277/10, zit. n. juris).
  • BGH, 24.07.2012 - II ZR 186/11
    Da der Zahlungsantrag auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gestützt war, ist der Feststellungsantrag der die Realisierung der Hauptforderung erleichtern soll und dem ein Teilwert der Hauptforderung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZB 235/08, WM 2009, 767 Rn. 6), mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 708; OLG Jena, MDR 2010, 1211).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.07.2010 - 10 W 4/10   

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https://dejure.org/2010,28462
OLG Hamburg, 08.07.2010 - 10 W 4/10 (https://dejure.org/2010,28462)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2010 - 10 W 4/10 (https://dejure.org/2010,28462)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 10 W 4/10 (https://dejure.org/2010,28462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung zur Klageerhebung bei angenommener stillschweigender Verlängerung einer Frist

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93
    Veranlassung zur Klageerhebung bei angenommener stillschweigender Verlängerung einer Frist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1211
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und

    Nur wenn die Beklagten zu 1.) bis 3.) somit in dieser Zwei-Wochen-Frist des § 53 BbgJagdG ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber der Klägerin erfüllt (vgl. analog: OLG Hamburg , Beschluss vom 08.07.2010, Az.: 10 W 4/10, u.a. in: MDR 2010, Seite 1211 ) bzw. zumindest in vollstreckbarer Form anerkannt hätten, könnte hier ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO vorliegen.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 12 W 15/22

    1. Ein 'sofortiges' Anerkenntnis i.S. des § 93 ZPO erfordert bei einer

    Zwar vermag der erfolglose Ablauf einer gesetzten Frist im Einzelfall nicht die Annahme einer Klageveranlassung zu rechtfertigen, wenn etwa der Beklagte redlicherweise davon ausgehen durfte, dass eine von ihm erbetene Fristverlängerung stillschweigend gewährt wurde (OLG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2010 - 10 W 4/10, MDR 2010, 1211, juris Rn. 7; MüKoZPO/Schulz, a.a.O. Rn. 22).
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