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   BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11   

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BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11 (https://dejure.org/2012,13210)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2012 - XII ZB 454/11 (https://dejure.org/2012,13210)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 (https://dejure.org/2012,13210)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 278 FamFG, § 280 Abs 1 S 2 FamFG, § 1896 Abs 1a BGB
    Betreuungsverfahren: Begründungspflicht des Gerichts bei Beauftragung eines Sachverständigen mit nicht hinreichender Qualifizierung; Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren bei Widerruf des in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gutachter in einem Betreuungsverfahren und erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren; Anforderungen an die Qualifikationen eines mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen; Erweiterung der Betreuung auf den Aufgabenkreis der Vermögenssorge

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gutachten, ärztliche Qualifikation, Anhörung

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Begründungspflicht des Gerichts bei Beauftragung eines Sachverständigen mit nicht hinreichender Qualifizierung; Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren bei Widerruf des in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutachter in einem Betreuungsverfahren und erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren; Anforderungen an die Qualifikationen eines mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen; Erweiterung der Betreuung auf den Aufgabenkreis der Vermögenssorge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Sachverständige im Betreuungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren und die erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gutachter im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Gutachter im Betreuungsverfahren

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren - Erforderliche Ermittlungen des Gerichts - Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme - Qualifikation des Sachverständigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 962
  • MDR 2012, 916
  • FGPrax 2012, 198
  • FamRZ 2012, 1207
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11
    Von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2011, XII ZB 601/10, FamRZ 2011, 880 Rn. 16).

    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2011 XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13 und vom 11. April 2012 XII ZB 504/11 - juris Rn. 6).

    Denn die Einholung eines Gutachtens entbindet den Tatrichter nicht davon, sich durch eine Anhörung der Betroffenen selbst einen Eindruck davon zu verschaffen, ob der Betroffene tatsächlich nicht in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 16).

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11
    Sind diese Voraussetzungen nicht festgestellt oder sonst ersichtlich, hat das Gericht darzulegen, warum ausnahmsweise eine Begutachtung durch einen Sachverständigen mit einer anderen Qualifikation geboten erscheint (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010, XII ZB 383/10, FamRZ 2010, 1726 Rn. 13 und vom 19. Januar 2011, XII ZB 256/10, FamRZ 2011, 637 Rn. 17).

    Ergibt sich die Qualifikation - wie hier - nicht ohne Weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 17 und vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 13 jeweils mwN).

    (3) Ist der Sachverständige nicht hinreichend qualifiziert, darf sein Gutachten nicht verwertet werden (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 19).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11
    Sind diese Voraussetzungen nicht festgestellt oder sonst ersichtlich, hat das Gericht darzulegen, warum ausnahmsweise eine Begutachtung durch einen Sachverständigen mit einer anderen Qualifikation geboten erscheint (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010, XII ZB 383/10, FamRZ 2010, 1726 Rn. 13 und vom 19. Januar 2011, XII ZB 256/10, FamRZ 2011, 637 Rn. 17).

    Ergibt sich die Qualifikation - wie hier - nicht ohne Weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 17 und vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 13 jeweils mwN).

  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 43/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11
    Hierunter fällt auch die Erweiterung der Aufgabenkreise (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - FamRZ 2011, 1289 Rn. 5).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 504/11

    Betreuungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11
    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2011 XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13 und vom 11. April 2012 XII ZB 504/11 - juris Rn. 6).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne Weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 6 und vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 12 mwN).

    Aufgrund dessen hätte das Landgericht durch eine persönliche Anhörung zum einen die Hintergründe des Sinneswandels bei dem laut Sachverständigem suggestiblen Betroffenen aufklären und sich zum anderen selbst - gegebenenfalls nach Einholung einer ergänzenden sachverständigen Stellungnahme - einen Eindruck davon verschaffen müssen, ob der Betroffene tatsächlich nicht in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 - FamRZ 2013, 1800 Rn. 10 und vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 22).

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 188/13

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Überprüfungspflicht hinsichtlich der Sachkunde

    Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne Weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012, XII ZB 454/11, FamRZ 2012, 1207).

    Von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012, XII ZB 454/11, FamRZ 2012, 1207).

    Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne Weiteres aus der Fachbezeichnung des Arztes, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 12 mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist eine erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren immer dann erforderlich, wenn von ihr neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten sind, was in der Regel dann der Fall ist, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 21).

    Deswegen hätte sich das Landgericht durch eine Anhörung der Betroffenen selbst einen Eindruck davon verschaffen müssen, ob sie tatsächlich nicht in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 22).

  • BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14

    Mit Alkoholismus allein kann nicht ohne Weiteres die Unbeachtlichkeit eines der

    Von der Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung in diesen Fällen geht auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 -, FamRZ 2012, S. 1207 und Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 188/13 -, FamRZ 2013, S. 1800).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18

    Anforderungen an Sachverständige für familienpsychologische Gutachten

    Denn das Familiengericht hat sich - was bei den gegebenen Einzelfallumständen als schwerwiegend verfahrensfehlerhaft anzusehen ist - dem knapp 19 Seiten umfassenden Gutachten der Sachverständigen H. und deren mündlichen Erläuterungen im Erörterungstermin vom 3. September 2018 - zudem ersichtlich vorbehaltlos - angeschlossen, ohne sich zu vergewissern und im angegriffen Beschluss überzeugend darzulegen (vgl. dazu BGH FamRZ 2017, 234; 2016, 456; 2013, 1800; 2012, 1207), dass die fachliche Qualifikation der Sachverständigen den Anforderungen entspricht, welche § 163 Abs. 1 S. 2 FamFG in seiner seit dem 15. Oktober 2016 maßgeblichen Fassung (SachvRuaÄndG vom 11. Oktober 2016, BGBl. I 2016, 2222) vorgibt.
  • BGH, 15.11.2023 - XII ZB 222/23

    Fehlen ausreichender gerichtlicher Feststellungen zur Sachkunde der zuletzt

    Auch der allgemein gehaltene Hinweis, dass Dr. N. dem Gericht aus einer Vielzahl an Betreuungs- und Unterbringungsverfahren als sorgfältig und gewissenhaft arbeitende Sachverständige bekannt sei, vermag den konkreten Nachweis der erforderlichen Qualifikation entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeerwiderung nicht zu ersetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 14).
  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12

    Betreuungsverfahren: Fehlende Information über Anwaltszwang in der

    In jedem Fall muss die Beauftragung eines Gutachters, der nicht die Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG erfüllt, aber wegen ihres Ausnahmecharakters in der Endentscheidung besonders begründet werden (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 13).

    Sobald die Möglichkeit der freien Willensbildung durch den Betroffenen erstmals in der Beschwerdeinstanz entscheidungserheblich wird, sind durch eine persönliche Anhörung des Betroffenen stets neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG zu erwarten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 22 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 15 f.).

  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 98/15

    Betreuungssache: Notwendigkeit erneuter Anhörung des Betroffenen im

    Von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013, XII ZB 188/13, FamRZ 2013, 1800 und vom 16. Mai 2012, XII ZB 454/11, FamRZ 2012, 1207).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist eine erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren immer dann erforderlich, wenn von ihr neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten sind, was in der Regel dann der Fall ist, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 21).

  • BGH, 13.07.2016 - XII ZB 46/15

    Betreuungssache: Prüfung der Qualifikation des Sachverständigen durch das Gericht

    Zwar vermag nach der Rechtsprechung des Senats der allgemein gehaltene Hinweis des Tatrichters auf den gerichtsbekannt sorgfältigen und kompetenten Sachverständigen, der ihm aus vielen Betreuungs- und Unterbringungsverfahren als sorgfältig arbeitend und fachkundig bekannt sei, den Nachweis der konkret erforderlichen Qualifikation nicht zu ersetzen (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 14).
  • OLG München, 20.02.2015 - 10 U 1722/14

    Fehlerhafte Beweiswürdigung im Rahmen eines Verkehrsunfallprozesses gegen die

    Ein Abweichen von dieser Vorschrift ist nur im Einzelfall und aus besonderen Umständen erlaubt, welche vom Gericht eingehend zu prüfen und im Urteil darzulegen sind (vgl. nur BGH NJW-RR 1998, 1117 [1118 unter II 1]; 2011, 649; MDR 2012, 916 und 2013, 1282); beides ist hier nicht geschehen.
  • BGH, 23.02.2022 - XII ZB 424/21

    Verlängerung einer Betreuung: Persönliche Anhörung der Betroffenen durch das

    Allerdings gilt § 293 FamFG für die Erweiterung einer Betreuung (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 28. September 2016 - XII ZB 227/16 - FamRZ 2016, 2091 Rn. 9 und vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 20).
  • BGH, 25.07.2012 - XII ZB 526/11

    Betreuungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung eines

  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 369/16

    Betreuungssache: Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde des Betroffenen gegen

  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

  • BGH, 16.10.2013 - XII ZB 320/13

    Betreuung: Landgerichtsarzt als Sachverständiger; erneute Anhörung des

  • OLG Schleswig, 17.06.2021 - 2 AR 18/21

    Betreuungsverfahren: Abgabefähigkeit eines Verfahrens zur Bestellung eines

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