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   OLG Köln, 28.06.2012 - II-4 WF 60/12   

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https://dejure.org/2012,18807
OLG Köln, 28.06.2012 - II-4 WF 60/12 (https://dejure.org/2012,18807)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2012 - II-4 WF 60/12 (https://dejure.org/2012,18807)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - II-4 WF 60/12 (https://dejure.org/2012,18807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein Stufenantragsverfahren zum Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 114 S. 1; FamFG § 113 Abs. 1 S. 2
    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Versagung der Verfahrenskostenhilfe für ein Stufenantragsverfahren zum Kindesunterhalt, da dieses sich dadurch erledigt hat, dass die Kindesmutter mit dem beklagten Kindesvater zusammengezogen ist und die Eltern nunmehr das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1368
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 WF 60/12
    Die Erledigung der Hauptsache führt zum Wegfall der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; eine Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe darf in solchen Fällen grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden, da ansonsten unzulässigerweise Verfahrenskostenhilfe für das Verfahrenskostenhilfeverfahren bewilligt würde (vgl. BGH NJW 2010, 3101; OLG Köln FamRZ 1997, 1545 für den Fall der Erledigung in der Beschwerdeinstanz; OLG Bamberg FamRZ 2001, 922 für den Fall der Erledigung der Auskunftsstufe einer Stufenklage; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 114 Rn. 3 und 20 a).
  • OLG Bamberg, 18.10.2000 - 2 WF 159/00

    Zur Frage des Zeitpunkts der Beurteilung der Erfolgsaussicht bei beantragter

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 WF 60/12
    Die Erledigung der Hauptsache führt zum Wegfall der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; eine Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe darf in solchen Fällen grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden, da ansonsten unzulässigerweise Verfahrenskostenhilfe für das Verfahrenskostenhilfeverfahren bewilligt würde (vgl. BGH NJW 2010, 3101; OLG Köln FamRZ 1997, 1545 für den Fall der Erledigung in der Beschwerdeinstanz; OLG Bamberg FamRZ 2001, 922 für den Fall der Erledigung der Auskunftsstufe einer Stufenklage; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 114 Rn. 3 und 20 a).
  • OLG Braunschweig, 28.03.2006 - 1 WF 74/06

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 WF 60/12
    Auf die Frage, welcher Zeitpunkt - Zeitpunkt der Entscheidungsreife oder der sog. Bewilligungsreife - für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung zugrunde zu legen ist und ob eine rückwirkende Bewilligung erfolgen muss, weil das Gericht die Entscheidung pflichtwidrig verzögert hat (vgl. dazu OLG Braunschweig FamRZ 2006, 961; Zöller/Geimer, a.a.O., § 119 Rn. 46), kommt es im vorliegenden Fall nicht an, da dem Amtsgericht eine pflichtwidrige Verzögerung des Verfahrenskostenhilfeverfahrens nicht vorgeworfen werden kann.
  • OLG Köln, 21.08.1997 - 14 WF 77/97
    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2012 - 4 WF 60/12
    Die Erledigung der Hauptsache führt zum Wegfall der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; eine Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe darf in solchen Fällen grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden, da ansonsten unzulässigerweise Verfahrenskostenhilfe für das Verfahrenskostenhilfeverfahren bewilligt würde (vgl. BGH NJW 2010, 3101; OLG Köln FamRZ 1997, 1545 für den Fall der Erledigung in der Beschwerdeinstanz; OLG Bamberg FamRZ 2001, 922 für den Fall der Erledigung der Auskunftsstufe einer Stufenklage; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 114 Rn. 3 und 20 a).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2020 - Ws 590/20

    Keine Prozesskostenhilfe im Klageerzwingungsverfahren bei Wiederaufnahme der

    Die Erledigung der Hauptsache während des Prozesskostenhilfeverfahrens führt zum Wegfall der Erfolgsaussichten für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung (Köln MDR 2012, 1368; KG a.a.O.; Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 127 ZPO, Rn. 16).
  • OLG Köln, 02.01.2018 - 2 Wx 267/17

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Ausschlagung einer Erbschaft

    Dass hier stattdessen Notarkosten entstanden sind, ist unerheblich, weil für bereits entstandene Gebühren nachträglich keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. hierzu: OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2012 - 4 WF 60/12, MDR 2012, 1368, 1369 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2006 - 16 WF 37/06, FamRZ 2006, 1852-1854 m.w.N.).
  • FG Köln, 18.06.2018 - 6 K 1075/18

    Prozesskostenhilfe: Keine PKH für vor Klageerhebung erledigte Untätigkeitsklage

    Denn unter Prozessführung im Sinne von § 114 ZPO ist nur das eigentliche Streitverfahren zu verstehen und nicht bereits das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28.06.2012 II-4 WF 60/12, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 2012, 1368; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2010, Az. 18 E 1195/09, DVBl 2010, 464; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2009 10 M 56/08, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht - NJW-RR - 2009, 1003; Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 22.01.2013 4 K 861/12, juris; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2017 7 K 7093/17, juris; Geimer in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 142 Rn. 3; Weigel, AO-Steuerberater 2013, 19 [22]; VG München, Beschluss vom 07.02.2011, M 10 KO 10.6328, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 7 K 7093/17

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender Beschwer des

    Eine andere Entscheidung würde dazu führen, der Antragstellerin Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren zu gewähren, was gesetzlich nicht vorgesehen ist (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28.06.2012 II-4 WF 60/12, Monatsschrift für Deutsches Recht -MDR- 2012, 1368; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2009 10 M 56/08, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht -NJW-RR- 2009, 1003; Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 22.01.2013 4 K 861/12, juris; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 114 Rn 20a; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 114 Rn 17; Weigel, AO-Steuerberater 2013, 19 [22]).
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