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BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12 |
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ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4
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§ 281 Abs 2 S 4 ZPO
Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: Bindungswirkung trotz Ankündigung der Nichterhebung einer Zuständigkeitsrüge durch den Beklagten - IWW
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Umfang der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses eines örtlich unzuständigen Gerichts bei fehlendem Verzicht des Beklagten auf die Geltendmachung der Rüge fehlender Zuständigkeit
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Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: Bindungswirkung trotz Ankündigung der Nichterhebung einer Zuständigkeitsrüge durch den Beklagten
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ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
Umfang der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses eines örtlich unzuständigen Gerichts bei fehlendem Verzicht des Beklagten auf die Geltendmachung der Rüge fehlender Zuständigkeit - datenbank.nwb.de
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Verfahrensrecht - Verweisung durch unzuständiges Gericht ist bindend!
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bindende Verweisung durch das örtlich unzuständige Gericht
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 07.10.2012 - 32 SA 80/12
- BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 764
- MDR 2013, 481
Wird zitiert von ... (105) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 10/78, BGHZ 71, 15, 17; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339). - BGH, 26.01.1979 - V ZR 75/76
Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vereinbarung der …
Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
Abgesehen davon, dass der Beklagte an eine derartige Ankündigung nicht gebunden ist, so dass es ihm frei steht, die fehlende örtliche Zuständigkeit ungeachtet seiner Ankündigung vor der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zu rügen, geht § 39 Satz 1 ZPO auf die Erwägung zurück, dass es nicht hinnehmbar wäre, wenn sich der Beklagte in Kenntnis der Unzuständigkeit auf eine Verhandlung vor dem an sich unzuständigen Gericht einlassen und in einem späteren Stadium des Prozesses noch die Rüge der Unzuständigkeit erheben könnte (BGH, Urteil vom 26. Januar 1979 - V ZR 75/76, NJW 1979, 1104 unter Bezugnahme auf die amtliche Begründung des Gesetzentwurfes des Bundesrats zur Änderung der ZPO vom 27. Februar 1973, BT-Drucks. 7/268 zu Art. 1 Nr. 3). - BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 10/78, BGHZ 71, 15, 17; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339).
- BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498; Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634) oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498). - BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02
Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …
Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498; Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634) oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498). - OLG Stuttgart, 28.07.2009 - 19 W 37/09
Hilfsweiser Verweisungsantrag des Klägers wegen örtlicher Unzuständigkeit: …
Auszug aus BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
Damit würde es von der Rechtsauffassung abweichen, die das Oberlandesgericht Stuttgart einer Entscheidung (NJW-RR 2010, 792) zugrunde gelegt hat.
- LG Mannheim, 23.02.2016 - 2 O 61/15
Rechtzeitigkeit des Vorbringens: Präklusion der Zuständigkeitsrüge nach Ablauf …
So ist der Beklagte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2013, 764 Rn. 10) auch nicht an eine im schriftlichen Vorverfahren gemachte Ankündigung, die fehlende örtliche Zuständigkeit in der mündlichen Verhandlung nicht rügen zu wollen, gebunden; vielmehr steht ihm frei, die fehlende örtliche Zuständigkeit ungeachtet einer gegenteiligen Ankündigung noch vor der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zu rügen. - BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 7;… Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 9).Ein auf einem einfachen Verfahrensfehler beruhender Verweisungsbeschluss ist grundsätzlich bindend, wenn den Parteien vor der Verweisung rechtliches Gehör gewährt worden ist (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 9).
- OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16
Gerichtsstandbestimmung; Zweigniederlassung; Schadenaußenstelle; …
Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt jedoch dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH, Beschluss vom v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12, juris Rn. 7 m.w.N.).
- OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 46/18
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines vom sog. …
Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (… BGH , Beschl. v. 15.05.2011 - X AZR 109/11 - NJW-RR 2011, 1364, 1365, Rn. 9; Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 7;… Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - NJW-RR 2015, 1016, Rn. 9; stRspr). - BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …
Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGH…, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, Rn. 3; Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764, 764 f. mwN). - BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch …
Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 mwN).Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 mwN).
- BGH, 27.08.2013 - X ARZ 425/13
Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: …
Die antragsgemäße Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Amtsgericht vor Eintritt in die mündliche Verhandlung zur Hauptsache ist auch dann bindend, wenn der Beklagte nicht nach § 504 ZPO belehrt worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013, X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 und Beschluss vom 19. März 2013, X ARZ 622/12, juris).Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit auch dann bindend ist, wenn der Beklagte zwar erklärt hat, er werde die örtliche Unzuständigkeit in der mündlichen Verhandlung nicht rügen, auf die Zuständigkeitsrüge aber nicht verzichtet (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764).
- OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 32/18
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines Käufers eines vom …
Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (… BGH , Beschl. v. 15.05.2011 - X AZR 109/11 - NJW-RR 2011, 1364, 1365, Rn. 9; Beschl. v. 19.02.2013 - X ARZ 507/12 - NJW-RR 2013, 764, 765, Rn. 7;… Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - NJW-RR 2015, 1016, Rn. 9; stRspr). - KG, 20.11.2017 - 2 AR 44/17
Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeitsbegründung durch Rügeverzicht vor …
Ein bereits vor der mündlichen Verhandlung erfolgter Rügeverzicht durch den Beklagten ist wirksam und begründet die Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts, wenn er nicht nur angekündigt, sondern unter Beachtung der Voraussetzungen von § 38 ZPO und mit dem erforderlichen Bindungswillen erklärt wird (Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 - Rn. 12).Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12.
Ein solcher unwiderruflicher Rügeverzicht ist nach mittlerweile ganz herrschender Auffassung zulässig und begründet die Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts, wenn er nicht nur angekündigt, sondern unter Beachtung der nach § 38 ZPO vorgesehenen Form mit dem erforderlichen Rechtsbindungswillen erklärt wird (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 -, Rn. 11, NJW-RR 2013, 764;… Beschluss vom 19. März 2013 - X ARZ 622/12 -, Rn. 10, juris;… Beschluss vom 27. August 2013 - X ARZ 425/13 -, Rn. 10, NJW-RR 2013, 1398;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, a. a. O., § 39 Rn. 5;… Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 39 Rn. 8;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 39 Rn. 8;… Patzina, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 39 Rn. 8;… Wieczorek/Schütze/Smind/Hartmann, ZPO, 4. Aufl. 2014; aA noch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. April 2010 - 2 AR 12/00, MDR 2010, 832; OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 W 187/11, SchlHA 2013, 78).
Zwar trifft es zu, dass der Bundesgerichtshof in dem zitierten Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 -, Rn. 11, die Zulässigkeit eines unwiderruflichen Rügeverzichts lediglich im Rahmen einen obiter dictum bejaht hat, was jedoch nichts daran ändert, dass sich die dort vertretene Auffassung - wie aus den oben zitierten Nachweisen ersichtlich - mittlerweile allgemein durchgesetzt hat.
Die Beschlussbegründung muss sich bei Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnorm so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernen, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, da sie nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2915 - X ARZ 115/15 -, NJW-RR 2015, 1016; Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 7;… Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 9).
- OLG Köln, 21.04.2021 - 8 AR 11/21
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Unbeachtlich ist ein Verweisungsbeschluss regelmäßig nur dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 ff.; OLG Hamm…, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 32 SA 32/12, juris Rn. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 32 SA 40/14, MDR 2014, 1347). - OLG München, 11.03.2020 - 34 AR 235/19
Keine Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei bewusster …
- OLG Hamm, 14.12.2018 - 32 SA 53/18
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
- AG Berlin-Mitte, 06.04.2022 - 108 C 246/20
- BGH, 01.12.2016 - X ARZ 180/16
Örtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung im …
- OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Käufers eines vom …
- OLG München, 04.07.2016 - 34 Sch 29/15
Erstattungsfähigkeit in einem Schiedsverfahren angefallener Anwaltskosten bei …
- KG, 18.02.2016 - 2 AR 6/16
Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
- BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21
Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen …
- OLG München, 13.08.2019 - 34 AR 111/19
Verweisungsbeschluss - Verfahrensverzögerungen sind abzuwenden
- OLG Hamm, 05.02.2016 - 32 Sa 79/15
Gerichtsstandbestimmung; Gerichtsstandvereinbarung; AGB; bestimmtes …
- OLG München, 08.08.2016 - 34 AR 92/16
Streitwertbemessung bei Verlangen nach Beseitigung an der Grundstücksgrenze …
- OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17
Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht
- AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23
Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren
- OLG München, 26.04.2021 - 34 AR 26/21
Keine Bindungswirkung eines willkürlichen Verweisungsbeschlusses
- BGH, 19.03.2013 - X ARZ 622/12
Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit
- OLG Hamm, 17.09.2019 - 32 SA 60/19
Zulässigkeit der Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit …
- KG, 25.04.2019 - 2 AR 12/19
Stufenklage: Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses; …
- OLG München, 07.03.2022 - 34 AR 132/21
VW-Abgasskandal: Örtliche Zuständigkeit nach EuGVVO
- OLG Hamm, 27.02.2020 - 32 SA 10/20
Gerichtsstandbestimmung; Pachtvertrag; Campingplatzparzelle; unverbindliche …
- OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 13 SV 2/20
Gerichtsstandsbestimmung: Keine Bindungswirkung für Verweisungsbeschluss im …
- OLG Hamm, 11.03.2019 - 32 SA 16/19
Bindungswirkung einer Verweisung bei zuständigkeitsbegründendem Rügeverzicht der …
- BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21
Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
- OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
- KG, 09.05.2016 - 2 AR 18/16
Verweisung wegen Unzuständigkeit: Bindungswirkung bei Verletzung des rechtlichen …
- BayObLG, 09.06.2021 - 101 AR 46/21
Zuständigkeit durch Verzicht auf die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit
- KG, 21.03.2016 - 2 AR 9/16
Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines fehlerhaften …
- OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
Zuständigkeitssystem bei Verweisungsbeschluss
- OLG München, 24.01.2022 - 34 AR 138/21
Örtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen den Hersteller in vom sogenannten …
- KG, 04.04.2024 - 2 UH 11/24
- BayObLG, 09.01.2020 - 1 AR 137/19
Kein Vorliegen eine willkürlichen Verweisungsbeschlusses bei Streit über …
- OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17
Garantenstellung bei Prospekthaftung
- OLG Hamm, 27.05.2019 - 32 SA 29/19
Gerichtsstandbestimmung; Abgasskandal; unerlaubte Handlung; Schadensersatz; …
- OLG München, 11.04.2016 - 34 AR 18/16
Örtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen wegen vorvertraglicher …
- OLG München, 16.07.2018 - 34 AR 11/18
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der Gesellschaft bei Ersatzanspruch …
- OLG München, 06.11.2015 - 34 AR 231/15
Voraussetzungen für eine Bestimmungsentscheidung
- BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 74/19
Gerichtsstandsbestimmung für Schadensersatzansprüche wegen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2015 - 21 SHa 462/15
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im Beschlussverfahren - Restmandat - …
- OLG München, 13.11.2014 - 34 AR 153/14
Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts: Erhebung einer zur Zuständigkeit …
- KG, 16.11.2020 - 2 AR 1053/20
Zur Bindungswirkung von Verweisbeschlüssen nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO im …
- OLG München, 24.08.2016 - 34 AR 99/16
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Missachtung der perpetuatio …
- OLG München, 23.05.2016 - 34 AR 65/16
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Anschluss an eine im laufenden …
- BayObLG, 22.01.2019 - 1 AR 23/18
Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen
- OLG Bamberg, 30.06.2017 - 8 Sa 17/17
Vereinbarter Erfüllungsort für Kaufpreisschuld bei Fahrzeugkauf
- OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15
Bindungswirkung einer Verweisung wegen angenommener Erhöhung des Streitwerts …
- OLG Hamm, 19.03.2020 - 32 SA 16/20
Gerichtsstandbestimmung; Erfüllungsort; Dienstleistungsvertrag; internationale …
- KG, 17.03.2020 - 2 AR 5/20
Sonderzuständigkeit bei Feststellungsklage auf Nichtbestehen eines Anspruchs aus …
- OLG Celle, 02.09.2015 - 4 AR 31/15
Vergütungsfestsetzungsantrag eines Rechtsanwalts im …
- OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 54/14
Zuständigkeitsbestimmung: Energiewirtschaftliche Streitigkeit nach § 102 EnWG
- OLG München, 05.05.2015 - 34 AR 108/15
Bindender Verweisungsbeschluss trotz sachlicher Zuständigkeit bei Streit um Miete …
- OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
Bindungswirkung einer Verweisung
- KG, 02.07.2020 - 2 AR 1013/20
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Zuständiges Gericht für …
- KG, 12.07.2018 - 2 AR 31/18
Funktionale Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung bei negativem …
- OLG Stuttgart, 03.01.2023 - 4 AR 4/22
Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Amts- und …
- OLG München, 31.10.2016 - 34 AR 132/16
Fehlende Willkür eines Verweisungsbeschlusses
- OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 11 SV 41/18
Zuständigkeitsbestimmung: Voraussetzungen von § 71 Abs. 2 Nr. 3 GVG
- OLG Hamm, 10.05.2019 - 32 SA 27/19
Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs VW Tiguan 2.0 TDI
- OLG München, 24.08.2017 - 34 AR 126/16
Bestimmung eines nicht am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichts
- OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17
Zuständigkeit des Registergerichts für Vollstreckungshandlungen
- KG, 05.01.2017 - 2 AR 61/16
Sachliche Zuständigkeit: Auswirkung einer Verbindung mehrerer Prozesse bei …
- OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15
Gerichtsstandbestimmung; Erfüllungsort; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung
- BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 14 SV 3/18
Zuständigkeitsbestimmung: Auslegung einer AGB-Klausel bezüglich eines …
- OLG München, 02.03.2016 - 34 AR 30/16
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Aufgebotsverfahren zur …
- OLG Rostock, 28.09.2021 - 1 UH 9/21
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für eine Schadensersatzklage im …
- OLG Hamm, 29.10.2019 - 32 SA 64/19
Gerichtsstandbestimmung; örtliche Zuständigkeit; Wohnsitzwechsel; allgemeiner …
- OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses für Ansprüche aus Prospekthaftung
- KG, 26.09.2023 - 2 AR 39/23
Funktionelle Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen für …
- OLG Hamm, 17.09.2019 - 32 SA 58/19
Bindungswirkung einer Verweisung bei Annahme eines ausschließlichen …
- OLG Frankfurt, 20.06.2018 - 11 SV 27/18
Keine Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei unverständlicher Ablehnung …
- OLG Frankfurt, 30.12.2015 - 11 SV 116/15
Zur sachlichen Zuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten über die Aufnahme in ein …
- OLG Frankfurt, 04.04.2023 - 1 UFH 1/23
Ermittlung der Muss-Beteiligten i.S.v. § 7 Abs. 2 FamFG
- OLG Hamm, 27.12.2019 - 32 SA 70/19
Gerichtsstandbestimmung; Kostenfestsetzungsverfahren; Zuständigkeit des …
- OLG Frankfurt, 28.11.2018 - 11 SV 109/18
Willkür des Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung der eigenen …
- OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18
Zuständigkeitsbestimmung: Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses und …
- OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23
Verzicht auf Antrag auf Verweisung an die KfH - Bindungswirkung dennoch …
- OLG Hamm, 16.08.2019 - 32 SA 50/19
Gerichtsstandbestimmung; rechtliches Gehör; Verweisung; unverbindlich
- OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 48/18
Bindungswirkung einer irrtümlich an ein unzuständiges Gericht erfolgten …
- OLG Köln, 18.05.2018 - 8 AR 17/18
Bindungswirkung einer Verweisung zwischen Nichtkartell- und Kartellgerichten
- OLG Frankfurt, 03.02.2022 - 11 SV 55/21
Verweisungsbeschluss bei Klage auf Arzthonorar wegen stationärer Heilbehandlung
- OLG Brandenburg, 04.12.2019 - 1 AR 35/19
Zuständigkeitsstreit in einem sogenannten Dieselskandalverfahren
- OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18
Verweisung eines Rechtstreits von der Zivilkammer an die Kammer für …
- OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 11 SV 27/22
Keine bindende Ausübung des Wahlrechts im Mahnverfahren bei späterer Änderungen …
- OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
Zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen
- OLG Celle, 09.07.2014 - 4 AR 35/14
Bindungswirkung einer Verweisung
- BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
Italien, Unanfechtbarkeit, Mitgliedstaat, Fahrzeug, Frist, Verweisungsantrag, …
- BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 32/19
Bindende Verweisung trotz übersehener Zuständigkeit
- BayObLG, 20.03.2019 - 1 AR 26/19
Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei offensichtlicher eigener …
- OLG Frankfurt, 16.06.2014 - 11 SV 46/14
Gehörsverletzung durch Nichtbeachtung von Parteivortrag
- OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 11 SV 114/13
Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung bei Gerichtsstandsbestimmung
- KG, 18.08.2022 - 2 AR 34/22
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Annahme objektiver Willkür
- BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 16/19
Verweisungsbeschluss nicht willkürlich
- OLG Dresden, 26.11.2015 - 2 AR 56/15
Grenzen von Gerichtsstandsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- OLG München, 08.10.2015 - 34 AR 213/15
Prospektverantwortung
- LG München I, 19.04.2022 - 33 O 2322/22
Wettbewerbsrechtlicher Gerichtsstand bei Veröffentlichungen im Internet
- KG, 23.07.2018 - 2 AR 33/18
Zuerst ergangener Verweisungsbeschluss ist bindend!
Rechtsprechung
BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 ZPO, § 519 ZPO, § 522 ZPO
Berufungseinlegung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag - verkehrslexikon.de
Berufungseinlegung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegten Berufung als unzulässig vor Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag
- rewis.io
Berufungseinlegung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 114; ZPO § 519; ZPO § 522
Verwerfung einer unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegten Berufung als unzulässig vor Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berufung kann unter Umständen auch bei unwirksamer, weil bedingter Einlegung wirksam eingelegt werden
- haerlein.de (Kurzinformation)
Zivilprozess - Wenn Berufung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegt wird
Verfahrensgang
- AG Dresden, 27.03.2012 - 145 C 4205/11
- LG Dresden, 06.06.2012 - 4 S 292/12
- BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 509
- MDR 2013, 481
- FamRZ 2013, 696
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die …
Auszug aus BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12
Eine bedürftige Prozesspartei, die eine gegen sie ergangene Entscheidung mit der Berufung angreifen will, kann sich darauf beschränken, innerhalb der Berufungsfrist einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beifügung der nach § 117 Abs. 2 ZPO erforderlichen Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst entsprechenden Belegen beim Prozessgericht einzureichen und die Berufungseinlegung bis zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zurückzustellen (BGH, Beschluss vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92, NJW 1993, 732 unter II 2). - BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94
Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers
Auszug aus BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12
Die unwirksame, weil bedingte Einlegung der Berufung (BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94, NJW 1995, 2563 unter I 2 a) vor der Entscheidung über den gleichzeitig eingereichten Prozesskostenhilfeantrag hindert den Beklagten nicht, nach der - bislang noch ausstehenden - Entscheidung des Berufungsgerichts über den Prozesskostenhilfeantrag nunmehr wirksam Berufung einzulegen. - BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03
Gleichzeitige Verwerfung der Berufung und Versagung der Prozesskostenhilfe
Auszug aus BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12
Das Berufungsgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragstellers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr., z.B. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218 unter II 2 mwN).
- BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12
Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit der betroffenen Partei für die Fristversäumung kausal geworden ist (Senatsbeschluss vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 19 mwN). - BGH, 23.03.2011 - XII ZB 51/11
Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12
Wird über den Antrag nach Ablauf der Berufungsfrist entschieden, ist dem Antragsteller Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zu gewähren, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird oder - im Falle ihrer Versagung - der Antragsteller vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste und die versäumte Prozesshandlung - die Einlegung der Berufung - innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO), die regelmäßig nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu laufen beginnt (BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 9;… vom 27. Oktober 2011 - III ZR 31/11, NJW-RR 2012, 308 Rn. 22), nachgeholt wird. - BGH, 27.10.2011 - III ZB 31/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12
Wird über den Antrag nach Ablauf der Berufungsfrist entschieden, ist dem Antragsteller Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zu gewähren, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird oder - im Falle ihrer Versagung - der Antragsteller vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste und die versäumte Prozesshandlung - die Einlegung der Berufung - innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO), die regelmäßig nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu laufen beginnt (…BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 9; vom 27. Oktober 2011 - III ZR 31/11, NJW-RR 2012, 308 Rn. 22), nachgeholt wird.
- BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung - …
Wird über den Antrag nach Ablauf der Berufungsfrist entschieden, ist dem Antragsteller Wiedereinsetzung in die versäumte Frist aber nur dann zu gewähren, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird oder - im Falle ihrer Versagung - der Antragsteller vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste und die versäumte Prozesshandlung - hier: die Einlegung der Berufung - innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist ( § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO ) , die regelmäßig nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu laufen beginnt, nachgeholt wird (vgl. etwa BGH 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12 - Rn. 10; vgl. auch BAG 22. November 1968 - 1 AZB 31/68 - zu II 2 der Gründe) . - BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16
Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über …
Eine von einer bedürftigen Prozesspartei selbst eingelegte Berufung darf, wenn die Partei innerhalb der Berufungsfrist Prozesskostenhilfe beantragt und eine ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Belegen eingereicht hat, nicht als unzulässig verworfen werden, bevor über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden worden ist (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2003, VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218 unter II 2;… vom 23. März 2011, XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 10, 12;… vom 27. Oktober 2011, III ZB 31/11, NJW-RR 2012, 308 Rn. 22 und vom 5. Februar 2013, VIII ZB 38/12, NJW-RR 2013, 509 Rn. 10).Das Berufungsgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218 unter II 2 mwN; vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, NJW-RR 2013, 509 Rn. 8;… vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 1 mwN).
Eine bedürftige Prozesspartei, die eine gegen sie ergangene Entscheidung mit der Berufung angreifen will, kann sich darauf beschränken, innerhalb der Berufungsfrist einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beifügung der nach § 117 Abs. 2 ZPO erforderlichen Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den notwendigen Belegen beim Prozessgericht einzureichen und die Berufungseinlegung bis zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zurückzustellen (Senatsbeschluss vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, aaO Rn. 10 mwN).
Liegen diese Voraussetzungen vor, hat das Berufungsgericht vor einer Verwerfung der Berufung als unzulässig zunächst über den Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden (…Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, aaO unter II 2; vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, aaO).
- OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18 Eine bedingte Einlegung von Rechtsbehelfen ist indes unzulässig, weil anderenfalls die Voraussetzungen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs unklar werden, was in Anbetracht der Formbedürftigkeit und Formklarheit von Rechtsbehelfen und der Tatsache, dass im Interesse des Prozessgegners wie eines geordneten Verfahrensablaufs klargestellt sein muss, ob die mit dem Rechtsbehelf verbundenen Rechtsfolgen eintreten und Bestand haben, nicht hingenommen werden kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.09.1988, 6 CB 35/88, Rn. 16 bei juris;… Beschluss vom 08.12.1977, VII B 76.77, Rn. 2 bei juris; OVG Koblenz…, Urteil vom 15.05.2012, 6 A 11235/11, Rn. 12 bei juris; BGH, Beschluss vom 05.02.2013, VIII ZB 38/12, Rn. 11 bei juris;… Beschluss vom 07.03.2012, XII ZB 421/11, Rn. 11 bei juris;… Beschluss vom 24.06.1999, IX ZB 30/99, Rn. 5 bei juris;… Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, vor § 124 Rn. 35;… Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, vor § 124 Rn. 45;… Rimmelspacher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 519 Rn. 37 f.).
Dies gilt zwar in der Regel nicht bei der bedingt durch Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegten Berufung, bei der die Rechtsprechung grundsätzlich von einer zunächst unwirksamen Berufungseinlegung ausgeht und für die nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe an sich verfristete Berufungseinlegung (und -begründung) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt (vgl. BGH…, Beschluss vom 14.05.2014, XII ZB 689/13, Rn. 9 ff. bei juris; Beschluss vom 05.02.2013, VIII ZB 38/12, Rn. 11 bei juris;… Beschluss vom 24.06.1999, IX ZB 30/99, Rn. 5 ff. bei juris).
- BGH, 21.08.2018 - VIII ZB 22/18
Beschränken des Antrags einer Prozesspartei auf Bewilligung von …
Auch die Einlegung der Berufung kann die bedürftige Partei bis zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zurückstellen (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, NJW-RR 2013, 509 Rn. 10;… vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, aaO); zudem ist es auch unschädlich, wenn gleichzeitig mit dem Prozesskostenhilfegesuch eine unzulässige Berufung eingelegt wird (…BGH, Beschlüsse vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, aaO;… vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, aaO;… vom 14. März 2017 - VI ZB 36/16, NJW-RR 2017, 895 Rn. 6).b) Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, hat das Berufungsgericht vor einer Verwerfung der Berufung als unzulässig zunächst über den Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden (…BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, aaO Rn. 12; vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, aaO;… vom 14. März 2017 - VI ZB 36/16, aaO; …sowie vom 3. Juli 2018 - VIII ZR 229/17, juris Rn. 73, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
- BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde
Das gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Rechtsmittel, die unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, MDR 2013, 481 Rn. 11; vom 30. Mai 2017 - VIII ZB 15/17, juris Rn 12 mwN;… Urteil vom 25. Oktober 2017 - VIII ZR 135/16, juris Rn. 14 mwN). - BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die …
Ihm ist nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe regelmäßig wegen der Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (BGH…, Beschluss vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 16;… Beschluss vom 29. November 2011 - VI ZB 33/10, NJW-RR 2012, 383 Rn. 13; Beschluss vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, MDR 2013, 481 Rn. 10). - BGH, 03.06.2014 - VIII ZB 23/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überflüssigkeit des Nachholens der …
Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (…st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 10; vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, FamRZ 2013, 696 Rn. 8;… vom 14. Januar 2014 - VIII ZB 40/13, juris Rn. 4; jeweils mwN). - BGH, 18.06.2019 - X ZA 1/19
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung der Rechtsbeschwerde auf …
Grundsätzlich darf die Berufung dementsprechend nicht verworfen werden, bevor über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden worden ist, wodurch dem Antragsteller die Möglichkeit erhalten bleibt, das Rechtsmittel gleichwohl auf eigenes Kostenrisiko einzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, NJW-RR 2013, 509 Rn. 10 mwN). - OLG Jena, 21.01.2019 - 2 U 6/19
Berufung: Zulässigkeit einer an die Gewährung von Prozesskostenhilfe geknüpften …
Mit der Formulierung "Die Berufung soll jedoch nur als eingelegt gelten, für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, die hiermit beantragt wird.", wurde die Berufung im Sinne einer Bedingung von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht (vgl. a. BGH, Beschluss vom 05. Februar 2013 - VIII ZB 38/12-, Rn. 3, 11, juris; BGH…, Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 235/05-, Rn. 10, juris).