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Rechtsprechung
   BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30918
BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11 (https://dejure.org/2012,30918)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2012 - 10 AZR 809/11 (https://dejure.org/2012,30918)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 (https://dejure.org/2012,30918)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

  • openjur.de

    Wettbewerbsverbot; Herausgabe anderweitiger Vergütung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

Kurzfassungen/Presse (28)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verletzung des Wettbewerbsverbots und Anspruch auf Herausgabe von Vergütung

  • heise.de (Pressebericht, 26.10.2012)

    Neuer Job beim Konkurrenten ist kein automatischer Wettbewerbsverstoß

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf ich während der Freistellung woanders arbeiten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletzung eines Wettbewerbsverbots während der Freistellung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Pflicht des Arbeitnehmers zur Herausgabe unter Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot bezogener Vergütung aus Drittgeschäften

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Herausgabeanspruch von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vertragliches Wettbewerbsverbot - Freistellungsvereinbarung - Herausgabe und Anrechnung anderweitiger Vergütung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, Freistellungsphase, anderweitiger Verdienst, Anrechnung, Herausgabe

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bei verbotenem Wettbewerb kann Arbeitgeber Herausgabe der Vergütung verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Doppelt verdienen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot verletzt - Mitarbeiter muss Vergütung herausgeben

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss beim Wettbewerber bezogenes Gehalt nicht an den alten Arbeitgeber abtreten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Herausgabepflicht des Arbeitnehmers für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Herausgabepflicht des Arbeitnehmers für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot - Herausgabe des Arbeitslohns an den früheren Arbeitgeber?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Herausgabe des Arbeitslohns bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot?

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Arbeitsrecht / Wettbewerbsrecht: Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerb

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Doppelt verdienen - aber richtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Freistellung nach Kündigung: Arbeitnehmer muss beim Wettbewerber bezogenes Gehalt nicht an alten Arbeitgeber abtreten - BAG zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Nach Kündigung freigestellt - Darf doppelt verdient werden? // Kann der Arbeitnehmer doppeltes Gehalt beziehen, wenn er vorzeitig eine neue Stelle findet?

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wird der Arbeitnehmer bis zum Ausscheiden freigestellt und arbeitet rechtswidrig bei der Konkurrenz, muss er das erzielte Gehalt nicht herausgeben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 203
  • ZIP 2013, 950 (Ls.)
  • MDR 2012, 16
  • MDR 2013, 350
  • NZA 2012, 11
  • NZA 2013, 207
  • BB 2013, 307
  • DB 2013, 294
  • JR 2013, 434
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
    Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 97, 18; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 3 a der Gründe) ; auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 24, BAGE 119, 232; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - aaO) .

    Die Freistellung war, wie die zeitlich nicht festgelegte Anrechnung auf Urlaubsansprüche zeigt, unwiderruflich (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 19 f., AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) und hat die Arbeitspflicht des Beklagten aufgehoben (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 22; 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 112, 120; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 c der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108) .

    Der Anspruch des Beklagten auf Vergütung folgt unmittelbar aus § 2 Satz 2 des Vergleichs in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag und nicht (mehr) aus § 615 Satz 1 BGB (vgl. BAG 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - aaO; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 d der Gründe, aaO; im Grundsatz auch für Arbeitsunfähigkeit: BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - aaO; 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - aaO) .

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
    Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 97, 18; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 3 a der Gründe) ; auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 24, BAGE 119, 232; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - aaO) .

    Eine Freistellungsvereinbarung ohne Anrechnungsregelung ist nicht lückenhaft (BAG 30. September 1982 - 6 AZR 802/79 - zu II 2 der Gründe; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 4 der Gründe) .

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04

    Auslegung eines Vergleichs - Freistellung

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
    Die Freistellung war, wie die zeitlich nicht festgelegte Anrechnung auf Urlaubsansprüche zeigt, unwiderruflich (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 19 f., AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) und hat die Arbeitspflicht des Beklagten aufgehoben (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 22; 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 112, 120; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 c der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108) .

    Der Anspruch des Beklagten auf Vergütung folgt unmittelbar aus § 2 Satz 2 des Vergleichs in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag und nicht (mehr) aus § 615 Satz 1 BGB (vgl. BAG 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - aaO; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 d der Gründe, aaO; im Grundsatz auch für Arbeitsunfähigkeit: BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - aaO; 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - aaO) .

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
    Die Freistellung war, wie die zeitlich nicht festgelegte Anrechnung auf Urlaubsansprüche zeigt, unwiderruflich (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 19 f., AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) und hat die Arbeitspflicht des Beklagten aufgehoben (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 22; 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 112, 120; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 c der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108) .

    Damit überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Festlegung der zeitlichen Lage seines Urlaubs innerhalb des Freistellungszeitraums (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 20, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) ; während des Urlaubs erfolgt keine Anrechnung anderweitigen Verdienstes (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - BAGE 57, 366; ErfK/Gallner 12. Aufl. § 8 BUrlG Rn. 4) .

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
    Die Freistellung war, wie die zeitlich nicht festgelegte Anrechnung auf Urlaubsansprüche zeigt, unwiderruflich (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 19 f., AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) und hat die Arbeitspflicht des Beklagten aufgehoben (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 22; 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 112, 120; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 c der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108) .

    Der Anspruch des Beklagten auf Vergütung folgt unmittelbar aus § 2 Satz 2 des Vergleichs in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag und nicht (mehr) aus § 615 Satz 1 BGB (vgl. BAG 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - aaO; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 d der Gründe, aaO; im Grundsatz auch für Arbeitsunfähigkeit: BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - aaO; 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - aaO) .

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
    Eine andere Auslegung einer Freistellungsvereinbarung ist denkbar, wenn die Anrechnung anderweitigen Verdienstes ausdrücklich vereinbart ist (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 22, BAGE 119, 232) .

    Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 97, 18; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 3 a der Gründe) ; auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 24, BAGE 119, 232; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - aaO) .

  • BAG, 15.02.1962 - 5 AZR 79/61

    Konkurrierende Tätigkeit eines Handlungsgehilfen als Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
    Dies ist kein "Geschäft" iSd. §§ 60, 61 HGB (BAG 15. Februar 1962 - 5 AZR 79/61 - zu II 2 b der Gründe, AP HGB § 61 Nr. 1) ; der Arbeitnehmer tritt beim Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrags nicht am Markt im Wettbewerb zu seinem bisherigen Arbeitgeber auf.

    Aus der Sachnähe zum Schadensersatzrecht ergibt sich aber, dass das Eintrittsrecht des Arbeitgebers nur dann besteht, wenn es ohne wesentliche Umstellung des Inhalts der verbotswidrig vorgenommenen Geschäfte verwirklicht werden kann (BAG 15. Februar 1962 - 5 AZR 79/61 - zu II 1 der Gründe, AP HGB § 61 Nr. 1) .

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
    aa) Das Wettbewerbsverbot des § 60 Abs. 1 HGB gilt während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 227 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 30) und damit nach einer Kündigung auch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - zu II 1 der Gründe, AP HGB § 60 Nr. 9 = EzA HGB § 60 Nr. 11) .

    Die Freistellung des Arbeitnehmers hebt das Wettbewerbsverbot nicht auf (BAG 20. März 1984 - 3 AZR 32/82 - zu I 2 b der Gründe; 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - zu II 1 der Gründe, AP HGB § 60 Nr. 9 = EzA HGB § 60 Nr. 11) .

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Untreuehandlung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
    aa) "Geschäfte machen" iSd. Norm ist eine, wenn auch nur spekulative, auf Gewinn gerichtete Teilnahme am Geschäftsverkehr (BAG 11. August 1987 - 8 AZR 609/84 - zu II 3 c der Gründe, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 90 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 43; 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - zu I 1 b der Gründe, AP HGB § 60 Nr. 5 = EzA HGB § 60 Nr. 3) .

    Der Arbeitnehmer muss als Wettbewerber seines Arbeitgebers am Markt auftreten, also zu seinem Vorteil die gleichen Marktchancen nutzen (BAG 11. August 1987 - 8 AZR 609/84 - aaO) .

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11
    Der Beklagte war zwar nicht Handlungsgehilfe iSv. § 59 HGB, weil er keine kaufmännischen Dienste geleistet hat; das Wettbewerbsverbot gilt aber in gleicher Weise für andere Arbeitnehmer (st. Rspr., BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 15, BAGE 134, 43; 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - Rn. 17 f., BAGE 124, 133) .

    Das Landesarbeitsgericht hat zwar zu der konkret ausgeübten Tätigkeit keine Feststellungen getroffen (zur Bestimmung der Reichweite des Wettbewerbsverbots: vgl. BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 15 ff., BAGE 134, 43) ; die herausgehobene Tätigkeit des Beklagten bei der Klägerin und die in nahezu gleicher Höhe vereinbarte Vergütung bei der Wettbewerberin lassen aber begründete Zweifel an einem Verstoß nicht zu.

  • BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bei unerlaubter

  • BAG, 30.09.1982 - 6 AZR 802/79
  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen

  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 211/89

    Widerruf der Betriebsrente bei Wettbewerb des Arbeitnehmers

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 97/87

    Schadensersatz wegen Verstoßes eines Dienstverpflichteten gegen ein

  • BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96

    Anspruch des Pächters auf Auskehrung einer von dem Verpächter erlangten

  • BGH, 25.04.2005 - II ZR 224/03

    Erfüllung der Pflichten eines Gesellschafters nach Beendigung der Gesellschaft

  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69

    Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75

    Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 32/82
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • RG, 08.12.1882 - II 390/82

    Herausverlangen von bei Vermittlung von Handelsgeschäften für Rechnung Dritter

  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11

    Konkurrenztätigkeit während Freistellung - Vergütungsanrechnung

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20

    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Ein Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB konnte somit nicht begründet werden (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 34 f., BAGE 143, 203; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe mwN) .

    In Bezug auf den anrechenbaren Verdienst wäre der Urlaubszeitraum konkret zu bestimmen, weil während des Urlaubs trotz eines möglicherweise nach § 8 BUrlG urlaubsrechtswidrigen Erwerbs eine Anrechnung anderweitigen Verdienstes ausscheidet (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 36, BAGE 143, 203; 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 57, 366) .

  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 14 U 26/16

    Konkurrenzverbot für einen Minderheitsgesellschafter

    (1) Unterstellt man, die Beklagten unterfielen der Pflicht nach § 60 HGB, Konkurrenztätigkeiten zu unterlassen, so hätte diese gesetzliche Pflicht zwar für die gesamte rechtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses bis hin zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gegolten (vgl. BAG NZA 2013, 207 Rn. 15), vorliegend demnach bis zum 31. Dezember 2014.
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Die Vorschriften der §§ 60, 61 HGB gelten während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses in gleicher Weise für andere Arbeitnehmer (st. Rspr., BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 33; 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 13, BAGE 143, 203) .
  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19

    Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel

    Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung nicht in Verzug geraten (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11; BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01; BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00; BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98).

    Auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst gemäß § 615 S. 2 BGB scheidet dann aus (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11; BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05; BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01).

    aa) Wird vertraglich eine Freistellung des Arbeitnehmers bestimmt, kommt es für die Frage der Anrechnung eines anderweitigen Verdienstes vorrangig auf die Auslegung des Vertrags an (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11) .

    (1) Wie bereits das Arbeitsgericht unter Inbezugnahme der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.10.2012 - 10 AZR 809/11) zutreffend ausgeführt hat, stellt bereits die ausdrückliche betragsmäßige Bezifferung des monatlichen Vergütungsanspruchs ein Argument gegen eine Anrechnung dar.

    Eine Freistellungsvereinbarung ohne Anrechnungsregelung ist nicht lückenhaft (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 m.w.N.).

    Wie bereits das Arbeitsgericht zutreffend unter Inbezugnahme der bundesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt hat, beruht die Tatsache, dass dem Kläger für den Zeitraum vom 7. Januar 2019 bis zum Ablauf des 30. April 2019 nach der vorgenommenen Vertragsauslegung eine "doppelte Vergütung" zusteht, auf der einvernehmlichen Freistellung ohne Anrechnung anderweitigen Verdienstes (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11) .

    Zwar hat sich das Bundesarbeitsgericht entsprechend den abgehandelten Entscheidungen bereits umfassend damit auseinandergesetzt, inwieweit anderweitiger Verdienst in Freistellungsphasen anzurechnen ist (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11; BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01).

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Während des Urlaubs scheidet nicht nur eine Anrechnung anderweitigen Verdienstes aus (BAG 23. Februar 2021 - 5 AZR 314/20 - Rn. 25; 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 36, BAGE 143, 203; 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 57, 366) , es besteht auch keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, im Urlaub anderweitigen Verdienst zu erzielen.
  • BAG, 19.09.2018 - 10 AZR 496/17

    Arbeitszeitkonto - Stundenabbau - Zeitzuschläge

    Der Arbeitgeber kann nicht in Gläubigerverzug geraten (BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 97, 18; vgl. auch BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 34, BAGE 143, 203; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ausführlich BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 16 ff., BAGE 143, 203) ist die entsprechende Anwendung von § 61 HGB - einschließlich der in Abs. 2 getroffenen Verjährungsregelung - auf Arbeitnehmer, die keine Handlungsgehilfen sind, verfassungsrechtlich geboten.

    Ein solcher Verstoß ist zwar nicht in dem bloßen Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Wettbewerber zu sehen, weil darin - isoliert betrachtet - noch kein "Geschäft" bzw. "Geschäftemachen" iSd. §§ 60, 61 HGB liegt (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 20 mwN, BAGE 143, 203) .

    Zwar kann der Arbeitgeber nach § 61 Abs. 1 HGB bei einer Verletzung der dem Arbeitnehmer aus § 60 HGB obliegenden Verpflichtung nur entweder Schadensersatz fordern oder verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung getätigten Geschäfte als für seine Rechnung eingegangen gelten lässt und die aus den Geschäften bezogene Vergütung herausgibt oder einen Vergütungsanspruch abtritt (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 12, BAGE 143, 203) .

  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    Die Vorschriften der §§ 60, 61 HGB gelten während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses in gleicher Weise für andere Arbeitnehmer (st. Rspr., BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 12 ff. mwN, BAGE 143, 203) ; Umfang und Reichweite der vertraglichen Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB werden dadurch ausgestaltet.
  • ArbG Iserlohn, 09.10.2019 - 3 Ca 241/19

    Aufhebungsvertrag, unwiderrufliche Freistellung, Anrechnung

    Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswirksam von seiner Arbeitspflicht freigestellt, kommen Ansprüche aus Annahmeverzug nicht in Betracht, denn dieser setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die Erbringung von Arbeitsleistung schuldet (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 34 mwN., BAGE 143, 203; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe) .

    Der Anspruch des Klägers auf Vergütung folgt aufgrund der vertraglichen Vereinbarung unmittelbar aus Ziff. 2 des Aufhebungsvertrags in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag und nicht aus § 615 Satz 1 BGB ( vgl. zu einer anderen Sachverhaltskonstellation BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 35 mwN., BAGE 143, 203) .

    (1) Gegen eine konkludent vereinbarte Anrechnung spricht die konkrete Bezifferung der Höhe der Vergütungsansprüche in Ziff. 2 des Aufhebungsvertrags und die ohne zeitliche Festlegung vereinbarte Erfüllung von Urlaubsansprüchen und Ansprüchen aus Arbeitszeitguthaben durch die Freistellung, da während der Gewährung von Urlaub eine Anrechnung nicht erfolgt ( vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 36 mwN., BAGE 143, 203; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 b bb (2) der Gründe; LAG Köln 27. Oktober 2006 - 4 Sa 796/06 - zu I der Gründe).

    c) Aufgrund des Umstands, dass eine Freistellungsvereinbarung ohne Anrechnungsregelung nicht lückenhaft ist, scheidet auch eine ergänzende Auslegung des Aufhebungsvertrags aus ( vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 37 mwN., BAGE 143, 203) .

    Ein solches Ergebnis kann nicht als schlechthin unangemessen angesehen werden ( vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 41, BAGE 143, 203) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 6 Sa 402/14

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubter Wettbewerb - Auskunftspflicht - Treu und

    Derjenige, der einem anderen gegenüber vertraglich verpflichtet ist, Wettbewerb zu unterlassen, schuldet diesem Auskunft, sobald er ihm erheblichen Anlass gegeben hat, zu vermuten, er habe seine Vertragspflicht verletzt; in ähnlicher Weise wird auch sonst eine Auskunftspflicht anerkannt, wenn aufgrund eines bestehenden Rechtsverhältnisses einem Beteiligten Ansprüche erwachsen können, die er ohne vorherige Auskunft nicht geltend zu machen vermag; Voraussetzung der Auskunftspflicht ist lediglich, dass der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs darlegt (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - Rn. 24, vgl. auch 17. Dezember 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 25; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18

    Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen

  • LAG Köln, 07.02.2014 - 4 Sa 811/13

    Zwischenverdienst in Freistellungsphase

  • LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 Sa 1690/14

    Konkurrenztätigkeit einer Steuerfachangestellten außerhalb des unmittelbaren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 2 Sa 507/15

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot - Nutzung des Internets zu

  • ArbG Solingen, 14.03.2023 - 1 Ca 826/22
  • ArbG Nürnberg, 16.12.2014 - 13 BV 113/14

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlrecht für gekündigte, freigestellte

  • ArbG Hagen, 10.07.2019 - 2 Ga 20/19

    Missbrauch der Vertretungsmacht, kollusives Zusammenwirken, Konkurrenztätigkeit

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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2011 - VIII ZR 106/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,996
BGH, 16.11.2011 - VIII ZR 106/11 (https://dejure.org/2011,996)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2011 - VIII ZR 106/11 (https://dejure.org/2011,996)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2011 - VIII ZR 106/11 (https://dejure.org/2011,996)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 556 Abs 2 BGB, § 560 Abs 3 BGB
    Wohnraummiete: Auskunftsanspruch des Mieters zur tatsächlichen Höhe der von einer Pauschale abgedeckten Betriebskosten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch eines Mieters gegen einen Vermieter zur tatsächlichen Höhe der bei der Wohnraummiete von einer Pauschale abgedeckten Betriebskosten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Auskunftsrecht des Mieters bei vereinbarter Betriebskostenpauschale

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch des Mieters zur Höhe der Betriebskostenpauschale

  • rabüro.de

    Zum Auskunftsanspruch des Mieters hinsichtlich der Höhe der tatsächlichen Betriebskosten

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Auskunftsanspruch des Mieters zur tatsächlichen Höhe der von einer Pauschale abgedeckten Betriebskosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Auskunftsanspruch des Mieters zur tatsächlichen Höhe der von einer Pauschale abgedeckten Betriebskosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB § 556 Abs. 2; BGB § 560 Abs. 3
    Auskunftsanspruch eines Mieters gegen einen Vermieter zur tatsächlichen Höhe der bei der Wohnraummiete von einer Pauschale abgedeckten Betriebskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschale: Auskunft über tatsächliche Höhe der Betriebskosten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsanspruch bei Betriebskostenpauschalen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zu Betriebskostenpauschale und Belegeinsicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebskostenpauschale - muss der Vermieter über die Kosten informieren?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Auskunftsanspruch des Mieters bei vereinbarter Betriebskostenpauschale

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter zahlen Nebenkostenpauschale - Haben sie Anspruch auf Auskunft über die tatsächliche Höhe der Betriebskosten?

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Auskunft über die Höhe der einzelnen Kosten bei vereinbarter Betriebskostenpauschale

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der Mieter hat regelmäßig keinen Auskunftsanspruch zur Kalkulation der Höhe einer Betriebskostenpauschale

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Auskunftsanspruch bei Betriebskostenpauschale

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenpauschale - Auskunft über tatsächliche Betriebskosten

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Keine Auskunft über Betriebskosten bei Nebenkostenpauschale

  • blog.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Mieters auf Auskunft zur Höhe der Betriebskosten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Auskunft über Betriebskosten bei Pauschale

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Auskunft über Betriebskosten bei Pauschale

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch bei Nebenkostenpauschale?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenpauschale: Kein regelmäßiger Auskunftsanspruch!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskosten: Auskunftsanspruch des Mieters (IMR 2012, 4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 303
  • MDR 2012, 16
  • NZM 2012, 20
  • ZMR 2012, 181
  • NJ 2012, 124
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 8 U 2907/21

    Erfolglose Klage gegen PKV-Beitragserhöhungen; rechtsmissbräuchliches

    Voraussetzung ist vielmehr, dass der Anspruchsteller über den Inhalt der geforderten Information in entschuldbarer Weise im Unklaren ist, der Anspruchsgegner die Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 08.02.2018 - III ZR 65/17, NJW 2018, 2629 Rn. 23 m.w.N.) und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein bestimmter durchsetzbarer Anspruch existiert (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2011 -VIII ZR 106/11, NJW 2012, 303 Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2022 - 12 U 305/21

    Umfassender Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers in der privaten

    Für einen solchen Anspruch müssen ausreichende Anhaltspunkte vorliegen (BGH, Urteil vom 26.06.2013 aaO; Urteil vom 16.11.2011 - VIII ZR 106/11, juris Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2016 - 24 U 25/16

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Mieters einer Arztpraxis zum

    Aus § 560 Abs. 3 S. 1 BGB wird abgeleitet, dass der Vermieter im Falle der Ermäßigung zu einer Herabsetzung verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2011 - VIII ZR 106/11, Rz. 11; Palandt/Weidenkaff, BGB, 75. Auflage 2016, § 560 Rn. 15; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 12. Auflage 2015, § 560 Rn. 39).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2024 - 12 U 27/23

    Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Es müssen dann jedoch ausreichende Anhaltspunkte für das Bestehen eines Hauptanspruchs gegeben sein, der mit Hilfe der Auskunft geltend gemacht werden soll (BGH aaO Rn. 32 m.w.N.; Urteile vom 16.11.2011 - VIII ZR 106/11, NJW 2012, 303 Rn. 11; vom 15.08.2012 - XII ZR 80/11, BGHZ 194, 245 Rn. 28; vom 01.08.2013 - VII ZR 268/11, NJW 2014, 155 Rn. 20).
  • LG Berlin, 10.11.2015 - 67 S 369/15

    Wohnraummiete in Berlin: Nichtigkeit einer vereinbarten Betriebskostenpauschale

    Keiner abschließenden Entscheidung der Kammer bedurfte die Frage, ob dem Kläger womöglich Ansprüche auf Herabsetzung der Pauschale gemäß § 560 Abs. 3 BGB (vgl. dazu verneinend für den vom Kläger reklamierten Fall einer von Anfang an zu hoch angesetzten Pauschale BGH, Urt. v. 16. November 2011 - VIII ZR 106/11, NJW 2012, 303 Tz. 10) oder solche auf Schadensersatz wegen unterlassener Herabsetzung (vgl. dazu Weitemeyer, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 560 Rz. 45 m.w.N.) gegenüber der Beklagten zustanden.
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2023 - 25 U 348/22

    Private Krankenversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers über die

    Umfang und Inhalt der zu erteilenden Auskünfte richten sich danach, welche Informationen der Berechtigte benötigt, um seinen Anspruch geltend machen zu können, soweit dem nicht Zumutbarkeitsgesichtspunkte oder andere Grenzen entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2011 - VIII ZR 106/11 -, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 26. Juni 2013 - IV ZR 39/10 -, juris Rn. 24).
  • OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20

    Private Krankenversicherung: Anspruch auf Bescheinigungen über die steuerlich

    Voraussetzung ist vielmehr, dass der Anspruchsteller über den Inhalt der geforderten Information in entschuldbarer Weise im Unklaren ist, der Anspruchsgegner die Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 08.02.2018 - III ZR 65/17, NJW 2018, 2629 Rn. 23 m.w.N.) und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein bestimmter durchsetzbarer Anspruch existiert (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2011 - VIII ZR 106/11, NJW 2012, 303 Rn. 11).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2022 - 8 O 6639/21

    Auskunft, Versicherungsvertrag, Rechtsanwaltskosten, Versicherer,

    Voraussetzung ist vielmehr, dass der Anspruchsteller über den Inhalt der geforderten Information in entschuldbarer Weise im Unklaren ist, wohingegen der Anspruchsgegner die Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - III ZR 65/17 - NJW 2018, 2629 - juris Tz. 23 m.w.N.) und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein bestimmter durchsetzbarer Anspruch existiert (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2011 - VIII ZR 106/11 - NJW 2012, 303 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - I-24 U 58/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22787
OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - I-24 U 58/11 (https://dejure.org/2011,22787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.2011 - I-24 U 58/11 (https://dejure.org/2011,22787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - I-24 U 58/11 (https://dejure.org/2011,22787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 11 O 115/10
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - I-24 U 58/11

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 16
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - 15 U 117/04

    Auslegung eines Vertrages über kaufmännische und betriebswirtschaftliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11
    Lediglich wenn ausschließlich ein herbeizuführender Erfolg den Gegenstand der Verpflichtung bilden würde, wäre eine andere Beurteilung gerechtfertigt (vgl. BGH, NJW 1994, 1069, 1070; Senat, Urteil vom 21. September 2010, I-24 U 30/10, bei Juris, zur Tätigkeit des Rechtsanwalts; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074; siehe auch OLG Köln MDR 1980, 667 zur Tätigkeit eines Steuerberaters).

    a) Der mithin entstandene dienstvertragliche Vergütungsanspruch der Klägerin kann nicht kraft Gesetztes wegen mangelhafter Dienstleistung gekürzt werden, denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung, weil - anders als beim Werkvertrag - kein Erfolg geschuldet wird (vgl. BGH, NJW 1963, 1301, 1302; NJW 1981, 1211, 1212; NJW 2004, 2817 f.; Senat, Urteil vom 8. Februar 2011, I-24 U 112/09, zit. nach Juris; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074).

    b) Ob in den Fällen einer der Nichtleistung wegen völliger Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistung gleichstehenden Schlechtleistung die zu zahlende Vergütung einen durch die Schlechterfüllung entstandenen und nach §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB zu ersetzenden Schaden darstellt (so etwa OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074; OLG Hamm, ArztR 2008, 166), oder der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erheben kann (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997; OLG Schleswig, OLGR 2008, 232), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11
    a) Der mithin entstandene dienstvertragliche Vergütungsanspruch der Klägerin kann nicht kraft Gesetztes wegen mangelhafter Dienstleistung gekürzt werden, denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung, weil - anders als beim Werkvertrag - kein Erfolg geschuldet wird (vgl. BGH, NJW 1963, 1301, 1302; NJW 1981, 1211, 1212; NJW 2004, 2817 f.; Senat, Urteil vom 8. Februar 2011, I-24 U 112/09, zit. nach Juris; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074).
  • BGH, 18.10.2001 - III ZR 265/00

    Übernahme des Risikos eines Leistungshindernisses durch den Arbeitgeber;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11
    Schwerpunkt der Tätigkeit der Klägerin war damit eine für den Dienstvertrag charakteristische (vgl. BGH, NJW 2000, 1107; NJW 2002, 595) allgemeine, laufende Tätigkeit (vgl. auch HansOLG, Urteil vom 29. August 1996, 3 U 121/95, zitiert nach Juris: Verträge zwischen Werbeagentur und werbungtreibendem Unternehmen, die auf Beratung und Konzeptionierung von Werbekampagnen abzielen und mit monatlich fälligen Pauschalbezügen honoriert werden, sind Dienstverträge gemäß BGB §§ 611ff.).
  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 198/97

    Einwendungen gegen Abrechnung auf Stundenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11
    Schwerpunkt der Tätigkeit der Klägerin war damit eine für den Dienstvertrag charakteristische (vgl. BGH, NJW 2000, 1107; NJW 2002, 595) allgemeine, laufende Tätigkeit (vgl. auch HansOLG, Urteil vom 29. August 1996, 3 U 121/95, zitiert nach Juris: Verträge zwischen Werbeagentur und werbungtreibendem Unternehmen, die auf Beratung und Konzeptionierung von Werbekampagnen abzielen und mit monatlich fälligen Pauschalbezügen honoriert werden, sind Dienstverträge gemäß BGB §§ 611ff.).
  • OLG Koblenz, 26.02.2007 - 12 U 1433/04

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei Polypragmasie eines Heilpraktikers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11
    b) Ob in den Fällen einer der Nichtleistung wegen völliger Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistung gleichstehenden Schlechtleistung die zu zahlende Vergütung einen durch die Schlechterfüllung entstandenen und nach §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB zu ersetzenden Schaden darstellt (so etwa OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074; OLG Hamm, ArztR 2008, 166), oder der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erheben kann (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997; OLG Schleswig, OLGR 2008, 232), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06

    Schadensersatz gegen Rechtsanwalt nach Vergleichsschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11
    b) Ob in den Fällen einer der Nichtleistung wegen völliger Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistung gleichstehenden Schlechtleistung die zu zahlende Vergütung einen durch die Schlechterfüllung entstandenen und nach §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB zu ersetzenden Schaden darstellt (so etwa OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074; OLG Hamm, ArztR 2008, 166), oder der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erheben kann (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997; OLG Schleswig, OLGR 2008, 232), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG München, 24.05.1995 - 7 U 5806/94

    Rechtsnatur und Kündigungsmöglichkeit des Vertrages mit einer Werbeagentur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11
    Es spricht nichts dafür, dass die von der Klägerin vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ungeeignet waren, einen Werbeeffekt zu erzielen, d.h. potentielle Kunden anzusprechen, sie für das Produkt der Beklagen zu interessieren, Käufer zu gewinnen und letztlich einen wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen (vgl. hierzu OLG München, NJW-RR 1996, 626).
  • BGH, 29.04.1963 - III ZR 211/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11
    a) Der mithin entstandene dienstvertragliche Vergütungsanspruch der Klägerin kann nicht kraft Gesetztes wegen mangelhafter Dienstleistung gekürzt werden, denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung, weil - anders als beim Werkvertrag - kein Erfolg geschuldet wird (vgl. BGH, NJW 1963, 1301, 1302; NJW 1981, 1211, 1212; NJW 2004, 2817 f.; Senat, Urteil vom 8. Februar 2011, I-24 U 112/09, zit. nach Juris; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074).
  • BGH, 15.01.1981 - III ZR 19/80

    Dienstvertrag - Parteiverrat - Anwaltsvertrag - Pflichten des Anwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11
    a) Der mithin entstandene dienstvertragliche Vergütungsanspruch der Klägerin kann nicht kraft Gesetztes wegen mangelhafter Dienstleistung gekürzt werden, denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung, weil - anders als beim Werkvertrag - kein Erfolg geschuldet wird (vgl. BGH, NJW 1963, 1301, 1302; NJW 1981, 1211, 1212; NJW 2004, 2817 f.; Senat, Urteil vom 8. Februar 2011, I-24 U 112/09, zit. nach Juris; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074).
  • BGH, 26.01.1994 - VIII ZR 39/93

    Formularmäßige Vereinbarung eines gesetzlich nicht vorgesehenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11
    Lediglich wenn ausschließlich ein herbeizuführender Erfolg den Gegenstand der Verpflichtung bilden würde, wäre eine andere Beurteilung gerechtfertigt (vgl. BGH, NJW 1994, 1069, 1070; Senat, Urteil vom 21. September 2010, I-24 U 30/10, bei Juris, zur Tätigkeit des Rechtsanwalts; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074; siehe auch OLG Köln MDR 1980, 667 zur Tätigkeit eines Steuerberaters).
  • OLG Hamburg, 29.08.1996 - 3 U 121/95
  • OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09

    Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss

  • OLG Köln, 23.04.1980 - 2 U 131/79
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 24 U 160/09

    Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2010 - 24 U 30/10

    Rechtsnatur eines Vertrages über eine anwaltliche Geschäftsbesorgung

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 24 U 112/09

    Formularmäßige Vereinbarung einer Zeittaktklausel in einer Honorarvereinbarung

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 25.04.2018 - 1 C 1050/17

    Kündigung eines Werbeagenturvertrages

    Insoweit wird auf die Entscheidung OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 31.05.2011, AZ: 24 U 58/11, hingewiesen.

    Schwerpunkt der Tätigkeit der Kl. war damit eine für den Dienstvertrag charakteristische (vgl. BGH, NJW 2000, 1107; NJW 2002, 595) allgemeine, laufende Tätigkeit (vgl. auch OLG Hamburg, Urt. v. 29.8. 1996 - 3 U 121/95: Verträge zwischen Werbeagentur und werbungtreibendem Unternehmen, die auf Beratung und Konzeptionierung von Werbekampagnen abzielen und mit monatlich fälligen Pauschalbezügen honoriert werden, sind Dienstverträge gem. BGB §§ 611 ff.)." (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 31.5. 2011 - 24 U 58/11 in NJOZ 2012, 342, beck-online).

    Zum Ausgleich für die fehlende Gewährleistungspflicht des Dienstverpflichteten hat der Dienstherr das Recht, schon auf die Ausführung der Dienstleistung durch Erteilung von konkreten Weisungen Einfluss zu nehmen und den Dienstvertrag notfalls zu kündigen, wenn der Dienstverpflichtete trotz Abmahnung den Weisungen keine Folge leistet und seine dienstvertraglichen Pflichten nur schlecht erfüllt." (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 31.5. 2011 - 24 U 58/-11 in NJOZ 2012, 342, beck-online).

  • OLG Brandenburg, 11.07.2018 - 4 U 108/13

    Klage auf Feststellung eines Insolvenzforderung: Wirksamkeit einer

    b) Auf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob bei der Vereinbarung eines monatlich zu zahlenden Pauschalhonorars für Beratungsleistungen die primäre Darlegungslast für (nicht) erbrachte Leistungen auf Seiten des Dienstberechtigten liegt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2011 - 24 U 58/11, juris Rn. 5; OLG Celle, Urteil vom 16.02.2000 - 9 U 29/99, juris Rn. 42) oder wegen der Vorleistungspflicht des Dienstverpflichteten gemäß § 614 BGB bei diesem (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2007 - 12 U 100/07, juris Rn. 28; MünchKommBGB/Müller-Glöge, aaO mwN; siehe auch BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11, juris Rn. 25 f.), kommt es vor diesem Hintergrund nicht entscheidungserheblich an.
  • OLG Zweibrücken, 15.07.2013 - 7 U 244/11

    Anwaltsvertrag: Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Sorgfaltspflichten bei

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Schlechtleistung des Rechtsanwalts kann demnach auch nicht ausnahmsweise bei einer völlig unbrauchbaren Leistung die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) greifen (so aber OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997 Heilpraktiker; NJW-RR 2007, 769; NJW-RR 2006, 419 Partnerschaftsvermittlung; NJW-RR 2003, 274 Anwaltsvertrag; offengelassen von OLG Düsseldorf, NJOZ 2012, 342, zu einem Unternehmensberatungsvertrag).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2023 - 24 U 335/20
    Da das Dienstvertragsrecht keine Kürzung oder Minderung wegen einer mangelhaften Dienstleistung kennt (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09, Rn. 55; G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Auflage 2015, § 2 Rn. 496 mwN), kann der Rechtsanwalt trotz einer Schlechtleistung im Grundsatz die ihm geschuldeten Gebühren verlangen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03; vom 4. Februar 2010, aaO; Senat, Beschluss vom 30. Mai 2011 - I-24 U 58/11, Rn. 4).
  • OLG München, 28.11.2012 - 20 U 2491/12

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages zur Durchführung von Prozesserfassung und

    Schwerpunkt der Tätigkeit der Klägerin war damit eine für den Dienstvertrag charakteristische allgemeine, laufende Tätigkeit (vgl. BGH, NJW 2000, 1107 ; NJW 2002, 595 ; zum Unternehmensberatervertrag OLG Düsseldorf MDR 2012, 16 ).
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Rechtsprechung
   BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30715
BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11 (https://dejure.org/2012,30715)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2012 - 9 AZR 183/11 (https://dejure.org/2012,30715)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 (https://dejure.org/2012,30715)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Klassenfahrt - Lehrkraft - Reisekosten - Verzicht

  • openjur.de

    Reisekostenerstattungsanspruch einer Lehrerin für eine Klassenfahrt trotz Unterschrift unter den im Dienstreiseantrag vorformulierten Verzicht

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Reisekostenerstattungsanspruch einer Lehrerin für eine Klassenfahrt trotz Unterschrift unter den im Dienstreiseantrag vorformulierten Verzicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 23 Abs 4 TV-L, § 3 Abs 6 RKG NW vom 16.11.2004, § 1 Abs 2 RKG NW vom 16.11.2004, § 2 Abs 2 S 1 RKG NW vom 16.11.2004
    Reisekostenerstattungsanspruch einer Lehrerin für eine Klassenfahrt trotz Unterschrift unter den im Dienstreiseantrag vorformulierten Verzicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Herbeiführung einer Abhängigkeit einer Klassenfahrt von einem vorherigen Verzicht der Lehrer auf eine Reiskostenvergütung; Verzicht der Lehrer auf Reisekosten als Voraussetzung für die Genehmigung einer Klassenfahrt

  • hensche.de

    Verzicht, Reisekosten, Aufwendungsersatz, Lehrer

  • Betriebs-Berater

    Unzulässiger Verzicht auf Erstattung von Reisekosten

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Reisekostenerstattungsanspruch einer Lehrerin für eine Klassenfahrt trotz Unterschrift unter den im Dienstreiseantrag vorformulierten Verzicht

  • datenbank.nwb.de

    Reisekostenerstattungsanspruch einer Lehrerin für eine Klassenfahrt trotz Unterschrift unter den im Dienstreiseantrag vorformulierten Verzicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reisekosten - Verzichtserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reisekosten einer mehrtätigen Schulfahrt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur mehrtägigen Schulfahrt - Lehrerin erhält Reisekosten trotz Verzichtserklärung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klassenfahrten - Beamtete Lehrer müssen nicht auf Reisekostenvergütung verzichten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verzicht einer angestellten Lehrerin auf Erstattung ihrer anlässlich einer mehrtägigen Schulfahrt entstandenen Reisekosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrerin contra Nordrhein-Westfalen - Schulfahrten wurden nur genehmigt, wenn die Lehrer auf Erstattung der Reisekosten verzichteten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Genehmigung von Schulfahrten darf nicht vom Verzicht der Lehrer auf Erstattung ihrer Reisekosten abhängig gemacht werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksamer Verzicht auf Reisekostenerstattung für Klassenfahrt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Klassenfahrt - Lehrkraft - Reisekosten - Verzicht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erstattung von Reisekosten einer Lehrerin

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unzulässiger Verzicht auf Erstattung von Reisekosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verzicht einer angestellten Lehrerin auf Erstattung ihrer anlässlich einer mehrtägigen Schulfahrt entstandenen Reisekosten

  • wiesekollegen.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Verzicht von angestellten Lehrern auf Erstattung von Reisekosten für Klassenfahrten

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Unwirksamer Verzicht einer Lehrerin auf Reisekostenerstattung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Reisekostenverzicht für Lehrer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verzicht einer angestellten Lehrerin auf Erstattung ihrer anlässlich einer mehrtägigen Schulfahrt entstandenen Reisekosten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verzicht einer angestellten Lehrerin auf Erstattung ihrer anlässlich einer mehrtägigen Schulfahrt entstandenen Reisekosten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Erstattung von Reisekosten für Lehrkräfte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Reisekosten einer Lehrerin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klassenfahrten in NRW werden gestrichen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Erstattung von Reisekosten für Lehrkräfte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verzicht einer angestellten Lehrerin auf Erstattung ihrer anlässlich einer mehrtägigen Schulfahrt entstehenden Reisekosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrerin hat trotz Verzichtserklärung Anspruch auf Reisekostenerstattung für mehrtägige Schulfahrt - Genehmigung von Schulfahrten kann nicht generell an Verzicht auf Erstattung von Reisekosten gebunden werden

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Vorab-Verzicht einer angestellten Lehrerin auf Erstattung von Reisekosten wegen einer Klassenfahrt, die zu ihren Aufgaben gehört, ist unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 194
  • MDR 2012, 16
  • MDR 2013, 102
  • NZA 2012, 12
  • NZA 2013, 42
  • BB 2012, 3136
  • DB 2012, 16
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 323/02

    Kein Verzicht auf Reisekostenvergütung bei Tarifbindung

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11
    Solche Blankettverweisungen auf beamtenrechtliche Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse) in einer Tarifnorm sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (vgl. BAG 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 107, 272) .

    Die in Bezug genommenen Reisekostenvorschriften gelten aufgrund der Verweisung als tarifliche Rechtsnormen (vgl. BAG 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zu I 3 der Gründe, aaO) , dh.

    Tarifliche Blankettverweisungen auf Beamtenrecht sollen gewährleisten, dass der Angestellte gegenüber dem vergleichbaren Beamten gleichgestellt wird (BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 203/11 - Rn. 16, NZA-RR 2012, 582; 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 107, 272) .

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11
    Ob ein Rechtsmissbrauch gegeben ist, muss anhand der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - Rn. 37, AP TzBfG § 8 Nr. 28 = EzA TzBfG § 8 Nr. 24) .

    Derjenige, der den Rechtsmissbrauch einwendet, ist für die zugrunde liegenden Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - aaO) .

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 14 B 04.3576

    Erstattung der vollen Reisekosten für Lehrer - vollständige Urteilsgründe liegen

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11
    Diese stellen die Fortführung des Unterrichts in anderer Form dar und dienen der Verwirklichung der staatlichen Bildungsziele (vgl. Bayerischer VGH 2. August 2007 - 14 B 04.3576 - zu 2 c aa der Gründe, ZBR 2008, 270) .

    Ihnen wird die staatliche Verantwortung für die Gestaltung eines guten und abwechslungsreichen Unterrichts aus rein fiskalischen Gründen aufgebürdet (vgl. Bayerischer VGH 2. August 2007 - 14 B 04.3576 - zu 2 c aa der Gründe, ZBR 2008, 270) .

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 426/01

    Eingruppierung Lehrer

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11
    Denn der Staat ist gegenüber seinen Beamten zur Fürsorge verpflichtet (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 426/01 - zu B II 2 b der Gründe, EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 103) .
  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 203/11

    Lehrkräfte - Zulage nach § 14 TV-L

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11
    Tarifliche Blankettverweisungen auf Beamtenrecht sollen gewährleisten, dass der Angestellte gegenüber dem vergleichbaren Beamten gleichgestellt wird (BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 203/11 - Rn. 16, NZA-RR 2012, 582; 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 107, 272) .
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11
    Sie ist Gegenstand ihrer Dienstpflicht (vgl. BAG 26. April 1985 - 7 AZR 432/82 - zu II 2 der Gründe, BAGE 48, 327) .
  • BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 541/94

    Anspruch auf Urlaubsentgelt - Beurteilung eines Unternehmensberaters als

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11
    Für eine unzulässige Rechtsausübung müssen Umstände vorliegen, die eine Rechtsausübung im Einzelfall als grob unbillige, mit der Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarende Benachteiligung erscheinen lassen, sie also zu einem schlechthin unzumutbaren Ergebnis führt (BAG 7. November 1995 - 9 AZR 541/94 - zu 4 b der Gründe mwN) .
  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 222/96

    Kaufkraftausgleich für Auslandsbedienstete

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11
    Arbeitnehmern soll insoweit dieselbe Rechtsstellung eingeräumt werden wie den Beamten (BAG 21. November 1996 - 6 AZR 222/96 - zu II 1 der Gründe, AP BAT SR 2d § 2 Nr. 1) .
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 423/05

    Altersteilzeit - Lohnsteuerklassenwechsel - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11
    Allerdings ist es noch kein Missbrauch, wenn ein Berechtigter die ihm erkennbaren Interessen des anderen unberücksichtigt lässt (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 423/05 - Rn. 15, BAGE 118, 262) .
  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11
    a) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die maßgebliche Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 318) .
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

  • LAG Hamm, 03.02.2011 - 11 Sa 1852/10

    Klassenfahrt keine Privatangelegenheit - Angestellter Lehrer hat Anspruch auf

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    aa) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215; BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 786/11

    Anspruch auf Teilzeit - Rechtsmissbrauch

    Die einzelfallbezogene Würdigung solcher Umstände durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff des Rechtsmissbrauchs verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter § 242 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25) .
  • BVerwG, 23.10.2018 - 5 C 9.17

    Abfrage eines Verzichts auf Reisekosten für eine Klassenfahrt kann gegen den

    In dieser Situation setzte die Verzichtsabfrage den Kläger einem Interessenkonflikt aus (vgl. auch BAG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - BAGE 143, 194 Rn. 28 ff.; VGH München, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 - BayVBl. 2008, 208 Rn. 35 und OVG Münster, Urteil vom 14. November 2012 - 1 A 1579/10 - NWVBl. 2013, 137 ).
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