Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 27.06.2011 - 8 U 510/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 833 Satz 1 BGB
- openjur.de
Haftung des Pferdehalters: Reitunfall bei Wahrnehmung einer Reitbeteiligung; konkludenter Haftungsausschluss
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 833 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Kein Schadensersatzanspruch gegen Pferdehalter bei einer Reitbeteiligung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Haftung im Rahmen von Reitbeteiligungen
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Reitbeteiligung auf eigene Gefahr
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schadensersatzanspruch aus einer Reitbeteiligung
- rechtsindex.de (Pressemitteilung)
Unfall im Rahmen einer Reitbeteiligung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wallach tritt Reiterin auf den Fuß - Kein Schmerzensgeld von der Tierhalterin: Reitbeteiligung schließt Haftung aus
- rabüro.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatzanspruch gegen Pferdehalter bei einer Reitbeteiligung
- ra-braune.de (Kurzinformation)
Und die Reitbeteiligung geht leer aus
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung des Pferdehalters bei einem Unfall der Reitbeteiligung
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 09.02.2011 - 16 O 7941/10
- OLG Nürnberg, 27.06.2011 - 8 U 510/11
Papierfundstellen
- MDR 2011, 1037
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2011 - 8 U 510/11
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BGH vom 9.6.1992 (VI ZR 49/91).
- OLG Nürnberg, 29.03.2017 - 4 U 1162/13
Pferdehalter haftet auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das …
Anders als in der Fallgestaltung, die dem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 27.06.2011 (8 U 510/11, MDR 2011, 1037) zugrunde lag, bestand vorliegend keine langjährige Reitbeteiligung im überwiegenden Interesse der Geschädigten mit untergeordneter Zahlungsverpflichtung der Geschädigten.Die tatsächlichen Umstände der vorliegenden Reitbeteiligung unterscheiden sich in wesentlichen Punkten (siehe oben unter B. II. 5. b) von der Fallgestaltung, die dem Urteil des OLG Nürnberg vom 27.06.2011 (a. a. O.) zugrunde lag.
- OLG Hamm, 28.06.2019 - 11 U 82/18
Zur Tierhalterhaftung bei einem Gefälligkeitsverhältnis sowie zum Mitverschulden …
Zwar kann ein konkludenter Haftungsausschluss vorliegen, wenn der Halter des Pferdes das Ausreiten im Wege einer Gefälligkeit gestattet und der Verletzte im Unfallzeitpunkt uneingeschränkten Einfluss auf das Tier hatte (OLG Nürnberg, Urt. v. 27.06.2011, Az.: 8 U 510/11 Tz. 16, juris;… vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl., § 833 Rn.11). - OLG Hamm, 13.06.2017 - 9 U 149/16
Voraussetzungen eines Haftungsausschlusses für von einem Pferd, an dem der …
Darin besteht auch der entscheidende Unterschied zu dem von der Beklagten zitierten Fall des OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.06.2011, 8 U 510/11. - LG Hamburg, 09.07.2015 - 328 O 373/14
Tierhalterhaftung: Konkludenter Haftungsausschluss bei einem Reitunfall
Das Gericht folgt insoweit nicht dem OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2011 (8 U 510/11, juris, Rz. 14ff.).