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   BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11   

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BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11 (https://dejure.org/2011,1430)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - XII ZB 50/11 (https://dejure.org/2011,1430)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 (https://dejure.org/2011,1430)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 FamFG, § 63 Abs 1 FamFG, § 64 Abs 1 FamFG, § 233 ZPO, § 237 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: Eingang der Beschwerdeschrift beim unzuständigen Gericht; Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes wegen nicht rechtzeitiger Weiterleitung einer Akte durch ein Gericht an das zuständige Gericht; Fristversäumung und Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtweiterleitung ...

  • Anwaltsblatt

    § 39 FamFG, § 63 FamFG, § 64 FamFG, § 233 ZPO, § 237 ZPO
    13 Tage reichen einem Gericht, einen Fehler des Anwalts auszubügeln

  • Anwaltsblatt

    § 39 FamFG, § 63 FamFG, § 64 FamFG, § 233 ZPO, § 237 ZPO
    13 Tage reichen einem Gericht, einen Fehler des Anwalts auszubügeln

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: Eingang der Beschwerdeschrift beim unzuständigen Gericht; Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: Eingang der Beschwerdeschrift beim unzuständigen Gericht; Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gericht leitet Schriftsatz nicht weiter: Wiedereinsetzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsmittel beim falschen Gericht eingelegt? Kein Beinbruch, das Obergericht muss helfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerdeeinreichung beim falschen Gericht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Das Beschwerdegericht ist zur Weiterleitung einer erkennbar falsch adressierten Beschwerdeschrift an das AG verpflichtet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3240
  • MDR 2011, 1193
  • NZI 2011, 853
  • FGPrax 2011, 321 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 1649
  • AnwBl 2012, 96
  • AnwBl Online 2012, 17
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11
    Ist für das Beschwerdegericht ohne weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gemäß § 64 FamFG an das Amtsgericht hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten (im Anschluss an BGH Beschluss vom 24. Juni 2010, V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 7 f. und Urteil vom 1. Dezember 1997, II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011, XII ZB 468/10, juris Rn. 12; vgl. auch BVerfG, 17. Januar 2006, 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579).

    Geschehe dies nicht, könne die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden gehen und es sei Wiedereinsetzung zu gewähren (BVerfG NJW 2006, 1579; siehe auch BVerfG NJW 1995, 3173).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist (vgl. BGH Beschluss vom 24. Juni 2010  V ZB 170/09 - WuM 2010, 592 Rn. 7 f.; vgl. auch BVerfG NJW 2006, 1579 für den Fall einer "leicht und einwandfrei als fehlgeleitet" erkennbaren Rechtsbehelfsschrift).

    Denn auch in diesen Fällen der offensichtlichen eigenen Unzuständigkeit stellt es für die Funktionsfähigkeit des Gerichts keine übermäßige Belastung dar, in Fürsorge für die Verfahrensbeteiligten einen fehlgeleiteten Schriftsatz im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. BVerfG NJW 2006, 1579).

  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11
    Ist für das Beschwerdegericht ohne weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gemäß § 64 FamFG an das Amtsgericht hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten (im Anschluss an BGH Beschluss vom 24. Juni 2010, V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 7 f. und Urteil vom 1. Dezember 1997, II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011, XII ZB 468/10, juris Rn. 12; vgl. auch BVerfG, 17. Januar 2006, 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist (vgl. BGH Beschluss vom 24. Juni 2010  V ZB 170/09 - WuM 2010, 592 Rn. 7 f.; vgl. auch BVerfG NJW 2006, 1579 für den Fall einer "leicht und einwandfrei als fehlgeleitet" erkennbaren Rechtsbehelfsschrift).

  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache:

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11
    Ist für das Beschwerdegericht ohne weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gemäß § 64 FamFG an das Amtsgericht hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten (im Anschluss an BGH Beschluss vom 24. Juni 2010, V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 7 f. und Urteil vom 1. Dezember 1997, II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011, XII ZB 468/10, juris Rn. 12; vgl. auch BVerfG, 17. Januar 2006, 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579).

    (b) Dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (s. etwa BGH Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - juris Rn. 12 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11
    Ist für das Beschwerdegericht ohne weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gemäß § 64 FamFG an das Amtsgericht hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten (im Anschluss an BGH Beschluss vom 24. Juni 2010, V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 7 f. und Urteil vom 1. Dezember 1997, II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011, XII ZB 468/10, juris Rn. 12; vgl. auch BVerfG, 17. Januar 2006, 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579).

    (b) Dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (s. etwa BGH Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - juris Rn. 12 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 553/10

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung:

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11
    Zum anderen greift nach der Rechtsprechung des Senats in solchen Fällen der so genannte Meistbegünstigungsgrundsatz (Senatsbeschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11
    Die von ihm hilfsweise zur Begründetheit gemachten Ausführungen sind im Rechtsbeschwerderechtszug regelmäßig als in keiner Hinsicht verbindlich und als nicht geschrieben zu behandeln (vgl. BGHZ 46, 281, 285).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11
    Im Übrigen war der Antragsteller anwaltlich vertreten, weshalb ein möglicher Rechtsirrtum regelmäßig verschuldet ist (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2011 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 11).
  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 62/10

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer: Berücksichtigung der mit der Berufung

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGH Beschluss vom 11. Januar 2011  VIII ZB 62/10 - WuM 2011, 177 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20

    Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des

    Denn das Beschwerdegericht wäre nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehalten gewesen, das fälschlicherweise bei ihm eingelegte Rechtsmittel im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an das für den Empfang zuständige Amtsgericht weiterzuleiten (vgl. Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 19 ff. mwN; BGH Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16 - FamRZ 2018, 282 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 83/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Pflicht des

    Reicht der Beschwerdeführer nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem Familienstreitverfahren mit einem Wiedereinsetzungsgesuch die von ihm unterschriebene, mit einer Begründung versehene und an das Amtsgericht adressierte Beschwerdeschrift nebst Überstücken beim Beschwerdegericht ein, so ist dieses im Zweifel gehalten, die Beschwerde an das gemäß § 64 Abs. 1 FamFG zuständige Amtsgericht weiterzuleiten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. August 2011, XII ZB 50/11, FamRZ 2011, 1649).

    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 6 mwN).

    Dies gelte auch im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2011 (XII ZB 50/11).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne Weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 22 ff.).

    Ergreift das angerufene Gericht in diesem Fall keine fristwahrenden Maßnahmen, obgleich der Schriftsatz bei ihm so frühzeitig eingegangen ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres hätte erwartet werden können, wirkt sich das Verschulden des Rechtsmittelführers oder seines Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 22 ff. und - zum umgekehrten Fall, dass das Rechtsmittel beim Ausgangsgericht eingelegt worden ist - vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12 - FamRZ 2013, 436 Rn. 9 mwN).

    Bei ordnungsgemäßer Verfahrensführung hätte sie bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen einerseits die Beschwerde beim Amtsgericht einlegen und andererseits beim Oberlandesgericht Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist beantragen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 15).

  • OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 21 W 37/12

    Gerichtliche Schätzung des Unternehmenswertes nach § 287 ZPO Abs. 2 ZPO analog

    Sie hätten daher im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs rechtzeitig an das Landgericht weitergeleitet werden können, weswegen ihnen eine verspätete Einreichung beim Landgericht nicht zum Vorwurf gereicht hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11, Juris).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

    Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat jedoch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 371 Rn. 12 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 20 ff.).
  • BGH, 12.06.2013 - XII ZB 394/12

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift

    Denn gemäß § 237 ZPO entscheidet über den Antrag auf Wiedereinsetzung das Gericht, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung zusteht; deshalb ist das Wiedereinsetzungsgesuch an das Beschwerdegericht zu richten (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 15).

    Wird in einer Familienstreitsache die Beschwerde anstatt bei dem gemäß § 64 Abs. 1 FamFG für ihre Entgegennahme zuständigen Amtsgericht beim Beschwerdegericht eingelegt, hat das angerufene Gericht die Beschwerdeschrift im ordentlichen Geschäftsgang an das Amtsgericht weiterzuleiten, wenn ohne weiteres die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts erkennbar und - damit regelmäßig - die Bestimmung des zuständigen Gerichts möglich ist (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2013 - XII ZB 6/13 - FamRZ 2013, 779 Rn. 11 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 23 mwN).

    Denn sonst würde dem Beteiligten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Schriftsätze vollständig abgenommen und dem nicht empfangszuständigen Gericht übertragen (BVerfG FamRZ 2001, 827; ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2013 - XII ZB 6/13 - FamRZ 2013, 779 Rn. 12; vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 22).

    Unterbleibt die gebotene Weiterleitung der Beschwerdeschrift an das Amtsgericht, ist weitere Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung, dass die bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang verbleibende Zeit für die Fristwahrung ausreichend ist (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 27).

  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 6/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Unterbliebene

    Denn sonst würde dem Beteiligten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Schriftsätze vollständig abgenommen und dem nicht empfangszuständigen Gericht übertragen (BVerfG FamRZ 2001, 827; ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389, 1390 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649, 1650).
  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 571/12

    Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist einer Familienstreitsache: Beginn der

    (1) Wird in einer Familienstreitsache die Beschwerde anstatt bei dem gemäß § 64 Abs. 1 FamFG für ihre Entgegennahme zuständigen Amtsgericht beim Beschwerdegericht eingelegt, hat das angerufene Gericht die Beschwerdeschrift im ordentlichen Geschäftsgang an das Amtsgericht weiterzuleiten, wenn ohne weiteres die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts erkennbar und - damit regelmäßig - die Bestimmung des zuständigen Gerichts möglich ist (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2013 - XII ZB 6/13 - FamRZ 2013, 779 Rn. 11 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 23 mwN).

    Denn sonst würde dem Beteiligten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Schriftsätze vollständig abgenommen und dem nicht empfangszuständigen Gericht übertragen (BVerfG FamRZ 2001, 827; ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2013 - XII ZB 6/13 - FamRZ 2013, 779 Rn. 12; vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 22).

    Unterbleibt die gebotene Weiterleitung der Beschwerdeschrift an das Amtsgericht, ist weitere Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung, dass die bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang verbleibende Zeit für die Fristwahrung ausreichend gewesen wäre (Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 27).

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZB 17/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von

    Jedoch ist die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift an das zuständige Gericht im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs geboten, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011, VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 13; vom 17. August 2011, XII ZB 50/11, MDR 2011, 1193, 1194).

    Allerdings sind die Gerichte dann gehalten, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist; dies kann die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift an das zuständige Gericht im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs gebieten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011  VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 13; vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11, MDR 2011, 1193, 1194).

  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist in einer Familiensache im

    Kommt das angerufene Gericht dem nicht nach, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623 Rn. 22; vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 20 ff. jeweils mwN).
  • BGH, 29.08.2017 - VI ZB 49/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfungspflicht des

    Soweit sich die Beschwerde insoweit auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2011 (IV ZB 17/10, NJW 2012, 78 Rn. 14) bezieht, übersieht sie, dass auch hier die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift an das zuständige Gericht nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs gefordert wird (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 16; vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11, FamRZ 2011, 1649 Rn. 20; BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 10).
  • OLG Köln, 27.09.2013 - 12 UF 69/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im

  • BGH, 07.10.2021 - I ZB 78/18

    Spreewälder Gurken II

  • BGH, 27.10.2011 - III ZB 31/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 19.09.2017 - VI ZB 37/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des unzuständigen Gerichts bei

  • BGH, 23.05.2012 - IV ZB 2/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist bei Eingang

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZB 5/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zweck der Fristenkontrolle

  • BGH, 11.09.2013 - XII ZB 457/11

    Verurteilung zur Auskunftserteilung im Kindesunterhaltsverfahren: Voraussetzungen

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 3 U 298/10

    Auswirkung der Kostenübernahme im Vergleich auf die Verpflichtung zur Tragung von

  • OLG Celle, 22.05.2014 - 7 W 24/14

    Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Einlegung der Beschwerde

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2013 - 3 Wx 61/11

    Behandlung einer beim Beschwerdegericht eingelegten Beschwerde nach dem FamFG

  • BGH, 08.05.2020 - LwZB 1/19

    Ermittlung der Frist für die Zulässigkeit der Berufung; Zuständigkeit des OLG

  • OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 9 UF 104/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • OLG Dresden, 14.01.2014 - 19 UF 398/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdefrist im

  • LG Bamberg, 03.05.2016 - 11 S 17/15

    Keine Pflicht des Berufungsgerichts zur sofortigen Zuständigkeitsprüfung in

  • OLG Köln, 01.02.2013 - 4 UF 197/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im

  • OLG Celle, 16.01.2014 - 10 UF 248/13

    Bewilligung der Wiedereinsetzung von Amts wegen nach § 236 Abs. 2 S. 2 2. Hs. ZPO

  • BGH, 05.07.2013 - AnwZ (Brfg) 21/13

    Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei Versäumung der Frist

  • OLG Celle, 13.01.2014 - 7 W 81/13

    Anforderungen an die Privilegierung einer Ersatzlandbeschaffung nach § 8 Nr. 7b

  • OLG Brandenburg, 25.07.2013 - 3 WF 63/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2019 - L 2 EG 3/19
  • LG Dessau-Roßlau, 18.07.2012 - 5 S 84/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des Prozessbevollmächtigten zur

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