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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13   

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https://dejure.org/2013,17962
BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13 (https://dejure.org/2013,17962)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13 (https://dejure.org/2013,17962)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13 (https://dejure.org/2013,17962)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 921 BGB, § 922 S 3 BGB, § 1004 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen und Umgehung von zentralem Parteivortrag - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit aus dem Nachbarschaftsrecht; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem nachbarschaftlichen Gerichtsverfahren bei Übergehen wesentlichen Vorbringens der Parteien

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen und Umgehung von zentralem Parteivortrag - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 921; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit aus dem Nachbarschaftsrecht; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem nachbarschaftlichen Gerichtsverfahren bei Übergehen wesentlichen Vorbringens der Parteien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Übergehen obergerichtlicher Rechtsprechung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine Änderung an der Grenze: Jägerzaun bleibt Jägerzaun

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Jägerzaun als Sieger - Nachbarn durften dahinter nicht eine zweite "Grenzanlage" errichten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jägerzaun gegen Holzzaun: Vereinbarte Grenzeinrichtung darf nicht verändert werden - Beeinträchtigung der Grenzeinrichtung begründet Unterlassungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1113
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.11.1984 - V ZR 176/83

    Schutz des Erscheinungsbildes einer Grenzeinrichtung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Die vom Beschwerdeführer vorgelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1984 (Az. V ZR 176/83), auf die dieser sich berufen hatte, sei deshalb nicht einschlägig.

    Wird danach die ursprüngliche Grenzeinrichtung - dort, in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ein 60 cm hoher Holz-Spriegelzaun - in ihrem Erscheinungsbild durch einen daneben errichteten, mehr als dreimal so hohen Holzzaun wesentlich beeinträchtigt, so kann der Grundstücksnachbar nach § 922 Satz 3, § 1004 BGB die Beseitigung des Holzzaunes verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1984 - V ZR 176/83 -, NJW 1985, S. 1458 ).

    In seinem die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers zurückweisenden Beschluss hat es im Widerspruch zum Hinweisbeschluss und der angefochtenen Entscheidung dann jedoch ausgeführt, es habe im Hinweisbeschluss ausdrücklich hervorgehoben, dass es sich bei den fraglichen Zäunen  nicht  um eine Grenzeinrichtung im Sinne des § 921 BGB handele, weshalb die vom Beschwerdeführer vorgelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1984 (Az. V ZR 176/83, NJW 1985, S. 1458) nicht einschlägig sei.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter zudem, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).

    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen liegt allerdings dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die verdeutlichen, dass erhebliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 96, 205 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 86, 133 ; stRspr).

    So kann es sich verhalten, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter zudem, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Ebenso wenig bietet es Schutz davor, dass das Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl. BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 69, 145 ; 70, 288 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13
    Die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG hat hier besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 86, 133 ) und verpflichtet die entscheidenden Gerichte, die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13 -, juris, Rn. 14).
  • BGH, 18.04.2018 - XII ZR 76/17

    Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist, etwa wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 96, 205 216 f. = NJW 1997, 2310, 2312; BVerfG MDR 2013, 1113 Rn. 15 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. März 2018 - XII ZR 98/17 - juris Rn. 7 mwN).
  • LG Landshut, 18.01.2017 - 13 S 2208/15

    Keine Beseitigung eines Holzflechtzauns wegen rein optischer Veränderung des

    Dies ergebe sich insbesondere auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5.7.2013 (Az.: 1 BvR 1018/13, BeckRS 2013, 53736) und dem Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 4.2.2011 (BeckRS 2011, 25949 = Anlage K7).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11   

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https://dejure.org/2013,18722
OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11 (https://dejure.org/2013,18722)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2013 - 3 U 161/11 (https://dejure.org/2013,18722)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 3 U 161/11 (https://dejure.org/2013,18722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung; irreführende Werbeaussage für ein Diabetes-Medikament mit der Behauptung fehlender Verstoffwechselung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Vermutung der Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung wird nicht widerlegt, wenn der Anspruchsinhaber gegen vergangene Verstöße Dritter nicht vorgegangen ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Irreführung durch Bewerbung nicht nachgewiesener pharmakologischer Wirkungen eines Medikaments

  • rechtsportal.de

    Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Irreführung durch Bewerbung nicht nachgewiesener pharmakologischer Wirkungen eines Medikaments

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dringlichkeitsvermutung bei Nichtvorgehen gegen gleichartige Verstöße Dritter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Stärkung der Rechte des Antragstellers im Wettbewerbsverfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei Wettbewerbsverstößen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung bei Wettbewerbsverstößen entfällt nicht wegen früherer Untätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Dieses ärztliche Verkehrsverständnis, dessen Ermittlung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich ist, wenn - wie vorliegend - der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204), ist zutreffend.

    Im Bereich der gesundheitsbezogenen Werbung, in dem wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind ("Strengeprinzip", s. Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204), ist für die Annahme, der Adressat einer Mitteilung werde diese in einer anderen als durch den Wortlaut nahegelegten Weise verstehen, noch weniger Raum als im Bereich des allgemeinen lauterkeitsrechtlichen Irreführungsverbots, wo ein solches "korrigierendes Verständnis" kaum je in Betracht kommt.

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach - wie bereits unter a) ausgeführt - wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Daher sind werbende Anpreisungen auf diesem Gebiet nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Angaben in der Fachinformation geben in der Regel den im Zeitpunkt der behördlichen Zulassungsentscheidung maßgeblichen Stand der Wissenschaft wieder und können daher indizielle Bedeutung für den Nachweis der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung erlangen (BGH, Urt. v. 6.2.2013, I ZR 62/11, Rn. 35 f., 43 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00

    Arzneimittel; Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Inhaltsstoffe; Pur; Zusatz;

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09

    Thromboseprophylaxe der EXtraklasse - Arzneimittelwerbung: Wahrung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Zwar kann die Untätigkeit eines Anspruchsgläubigers nach Kenntnisnahme von einer früheren Verletzungshandlung die Dringlichkeit für eine später wiederholte kerngleiche Verletzungshandlung tangieren (s. nur Senat GRUR-RR 2011, 376).
  • OLG Hamburg, 02.10.2014 - 3 U 17/13

    Biosimilar - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein Biosimilar

    Die Erwartungshaltung des Verkehrs geht hinsichtlich des Wirkungsbezugs einer Angabe in der Regel dahin, dass die Wirkungsangabe wissenschaftlich abgesichert sei (Senat, Urteil v. 4.7.2013, 3 U 161/11, MDR 2013, 1113; Riegger, Heilmittelwerberecht, Kap. 3 Rn. 25, 33).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
    Gleichartige Verstöße Dritter sind für die Dringlichkeit gegenüber dem Antragsteller unbeachtlich (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73 - Parfümtester II; OLG Hamburg, BeckRS 2013, 13419; KG, BeckRS 2017, 120098).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 99/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von nicht mit Namen und Anschrift des

    Gegen diese Argumentation spricht allerdings, dass es dem Antragsteller grundsätzlich frei stehen muss, ob und gegen welchen Verletzer er vorgeht (OLG Hamburg, WRP 2013, 1209; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 12 UWG Rn. 3.19 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 20 W 16/16

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eilantrags; Fehlende

    Die Dringlichkeit fehlt dann, wenn der Antragsteller frühere Verletzungshandlungen oder Wettbewerbsverstöße der Antragsgegnerin unbeanstandet gelassen hat, grundsätzlich für Anträge, die sich auf einen kerngleichen Verstoß bzw. eine kerngleiche Verletzungshandlung beziehen (OLG Hamburg WRP 2013, 1209; OLG Köln WRP 2011, 362, Cepl/Voß-Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, § 940, Rn. 88).
  • LG Hamburg, 06.11.2014 - 327 O 476/14

    Internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts, Unterlassungsanspruch bzgl.

    Gegenüber der substantiierten Behauptung des Antragstellers, einer von ihm als irreführend angegriffenen gesundheitsbezogenen Werbung fehle die wissenschaftliche Grundlage bzw. die Aussage sei wissenschaftlich umstritten, obliegt es dem Antragsgegner, die wissenschaftliche Absicherung der Werbeaussage zu beweisen (OLG Hamburg, 3 U 161/11, BeckRS 2013, 13419).
  • LG Ulm, 12.09.2013 - 10 O 75/13

    Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz durch produktbezogene Absatzwerbung für

    Die verneinende Auffassung verweist darauf, dass es keine Obliegenheit geben könne, gegen andere in gleicher Weise und ebenso beschleunigt vorzugehen, da es für den Verfügungsgrund als Prozessvoraussetzung nur auf das Verhältnis der Parteien zueinander ankomme bzw. ein selektives Vorgehen allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs Bedeutung erlangen könne (vgl. Retzer in Harte/Henning, UWG -Kommentar, 3. Aufl., § 12 Rn. 320; BGH GRUR 2012, 411, [BGH 17.08.2011 - I ZR 148/10] Rn. 19/20; OLG Hamburg, WRP 2013, 1209, [OLG Hamburg 04.07.2013 - 3 U 161/11] Rn. 16; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2005, 307; Köhler, in Köhler/Bornkamm, UWG -Kommentar, 31. Aufl., § 12 Rn. 3.19; Drescher in MüKo, ZPO, 4. Aufl., § 935 Rn. 19 "wenn frühere gleichartige Gefährdungshandlungen Dritter - insbesondere Wettbewerbsverstöße - hingenommen wurden, kann dies bei Fehlen von nachvollziehbaren Gründen die Dringlichkeitsvermutung widerlegen".
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.07.2013 - 2 U 44/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17274
OLG Bremen, 01.07.2013 - 2 U 44/13 (https://dejure.org/2013,17274)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.07.2013 - 2 U 44/13 (https://dejure.org/2013,17274)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 2 U 44/13 (https://dejure.org/2013,17274)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    UWG § 8 Abs. 4
    Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Vergleichsvorschlag, bei dem beide Parteien auf die Abgabe der Unterlassungserklärung verzichten, spricht nicht für Rechtsmissbrauch

  • JurPC

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

  • Wolters Kluwer
  • kanzlei.biz

    Vorschlag eines Verzichts auf Unterlassungserklärungen nicht automatisch rechtsmissbräuchlich

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 4
    Kein Rechtsmissbrauch bei Vergleichsvorschlag zu wechselseitigem Verzicht auf Unterlassungserklärungen - Wettbewerbsrecht; Unterlassung; Vergleich; Rechtsmissbrauch

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Kein Rechtsmissbrauch bei Vergleichsvorschlag zu wechselseitigem Verzicht auf Unterlassungserklärungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vorschlag auf beidseitigem Verzicht auf Unterlassungsansprüchen stellt kein Rechtsmissbrauch dar

  • heise.de (Pressebericht, 26.09.2013)

    Vergleichsvorschlag ist kein Rechtsmissbrauch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Drohung mit Gegenabmahnung nicht immer rechtsmissbräuchlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wechselseitiger Verzicht von Unterlassungserklärungen nicht zwingend Rechtsmissbrauch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Rechtsmissbrauch wegen vorgeschlagenem Verzicht auf Unterlassungserklärung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Vorschlag zu Verzicht auf Unterlassungserklärung stellt keinen Rechtsmissbrauch dar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsmissbrauch bei einem Vergleichsvorschlag, der den wechselseitigen Verzicht auf die Abgabe von Unterlassungserklärungen beinhaltet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag begründet nicht zwingend Einwand des Rechtsmissbrauchs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wechselseitiger Verzicht von Unterlassungserklärungen nicht zwingend Rechtsmissbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1113
  • GRUR-RR 2013, 477
 
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  • OLG Hamm, 19.08.2010 - 4 U 35/10
    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2013 - 2 U 44/13
    Damit unterscheidet sich dieser Fall von den Sachverhalten, die den von der Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG Hamm (Urteile vom 19.08.2010 - I-4 U 35/10 - sowie vom 20.01.2011 -I-4 U 175/10) zugrunde liegen, in wesentlichen Punkten.
  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 4 U 175/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2013 - 2 U 44/13
    Damit unterscheidet sich dieser Fall von den Sachverhalten, die den von der Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG Hamm (Urteile vom 19.08.2010 - I-4 U 35/10 - sowie vom 20.01.2011 -I-4 U 175/10) zugrunde liegen, in wesentlichen Punkten.
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18

    Berechtigte Gegenabmahnung

    Dieser Vorschlag zielte als pragmatische Lösung darauf ab, künftig ein beiderseits wettbewerbskonformes Verhalten zu erreichen, ohne dass die Parteien dabei darauf verzichteten, Ansprüche im Falle des Nichtzustandekommens einer Einigung doch noch gerichtlich geltend zu machen (vgl. OLG Bremen, GRUR-RR 2013, 477, 478 [juris Rn. 14]; Goldmann in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., § 8 Rn. 707).
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