Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4283
BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10 (https://dejure.org/2011,4283)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - X ZB 3/10 (https://dejure.org/2011,4283)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10 (https://dejure.org/2011,4283)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 4 GebrMG, § 100 Abs 3 Nr 3 PatG
    Verfahren über die Löschung eines Gebrauchsmusters: Abweichung von der in einem gerichtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung in der Endentscheidung - Werkstück

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Gerichts zur Abweichung von einer in einem gerichtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung in der Endentscheidung

  • rewis.io

    Verfahren über die Löschung eines Gebrauchsmusters: Abweichung von der in einem gerichtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung in der Endentscheidung - Werkstück

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfahren über die Löschung eines Gebrauchsmusters: Abweichung von der in einem gerichtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung in der Endentscheidung - Werkstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Gerichts zur Abweichung von einer in einem gerichtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung in der Endentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann liegt eine Überraschungsentscheidung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abrücken von einem gerichtlichen Hinweis

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Abweichen des Gerichts von in gerichtlichem Hinweis geäußerter Rechtsauffassung kann Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bedeuten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abweichen des Gerichts von in gerichtlichem Hinweis geäußerter Rechtsauffassung kann Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bedeuten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine Überraschungsentscheidung vor? (IBR 2011, 1269)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1133
  • GRUR 2011, 851
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10
    Es darf ferner keine Erkenntnisse verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten nicht äußern konnten (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; Beschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 893/93, NJW 1995, 2095; Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 BvR 2174/94, 1 BvR 2220/94, NJW 1995, 2095, 2096; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 27. Februar 2008 - X ZB 10/07, GRUR-RR 2008, 456 - Installiereinrichtung; Beschluss vom 22. September 2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 - Schwingungsdämpfer; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, zur Veröffentlichung vorgesehen - Modularer Fernseher).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10
    In einem weiteren vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall konnte der Beschwerdeführer im Hinblick auf eindeutig formulierte Ausführungen in einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts auf die Zulassung der Revision vertrauen (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99, BVerfGE 108, 341).
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 893/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10
    Es darf ferner keine Erkenntnisse verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten nicht äußern konnten (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; Beschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 893/93, NJW 1995, 2095; Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 BvR 2174/94, 1 BvR 2220/94, NJW 1995, 2095, 2096; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 27. Februar 2008 - X ZB 10/07, GRUR-RR 2008, 456 - Installiereinrichtung; Beschluss vom 22. September 2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 - Schwingungsdämpfer; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, zur Veröffentlichung vorgesehen - Modularer Fernseher).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10
    Es darf ferner keine Erkenntnisse verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten nicht äußern konnten (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; Beschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 893/93, NJW 1995, 2095; Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 BvR 2174/94, 1 BvR 2220/94, NJW 1995, 2095, 2096; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 27. Februar 2008 - X ZB 10/07, GRUR-RR 2008, 456 - Installiereinrichtung; Beschluss vom 22. September 2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 - Schwingungsdämpfer; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, zur Veröffentlichung vorgesehen - Modularer Fernseher).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10
    Es darf ferner keine Erkenntnisse verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten nicht äußern konnten (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; Beschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 893/93, NJW 1995, 2095; Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 BvR 2174/94, 1 BvR 2220/94, NJW 1995, 2095, 2096; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 27. Februar 2008 - X ZB 10/07, GRUR-RR 2008, 456 - Installiereinrichtung; Beschluss vom 22. September 2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 - Schwingungsdämpfer; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, zur Veröffentlichung vorgesehen - Modularer Fernseher).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10
    aa) Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95, NJW 1996, 3202) hat eine Verletzung rechtlichen Gehörs angenommen, wenn das Gericht einen rechtlichen Hinweis zu einer entscheidungserheblichen Frage erteilt und im Urteil entgegengesetzt entscheidet, ohne die Verfahrensbeteiligten auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.
  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 36/00

    "MAZ"; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Änderung der Rechtsmeinung des

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10
    Daran ändert nichts, dass das Patentgericht durch die sprachlich einschränkende Formulierung des Hinweises nur seine vorläufige Meinung kundgetan und nicht ausdrücklich einen bestimmten Prozessausgang als sicher dargestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - I ZB 36/00, GRUR 2003, 901 - MAZ).
  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZB 36/08

    Schwingungsdämpfer

  • BGH, 12.04.2011 - X ZB 1/10

    Modularer Fernseher

  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13

    Patentverletzungsverfahren: Pflicht zur Prüfung einer Patentverletzung mit

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit zu prüfen (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656 - Modularer Fernseher; Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 - Werkstück; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22

    Tassenspender

    Für ein Gericht kann sich nach § 139 ZPO die Verpflichtung ergeben, einer Partei oder beiden Seiten einen Hinweis zu geben, wenn es seine konkret zu einer für die Parteien und ihre prozessuale Situation in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entscheidungserhebliche Frage geäußerte Rechtsauffassung geändert hat (BGH, GRUR 2011, 851 Rn. 12 ff. - Werkstück; Beschl. v. 25.10.2011, Az.: X ZR 3/11, BeckRS 2011, 25938 Rn. 10; MüKo ZPO-Fritsche, 6. Aufl., § 139 Rn. 43).
  • BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12

    Kommunikationsrouter - Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine

    Diese Voraussetzung kann etwa gegeben sein, wenn das Gericht in der Endentscheidung von einer zuvor in einem gerichtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung abweichen will (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 14 ff. - Werkstück).
  • BPatG, 04.10.2022 - 12 W (pat) 58/19
    Damit liege eine der BGH-Entscheidung "Werkstück" (GRUR 2011, 851 - Werkstück) vergleichbare Konstellation vor, in welcher der BGH eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gesehen habe.

    Es darf ferner keine Erkenntnisse verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten nicht äußern konnten (BGH GRUR 2011, 851 - Werkstück mit weiteren Nachweisen).

    Ein solcher Fall lag auch der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 851 - Werkstück) zugrunde.

  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17

    Voraussetzung der Anmeldung von Patenten; Einräumung der Gelegenheit zur Stellung

    b) Ein erneuter Hinweis kann allerdings geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn der Beteiligte aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281, 282).
  • BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11

    Sorbitol

    Es darf ferner keine Erkenntnisse verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten nicht äußern konnten (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; Beschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 893/93, NJW 1995, 2095; Beschlüsse vom 2. Mai 1995 - 1 BvR 2174/94, 1 BvR 2220/94, NJW 1995, 2095, 2096; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 27. Februar 2008 - X ZB 10/07, GRUR-RR 2008, 456 - Installiereinrichtung; Beschluss vom 22. September 2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 - Schwingungsdämpfer; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656 - Modularer Fernseher; Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 - Werkstück).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZR 3/11

    Levitationsanlage

    a) Die Anhörungsrüge weist im Ansatz zwar zutreffend darauf hin, dass sich für ein Gericht nach § 139 ZPO die Verpflichtung ergeben kann, einer Partei oder beiden Seiten einen Hinweis zu geben, wenn es seine konkret zu einer für die Parteien und ihre prozessuale Situation in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entscheidungserheblichen Frage geäußerte Rechtsauffassung geändert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011  X ZB 3/10, GRUR 2011, 851  Werkstück).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZR 92/13

    Berufung im Mietrechtsstreit: Verfahrensfehlerhafte Zurückweisung ergänzenden

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass das Gericht darauf hinweisen muss, wenn sich seine Auffassung gegenüber einem früher erteilten Hinweis geändert hat (BVerfG NJW 1996, 3202; BGH Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10 -GRUR 2011, 851).
  • BGH, 22.06.2015 - IX ZR 156/14

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien durch das Gericht i.R.d. Anhörungsrüge

    Es mag sein, dass das Berufungsgericht nicht ohne Erteilung eines weiteren Hinweises von seiner einmal geäußerten Rechtsansicht hätte abweichen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, BPatGE 52, 296; vom 3. Juli 2014 - IX ZR 285/13, ZInsO 2014, 1679 Rn. 7).
  • BGH, 31.05.2022 - X ZR 41/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Gehörsverletzung bei unberechtigter Anwendung einer

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht unter anderem, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit zu prüfen (st. Rspr., BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133; BGH, Beschlüsse vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950; vom 12. April 2011 - X ZB 1/10, GRUR 2011, 656; vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851; vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 9).
  • BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17

    Patentfähigkeit des Verfahrens zur Herstellung von Polyvinylacetalen als Neuheit

  • BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19

    Beschwerde des Patentinhabers gegen den nach einem Einspruch erfolgten Widerruf

  • BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17

    Zulässigkeit einer privatschriftlichen Übersetzung einer Druckschrift im

  • BGH, 12.06.2017 - X ZR 28/15

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise;

  • BPatG, 28.02.2012 - 3 Ni 16/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 17.10.2022 - 7 Ni 15/20
  • BPatG, 16.10.2012 - 3 Ni 11/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "beschichtetes Schneidwerkzeug" -

  • BPatG, 03.02.2016 - 19 W (pat) 4/12

    Anforderungen an die Neuheit eines zum Patent angemeldeten

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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2011 - II ZR 103/10   

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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 398 Abs 1 ZPO
    Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung von Zeugen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen bei abweichender Würdigung seiner Aussage gegenüber dem erstinstanzlichen Gericht

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung von Zeugen

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung von Zeugen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 398 Abs. 1
    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen bei abweichender Würdigung seiner Aussage gegenüber dem erstinstanzlichen Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Wann muss das Berufungsgericht einen Zeugen erneut vernehmen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Erneute Zeugenvernehmung durch das Berufungsgericht bei unterschiedlicher Würdigung zur ersten Instanz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Berufungsgericht muss Zeugen bei abweichender Würdigung der Aussage vor dem erstinstanzlichen Gericht erneut vernehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abweichende Beweiswürdigung in 2. Instanz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeugeneinvernahme in zweiter Instanz manchmal obligatorisch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2224 (Ls.)
  • MDR 2011, 1133
  • FamRZ 2011, 1504
  • WM 2011, 1533
  • NZG 2011, 997
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - II ZR 103/10
    Die Nichtzulassungsbeschwerde sieht darin zu Recht eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 4).

    So hat der Bundesgerichtshof etwa eine Pflicht zur nochmaligen Vernehmung eines Zeugen angenommen, wenn das erstinstanzliche Gericht die Worte "es war besprochen worden" dahin verstanden hat, der Zeuge habe damit ausdrücken wollen, die Parteien seien sich im Gespräch über den besprochenen Punkt einig geworden, während das Berufungsgericht diese Äußerung lediglich im Sinne einer ergebnislosen Erörterung werten will (BGH, Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00, NJW-RR 2002, 1500 f.; ebenso BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5 f.).

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 270/09

    Berufungsverfahren: Erneute Anhörung des Sachverständigen bei Abweichung von der

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - II ZR 103/10
    Eine erneute Vernehmung kann in diesem Fall allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (st. Rspr., siehe etwa BGH, Beschluss vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095 Rn. 7).
  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 337/00

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen; Umfang des

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - II ZR 103/10
    So hat der Bundesgerichtshof etwa eine Pflicht zur nochmaligen Vernehmung eines Zeugen angenommen, wenn das erstinstanzliche Gericht die Worte "es war besprochen worden" dahin verstanden hat, der Zeuge habe damit ausdrücken wollen, die Parteien seien sich im Gespräch über den besprochenen Punkt einig geworden, während das Berufungsgericht diese Äußerung lediglich im Sinne einer ergebnislosen Erörterung werten will (BGH, Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00, NJW-RR 2002, 1500 f.; ebenso BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5 f.).
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus BGH, 21.06.2011 - II ZR 103/10
    Insbesondere wenn das erstinstanzliche Gericht über streitige Äußerungen und die Umstände, unter denen sie gemacht worden sind, Zeugen vernommen hat und es auf Grund einer Würdigung der Aussagen zu einem bestimmten Ergebnis gekommen ist, kann das Berufungsgericht diese Auslegung nicht verwerfen und zum gegenteiligen Ergebnis kommen, ohne zuvor die Zeugen erneut vernommen zu haben (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05, NJW 2007, 372 Rn. 23).
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09

    Desmopressin

    Das Berufungsgericht muss daher einen in erster Instanz vernommenen Zeugen wiederholt vernehmen, wenn es protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, WM 2011, 1533 Rn. 5 mwN; BGH, Urteil vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82, NJW 1984, 2629) oder wenn es die Glaubwürdigkeit eines in der ersten Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 275 mwN; Urteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, NJW 1991, 3285).
  • BGH, 07.11.2018 - IV ZR 189/17

    Beweiswürdigung des Gerichts hinsichtlich der erneuten Vernehmung von Zeugen zum

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (Senatsbeschlüsse vom 21. März 2018 aaO; vom 10. November 2010 aaO; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZR 103/10, NZG 2011, 997 Rn. 7; jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend war es unzulässig, einen Verzichtswillen der Klägerin ohne erneute Zeugenvernehmung allein mittels einer Gesamtbetrachtung zu verneinen, zumal unter den gegebenen Umständen der Übergang zwischen Tatsachenfeststellung und rechtlicher Würdigung fließend ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03, BGHZ 160, 83, 88 f. [juris Rn. 14 ff.]) und die vom Berufungsgericht angestellten Erwägungen nur den Schluss zulassen, dass es den Aussagen und Eindrücken der Zeugen S. und Z. anders als das Landgericht keine Bedeutung beimessen wollte (vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 21. März 2012 - XII ZR 18/11, NJW-RR 2012, 704 Rn. 9 f.; vom 21. Juni 2011 - II ZR 103/10, NZG 2011, 997 Rn. 8; Urteil vom 3. April 2001 - XI ZR 223/00, NJW-RR 2001, 1430 unter II 1 c [juris Rn. 13]).

  • BGH, 15.04.2014 - II ZR 61/13

    Insolvenz der GmbH: Darlegungs- und Beweislast für die Einzahlung der

    Eine erneute Vernehmung kann in diesem Fall allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit noch das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZR 103/10, WM 2011, 1533 Rn. 7; Beschluss vom 19. Februar 2013 - II ZR 119/11, juris Rn. 6; Beschluss vom 23. Juli 2013 - II ZR 28/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Unterlassen der

    So ist eine erneute Vernehmung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter anderem dann geboten, wenn das Berufungsgericht der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH, Urteil vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91, NJW 1993, 64, 66 unter II 2 a, insoweit in BGHZ 119, 283 nicht abgedruckt; Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZR 103/10, MDR 2011, 1133).
  • BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12

    Ersatz der Kaufvertragsabwicklungskosten nach Anfechtung wegen arglistiger

    So ist eine erneute Vernehmung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter anderem dann geboten, wenn das Berufungsgericht der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH, Urteil vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91, NJW 1993, 64 unter II 2 a, insoweit in BGHZ 119, 283 nicht abgedruckt; Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZR 103/10, MDR 2011, 1133).
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZR 18/11

    Beweisaufnahme im Berufungsverfahren: Erneute Vernehmung eines Zeugen

    Das Berufungsgericht ist deshalb verpflichtet, einen in erster Instanz vernommenen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es die protokollierte Aussage anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (BGH Beschlüsse vom 21. Juni 2011 - II ZR 103/10 - MDR 2011, 1133 Rn. 7; vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09 - NJW 2011, 1364 Rn. 5 f.; vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09 -NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5 f.; BGH Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 -NJW-RR 2002, 1500).
  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 8/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Kausalität von

    Das Berufungsgericht ist in einem solchen Fall nach § 398 ZPO verpflichtet, in erster Instanz vernommene Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es deren protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (BVerfG, NJW 2011, 49 Rn. 14; BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2011 - II ZR 103/10, WM 2011, 1533 Rn. 7, vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, NJW 2011, 1364 Rn. 6, vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5 f. und Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00, NJW-RR 2002, 1500).
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 132/09

    Selbstständiger Erfindungsbesitz des Handelnden als Voraussetzung der für den

    Das Berufungsgericht muss daher einen in erster Instanz vernommenen Zeugen wiederholt vernehmen, wenn es protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, WM 2011, 1533 Rn. 5 mwN; BGH, Urteil vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82, NJW 1984, 2629) oder wenn es die Glaubwürdigkeit eines in der ersten Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 275 mwN; Urteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, NJW 1991, 3285).
  • BGH, 20.11.2018 - II ZR 196/16

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung des Beraters in den

    Eine erneute Vernehmung kann in diesem Fall allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit noch das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZR 103/10, WM 2011, 1533 Rn. 7; Beschluss vom 19. Februar 2013 - II ZR 119/11, juris Rn. 6; Beschluss vom 23. Juli 2013 - II ZR 28/12, juris Rn. 4; Beschluss vom 15. April 2014 - II ZR 61/13, juris Rn. 5; Beschluss vom 18. Oktober 2017 - I ZR 255/16, TranspR 2018, 312 Rn. 9; Beschluss vom 23. Oktober 2018 - VIII ZR 61/18, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. November 2018 - IV ZR 189/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 23.07.2013 - II ZR 28/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch ein Berufungsgericht;

    Die Nichtzulassungsbeschwerde sieht in der rechtsfehlerhaften Anwendung dieser Vorschrift zu Recht eine Verletzung des Anspruchs des Beklagten auf rechtliches Gehör (vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 4; Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZR 103/10, WM 2011, 1533 Rn. 6; Beschluss vom 19. Februar 2013 - II ZR 119/11, juris Rn. 5).

    Eine erneute Vernehmung kann in diesem Fall allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit noch das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5 f.; Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZR 103/10, WM 2011, 1533 Rn. 7; Beschluss vom 19. Februar 2013 - II ZR 119/11, juris Rn. 6; vgl. auch BVerfG, NJW 2011, 49 Rn. 14).

  • BGH, 08.10.2019 - II ZR 170/18

    Würdigung der Aussagen der Zeugen durch das Gericht ohne erneute Vernehmung

  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 476/11

    Verpflichtung einer Bank zur Aufklärung des Anlegers über die an sie fließende

  • BGH, 14.05.2013 - XI ZR 274/12

    Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage an einem Windparkfonds;

  • BGH, 19.02.2013 - II ZR 119/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund fehlender nochmaliger

  • LG Hamburg, 03.05.2012 - 333 O 278/11

    Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung aus Prospekthaftung

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