Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 09.07.2012

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   OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11   

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https://dejure.org/2012,7557
OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11 (https://dejure.org/2012,7557)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.03.2012 - 13 UF 155/11 (https://dejure.org/2012,7557)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. März 2012 - 13 UF 155/11 (https://dejure.org/2012,7557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1579
    Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruches durch "einseitiges Ausbrechen aus intakter Ehe"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs durch einseitiges Ausbrechen aus der Ehe; Auslegung des Begriffs der verfestigten Lebensgemeinschaft i.S.v. § 1579 Nr. 2 BGB

  • fr-blog.com

    Wegfall Trennungunterhalt bei neuer Partnerschaft nach einem Jahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 2; BGB § 1579 Nr. 7
    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch einseitiges Ausbrechen aus der Ehe; Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nach einem Jahr verfestigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine "verfestigte Lebensgemeinschaft"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einseitiges Ausbrechen aus intakter Ehe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfestigte Lebensgemeinschaft bereits nach Ablauf des Trennungsjahres?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Ausbrechen aus einer intakter Ehe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verfestigte Lebensgemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Ausbrechen aus intakter Ehe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Trennungsunterhalt verwirkt? - OLG Oldenburg definiert den Begriff "Ausbruch aus einer intakten Ehe"

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Verfestigte Lebensgemeinschaft in Ausnahmefällen nach Ablauf des Trennungsjahres

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsverwirkung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Lebensgemeinschaft verfestigt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Unterhalt mehr an die Ex-Frau wenn diese einen Partner hat- wann liegt sog."verfestige Lebensgemeinschaft"vor?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfestigte Lebensgemeinschaft schon nach Ablauf des Trennungsjahres?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt bei neuem festen Partner?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trennungsunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2450
  • MDR 2012, 1293
  • FamRZ 2012, 1223
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 48/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Trennungsunterhalt - Berechnung der Höhe des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Erforderlich sei vielmehr ein konkretes Fehlverhalten von einigem Gewicht, das dem anderen Ehegatten vorzuhalten ist und das dem Unterhalt begehrenden Ehegatten ein Festhalten an der Ehe erheblich erschwert hat und sein eigenes Fehlverhalten in einem milderen Licht erscheinen lässt (vgl. BGH NJW 1982, 1461 unter 5b; NJW 1986, 722 unter 3b; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Rn. 1145).
  • BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 654/80

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung grober Unbilligkeit des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Erforderlich sei vielmehr ein konkretes Fehlverhalten von einigem Gewicht, das dem anderen Ehegatten vorzuhalten ist und das dem Unterhalt begehrenden Ehegatten ein Festhalten an der Ehe erheblich erschwert hat und sein eigenes Fehlverhalten in einem milderen Licht erscheinen lässt (vgl. BGH NJW 1982, 1461 unter 5b; NJW 1986, 722 unter 3b; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Rn. 1145).
  • OLG Frankfurt, 25.06.1993 - 1 UF 222/92

    Unterhaltsanspruch; Getrennt lebende Eheleute; Intime Beziehung auf Dauer;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass sich ein Ehepartner nicht "einfach so" aus der einstmals mit allen Erwartungen auf Dauer eingegangenen ehelichen Beziehung loslöst und sich einem anderen Partner zuwendet, sondern dass dem eine "Erosion der ehelichen Beziehungen" vorausgegangen ist (vgl. dazu OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 456).
  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82

    Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Amtsgericht gefolgt ist, kann ein solches Fehlverhalten vorliegen, wenn sich ein Ehegatte einseitig von der Ehe löst und sich einem anderen Partner zugewendet (vgl. BGH NJW 1980, 1686; NJW 1984, 2358).
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Amtsgericht gefolgt ist, kann ein solches Fehlverhalten vorliegen, wenn sich ein Ehegatte einseitig von der Ehe löst und sich einem anderen Partner zugewendet (vgl. BGH NJW 1980, 1686; NJW 1984, 2358).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 7/05

    Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Der Grund für die Versagung von Unterhalt ist nach der Rechtsprechung des BGH in der Widersprüchlichkeit des Verhaltens eines Unterhaltsberechtigten zu sehen, der sich zum einen aus den ehelichen Bindungen löst, zum anderen die ehelichen Solidarität durch ein Unterhaltsbegehren einfordert (BGH NJW 2008, 2779 ff., Tz. 26).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19

    Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468; OLG Köln FF 2005, 192; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277; 2006, 954), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
  • OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsvergleich: Anforderungen an die

    Denn die rechtlichen Möglichkeiten eines auch für den Fall der fehlenden Bestimmtheit gegebenen Vollstreckungsabwehrantrages (vgl. BGH FamRZ 2006, 261) setzt sich nach Beendigung der Zwangsvollstreckung in der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage fort (vgl. so schon BGH FamRZ 1982, 470; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1223).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 4 UF 78/16
    Allerdings kann eine unterhaltsverwirkende "Abkehr" aus der Ehe allenfalls und erst dann angenommen werden kann, wenn die neue Beziehung einen gewissen Grad der Verfestigung erreicht hat (vgl. OLG Oldenburg NJW 2012, 2450-2452).
  • OLG Oldenburg, 17.07.2018 - 13 UF 71/18

    Wirksamkeit eines Unterhaltsvergleichs zu Lasten eines Versorgungsträgers

    Allerdings kann eine unterhaltsverwirkende "Abkehr" aus der Ehe allenfalls und erst dann angenommen werden kann, wenn die neue Beziehung einen gewissen Grad der Verfestigung erreicht hat (vgl. OLG Oldenburg NJW 2012, 2450-2452).
  • OLG Schleswig, 27.03.2020 - 15 WF 52/18

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für den Nachweis des Bestehens einer

    Ausnahmsweise kann allerdings auch eine geringere Dauer ausreichend sein, etwa wenn sich der Berechtigte und der neue Lebensgefährte - wie vorliegend - bereits längere Zeit vor der Trennung der Ehe kannten (OLG Oldenburg, NJW 2012, 2450), wenn die Beteiligten eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft bilden und sich auf Facebook als Paar darstellen (KG, FamRZ 2017, 202) oder wenn sich aus der Gesamtschau der objektiven Umstände in der Entwicklung der Beziehung ergibt, dass diese durch das Auftreten als Paar eine Eheähnlichkeit entwickelt hat (OLG Oldenburg, NJW 2017, 963).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19

    Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468 ; OLG Köln FF 2005, 192 ; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734 ), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190 ), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290 ; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 ; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277 ; 2006, 954 ), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292 ) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223 ; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.07.2012 - II-4 WF 63/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18804
OLG Köln, 09.07.2012 - II-4 WF 63/12 (https://dejure.org/2012,18804)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2012 - II-4 WF 63/12 (https://dejure.org/2012,18804)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - II-4 WF 63/12 (https://dejure.org/2012,18804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Wer Umgang gewähren muss, muss seine beruflichen und familiären Verpflichtungen zurückstellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht: Pflichten bei der Gewährung von Umgang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausfall von Umgang nur im Falle des Vorliegens triftiger Gründe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1293
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Bonn, 03.04.2012 - 407 F 161/09
    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2012 - 4 WF 63/12
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 27.04.2012 (Bl. 153 GA) gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 03.04.2012 - 407 F 161/09 - (Bl. 131 - 133 GA) wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

    Bezüglich der sofortigen Beschwerde des Antragstellers vom 14.06.2012 (Bl. 274 ff. GA) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 05.06.2012 - 407 F 161/09 - OV - (Bl. 239 - 241 GA) zu Ziffer 2. des vorgenannten Beschlusses, mit der die noch nicht beschiedenen Ordnungsgeldanträge des Antragstellers zurückgewiesen werden, wird zur Durchführung des (Nicht) Abhilfeverfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Bonn zurückverwiesen.

  • OLG Köln, 08.02.2010 - 4 UF 176/09
    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2012 - 4 WF 63/12
    Nach dem vorliegenden Akteninhalt und den Stellungnahmen der Beteiligten kann nicht zweifelhaft sein, dass die Antragsgegnerin in dem dem angefochtenen Beschluss zu Grunde liegenden Zeitraum gegen die Umgangsregelung aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 08.02.2010 - 4 UF 176/09 - verstoßen hat und dieser Verstoß das festgesetzte Ordnungsgeld rechtfertigt.

    Ihr war die klare Umgangsrechtsregelung gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 08.02.2010 - 4 UF 176/09 - bekannt.

  • OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13

    Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des

    Die Umgangsorganisation erfordert angesichts der Regelung des § 1684 Abs. 2 BGB ferner, das Kind zur Ausübung des Umgangs bereitzuhalten und in geeigneter Weise auf die Durchführung des Umgangs hinzuwirken (BGH NJW-RR 2012, 324), etwa die für den Umgang notwendigen Gegenstände mitzugeben und berufliche sowie familiäre Verhältnisse auf die Umgangszeiten einzurichten (OLG Köln FamFR 2012, 397), ferner - je nach Vereinbarung oder Umgangsregelung bzw. Lage des Falles - das Kind zum Umgangsberechtigten zu bringen oder von dort aus abzuholen (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 1465; Dresden FamRZ 2005, 927).
  • OLG Koblenz, 19.05.2014 - 13 WF 369/14

    Verfahrenskostenhilfe in Ehesachen: Auslegung des Bewilligungsbeschlusses im

    Danach liegt seit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG außerhalb dessen Regelungsbereichs nicht mehr die Auslegung nahe, dass mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe alle mit dem Mehrvergleichsabschluss im Zusammenhang stehenden Gebühren von dem Bewilligungsbeschluss umfasst seien (Anschluss an: OLG Köln (12. ZivS) MDR 2012, 1293 und OLG Celle FamRZ 2011, 835; entgegen: OLG Koblenz (14. ZivS) FamRZ 2006, 1691 und OLG Köln (25. ZivS) AGS 2013, 350).

    Nach Ansicht des Senats kann aus diesem Umstand nicht (mehr) hergeleitet werden, dass dann regelmäßig eine Auslegung dahingehend nahe liege, dass mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe alle mit dem Mehrvergleichsabschluss im Zusammenhang stehenden Gebühren von dem Bewilligungsbeschluss umfasst seien (vgl. z.B.: OLG Köln (12. ZivS.) MDR 2012, 1293 und OLG Celle FamRZ 2011, 835; a.A. z.B.: OLG Koblenz (14. ZivS.) FamRZ 2006, 1691 und OLG Köln (25. ZivS.) AGS 2013, 350).

  • OLG Koblenz, 16.09.2014 - 13 WF 810/14

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts in Familiensachen: Auslegung

    Danach liegt seit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG außerhalb dessen Regelungsbereichs nicht mehr die Auslegung nahe, dass mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe alle mit dem Mehrvergleichsabschluss im Zusammenhang stehenden Gebühren von dem Bewilligungsbeschluss umfasst seien (Festhaltung an Senatsbeschluss vom 19.05.2014 - 13 WF 369/14; Anschluss an: OLG Köln (12. ZS) MDR 2012, 1293 und OLG Celle FamRZ 2011, 835; entgegen: OLG Koblenz (14. ZS) FamRZ 2006, 1691 und OLG Köln (25. ZS) AGS 2013, 350).
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