Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.03.2012 - 5 U 1499/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Mangels beim Verkauf von Pflanzen bei Abweichen der Herkunft der Pflanzen von der in einer Kaufvereinbarung festgelegten Herkunft der Pflanzen; Herkunft einer Ware als Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Höherwertigere Ware kann Schlechterfüllung sein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haufe.de (Kurzinformation)
Auch höherwertige Ware kann als Lieferung mangelhaft sein
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kaufrecht: Herkunft einer Ware und Beschaffenheitsvereinbarung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Konkrete Beschaffenheit vereinbart: Lieferung einer höherwertigeren Sache ist ein Mangel! (IBR 2012, 422)
Verfahrensgang
- LG Trier - 11 O 164/11
- OLG Koblenz, 05.03.2012 - 5 U 1499/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 507
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15
Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie
Damit sind als Beschaffenheit einer Sache im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (…BGH, Urteile vom 19. April 2013 - V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 15;… vom 30. November 2012 - V ZR 25/12, aaO;… Senatsbeschluss vom 26. August 2014 - VIII ZR 335/13, juris Rn. 17; OLG Koblenz, MDR 2012, 507, 508;… ähnlich Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, Neubearb. 2013, § 434 Rn. 54;… MünchKommBGB/Westermann, 7. Aufl, § 434 Rn. 10;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn. 2441; jeweils mwN;… enger hingegen Erman/Grunewald, BGB, 14. Aufl., § 434 Rn. 3). - LG Kempten, 29.03.2017 - 13 O 808/16
Beschaffenheitsvereinbarung kann sich auch aus dem Gesprächskontext oder den …
Als Beschaffenheit einer Sache iSv § 434 Abs. 1 BGB sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH, NJW 2016, 2874, beck online; BGH, NJW 2013, 1948 Rn. 15; NJW 2013, 1671; Senat, Beschluss vom 26.8.2014 - VIII ZR 335/13, BeckRS 2014, 17609; OLG Koblenz, MDR 2012, 507 [508] = BeckRS 2012, 06811; ähnl.
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