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   OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12   

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https://dejure.org/2013,24791
OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12 (https://dejure.org/2013,24791)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.08.2013 - 1 U 377/12 (https://dejure.org/2013,24791)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. August 2013 - 1 U 377/12 (https://dejure.org/2013,24791)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 280 BGB, § 346 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 441 BGB
    Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung: Übergabe einer Wohnflächenberechnung als Beschaffenheitsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung und Schadensersatz aufgrund einer geringeren Wohnfläche

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zurverfügungstellen eines Exposès oder einer Wohnflächenberechnung ist keine Beschaffenheitsvereinbarung; §§ 280, 311a, 346 Abs. 1, 434, 437 Nr. 2, 3, 441 Abs. 4 BGB

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Anforderungen an das Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Wohnfläche einer verkauften Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnflächenberechnung ist keine Beschaffenheitsvereinbarung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentumswohnung zu klein? - Eine "ca."-Angabe im Makler-Exposé ist keine Beschaffenheitsvereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnflächenberechnung ist keine Beschaffenheitsvereinbarung! (IMR 2013, 472)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1390
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.01.2012 - V ZR 141/11

    Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12
    Zwar kann zur Auslegung des Begriffs der Wohnfläche auf eine bestimmte Verkehrssitte auch dann abgestellt werden, wenn sie den Parteien nicht bekannt war (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZR 141/11 -, juris, Absatz-Nr. 12).

    Zwar ist eine bestehende Verkehrssitte für die Auslegung der Erklärung zur Größe der Wohnfläche auch dann maßgebend, wenn sie der Beklagten nicht bekannt sein sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZR 141/11 -, juris, Absatz-Nr. 12).

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12
    Zwar können unrichtige Angaben in einem im Internet veröffentlichen Maklerexposé - unterstellt sie sind dem Veräußerer zurechenbar - zur Annahme einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung führen oder als "Beschaffenheitserwartung", § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 BGB, gegebenenfalls einen Sachmangel begründen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, juris, Absatz-Nr. 16; OLG Hamm, Urteil vom 29. April 2010 - 22 U 127/09 -, NJW-RR 2010, S. 1643, 1644).

    Das Merkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln des Verkäufers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078, Rn. 24).

  • OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 106/07

    Auslegung der Wohnflächen- bzw. Nutzflächenangabe beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12
    Ein allgemeiner Sprachgebrauch für den Begriff der Wohnfläche hat sich nicht entwickelt (BGH, Urteil vom 11. Juli 1997 - V ZR 246/96 -, NJW 1997, S. 2874, 2875; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 31. Juli 2008 - 5 U 106/07 -, juris, Absatz-Nr. 16).

    Dieser kann nicht im Sinne des Klägers als eine nach der Wohnflächenverordnung berechnete Fläche verstanden werden (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 31. Juli 2008 - 5 U 106/07 -, juris, Absatz-Nr. 16).

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12
    Zwar stellt die Wohnfläche einer Wohnung nach der Verkehrsauffassung ein Merkmal dar, das von wesentlicher Bedeutung für den Wert ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1997 - V ZR 246/96 -, NJW 1997, S. 2874, 2875).

    Ein allgemeiner Sprachgebrauch für den Begriff der Wohnfläche hat sich nicht entwickelt (BGH, Urteil vom 11. Juli 1997 - V ZR 246/96 -, NJW 1997, S. 2874, 2875; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 31. Juli 2008 - 5 U 106/07 -, juris, Absatz-Nr. 16).

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12
    Angesichts dessen kann der Käufer nicht erwarten, der Verkäufer wolle in vertragsmäßig bindender Weise die Haftung für die Richtigkeit der Angabe übernehmen und für die Folgen des Fehlens der betreffenden Eigenschaft einstehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05 -, juris, Absatz-Nr. 13).

    Vorbesitzer" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05 -, juris, Absatz Nr. 13 ff.).

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12
    Bei Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages besteht regelmäßig die Verpflichtung, den anderen Teil über alle Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck gefährden und für die Entschließung des Partners von wesentlicher Bedeutung sein können (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1978 - III ZR 48/76 -, juris, Absatz-Nr. 18 = BGHZ 71, 386).
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12
    Das arglistige Verhalten liegt hier gerade darin, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlte und dass er gleichwohl diesen Umstand gegenüber dem anderen Teil verschwieg (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - IVa ZR 1/80 -, NJW 1980, S. 2460, 2461).
  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12
    Nach einer Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen kann die geschädigte Vertragspartei grundsätzlich nur Ersatz des Vertrauensschadens verlangen (vgl. BGHZ 114, 87, 94).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12
    Da es nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Frage einer Anpassung des Vertrags geht, braucht der Geschädigte auch nicht nachzuweisen, dass sich der Vertragspartner auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05 -, NJW 2006, S. 3139, 3140; BGH, Urteil vom 6. April 2001 - V ZR 394/99 -, juris, Absatz-Nr. 9 ff.).
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 377/12
    Da es nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Frage einer Anpassung des Vertrags geht, braucht der Geschädigte auch nicht nachzuweisen, dass sich der Vertragspartner auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05 -, NJW 2006, S. 3139, 3140; BGH, Urteil vom 6. April 2001 - V ZR 394/99 -, juris, Absatz-Nr. 9 ff.).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

  • LG Kiel, 18.07.2008 - 2 O 48/08
  • OLG Hamm, 29.04.2010 - 22 U 127/09

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen unrichtiger Angabe des

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Anderer Ansicht sind die Oberlandesgerichte Brandenburg (NZM 2010, 712, 714), Bremen (NJW-RR 2014, 791), Hamm (Urteil vom 18. Juni 2009- I-22 U 136/08, juris Rn. 24 und NJW-RR 2010, 1643) und Saarbrücken (MDR 2013, 1390).
  • OLG Köln, 10.09.2015 - 19 U 49/15

    Rechte des Käufers eines Mehrfamilienhauses wegen Abweichung der Wohn- und

    Auch eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB), die nicht von dem Gewährleistungsausschluss erfasst wäre (vergleiche OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2013, 1 U 377/12; vergleiche ferner zum Gebrauchtwagenkauf: BGH, Urteil vom 29.11.2006, VIII ZR 92/06; jeweils zitiert nach juris), ist darin nicht zu erkennen.

    Bei derartiger Divergenz kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Angabe des Verkäufers eine nach der maßgebenden örtlichen Verkehrssitte berechnete Fläche zugrunde liegt, die zum Vertragsbestandteil gemacht werden soll (vergleiche OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2013, 1 U 377/12, zitiert nach juris).

  • LG Duisburg, 25.01.2016 - 13 O 103/14

    Schadensersatzanspruch aus einem Kaufvertrag über ein Hausgrundstücks wegen sog.

    Denn der umfassende Gewährleistungsausschluss wurde in dem Notarvertrag deutlich nach der Beschaffenheitserklärung in dem Maklerexposé vereinbart, ohne dass die Klägerin hinsichtlich der Kernsanierung eine Einstandspflicht der Beklagten gefordert hätte (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2013, 1 U 377/12, BeckRS 2013, 16418).
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