Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 19.09.2012

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.11.2012 - 14 W 621/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35916
OLG Koblenz, 14.11.2012 - 14 W 621/12 (https://dejure.org/2012,35916)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.11.2012 - 14 W 621/12 (https://dejure.org/2012,35916)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. November 2012 - 14 W 621/12 (https://dejure.org/2012,35916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungspflicht für ein Sachverständigengutachten bei Weitergabe des Auftrags durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungspflicht für ein Sachverständigengutachten bei Weitergabe des Auftrags durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachterauftrag eigenmächtig weitergeleitet: Keine Vergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für nicht beauftragten Sachverständigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachten wird von Mitarbeiter erstellt: Sachverständiger erhält keine Vergütung! (IBR 2013, 57)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1491
  • FamRZ 2013, 814
  • BauR 2013, 278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 05.09.2007 - 6 W 82/07

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen bei grob fahrlässig herbeigeführter

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2012 - 14 W 621/12
    Die Unverwertbarkeit des Gutachtens lässt keinen Raum für eine Vergütung, weil sie in einer groben Fahrlässigkeit begründet ist (OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632 und 760).
  • OLG Jena, 14.05.2008 - 4 W 218/08

    Zur Aberkennung einer Sachverständigenvergütung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2012 - 14 W 621/12
    Die Unverwertbarkeit des Gutachtens lässt keinen Raum für eine Vergütung, weil sie in einer groben Fahrlässigkeit begründet ist (OLGR Celle 2007, 874; OLGR Jena 2008, 632 und 760).
  • OLG Celle, 11.11.2015 - 2 W 229/15

    Vergütungsanspruch des Sachverständigen bei fehlender Verwertbarkeit des

    Damit fehlte dem Sachverständigen P. die verfahrensrechtliche Autorisierung, so dass seine gutachterlichen Ausführungen prozessual nicht verwertbar sind (vgl. OLG Koblenz MDR 2012, 1491; BGH MDR 1979, 126 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2021 - 18 W 102/21

    Verlust des Entschädigungsanspruchs bei Verstoß gegen Gebot der

    (2) Der Verstoß gegen das Gebot der höchstpersönlichen Gutachtenerstellung nach § 407a Abs. 3 Satz 1 ZPO führt nicht nur zur prozessualen Unverwertbarkeit des Gutachtens des Sachverständigen B als Sachverständigengutachten im Sinne der §§ 402 ff. ZPO (vgl. OLG Dresden NJW-RR 318, 10.11.2020; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 14.11.2012 - 14 W 621/12, MDR 2012, 1491 und vom 18. Juni 2014 - 14 W 334/14, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2018 - 10 W 160/18, juris), sondern auch dazu, dass der Sachverständige A keinen Anspruch auf eine Vergütung der von dem Sachverständigen B entfalteten Tätigkeit hat.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.09.2012 - I-17 W 150/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32593
OLG Köln, 19.09.2012 - I-17 W 150/12 (https://dejure.org/2012,32593)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2012 - I-17 W 150/12 (https://dejure.org/2012,32593)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2012 - I-17 W 150/12 (https://dejure.org/2012,32593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Köln - 8 O 3/10
  • OLG Köln, 19.09.2012 - I-17 W 150/12

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1491
  • Rpfleger 2013, 117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 11.12.1984 - 1 W 2176/84
    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12
    Jeder Partei obliegt es, auf eigene Kosten den mit der Vorbereitung oder der Durchführung eines Rechtsstreits verbundenen Zeitaufwand oder anderweitige Kosten diesbezüglich selbst zu tragen (KG MDR 1985, 414; OLG Hamburg MDR 1985, 237; OLG Nürnberg MDR 2001, 1439; Senat, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 17 W 20 + 78/09 - Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rn. 13 "Allgemeiner Prozessaufwand").
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2005 - 4 W 39/05

    Zur Kostentragungspflicht für Schlüsselgutachten eines Dedektivs

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12
    Das gilt auch für eine Versicherung (OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 647).
  • OLG Hamburg, 26.10.1984 - 8 W 260/84
    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12
    Jeder Partei obliegt es, auf eigene Kosten den mit der Vorbereitung oder der Durchführung eines Rechtsstreits verbundenen Zeitaufwand oder anderweitige Kosten diesbezüglich selbst zu tragen (KG MDR 1985, 414; OLG Hamburg MDR 1985, 237; OLG Nürnberg MDR 2001, 1439; Senat, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 17 W 20 + 78/09 - Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rn. 13 "Allgemeiner Prozessaufwand").
  • OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98

    Einschaltung eines Detektivs zur Ermittlung der Anschrift eines

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12
    So sind etwa Kosten für die Einschaltung einer Detektei zur Anschriftenermittlung als erstattungsfähig angesehen worden, wenn Anfragen beim Melderegister erfolglos geblieben waren (OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1158) oder von Bekanntschaftsverhältnissen oder von Gründen für die Anmietung eines Mietwagens beim Verdacht eines gestellten Unfalls (OLG Schleswig JB 1991, 1657; KG JB 2004, 32).
  • OLG Nürnberg, 18.06.2001 - 4 W 2053/01

    Kosten einer prozessbegleitenden Fachbetreuung

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12
    Jeder Partei obliegt es, auf eigene Kosten den mit der Vorbereitung oder der Durchführung eines Rechtsstreits verbundenen Zeitaufwand oder anderweitige Kosten diesbezüglich selbst zu tragen (KG MDR 1985, 414; OLG Hamburg MDR 1985, 237; OLG Nürnberg MDR 2001, 1439; Senat, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 17 W 20 + 78/09 - Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rn. 13 "Allgemeiner Prozessaufwand").
  • OLG Köln, 03.09.2012 - 17 W 151/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Ermittlungsbüros

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12
    Hiernach kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine verständige und wirtschaftlich vernünftig agierende Partei die kostenauslösende Maßnahme in Form der Einschaltung der Firma B ex ante betrachtet nicht als sachdienlich ansehen durfte (vgl. auch: BGH RVGreport 2012, 303; Senat, Beschluss vom 3. September 2012 - 17 W 151/12 -) .
  • BGH, 24.04.2012 - VIII ZB 27/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens: Eigene Sachkenntnisse der

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12
    Hiernach kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine verständige und wirtschaftlich vernünftig agierende Partei die kostenauslösende Maßnahme in Form der Einschaltung der Firma B ex ante betrachtet nicht als sachdienlich ansehen durfte (vgl. auch: BGH RVGreport 2012, 303; Senat, Beschluss vom 3. September 2012 - 17 W 151/12 -) .
  • BGH, 07.05.2014 - V ZB 102/13

    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Das gilt auch dann, wenn die Partei einen Dritten mit dieser Aufgabe betraut (OLG Köln, MDR 2012, 1491, 1492; OLG Koblenz, NJW-RR 2012, 916, 917 aE für nicht gesondert erstattungsfähige Sachaufklärung durch einen Rechtsanwalt).

    Etwas anderes gilt nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO, wenn die Partei mit der Prozessführung einen Rechtsanwalt beauftragt, und nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO für die Beauftragung Dritter mit Aufgaben, die die Partei nicht selbst wahrnehmen kann, für die Prozessführung aber durchführen lassen muss, wie z.B. die Einholung eines Sachverständigengutachtens (OLG Köln, MDR 2012, 1491, 1492).

  • LAG Hessen, 16.11.2015 - 2 Ta 478/14

    Schaltet ein Unternehmer im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Zahlung von

    Vielmehr obliegt es jeder Partei, auf eigene Kosten den mit der Vorbereitung oder der Durchführung eines Rechtsstreits verbundenen Zeitaufwand oder anderweitige Kosten diesbezüglich selbst zu tragen ( vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2012 - Az. 17 W 150/12, MDR 2012, S. 1491 f. m. w. N. ).

    Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob eine Partei anstatt selbst tätig zu werden, Dritte gegen Entgelt einschaltet ( nochmals OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2012 - Az. 17 W 150/12, a. a. O. ).

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