Rechtsprechung
OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 253 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 833 S 1 BGB, § 833 S 2 BGB
Tierhalterhaftung: Bissverletzung durch frei laufenden Schäferhund auf einer Gartenparty und Mitverschuldenseinwand; Nutztiereigenschaft des Hundes; Schmerzensgeldbemessung bei Bisswunde im Gesicht eines weiblichen Gastes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Halters eines auf einer Gartenparty frei herumlaufenden Hundes; Berücksichtigung des Mitverschuldens des Geschädigten
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Hundebiss auf Gartenparty - Bisswunde im Gesicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 833
Haftung des Halters eines auf einer Gartenparty frei herumlaufenden Hundes; Berücksichtigung des Mitverschuldens des Geschädigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 14.05.2009 - 9 O 418/07
- OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09
Papierfundstellen
- MDR 2011, 293
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.05.2005 - VI ZR 238/04
Nutztiereigenschaft von Hunden auf einem Reiterhof
Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09
Der Beklagte als Schädiger ist für ein die Haftung hinderndes Mitverschulden der Klägerin im Anwendungsbereich des § 833 BGB als Tierhalter darlegungs- und beweispflichtig (BGH, Urteil vom 03. Mai 2005, Az.: VI ZR 238/04, VersR 2005, 1254).Hunde sind nach der Rechtsprechung "potenziell doppelfunktionale" Tiere, bei denen es zur Abgrenzung darauf ankommt, welchem Zweck sie objektiv dienstbar gemacht und gewidmet worden sind (BGH, Urteil vom 03.05.2005, VI ZR 238/04, zitiert nach juris;… vgl. Palandt-Sprau, BGB, 69. Auflage, § 833, RN 17).
- OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 26 U 15/04
Tierhalterhaftung: Hund als Nutztier; Anforderungen an den Entlastungsbeweis
Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09
Selbst in Fällen, bei denen es zu Diebstählen von Betriebsgeländen gekommen war, hat die Rechtsprechung nicht ohne weiteres anerkannt, ein Wachhund werde in erheblichem Umfang zur Förderung der beruflichen Tätigkeit eingesetzt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.09.2004, Az: 26 U 15/04, zitiert nach juris). - BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04
Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr
Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09
Dabei wird der Umstand, dass sich ein Geschädigter der Gefahr selbst ausgesetzt hat, bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile nach § 254 BGB berücksichtigt, es sei denn, es ist ausnahmsweise die Tierhalterhaftung bereits im Anwendungsbereich ausgeschlossen, weil ihre Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstieße (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2005, Az.: VI ZR 225/04, zitiert nach juris).
- BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08
Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf …
Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09
Eine vollständige Haftungsfreistellung des Tierhalters unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr anerkennt die Rechtsprechung bei der Tierhalterhaftung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (BGH, Urteil vom 17. März 2009, Az.: VI ZR 166/08, zitiert nach juris). - BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06
Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …
Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09
Für ein Mitverschulden müsste die Klägerin gegen Gebote des eigenen Interesses vorwerfbar verstoßen und eine gegenüber ihrer selbst bestehende Obliegenheit verletzt haben (BGH, Urteil vom 27.11.2008, Az: VII ZR 206/06, NJW 2009, 582). - BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09
Diese ganzheitliche Betrachtung schließt allerdings nicht aus, dass die Klägerin ein Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht für solche Verletzungsfolgen hat, die zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht eingetreten sind und deren Eintritt objektiv auch nicht vorhersehbar ist, wenn grundsätzlich die Möglichkeit von Spätschäden gegeben ist (BGH, Urteil vom 16. Januar 2001, Az: VI ZR 381/99; BGH, Urteil vom 20. März 2001, VI ZR 325/99 zitiert jeweils nach juris). - BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden
Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09
Diese ganzheitliche Betrachtung schließt allerdings nicht aus, dass die Klägerin ein Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht für solche Verletzungsfolgen hat, die zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht eingetreten sind und deren Eintritt objektiv auch nicht vorhersehbar ist, wenn grundsätzlich die Möglichkeit von Spätschäden gegeben ist (BGH, Urteil vom 16. Januar 2001, Az: VI ZR 381/99; BGH, Urteil vom 20. März 2001, VI ZR 325/99 zitiert jeweils nach juris). - OLG Köln, 05.11.1998 - 1 U 51/98
Unfall infolge eines vor die Kühlerhaube laufenden Hundes
Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09
Es bedarf konkreten Vortrages zum Charakter des Sicherungsbedürfnisses sowie zur Art und Häufigkeit der jeweiligen Verwendung des Tieres, um die hauptsächliche erwerbsmäßige oder berufliche Zweckbestimmung des Hundes feststellen zu können (BGH, ebenda; OLG Köln, Urteil vom 05.11.1998, Az: 1 U 51/98, zitiert nach juris).
- AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10
Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und …
Bei einer solchen Sachlage darf ein Geschädigter, der sich einem Hund zuwendet, darauf vertrauen, dass der Hund tatsächlich ungefährlich und zutraulich ist (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 11.10.2010 - 10 U 25/09, MDR 2011, 293 f., juris Rn. 19). - OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
Hundebiss mit Folgen
Wer dies tut, kann sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht auf ein Mitverschulden der Geschädigten berufen, wenn diese bei der bloßen Zuwendung zu dem Tier gebissen wird (vgl. dazu auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 10 U 25/09 -, juris). - AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17
Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße
Vielmehr kommt es darauf an, welchem Zweck er objektiv dienstbar gemacht worden ist ( OLG Naumburg , Urteil vom 11.10.2010, Az.: 10 U 25/09, u.a. in: MDR 2011, Seiten 293 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).