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   BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12   

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BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12 (https://dejure.org/2013,6660)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2013 - VII ZB 13/12 (https://dejure.org/2013,6660)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2013 - VII ZB 13/12 (https://dejure.org/2013,6660)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 Abs 1 ZPO, § 244 Abs 1 ZPO, § 249 ZPO, § 522 Abs 1 ZPO
    Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender Zustellung der Kostengrundentscheidung sowie wegen der Zustellung eines Verwerfungsbeschlusses nach Unterbrechung des Berufungsverfahrens wegen Anwaltsverlustes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Fehlen einer wirksamen Zustellung des in der Kostengrundentscheidung enthaltenden Titels

  • rewis.io

    Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender Zustellung der Kostengrundentscheidung sowie wegen der Zustellung eines Verwerfungsbeschlusses nach Unterbrechung des Berufungsverfahrens wegen Anwaltsverlustes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 103 Abs. 1; ZPO § 104; ZPO § 249
    Wirkung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Fehlen einer wirksamen Zustellung des in der Kostengrundentscheidung enthaltenden Titels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Titel nicht zugestellt: KFB entfaltet keine Wirkung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unterbrochene Berufungsverfahren und der Verwerfungsbeschluss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kostenfestsetzungsbeschluss und die nicht zugestellte Kostengrundentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2438
  • MDR 2013, 669
  • Rpfleger 2013, 476
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54

    Rechtsbeschwerde in Bodenreformsachen

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12
    (2) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden gerichtliche Entscheidungen grundsätzlich mit der Bekanntmachung, bei befristeter Anfechtungsmöglichkeit mit der Zustellung wirksam, § 16 FGG (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), NJW 1955, 503, 504, insoweit in BGHZ 16, 159 nicht abgedruckt).

    Unanfechtbare Entscheidungen werden im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit indes unbeschadet des § 16 FGG bereits mit ihrem Erlass rechtskräftig, ohne dass es noch der Zustellung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), aaO m.w.N.; KG, RzW 1967, 116 f.; Keidel/Zimmermann, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 31 Rn. 1).

    Für den Erlass ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Entscheidung der Außenwelt kundgegeben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), aaO).

    Dies kann auch der Zeitpunkt der Verkündung sein, wobei unerheblich ist, ob nur die Entscheidungsformel verkündet wird oder ob auch die Entscheidungsgründe verkündet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), aaO; KG, RzW 1967, 116 f.).

    Das Fehlen einer Begründung macht die Verkündung nicht unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), aaO).

    (3) Entsprechend den genannten Grundsätzen gemäß dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Januar 1955 - V ZB 39/54 (BoR), NJW 1955, 503, 504 war der Beklagte seit der Verkündung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs am 7. Februar 2011 rechtlich gehindert, die Eigenvertretung in dem Berufungsverfahren des Ausgangsrechtsstreits fortzuführen.

  • BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89

    Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12
    Die Zustellung eines Verwerfungsbeschlusses des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 1 ZPO während der Unterbrechung des Berufungsverfahrens nach §§ 244, 249 ZPO ist grundsätzlich unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. März 1990, III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 107).

    bb) Während der Unterbrechung eines Verfahrens sind, wie § 249 ZPO zu entnehmen ist, Zustellungen seitens des Gerichts grundsätzlich unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 1990 - III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 107 m.w.N.; Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107).

    Im Anwaltsprozess tritt nach § 244 Abs. 1 ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn der Rechtsanwalt einer Partei unfähig wird, die Vertretung der Partei fortzuführen (BGH, Beschluss vom 29. März 1990 - III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 106).

    Diese Grundsätze gelten auch bei Eigenvertretung des Rechtsanwalts (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 1990 - III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 107; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 244 Rn. 8 m.w.N.).

  • BGH, 05.05.2008 - X ZB 36/07

    Zustellungsbevollmächtigter

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12
    Ein Kostenfestsetzungsbeschluss entfaltet von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen, wenn der die Kostengrundentscheidung enthaltende Titel mangels wirksamer Zustellung nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet ist und es damit an einer notwendigen Voraussetzung für einen Kostenfestsetzungsbeschluss fehlt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008, X ZB 36/07, NJW-RR 2008, 1082 Rn. 5).

    Der im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO zu erlassende Kostenfestsetzungsbeschluss füllt lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags aus (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07, NJW-RR 2008, 1082 Rn. 5 m.w.N.).

    Die Akzessorietät bewirkt in einem solchen Fall, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen entfaltet (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07, NJW-RR 2008, 1082 Rn. 5 m.w.N.; BAG, NJW 1963, 1027, 1028).

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 18/90

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Ehrengerichtshofes nach § 223

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12
    Die vorstehenden Ausführungen stehen nicht im Widerspruch zu den Ausführungen in dem von der Beschwerdeerwiderung herangezogenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 18/90, juris Rn. 5. In diesem Beschluss ging es im Zusammenhang mit der Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Beschluss des Ehrengerichtshofs um die anders gelagerte Frage, ob ein bei diesem Gerichtshof anhängiges Verfahren vor In-Kraft-Treten der maßgeblichen Fassung des § 223 BRAO a.F. am 20. Dezember 1989 abgeschlossen war, was nicht der Fall war, weil der betreffende Beschluss an dem genannten Stichtag noch nicht einmal erlassen, geschweige denn zugestellt war.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 235/01

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12
    bb) Während der Unterbrechung eines Verfahrens sind, wie § 249 ZPO zu entnehmen ist, Zustellungen seitens des Gerichts grundsätzlich unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 1990 - III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 107 m.w.N.; Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

    Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12
    Eine Heilung ist nicht dadurch eingetreten, dass der - anwaltlich nicht mehr vertretene - Beklagte den Verwerfungsbeschluss am 15. April 2011 erhalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 22/10, NJW-RR 2011, 997 Rn. 17).
  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10

    Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12
    (1) Im Ansatz zutreffend und von den Parteien unbeanstandet geht das Beschwerdegericht davon aus, dass sich das gerichtliche Verfahren betreffend den genannten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2011 nach bisherigem Verfahrensrecht (§ 215 Abs. 3 BRAO i.V.m. § 42 BRAO a.F.) richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 2), wobei gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a.F. die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sinngemäß gelten.
  • BAG, 12.10.1962 - 5 AZR 268/60

    Kostenfestsetzungsverfahren - Nichtigkeit einer Entscheidung - Reisekosten -

    Auszug aus BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12
    Die Akzessorietät bewirkt in einem solchen Fall, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen entfaltet (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07, NJW-RR 2008, 1082 Rn. 5 m.w.N.; BAG, NJW 1963, 1027, 1028).
  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Diese (relative) Unwirksamkeit erfasst nach allgemeiner Auffassung auch Prozesshandlungen des Gerichts, so dass dessen Zustellungen grundsätzlich unwirksam sind (vgl. nur BGH 21. März 2013 - VII ZB 13/12 - Rn. 14; BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21; Zöller/Greger 30. Aufl. § 249 ZPO Rn. 7; Musielak/Voit/Stadler 12. Aufl. § 249 ZPO Rn. 5 - jeweils mwN) .
  • BGH, 22.09.2015 - X ZB 2/15

    Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs - Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn

    In diesem Fall verliert sogar ein bereits erlassener Kostenfestsetzungsbeschluss seine Wirkung, weil er in seinem Bestand von der ihm zugrunde liegenden Kostengrundentscheidung abhängt und diese nur hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags ausfüllt (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07, NJW-RR 2008, 1082 = GRUR 2008, 1030 Rn. 5 - Zustellungsbevollmächtigter; Beschluss vom 21. März 2013 - VII ZB 13/12, NJW 2013, 2438 Rn. 11).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 112/14

    Klage gegen englische Limited in Deutschland: Verlust der Partei- und

    d) Aus § 249 ZPO folgt, dass Handlungen des Gerichts, die - wie eine Zustellung - mit Außenwirkung während der Unterbrechung vorgenommen werden, grundsätzlich unwirksam sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - VII ZB 13/12, NJW 2013, 2438 Rn. 14; Beschluss vom 29. März 1990 - III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 107, juris Rn. 21; Beschluss vom 5. Februar 1965 - V ZB 12/64, BGHZ 43, 135, 136, juris Rn. 2).

    Ein Urteil kann während der Unterbrechung weder erlassen (BGH, Urteil vom 29. Januar 1976 - IX ZR 28/73, BGHZ 66, 59, 61, juris Rn. 5) noch wirksam zugestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - VII ZB 13/12, aaO; Beschluss vom 29. März 1990 - III ZB 39/89, aaO; Beschluss vom 5. Februar 1965 - V ZB 12/64, aaO).

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Diese sind im Unterbrechungszeitraum grundsätzlich unwirksam (BGH 21. März 2013 - VII ZB 13/12 - Rn. 14) .
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16

    Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei

    Entgegen der Annahme der Beschwerde sind diese nicht nichtig oder wirkungslos, denn auch die Kostengrundentscheidungen, auf denen sie beruhen und die sie betragsmäßig ausfüllen (BGH Rpfleger 2013, 476), sind weder nichtig noch wirkungslos.

    Eine - ohnehin nur klarstellende (BGH Rpfleger 2013, 476) - Aufhebung der Kostenfestsetzungsbeschlüsse setzt dies nicht voraus.

    Die Rechtswirksamkeit der im Verfahren nach § 104 ZPO ergangenen Kostenfestsetzungbeschlüsse (§ 794 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) ist vom Bestand einer Kostengrundentscheidung in einem zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel abhängig (§ 103 Abs. 1 ZPO), denn der im Festsetzungsverfahren zu treffende Beschluss füllt lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags aus (BGH NJW-RR 2008, 1082; Rpfleger 2013, 476; BAG NJW 1963, 1027).

  • BGH, 04.11.2020 - VII ZB 37/18

    Zur Frage, ob der Kostengläubiger auf Grundlage des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO

    Wird sie aufgehoben oder abgeändert, verliert ein auf ihrer Grundlage erlassener Kostenfestsetzungsbeschluss im Umfang der Aufhebung oder Abänderung seine Wirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - VII ZB 13/12 Rn. 11, NJW 2013, 2438; Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07 Rn. 5, NJW-RR 2008, 1082).
  • BGH, 27.10.2021 - VII ZB 7/21

    Zur Rechtsfrage des Verhältnisses zwischen der isolierten Kostenentscheidung nach

    Wird sie aufgehoben oder abgeändert, verliert ein auf ihrer Grundlage erlassener Kostenfestsetzungsbeschluss im Umfang der Aufhebung oder Abänderung seine Wirkung (BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - VII ZB 13/12 Rn. 11, NJW 2013, 2438; Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07 Rn. 5, NJW-RR 2008, 1082).
  • BGH, 25.04.2017 - II ZR 72/12

    Unterbrechung des Verfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Die Anordnung des schriftlichen Verfahrens durch den Senat ist als Gerichtshandlung während der Dauer der Unterbrechung wirkungslos (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1989 - VI ZR 32/89, NJW-RR 1990, 342 mwN; BFH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - X B 134/12, BFHE 240, 534 Rn. 17; ferner Beschluss vom 21. März 2013 - VII ZB 13/12, NJW 2013, 2438 Rn. 14 mwN zur Zustellung).
  • LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15

    PKH - Annahmeverzugsgründe; kein Verfall der Ansprüche nach tariflicher

    Diese (relative) Unwirksamkeit erfasst nach allgemeiner Auffassung auch Prozesshandlungen des Gerichts, so dass dessen Zustellungen grundsätzlich unwirksam sind (vgl. nur BGH 21.03.2013 - VII ZB 13/12 - Rn. 14; BAG 09.07.2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 21; Zöller/Greger 30. Auflage § 249 ZPO Rn. 7; Musielak/Voit/Stadler 12. Auflage § 249 ZPO Rn. 5 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Bremen, 13.06.2023 - 2 W 23/23

    Wirksamkeit der Zustellung per Empfangsbekenntnis an den dies verweigernden

    Die Akzessorietät bewirkt in einem solchen Fall, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen entfaltet (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 21. März 2013 - VII ZB 13/12 -, Rn. 11, juris).

    Aus Gründen der Rechtsklarheit ist er aufzuheben (BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - VII ZB 13/12 -, Rn. 11, juris).

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - 2 U 8/15

    Amtshaftung: Anspruch eines Restitutionsberechtigten gegen den

  • BAG, 01.06.2023 - 9 AZB 1/23

    Bindung an die Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren -

  • OLG München, 11.01.2021 - 11 W 1558/20

    Verhältnis der isolierten Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren zur

  • BGH, 27.06.2019 - V ZB 27/18

    Das die Kostenpflicht des Zwangsverwalters aussprechende Urteil wurde dem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 765/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 63/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den privaten haftpflichtversicherer

  • KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16

    Kostenfestsetzung: Wirksamkeitserfordernis der Zustellung der

  • OLG Köln, 22.09.2014 - 17 W 118/14

    Festsetzung der Kosten einem Vergleich beigetretener Dritter

  • OLG Naumburg, 15.08.2013 - 10 W 46/13

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen nach

  • OLG Köln, 31.07.2017 - 17 W 139/17

    Vollstreckbarkeit eines außergerichtlichen Vergleichs

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2023 - 26 Ta 6005/23

    Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung - Teilkostenentscheidung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2022 - 26 Ta 6240/21

    Quotelung der Kosten im arbeitsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren;

  • AG Straubing, 23.08.2016 - 2 C 716/15

    Im Kostenfestsetzungsverfahren ist von der Wirksamkeit eines gerichtlich

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