Rechtsprechung
OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Grenzeinrichtung - Beschädigung durch Nachbarn - Schadensersatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer auf Deliktsrecht gestützten Klage unter Nachbarn; Erforderlichkeit eines Schlichtungsverfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Mauer des Nachbarn beschädigt: Schlichtung notwendig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- blog.de (Kurzinformation)
Klage zwischen Nachbarn ohne Schlichtungsverfahren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch aus § 823 BGB: Kein Schlichtungserfordernis! (IMR 2013, 83)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 28.09.2012 - 8 O 361/10
- OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 399
- BauR 2013, 512
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Zweibrücken, 09.07.2012 - 7 U 302/11
Zahlungsklage aus Nachbarschaftsstreitigkeiten in Rheinland-Pfalz: …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12
Stützt ein Nachbar sein Schadensersatzverlangen wegen Beschädigung einer Grenzeinrichtung unmittelbar auf § 823 Abs. 1 BGB , ist die Klage ohne Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach dem rheinland - pfälzischen Landesschlichtungsgesetz zulässig - Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. Juli 2012 - 7 U 302/11.Unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 9. Juli 2012 - 7 U 302/11 - hat das Landgericht die Auffassung vertreten, die Streitschlichtung sei auch vor der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften obligatorisch.
- OLG Koblenz, 24.02.2011 - 5 U 1146/10
Umfang des Entschädigungsanspruchs des Grundstücksnachbarn gem. § 906 Abs. 2 S. 2 …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12
Zum Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB vertritt der Senat jedoch seit jeher die Ansicht, dass er auf die Kosten der Beseitigung solcher Nachteile beschränkt ist, denen der Beeinträchtigte nicht mit einer Abwehrklage nach § 1004 BGB begegnen konnte (durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 15. Dezember 2011 - V ZR 68/11 - bestätigtes Senatsurteil 5 U 1146/10 vom 24. Februar 2011, auszugsweise abgedruckt in JurBüro 2012, 501). - BGH, 15.12.2011 - V ZR 68/11
Wann umfasst der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch die anteilige Umsatzsteuer?
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12
Zum Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB vertritt der Senat jedoch seit jeher die Ansicht, dass er auf die Kosten der Beseitigung solcher Nachteile beschränkt ist, denen der Beeinträchtigte nicht mit einer Abwehrklage nach § 1004 BGB begegnen konnte (durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 15. Dezember 2011 - V ZR 68/11 - bestätigtes Senatsurteil 5 U 1146/10 vom 24. Februar 2011, auszugsweise abgedruckt in JurBüro 2012, 501). - BGH, 02.03.2012 - V ZR 169/11
Obligatorische Streitschlichtung in Nordrhein-Westfallen bei Geltendmachung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12
Dass die gerichtliche Durchsetzung eines derartigen Anspruchs erst nach erfolgloser Schlichtung zulässig ist, wird nach den Erkenntnismöglichkeiten des Senats nirgends vertreten (vgl. BGH in MDR 2012, 579 - 580; OLG Hamm, Urteil 5 U 32/11 vom 6. Juni 2011; jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 06.06.2011 - 5 U 32/11
Schlichtungsverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung
Auszug aus OLG Koblenz, 26.10.2012 - 5 W 590/12
Dass die gerichtliche Durchsetzung eines derartigen Anspruchs erst nach erfolgloser Schlichtung zulässig ist, wird nach den Erkenntnismöglichkeiten des Senats nirgends vertreten (vgl. BGH in MDR 2012, 579 - 580; OLG Hamm, Urteil 5 U 32/11 vom 6. Juni 2011; jeweils mit weiteren Nachweisen).
- AG Brandenburg, 16.12.2016 - 31 C 298/14
Zur Haftung wegen Beschädigung des Außenputzes an der Grenzwand eines …
Jedoch stellt "wilde Wein" keine "Anlage" im Sinne von § 907 BGB dar ( BGH , Urteil vom 16.02.2001, Az.: V ZR 422/99, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 1208 ff. ) und wird im Übrigen ein Schlichtungsversuch vor der Erhebung einer Klage zu den ordentlichen Gerichten auch nicht für Zahlungs klagen - so wie hier vom Kläger erhoben - vorgeschrieben ( BGH , Urteil vom 19.02.2016, Az.: V ZR 96/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 823 f.; BGH , Urteil vom 02.03.2012, Az.: V ZR 169/11, u.a. in: MDR 2012, Seiten 579 f.; BGH , Urteil vom 10.07.2009, Az.: V ZR 69/08, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 1238 f.; OLG Koblenz , Beschluss vom 26.10.2012, Az.: 5 W 590/12, u.a. in: MDR 2013, Seite 399; OLG Hamm , Urteil vom 06.06.2011, Az.: I-5 U 32/11, u.a. in: "juris";… Monschau , in: Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2015, M. Besondere Probleme des Mietprozesses, Rn. 13 ). - BGH, 19.02.2016 - V ZR 96/15
Obligatorische Streitschlichtung in Rheinland-Pfalz: Zahlungsklage wegen …
Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Koblenz der Ansicht, für eine auf § 823 Abs. 1 BGB gestützte Klage gelte der obligatorische Schlichtungsversuch nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e LSchlG RP nicht (OLG Koblenz, MDR 2013, 399). - OLG Zweibrücken, 09.04.2015 - 6 U 3/14
Erfordernis der Streitschlichtung bei Zahlungsklagen wegen Verstößen gegen …
Auch das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Schlichtungsversuch nicht erforderlich ist, wenn Gegenstand der Zahlungsklage ein unmittelbar aus § 823 Abs. 1 BGB abzuleitender Schadensersatzanspruch ist (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 5 W 590/12 - [...]).Im Hinblick auf derartige Zahlungsklagen sind weitere Verfahren zu erwarten, so dass auch zur Fortbildung des Rechts und - im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Koblenz vom 26. Oktober 2012 - 5 W 590/12 -zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich erscheint.