Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 28.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5631
OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10 (https://dejure.org/2010,5631)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.12.2010 - 2 W 383/10 (https://dejure.org/2010,5631)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 2 W 383/10 (https://dejure.org/2010,5631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergütung des Beratungshilfeanwalts: Anrechnung gegnerischer Zahlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 RVG; § 58 RVG; § 59 RVG; RVG-VV Nr. 2500
    Anrechnung durch den erstattungspflichtigen Gegner gezahlter Beträge auf das Honorar in der Beratungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung durch den erstattungspflichtigen Gegner gezahlter Beträge auf das Honorar in der Beratungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 9; RVG § 58; RVG § 59; RVG -VV Nr. 2500
    Anrechnung durch den erstattungspflichtigen Gegner gezahlter Beträge auf das Honorar in der Beratungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einschränkungslose Anrechnung bei der Beratungshilfe

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 58 RVG
    Beratungshilfevergütung wird vollständig - ohne Berücksichtigung von § 58 Abs. 2 RVG - auf die PKH-Vergütung angerechnet. § 58 Abs. 1 ist hier eindeutig.

  • rechtspflegerforum.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Zahlungen des Anspruchgegners auf die RA Vergütung gem. § 58 Abs. 1 RVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 8
  • NJW-RR 2011, 719
  • MDR 2011, 455
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 16.01.2009 - 4 W 171/08

    Beratungshilfe: Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10
    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach JURIS Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die Differenz zwischen der Vergütung nach Nr. 2500ff. VV-RVG und einer Vergütung nach Teil 1 und 2 des VV-RVG , also auf den Teil anzurechnen sind, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht (so LG Saarbrücken AGS 2009, 290f. und ihm folgend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2009, Az.: 5 W 148/09; vgl. ferner Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, § 58 Rdz. 1).
  • OLG Saarbrücken, 24.07.2009 - 5 W 148/09

    Anrechnung vom Gegner zu erstattender Kosten auf die Beratungshilfevergütung

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10
    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach JURIS Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die Differenz zwischen der Vergütung nach Nr. 2500ff. VV-RVG und einer Vergütung nach Teil 1 und 2 des VV-RVG , also auf den Teil anzurechnen sind, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht (so LG Saarbrücken AGS 2009, 290f. und ihm folgend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2009, Az.: 5 W 148/09; vgl. ferner Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, § 58 Rdz. 1).
  • LG Saarbrücken, 08.04.2009 - 5 T 172/09

    Beratungshilfe und Erstattungen des Gegners

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2010 - 2 W 383/10
    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist umstritten, ob in Fällen der Beratungshilfe Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners ohne Einschränkung auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen sind (so OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Januar 2009, Az.: 4 W 171/08, zitiert nach JURIS Rdz. 4) oder aber eine Anrechnung in der Weise zu erfolgen hat, dass Zahlungen zuerst auf die Differenz zwischen der Vergütung nach Nr. 2500ff. VV-RVG und einer Vergütung nach Teil 1 und 2 des VV-RVG , also auf den Teil anzurechnen sind, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht (so LG Saarbrücken AGS 2009, 290f. und ihm folgend OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2009, Az.: 5 W 148/09; vgl. ferner Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, § 58 Rdz. 1).
  • LG Detmold, 07.07.2011 - 3 T 5/11

    Zahlungen des erstattungspflichtigen Gegners nach § 9 BerHG sind auf die

    Der Wortlaut des § 58 Abs. 1 RVG ist insoweit eindeutig (ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 4 W 171/08 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2009 - 5 W 148/09 - OLG Celle, NJW-RR 2011, Seite 719).
  • OLG Naumburg, 22.08.2011 - 2 Wx 30/11

    Beratungshilfe: Anrechnung von Zahlungen eines erstattungspflichtigen Gegners

    Hinsichtlich der Anrechenbarkeit schließt sich der Senat der übereinstimmenden Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss v. 29.12.2010 - Az.: 2 W 383/10 -, NJW-RR 2011, 719), des OLG Saarbrücken (Beschluss v. 24.07.2009 - Az.: 5 W 148/09 -, zitiert nach juris, teilweise für die Gegenmeinung angeführt) und des OLG Bamberg (Beschluss v. 16.01.2009 - Az.: 4 W 171/08 -, zitiert nach juris) an (ebenso auch AG Halle, Beschluss v. 09.03.2011 - Az.: 103 II 8727/06 -, zitiert nach juris; AG Mosbach, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 146/10 BHG -, NJW-RR 2011, 698 ff.).
  • AG Halle/Saale, 09.03.2011 - 103 II 8727/06

    Beratungshilfe: Anrechnung der vom Gegner zu ersetzenden Kosten auf die aus der

    Auch das OLG Celle hat mit Beschluss vom 29. Dezember 2010 ( Az. 2 W 383/10, zitiert nach juris) zu Recht betont, dass angesichts des eindeutigen Wortlautes des von § 58 Abs. 1 RVG eine Anrechnung von Zahlungen, die der Rechtsanwalt vom zahlungspflichtigen Gegner erhalten hat, ohne Einschränkungen erfolgt und dass auch eine analoge Anwendung von § 58 Abs. 2 RVG oder § 59 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 RVG nicht in Betracht kommt.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.10.2010 - 3 W 2169/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12773
OLG Nürnberg, 28.10.2010 - 3 W 2169/10 (https://dejure.org/2010,12773)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.10.2010 - 3 W 2169/10 (https://dejure.org/2010,12773)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 3 W 2169/10 (https://dejure.org/2010,12773)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine Einigungsgebühren für den Klägervertreter, wenn Beklagte in einem Unterlassungsprozess ohne Zutun des Kägervertreters eine dem Klageantrag entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, die der Kläger annimmt

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr in Wettbewerbssachen: Einigungsgebühr nach Abgabe einer dem Klageantrag entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer

    Verfallen der Einigungsgebühr im Unterlassungsprozess

  • Anwaltsblatt

    RVG VV Nr. 1000, 1003
    Unterlassungsprozess: Keine Einigungsgebühr bei freiwilliger Unterwerfung

  • Anwaltsblatt

    RVG VV Nr. 1000, 1003
    Unterlassungsprozess: Keine Einigungsgebühr bei freiwilliger Unterwerfung

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003
    Erfallen der Einigungsgebühr im Unterlassungsprozess

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1000 ; RVG -VV Nr. 1003
    Erfallen der Einigungsgebühr im Unterlassungsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vsw.info PDF, S. 7 (Leitsatz)

    VV RVG Nrn. 1000, 1003
    Einigungsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 455
  • AnwBl 2011, 230
  • AnwBl Online 2011, 73
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2010 - 3 W 2169/10
    Die Einigungsgebühr setzt dabei keinen protokollierten Vergleich voraus, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche (BGH NJW 2007, 2187).
  • OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 8 W 13/12

    Keine Einigungsgebühr bei Erledigung der Hauptsache, wenn nicht zugleich

    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zu Stande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OLG Köln JurBüro 2011, 526; MDR 2006, 539; OLG Nürnberg MDR 2011, 455; Hartmann, Kostengesetze 41. Aufl. Nr. 1000 VV RVG Rn. 27; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 19. Aufl., VV 1000 Rn. 128, jeweils m. W. N.).
  • OLG Nürnberg, 22.01.2021 - 3 W 101/21

    Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach strafbewehrter

    Dies ist anzunehmen, wenn die Beklagte eine den Klageantrag voll umfassende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.10.2010 - 3 W 2169/10, juris-Rn. 3).
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