Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 24.02.2012

Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10   

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BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10 (https://dejure.org/2012,1342)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2012 - V ZR 272/10 (https://dejure.org/2012,1342)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10 (https://dejure.org/2012,1342)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 463 BGB, § 467 S 2 BGB
    Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten Sache in eine Gesellschaft und anschließender entgeltlicher Übertragung der Gesellschaftsanteile an einen Dritten; Reichweite des Vorkaufs bei Veräußerung der vorkaufsbelasteten Sache als Teil ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 463, 467 S. 2
    Umgehung eines Vorkaufsrechts; kaufähnliche Vertragsgestaltung; unentgeltliche Einbringung der vorkaufsbelasteten Sache in Gesellschaft und anschließende entgeltliche Anteilsübertragung; Reichweite des Vorkaufsrechts bei Veräußerung der vorkaufsbelasteten Sache als Teil ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer den Vorkaufsfall auslösenden kaufähnlichen Vertragsgestaltung bei Einbringen einer mit einem Vorkaufsrecht belasteten Sache in eine Gesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorkaufsfall bei Einbringung der belasteten Sache in eine Gesellschaft und anschließender Übertragung der Gesellschaftsanteile

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht auch bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung; Einbringung eines vorkaufsrechtsbelasteten Grundstücks durch Verpflichteten in eine von ihm beherrschte Gesellschaft und anschließender Weiterverkauf; Paketverkauf

  • rewis.io

    Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten Sache in eine Gesellschaft und anschließender entgeltlicher Übertragung der Gesellschaftsanteile an einen Dritten; Reichweite des Vorkaufs bei Veräußerung der vorkaufsbelasteten Sache als Teil ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463; BGB § 467 S. 2
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer den Vorkaufsfall auslösenden kaufähnlichen Vertragsgestaltung bei Einbringen einer mit einem Vorkaufsrecht belasteten Sache in eine Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht: Ausübung bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbringung eines mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abtretung, Anteilsübertragung, Einbringung, Geschäftsanteil, Vorkaufsrecht

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verkaufsähnlichkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Ausübung des Vorkaufsrechts hinsichtlich einer Eigentumswohnung bei Vorliegen einer den Vorkaufsfall auslösenden kaufähnlichen Vertragsgestaltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vereitelung des Vorkaufsrechtes durch Einbringen in Gesellschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht: Kann eine Erstreckung des Vorkaufs auf andere Sachen verlangt werden? (IMR 2012, 204)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht: Ausübung bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung! (IMR 2012, 203)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1354
  • ZIP 2012, 680
  • MDR 2012, 391
  • NJ 2013, 156
  • WM 2012, 863
  • NZG 2012, 799
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.; Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2137; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).

    Hilfsansprüche, die dazu dienen, die Eigentumsumschreibung auf die Kläger zu ermöglichen (§ 1098 Abs. 2 i.V.m. § 888 Abs. 1 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335 sowie Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 9. Aufl., Rn. 988 ff.), kommen gegen die Beklagte zu 1 in Betracht, da sie - und nicht die wirtschaftlich als Käuferin der Grundstücke anzusehende V.    AG - als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist.

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 70/03

    Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Bestellung einer beschränkt persönlichen

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.; Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2137; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).

    Maßgeblich ist auch hier, ob ein interessengerechtes Verständnis der gewählten Vertragsgestaltung zu dem Ergebnis führt, dass allen formellen Vereinbarungen zum Trotz der Wille der Vertragsschließenden auf eine Eigentumsübertragung (auch) der vorkaufsbelasteten Sache gegen Zahlung eines bestimmten Preises gerichtet war (vgl. Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, aaO. S. 3770); mehrere Verträge sind dabei in ihrem Zusammenhang zu betrachten (Senat, Urteil vom 15. Juni 1957 - V ZR 198/55, WM 1957, 1162, 1165).

  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 339 f.; Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2137; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).

    Entsprechendes gilt für zwischenzeitlich erfolgte Belastungen der Sache (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1998 - V ZR 25/97, NJW 1998, 2136, 2138).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Hinsichtlich der im Verhandlungstermin nicht vertretenen Beklagten zu 1 ist dies durch Versäumnisurteil auszusprechen, welches jedoch inhaltlich auf einer Sachprüfung beruht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Grundsätzlich bestimmt das Vorkaufsrecht, und nicht der den Vorkaufsfall auslösende Vertrag, welche Gegenstände der Berechtigte erwerben kann; er ist deshalb in der Ausübung seines Rechts nicht gehindert, wenn der vorkaufsbelastete Gegenstand als Teil einer Sachgesamtheit veräußert wird (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, BGHZ 168, 152, 157 f. Rn. 23 f.).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 42/09

    Grundbuchberichtigungsanspruch wegen eines schuldrechtlichen Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Dies setzte voraus, dass sich das durch die Veräußerung eingetretene Leistungshindernis nicht durch einen Rückerwerb des Grundstücks bzw. des Miteigentumsanteils, auf das sich das Vorkaufsrecht der Kläger bezieht, beheben lässt (vgl. Senat, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 42/09, NJW 2010, 1074, 1075 Rn. 11).
  • BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Maßgeblich ist auch hier, ob ein interessengerechtes Verständnis der gewählten Vertragsgestaltung zu dem Ergebnis führt, dass allen formellen Vereinbarungen zum Trotz der Wille der Vertragsschließenden auf eine Eigentumsübertragung (auch) der vorkaufsbelasteten Sache gegen Zahlung eines bestimmten Preises gerichtet war (vgl. Senat, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, aaO. S. 3770); mehrere Verträge sind dabei in ihrem Zusammenhang zu betrachten (Senat, Urteil vom 15. Juni 1957 - V ZR 198/55, WM 1957, 1162, 1165).
  • OLG Nürnberg, 27.09.1990 - 2 U 950/90

    Ausübung des Vorkaufsrechts ; Umgehung des Vorkaufsrechts ; Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
    Eine kaufähnliche Vertragsgestaltung in diesem Sinne kann gegeben sein, wenn der Verpflichtete die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft einbringt und anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten überträgt (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 1992, 461, 462; MünchKomm-BGB/Westermann, 6. Aufl., § 463 Rn. 19a; Soergel/Wertenbruch, BGB 13. Aufl., § 463 Rn. 47).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 61/15

    Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung eines noch ungeteilten

    Der Vorkaufsverpflichtete kann jedoch gemäß § 467 Satz 2 BGB (analog) verlangen, dass der Vorkauf auf alle Gegenstände beziehungsweise auf das gesamte Grundstück erstreckt wird, wenn nach Abtrennung der vorkaufsbelasteten Gegenstände lediglich ein isoliert nicht sinnvoll nutzbarer Gegenstand verbliebe, für den sich kein adäquater Preis erzielen ließe (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. Januar 2012, V ZR 272/10, NJW 2012, 1354 Rn. 18). .

    Die Voraussetzungen des § 467 Satz 2 BGB analog sind erfüllt, weil nach Abtrennung der vorkaufsbelasteten Gegenstände (Teilfläche Nr. 5 und Miteigentumsanteil an der Fläche Nr. 10) lediglich ein isoliert nicht sinnvoll nutzbarer Gegenstand (Miteigentumsanteil an der Gemeinschaftsteilfläche Nr. 11) verbleiben würde, für den sich kein adäquater Preis erzielen ließe (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10, NJW 2012, 1354 Rn. 18).

  • BGH, 11.07.2014 - V ZR 18/13

    Vorkaufsrecht an einem Erbbaugrundstück mit einer Eigentumswohnanlage: Begründung

    Der Senat hat mit Urteil vom 27. Januar 2012 (V ZR 272/10, NJW 2012, 1354) das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

    Zwar könnte der einzelne Berechtigte eine Überführung des Wohnungserbbaurechts in Wohnungseigentum oder die Vereinbarung einer dinglich wirkenden Benutzungsregelung nach § 1010 BGB nur erreichen, wenn alle Wohnungserbbauberechtigten Miteigentumsanteile erwerben und mit ihm einvernehmlich zusammenwirken (vgl. Krauß, NotBZ 2012, 214, 215).

    Anerkannt ist indessen ein an dem ganzen (ungeteilten) Grundstück lastendes dingliches Vorkaufsrecht, welches in der Weise beschränkt ist, dass der Berechtigte bei dem Verkauf des Grundstücks nur eine reale Teilfläche soll erwerben dürfen, die aber hinreichend bestimmt sein muss (BayObLG, NJW-RR 1998, 86; OLG Dresden, OLGE 4, 76; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 849; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, 3. Aufl., § 1094 Rn. 6; Erman/Grizwotz, BGB, 13. Aufl., § 1094 Rn. 2; Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, § 1094 Rn. 8; NK-BGB/Reetz, 3. Aufl., § 1095 Rn. 6; PWW/Eickmann, BGB, 8. Aufl., § 1095 Rn. 3; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 1094 Rn. 2; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1095 Rn. 1, Krauß, NotBZ 2012, 214, 215).

    bb) Ob die zuletzt genannte Möglichkeit der Ausgestaltung eines Vorkaufsrechts auch für eine Beschränkung der Ausübung auf den Erwerb ideeller Bruchteile gilt, ist für das Vorkaufsrecht im Allgemeinen bislang, soweit ersichtlich, noch nicht diskutiert worden (vgl. Krauß, NotBZ 2012, 214, 215).

    Im Hinblick auf die mögliche Anwendung von § 467 Satz 2 BGB wird auf die Ausführungen des Senats im ersten Berufungsurteil in dieser Sache Bezug genommen (Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10, NJW 2012, 1354 Rn. 18).

  • VG Berlin, 13.12.2019 - 19 L 566.19

    Bezirkliches Vorkaufsrecht: Auskunftspflicht auch bei Share Deal

    Vielmehr gebietet dem Bundesgerichtshof zufolge eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2012 - V ZR 272/10 -, NJW 2012, 1354 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 5 U 44/14

    Vorkaufsrecht: Folge der Schenkung des mit dem Vorkaufsrecht belasteten

    Vielmehr gebietet eine interessengerechte Auslegung der Norm, sie ungeachtet der Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien auch auf solche Vertragsgestaltungen zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten anzuwenden, die bei materieller Betrachtung einem Kauf im Sinne des Vorkaufsrechts so nahe kommen, dass sie ihm gleichgestellt werden können, und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seines Erwerbs- und Abwehrinteresses "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 2012, 1354; 1992, 236; 2003, 3769; OLG Düsseldorf, BeckRS 2012, 05776; Münchener Kommentar/Westermann BGB § 463 Rn. 18; BeckOK /Faust BGB § 463 Rn. 20).
  • OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15

    Anforderungen an Unrichtigkeitsnachweis bei Umgehungsverdacht

    Nach diesem Grundsatz kann sich der Vorkaufsverpflichtete, der sich für den Fall eines Verkaufsentschlusses einer vertraglichen Bindung unterworfen hat, nicht auf eine rechtsgeschäftliche Gestaltung berufen, die ihren Grund in der Verhinderung der Vorkaufsrechtsausübung hat, wenn er in Wahrheit verkaufen will und dem Dritten in wirtschaftlicher Hinsicht die Stellung eines Eigentümers im Gegenzug für die versprochenen Zahlungen verschafft (BGH NJW 1998, 2136/2137; NJW 2012, 1354; Schermaier AcP 196, 256/264).

    (1) Grundlage der Beurteilung, ob Vertragsgestaltungen einem Kaufvertrag nahezu gleichkommen und nach Treu und Glauben den Vorkaufsfall auslösen, bildet die Gesamtheit der geschlossenen Vereinbarungen (BGHZ 115, 335/342; NJW 2012, 1354/1355).

    Ist in diesem Zeitpunkt der Vorkaufsverpflichtete (erneut) rechtlicher Eigentümer des Grundstücks oder kann er die rechtliche Eigentümerposition durch Rückerwerb erlangen (siehe BGH NJW 2012, 1354/1355), so kann dessen Vorkaufsverpflichtung - trotz der zwischenzeitlichen Auslagerung der (formalen) Eigentümerstellung auf Sonderrechtsnachfolger - als fortbestehend und (erst) mit dem letzten Teilakt des Umgehungsgeschäfts der Vorkaufsfall als eingetreten anzusehen sein.

  • BGH, 28.06.2016 - II ZR 290/15

    GmbH & Co. KG: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei Einlagenrückgewähr

    a) Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht den Wert der Geschäftsanteile der GmbH, die keinen Geschäftsbetrieb hat und deren alleiniger Zweck darin besteht, das in ihrem Eigentum stehende Grundstück zu verwalten, wirtschaftlich dem Wert des Grundstücks gleich gestellt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2010  V ZR 272/10, ZIP 2012, 680 Rn. 11).
  • LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18

    Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit,

    Für den Eintritt des Vorkaufsfalls ist mithin zumindest ein dem Kaufvertrag gleichkommender Vertrag erforderlich, in den der Vorkaufsberechtigte eintreten könnte, ohne die vom Vorkaufsverpflichteten mit dem Dritten ausgehandelten Konditionen zu beeinträchtigen (BGH NJW 1992, 237; 1998, 2136; 2003, 3769; 2012, 1354; BGHZ 115, 335).

    Dabei brauchte das Gericht nicht zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen zusätzlichen Bedingungen sich das Einbringen von Immobilien in eine vom Vorkaufsverpflichteten beherrschte Gesellschaft als Umgehungsgeschäft bzw. kaufähnliches Geschäft darzustellen vermag, welches den Vorkaufsfall auslöst (vgl. BGH NJW 2012, 1354; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 461).

    Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Erwerber dem Vorkaufsverpflichteten die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht die Unmöglichkeit nicht fest (BGH NJW-RR 2005, 1534; NJW 2010, 1074; 2012, 1354).

    Nur wenn die für diese Beurteilung maßgeblichen Tatsachen, die auf den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen des Vorkaufsverpflichteten zum Erwerber beruhen, dem Darlegungsbelasteten nicht ausreichend bekannt sind, während der Beklagte hierzu aus eigener Kenntnis ohne weiteres vortragen kann, nimmt der BGH in ständiger Rechtsprechung eine Indizwirkung der Weiterveräußerung für die Unmöglichkeit an (BGH NJW 1999, 2034; 2012, 1354 NJW-RR 2005, 1534).

  • OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16

    Gemeindliches Vorkaufsrecht ; Verkehrsflächen ; Erstreckungsbescheid ;

    Mit dem Bundesgerichtshof (Urt. v. 27. Januar 2012, NJW 2012, 1354) sei davon auszugehen, dass der Verkäufer eine Erstreckung des Vorkaufs auf sämtliche Gegenstände nur dann verlangen könne, "wenn sich infolge der Trennung des vorkaufsbelasteten Gegenstands kein adäquater Preis für die verbleibenden Sachen erzielen" lasse.

    Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 27. Januar 2012, NJW 2012, 1354 Rn. 18) und dem angegriffenen Urteil geht der Senat davon aus, dass die Billigkeitsreglung des § 467 Satz 2 BGB zugunsten des Verkäufers als Ausnahme von dem Grundsatz, dass das Vorkaufsrecht - nicht der den Vorkaufsfall auslösende Vertrag - regelt, welche Kaufgegenstände der Vorkaufsberechtigte erwerben kann, "restriktiv zu handhaben" ist.

    61 Ausgehend von dem oben umschriebenen, durch Billigkeitserwägungen geprägten "wirtschaftlichen" Nachteilsbegriff, dessen Voraussetzungen nicht schon dann vorliegen, wenn der Vorteil eines sog. Mengen- oder Paketverkaufs durch die Grundstücksteilung entfällt (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 21. Januar 2012, NJW 2012, 1354 Rn. 18), bildet der im notariellen Vertrag vom 16. Juni 2012 vereinbarte Kaufpreis von 4.500 EUR für das (Buch-)Grundstück mit einer Fläche von ca. 1.500 m² (entspricht 3 EUR/m²) den Ausgangspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit des Preises für die Restflächen.

  • BAG, 19.06.2014 - 6 AZR 465/12

    Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der

    Die sog. gemischte Entscheidung eines Versäumnisteil- und Schlussurteils dient dazu, den Streitstoff im Ganzen aufzuarbeiten (vgl. zB BGH 27. Januar 2012 - V ZR 272/10 - Rn. 6; OLG Düsseldorf 17. Dezember 2012 - I-9 U 87/10 - zu I der Gründe) .

    Das Versäumnisteilurteil beruht inhaltlich allerdings nicht auf der Säumnis, sondern auf einer sachlichen Prüfung der Klage (vgl. BGH 28. Januar 2014 - II ZR 154/13 - Rn. 5; 27. Januar 2012 - V ZR 272/10 - Rn. 6; 4. April 1962 - V ZR 110/60 - zu A der Gründe, BGHZ 37, 79) .

  • VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Nach der Rechtsprechung wird insbesondere ein - hier durchaus naheliegender und gemäß der Angabe der Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung im Kaufvertrag auch eingepreister - "Paketzuschlag" nicht als Nachteil im Sinne der Norm anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 272/10 -, juris Rn. 18).
  • OLG Schleswig, 07.02.2024 - 9 U 91/23
  • VG Stuttgart, 15.03.2024 - 6 K 151/23
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 2 S 46.20

    Auskunftsanspruch bei Share Deal und gemeindliches Vorkaufsrecht

  • BGH, 28.06.2016 - II ZR 291/15

    Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung: Einlagenrückgewähr durch Zuwendung ohne

  • AG Berlin-Charlottenburg, 13.05.2014 - 206 C 617/13

    Wohnraummiete: Vorkaufsrecht des Mieters bei Rechtsformumwandlung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 16 D 123/12

    Formelle Mangelhaftigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau eines

  • VG Hamburg, 05.10.2022 - 7 K 4429/21

    Ausübung eines städtebaurechtlichen Vorkaufsrecht; Eintritt in einen Kaufvertrag

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 9 U 87/10
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.01.2020 - 10 C 221/19

    Wohnraummiete: Vorkaufsrecht des Mieters nach Begründung von Wohnungseigentum an

  • BVerwG, 19.03.2015 - 3 B 2.15

    Einwendung gegen Planfeststellungsbeschluss; Notwendigkeit einer

  • OLG Naumburg, 12.12.2022 - 12 Wx 34/22

    Gemeindliches Vorkaufsrecht und Erfordernis eines Negativzeugnisses bei

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6464
OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11 (https://dejure.org/2012,6464)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2012 - 7 W 92/11 (https://dejure.org/2012,6464)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 7 W 92/11 (https://dejure.org/2012,6464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässige Höhe einer Schadenspauschale für eine Rücklastschrift

  • rechtsportal.de

    Zulässige Höhe einer Schadenspauschale für eine Rücklastschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein pauschaler Schadensersatz bei Rücklastschriften

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Pauschalierte Kosten für Rücklastschrift in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter muss Verwendung einer überhöhten Pauschalierungsklausel unterlassen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pauschalisierter Schadensersatz bei Rücklastschriften in Mobilfunk-AGB rechtswidrig

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Die pauschale Gebühr für eine Rücklastschrift in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzulässig

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpauschale bei Rücklastschriften in Mobilfunk-AGB rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die pauschale Gebühr für eine Rücklastschrift in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 391
  • MMR 2012, 812
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11
    Verletzt der Schuldner diese ihn aufgrund der Lastschriftabrede treffenden vertraglichen Pflichten in von ihm zu vertretender Weise, etwa indem er keine ausreichende Deckung auf seinem Konto vorhält, kann der Gläubiger gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 1 Satz 1 BGB den ihm hieraus entstehenden Schaden ersetzt verlangen (vgl. BGH vom 17.09.2009, Xa ZR 40/08, Juris Rn. 11).

    Bei den hierfür anfallenden Personalkosten handelt es sich, unabhängig davon, ob eigenes oder fremdes Personal eingesetzt wird, nicht um einen Schaden durch die Rücklastschrift, sondern um Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrags, die dem Verwender trotz der vorgenommenen Beschränkung auf bestimmte bargeldlose Zahlungsarten verblieben sind (vgl. BGH vom 17.09.2009, Xa ZR 40/08, Juris Rn. 12 ff.).

  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

    Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11
    Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen muss dartun und beweisen, dass die Schadenspauschale dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht, wobei er seine eigene Kostenkalkulation nicht offen legen muss, vielmehr genügt der branchenübliche Durchschnittsschaden (vgl. Staudinger/Coester-Waltjen, 2006, § 309 Nr. BGB , Rn. 18; MüKom.-Kieninger, BGB , 5. Aufl., § 309 Nr. 5, Rn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB , 71. Aufl., § 309 , Rn. 29; so auch in der Tendenz BGH vom 10.11.1976, VIII ZR 115/75, Juris Rn. 18, und vom 03.11.1999, VIII ZR 35/99, Juris Rn. 18).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 35/99

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes bei Kredit zur Erweiterung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11
    Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen muss dartun und beweisen, dass die Schadenspauschale dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht, wobei er seine eigene Kostenkalkulation nicht offen legen muss, vielmehr genügt der branchenübliche Durchschnittsschaden (vgl. Staudinger/Coester-Waltjen, 2006, § 309 Nr. BGB , Rn. 18; MüKom.-Kieninger, BGB , 5. Aufl., § 309 Nr. 5, Rn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB , 71. Aufl., § 309 , Rn. 29; so auch in der Tendenz BGH vom 10.11.1976, VIII ZR 115/75, Juris Rn. 18, und vom 03.11.1999, VIII ZR 35/99, Juris Rn. 18).
  • LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15

    AGB und pauschalisierte Kosten für Rücklastschriften

    Soweit zum Teil in der Rechtsprechung (OLG Brandenburg, MMR 2012, 812, 813) und der Literatur (MüKo/Wurmnest, BGB, 6. Aufl., § 309 Nr. 5 Rz. 11; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 309 Rz. 26) darauf abgestellt wird, dass auf einen branchentypischen Durchschnittsschaden abzustellen sei, kann dem nicht gefolgt werden.

    Auch die Gegenmeinung konzediert, dass Pauschalierungsklauseln in AGB anderer Verwender grundsätzlich kein geeigneter Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der eigenen Pauschale sind (OLG Bandenburg, MMR 2012, 812, 813).

    Berücksichtigungsfähig sind nur solche Kosten, die im Schadensfall auch erstattungsfähig sind (Hanseatisches OLG, NJW 2015, 85 zu Personalkosten; ebenso OLG Brandenburg, MMR 2012, 812, 813).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13

    Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und

    Ihr ist es unbenommen für neu abzuschließende Verträge eine angemessene Schadenspauschale zu vereinbaren und in den Fällen, in denen sie keine Regelung über Schadenspauschalen getroffen hat, den Schaden konkret zu berechnen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2012, 7 W 92/11, juris Rz. 35 = MDR 2012, 391 f.).
  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 10 U 24/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Mahnkostenpauschale

    Dies ist auch die vorherrschende Meinung in der Rechtsprechung (wie hier: OLG Schleswig MDR 2013, S. 579 ; OLG Brandenburg, MDR 2012, S. 391 , BGH NJW 1977, S. 381) und Literatur (Palandt/Grüneberg, § 309 Rdn. 29 f, MünchKom Wurmnest, § 309 Nr. 5 Rdn. 16; Erman - Roloff § 309 Nr. 5 Rdn. 48 f).

    Denn der Verwender muss gerade nicht im Einzelfall seinen konkreten Schaden darlegen und beweisen, insbesondere nicht seine innerbetriebliche Kalkulation offen legen (so auch OLG Brandenburg, MDR 2012, S. 391 f), sondern im Rahmen von § 309 Nr. 5 a BGB lediglich Tatsachen vortragen und ggfls.

  • LG Düsseldorf, 11.01.2017 - 12 O 374/15
    Nach herrschender Auffassung kann der Verwender darüber hinaus bei Bemessung der Pauschale daneben auch auf einen branchenüblichen Durchschnittsschaden abstellen (vgl. BGH NJW 1977, 381; OLG Brandenburg MMR 2012, 812, 813; Wurmnest, MüKo-BGB, 7. Aufl., § 309 Nr. 5, Rz. 11; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 309, Rz. 26).

    Pauschalierungsklauseln in AGB anderer Verwender sind grundsätzlich kein geeigneter Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der eigenen Pauschale (OLG Bandenburg, MMR 2012, 812, 813).

  • LG Düsseldorf, 05.06.2013 - 12 O 649/12

    Pauschalbetrag in Höhe von 13 Euro für Rücklastschrift ohne vertragliche

    Die internen Kosten entstehen in diesem Fall als Folge der Angebotsstruktur (OLG Brandenburg, MMR 2012, 812, 813).
  • LG Potsdam, 05.09.2013 - 2 O 173/13

    Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters:

    Dem ist auch für den vorliegenden Fall beizupflichten, da die Personalkosten für die Bearbeitung der Rücklastschriften bei der Beklagten systembedingt anfallen und als Folge der unternehmerischen Entscheidung von ihr zu tragen sind (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24.02.2012 zum Aktenzeichen 7 W 92/11).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2015 - 24 O 59/15
    Insoweit kann auch dahin stehen, ob in die Kostenpauschale auch Personalkosten einberechnet werden dürfen (vgl. BGH Urteil vom 17. September 2009 - Xa ZR 40/08 -, R. 12; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.2.2012 - 7 W 92/11 -, R. 33, juris).
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