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   OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12   

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https://dejure.org/2012,37828
OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12 (https://dejure.org/2012,37828)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.10.2012 - 5 W 590/12 (https://dejure.org/2012,37828)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 5 W 590/12 (https://dejure.org/2012,37828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grenzeinrichtung - Beschädigung durch Nachbarn - Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer auf Deliktsrecht gestützten Klage unter Nachbarn; Erforderlichkeit eines Schlichtungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Mauer des Nachbarn beschädigt: Schlichtung notwendig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch aus § 823 BGB: Kein Schlichtungserfordernis! (IMR 2013, 83)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 399
  • BauR 2013, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 09.07.2012 - 7 U 302/11

    Zahlungsklage aus Nachbarschaftsstreitigkeiten in Rheinland-Pfalz:

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12
    Stützt ein Nachbar sein Schadensersatzverlangen wegen Beschädigung einer Grenzeinrichtung unmittelbar auf § 823 Abs. 1 BGB , ist die Klage ohne Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach dem rheinland - pfälzischen Landesschlichtungsgesetz zulässig - Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. Juli 2012 - 7 U 302/11.

    Unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 9. Juli 2012 - 7 U 302/11 - hat das Landgericht die Auffassung vertreten, die Streitschlichtung sei auch vor der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften obligatorisch.

  • OLG Koblenz, 24.02.2011 - 5 U 1146/10

    Umfang des Entschädigungsanspruchs des Grundstücksnachbarn gem. § 906 Abs. 2 S. 2

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12
    Zum Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB vertritt der Senat jedoch seit jeher die Ansicht, dass er auf die Kosten der Beseitigung solcher Nachteile beschränkt ist, denen der Beeinträchtigte nicht mit einer Abwehrklage nach § 1004 BGB begegnen konnte (durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 15. Dezember 2011 - V ZR 68/11 - bestätigtes Senatsurteil 5 U 1146/10 vom 24. Februar 2011, auszugsweise abgedruckt in JurBüro 2012, 501).
  • BGH, 15.12.2011 - V ZR 68/11

    Wann umfasst der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch die anteilige Umsatzsteuer?

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12
    Zum Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB vertritt der Senat jedoch seit jeher die Ansicht, dass er auf die Kosten der Beseitigung solcher Nachteile beschränkt ist, denen der Beeinträchtigte nicht mit einer Abwehrklage nach § 1004 BGB begegnen konnte (durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 15. Dezember 2011 - V ZR 68/11 - bestätigtes Senatsurteil 5 U 1146/10 vom 24. Februar 2011, auszugsweise abgedruckt in JurBüro 2012, 501).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 169/11

    Obligatorische Streitschlichtung in Nordrhein-Westfallen bei Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12
    Dass die gerichtliche Durchsetzung eines derartigen Anspruchs erst nach erfolgloser Schlichtung zulässig ist, wird nach den Erkenntnismöglichkeiten des Senats nirgends vertreten (vgl. BGH in MDR 2012, 579 - 580; OLG Hamm, Urteil 5 U 32/11 vom 6. Juni 2011; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 06.06.2011 - 5 U 32/11

    Schlichtungsverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12
    Dass die gerichtliche Durchsetzung eines derartigen Anspruchs erst nach erfolgloser Schlichtung zulässig ist, wird nach den Erkenntnismöglichkeiten des Senats nirgends vertreten (vgl. BGH in MDR 2012, 579 - 580; OLG Hamm, Urteil 5 U 32/11 vom 6. Juni 2011; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • AG Brandenburg, 16.12.2016 - 31 C 298/14

    Zur Haftung wegen Beschädigung des Außenputzes an der Grenzwand eines

    Jedoch stellt "wilde Wein" keine "Anlage" im Sinne von § 907 BGB dar ( BGH , Urteil vom 16.02.2001, Az.: V ZR 422/99, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 1208 ff. ) und wird im Übrigen ein Schlichtungsversuch vor der Erhebung einer Klage zu den ordentlichen Gerichten auch nicht für Zahlungs klagen - so wie hier vom Kläger erhoben - vorgeschrieben ( BGH , Urteil vom 19.02.2016, Az.: V ZR 96/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 823 f.; BGH , Urteil vom 02.03.2012, Az.: V ZR 169/11, u.a. in: MDR 2012, Seiten 579 f.; BGH , Urteil vom 10.07.2009, Az.: V ZR 69/08, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 1238 f.; OLG Koblenz , Beschluss vom 26.10.2012, Az.: 5 W 590/12, u.a. in: MDR 2013, Seite 399; OLG Hamm , Urteil vom 06.06.2011, Az.: I-5 U 32/11, u.a. in: "juris"; Monschau , in: Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2015, M. Besondere Probleme des Mietprozesses, Rn. 13 ).
  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 96/15

    Obligatorische Streitschlichtung in Rheinland-Pfalz: Zahlungsklage wegen

    Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Koblenz der Ansicht, für eine auf § 823 Abs. 1 BGB gestützte Klage gelte der obligatorische Schlichtungsversuch nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e LSchlG RP nicht (OLG Koblenz, MDR 2013, 399).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14

    Erfordernis der Streitschlichtung bei Zahlungsklagen wegen Verstößen gegen

    Auch das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Schlichtungsversuch nicht erforderlich ist, wenn Gegenstand der Zahlungsklage ein unmittelbar aus § 823 Abs. 1 BGB abzuleitender Schadensersatzanspruch ist (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 5 W 590/12 - [...]).

    Im Hinblick auf derartige Zahlungsklagen sind weitere Verfahren zu erwarten, so dass auch zur Fortbildung des Rechts und - im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Koblenz vom 26. Oktober 2012 - 5 W 590/12 -zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich erscheint.

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