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   OLG Köln, 28.06.2012 - II-4 UF 91/12   

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OLG Köln, 28.06.2012 - II-4 UF 91/12 (https://dejure.org/2012,18806)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2012 - II-4 UF 91/12 (https://dejure.org/2012,18806)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - II-4 UF 91/12 (https://dejure.org/2012,18806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vom Kind wahrgenommene Zerstrittenheit der Eltern kann gegen gemeinsame elterliche Sorge sprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1346
  • FamRZ 2013, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Es besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten der gemeinsamen Sorge in dem Sinne, dass die Alleinsorge eines Elternteils nur ausnahmsweise als "ultima ratio" in Betracht kommen soll (BGH FamRZ 2000, 478; BGH FamRZ 2005, 1167; OLG Dresden juris, Beschluss vom 23.12.2009 - 8 UF 200/09).

    Nach der Neugestaltung des Rechts der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz obliegt es in erster Linie der Entscheidung der Eltern, ob sie nach ihrer - dauerhaften - Trennung die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wollen; deren Auflösung in eine - gegebenenfalls auch nur partielle - Alleinsorge erfolgt nur auf Antrag eines Elternteils beim Vorliegen der im Gesetz genannten Voraussetzungen (sog. modifiziertes Antragsverfahren; vgl. BGH NJW 2000, 203,204 = FamRZ 1999, 1646 f.; Veit in: Bamberger/Roth, BGB, 1. Auflage 2003, § 1671 Rn. 2).

  • OLG Köln, 09.07.2003 - 13 U 135/02

    Inlandsbezug für Verbrauchergerichtsstand

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Zentrale Bedeutung gewinnen damit - objektive - Kooperationsfähigkeit und - subjektive - Kooperationsbereitschaft der Eltern (OLG Saarbrücken OLGR 2004, 155; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 612 f.; KG FamRZ 2000, 502 f.;Veit a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Es besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten der gemeinsamen Sorge in dem Sinne, dass die Alleinsorge eines Elternteils nur ausnahmsweise als "ultima ratio" in Betracht kommen soll (BGH FamRZ 2000, 478; BGH FamRZ 2005, 1167; OLG Dresden juris, Beschluss vom 23.12.2009 - 8 UF 200/09).
  • KG, 21.09.1999 - 17 UF 4806/99
    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Zentrale Bedeutung gewinnen damit - objektive - Kooperationsfähigkeit und - subjektive - Kooperationsbereitschaft der Eltern (OLG Saarbrücken OLGR 2004, 155; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 612 f.; KG FamRZ 2000, 502 f.;Veit a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.12.1998 - 6 UF 124/98
    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Zentrale Bedeutung gewinnen damit - objektive - Kooperationsfähigkeit und - subjektive - Kooperationsbereitschaft der Eltern (OLG Saarbrücken OLGR 2004, 155; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 612 f.; KG FamRZ 2000, 502 f.;Veit a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 28.09.2004 - 11 UF 29/04

    Elterliche Sorge: Alleinsorge des betreuenden Elternteils bei offensichtlichem

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Vermögen die Eltern nach der Trennung eine gemeinsame "Kommunikations- und Problemlösungsebene" nicht aufzubauen und steht dies - prognostisch - auch für die Zukunft nicht zu erwarten, ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und demjenigen Elternteil zuzuweisen, bei dem das Wohl des Kindes am besten gewahrt zu werden verspricht (so OLGR Koblenz 2005, 834-835; vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2009, 792; OLG Saarbrücken a.a.O.; Veit a.a.O., Rn. 33: "relativ beste Lösung").
  • OLG Naumburg, 30.06.2008 - 8 UF 12/08

    Aufhebung der elterlichen Sorge wegen Kommunikationsdefiziten unter den Eltern

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Vermögen die Eltern nach der Trennung eine gemeinsame "Kommunikations- und Problemlösungsebene" nicht aufzubauen und steht dies - prognostisch - auch für die Zukunft nicht zu erwarten, ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und demjenigen Elternteil zuzuweisen, bei dem das Wohl des Kindes am besten gewahrt zu werden verspricht (so OLGR Koblenz 2005, 834-835; vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2009, 792; OLG Saarbrücken a.a.O.; Veit a.a.O., Rn. 33: "relativ beste Lösung").
  • OLG Naumburg, 23.12.2009 - 8 UF 200/09
    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Es besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Gunsten der gemeinsamen Sorge in dem Sinne, dass die Alleinsorge eines Elternteils nur ausnahmsweise als "ultima ratio" in Betracht kommen soll (BGH FamRZ 2000, 478; BGH FamRZ 2005, 1167; OLG Dresden juris, Beschluss vom 23.12.2009 - 8 UF 200/09).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1999 - 6 UF 3/99
    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Ein Vorrang der gemeinsamen vor der Alleinsorge eines Elternteils besteht dabei ebenso wenig wie eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BVerfG FamRZ 2004, 354,355; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 182; s. auch Bundestags-Drs. 13/4899, S. 63).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12
    Ein Vorrang der gemeinsamen vor der Alleinsorge eines Elternteils besteht dabei ebenso wenig wie eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BVerfG FamRZ 2004, 354,355; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 182; s. auch Bundestags-Drs. 13/4899, S. 63).
  • OLG Stuttgart, 24.08.2016 - 17 UF 40/16

    Sorgerechtsregelung bei Getrenntleben der Eltern: Aufrechterhaltung der

    Fehlt es an der Kooperationsfähigkeit und der Kooperationsbereitschaft der Eltern und ist dies - prognostisch - auch für die Zukunft nicht zu erwarten, ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und demjenigen Elternteil zuzuweisen, bei dem das Wohl des Kindes am besten gewahrt zu werden verspricht (OLG Köln, MDR 2012, 1346).

    Das Kind E... hatte dem Mitarbeiter des Jugendamts bei einem Hausbesuch geäußert, dass sie es nicht gut finde, dass die "Eltern immer noch streiten." Das erst 12-jährige Kind hat auch zutreffend auf den Punkt gebracht, "dass es jetzt ja darum gehe, dass die Eltern Entscheidungen treffen sollen, aber eigentlich immer im Streit miteinander stünden." Bei einer solchen von einem Kind wahrgenommenen Zerstrittenheit der Eltern gefährdet es das Kindeswohl, wenn das Kind immer wieder vergegenwärtigen muss, dass es für die Eltern mit seinen Belangen als "Zankapfel" herhalten muss (OLG Köln, MDR 2012, 1346).

  • OLG Köln, 26.03.2015 - 26 UF 21/15

    Übertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter allein

    Erforderlich ist vielmehr eine konkrete und nachhaltige Einigungsunfähigkeit, die sich negativ auf Entwicklung und Wohl des Kindes auswirkt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2012 - II-4 UF 91/12, MDR 2012, 1346-1347, zitiert nach juris Rn. 5; Palandt/Götz, BGB, 74. Aufl., § 1671 Rn. 15).
  • OLG Rostock, 02.07.2020 - 10 UF 68/20

    Elterliche Sorge: Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil

    Fehlt es an der Kooperationsfähigkeit und der Kooperationsbereitschaft der Eltern und sind diese Voraussetzungen - prognostisch - auch für die Zukunft nicht zu erwarten, ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und demjenigen Elternteil zuzuweisen, bei dem das Wohl des Kindes am besten gewahrt zu werden verspricht (OLG Köln, MDR 2012, 1346).
  • AG Bitterfeld-Wolfen, 16.04.2015 - 8 F 402/14

    Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Übertragung der gemeinsamen

    Es wird eine objektive Kooperationsfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern gefordert (BVerfG FamRZ 2003, 285, 286; BGH NJW 2008, 662, 664; FamRZ 2004, 802, 803; FamRZ 2003, 314, 315; OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1714; FamRZ 2014, 322; NJW-RR 2009, 1758; FamRZ 2003, 1952, 1953; FamRZ 2003, 1953, 1954; OLG Nürnberg ZKJ 2014, 201, 205 = FamRZ 2014, 854, 855; KG FamRZ 2014, 50, 51; OLG Köln MDR 2012, 1346; OLG Naumburg FamRZ 2009, 792; OLG München FamRZ 2012, 1062).
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