Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2014 - XII ZB 220/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5098
BGH, 05.03.2014 - XII ZB 220/11 (https://dejure.org/2014,5098)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2014 - XII ZB 220/11 (https://dejure.org/2014,5098)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2014 - XII ZB 220/11 (https://dejure.org/2014,5098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 FamFG, § 70 Abs 1 FamFG, § 113 Abs 1 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 114 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde in einer Familiensache: Rechtsanwaltsverschulden im Übergangsfall bei Antragseinreichung beim unzuständigen Gericht; Bewilligung durch das Beschwerdegericht zur Klärung einer umstrittenen Rechtsfrage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter unzutreffender Adressierung des Verfahrenskostenhilfeantrags für eine Beschwerde in einer Familiensache an das Amtsgericht

  • rewis.io

    Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde in einer Familiensache: Rechtsanwaltsverschulden im Übergangsfall bei Antragseinreichung beim unzuständigen Gericht; Bewilligung durch das Beschwerdegericht zur Klärung einer umstrittenen Rechtsfrage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 64 Abs. 1 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter unzutreffender Adressierung des Verfahrenskostenhilfeantrags für eine Beschwerde in einer Familiensache an das Amtsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren in Familiensachen in Übergangsfällen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht stets Anwaltsverschulden bei Einreichung des Verfahrenskostenhilfegesuchs beim unzuständigen Amtsgericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht stets Anwaltsverschulden bei Einreichung des Verfahrenskostenhilfegesuchs beim unzuständigen Amtsgericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1454
  • MDR 2014, 557
  • FGPrax 2014, 187
  • FamRZ 2014, 826
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 700/12

    Beschwerde in Familiensachen nach neuem Recht: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 220/11
    Wegen der nach Inkrafttreten der FGG-Reform zunächst insoweit bestehenden Rechtsunsicherheit, die inzwischen zu einer Gesetzesänderung geführt hat, begründet die Einreichung beim hierfür unzuständigen Amtsgericht kein Verschulden des Rechtsanwalts (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Juli 2013, XII ZB 700/12, FamRZ 2013, 1567).

    Daran ist, wie das Oberlandesgericht zutreffend hervorgehoben hat, durch das zum 1. September 2009 in Kraft getretene Verfahrensrecht auch in Familienstreitsachen (zunächst) nichts geändert worden (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2013 - XII ZB 700/12 - FamRZ 2013, 1567 Rn. 8 f.).

    Durch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 3418) ist die Regelung mit Wirkung vom 1. Januar 2013 dahin geändert worden, dass nach § 64 Abs. 1 Satz 2 FamFG Anträge auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde bei dem Gericht "einzulegen" sind, dessen Beschluss angefochten werden soll (Senatsbeschluss vom 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12 - FamRZ 2013, 1567 Rn. 16).

    Vor diesem Hintergrund war von einem Rechtsanwalt, der bei der bestehenden unklaren Rechtslage mangels vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und im Schrifttum stark vertretenen Auffassung gefolgt ist, auch nicht zu verlangen, dass er das Verfahrenskostenhilfegesuch sowohl bei dem Amtsgericht als auch bei dem Oberlandesgericht einreichte, so dass ihm auch im Hinblick auf das Gebot der Wahl des sichersten Weges im Ergebnis kein Verschuldensvorwurf zu machen ist (Senatsbeschluss vom 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12 - FamRZ 2013, 1567 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht bei einer höchstrichterlich noch nicht

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 220/11
    Ist das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängt, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn es die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013, XII ZB 624/12, FamRZ 2013, 1214).

    Danach ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wenn das Beschwerdegericht der Auffassung ist, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12 - FamRZ 2013, 1214 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 25.10.1978 - IV ZB 65/78

    Familiensache - Unterhaltsvereinbarung - Wiedereinsetzung - Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 220/11
    Demgegenüber kann ein Rechtsirrtum ausnahmsweise entschuldigt sein, wenn er auch unter Anwendung der genannten Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 169/12 - FamRZ 2013, 437 Rn. 19 und BGH Beschluss vom 25. Oktober 1978 - IV ZB 65/78 - VersR 1979, 159 mwN).
  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 282/12

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Ablehnung

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 220/11
    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 70 Abs. 1 FamFG) und es um Fragen des Verfahrens der Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 282/12 - FamRZ 2013, 1390 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 220/11
    Dazu besteht umso mehr Veranlassung, wenn es sich um eine vor kurzem geänderte Gesetzeslage handelt, die ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit verlangt (Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93

    Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 220/11
    Wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss der bevollmächtigte Anwalt den sicheren Weg wählen (BGH Beschluss vom 9. Juli 1993 - V ZB 20/93 - NJW 1993, 2538, 2539 mwN).
  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 169/12

    Amtswegige Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist: Fehlendes

    Auszug aus BGH, 05.03.2014 - XII ZB 220/11
    Demgegenüber kann ein Rechtsirrtum ausnahmsweise entschuldigt sein, wenn er auch unter Anwendung der genannten Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 169/12 - FamRZ 2013, 437 Rn. 19 und BGH Beschluss vom 25. Oktober 1978 - IV ZB 65/78 - VersR 1979, 159 mwN).
  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 571/13

    Beschwerde gegen einen Beschluss im Ehescheidungsverbund: Beginn der

    Ein Rechtsirrtum ist jedoch ausnahmsweise als entschuldigt anzusehen, wenn er auch unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war (Senatsbeschluss vom 5. März 2014 - XII ZB 220/11 - FamRZ 2014, 826 Rn. 11).

    Zu Recht weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass die von der Verfahrensbevollmächtigten vertretene Rechtsauffassung mit der veröffentlichten Entscheidung jedenfalls eines Oberlandesgerichts übereingestimmt hatte, der sich die gängige Kommentarliteratur angeschlossen hatte, weshalb ihr Rechtsirrtum in diesem Ausnahmefall als unverschuldet anzusehen gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100 Rn. 23 mwN; s. auch Senatsbeschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 220/11 - FamRZ 2014, 826 Rn. 12, vom 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12 - FamRZ 2013, 1567 Rn. 16 und vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 169/12 - FamRZ 2013, 437 Rn. 19).

  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 572/13

    Familiensache: Verkündungsmängel einer Entscheidung; Beginn der Beschwerdefrist

    Ein Rechtsirrtum ist jedoch ausnahmsweise als entschuldigt anzusehen, wenn er auch unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war (Senatsbeschluss vom 5. März 2014 - XII ZB 220/11 - FamRZ 2014, 826 Rn. 11).

    Zu Recht weist die Rechtsbeschwerde darauf hin, dass die von der Verfahrensbevollmächtigten vertretene Rechtsauffassung mit der veröffentlichten Entscheidung jedenfalls eines Oberlandesgerichts übereingestimmt hatte, der sich die gängige Kommentarliteratur angeschlossen hatte, weshalb ihr Rechtsirrtum in diesem Ausnahmefall als unverschuldet anzusehen gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 -FamRZ 2011, 100 Rn. 23 mwN; s. auch Senatsbeschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 220/11 - FamRZ 2014, 826 Rn. 12, vom 17. Juli 2013 - XII ZB 700/12 -FamRZ 2013, 1567 Rn. 16 und vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 169/12 -FamRZ 2013, 437 Rn. 19).

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 9 WF 7/19

    Verfahrenskostenhilfe bei Trennungsunterhalt: Herabsetzung des

    In solchen Fällen muss das Gericht dem Antragsteller bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen selbst dann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligen, wenn es die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zuungunsten des Antragstellers zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 5. März 2014 - XII ZB 220/11, NJW 2014, 1454; Beschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12, FamRZ 2013, 1214; Markwardt, Familienrecht, 6. Aufl., § 114, Rn. 11 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2015 - L 19 AS 1265/15

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für

    Da bereits die Vertretbarkeit eines Rechtsvorbringens für die Bewilligung von Prozesskosten ausreicht, bildet bei seiner Bewertung nicht die Rechtsansicht des jeweils erkennenden Spruchkörpers, sondern eine allgemeine/objektive Betrachtung den Maßstab (BGH, Beschlüsse vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12 - und vom 05.3.2014 - XII ZB 220/11 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28.2.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH ; a ...A. offensichtlich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v.16.07.2015 - L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2015 - L 19 AS 1260/15

    Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur Erbringung des Regelsatzes

    Da bereits die Vertretbarkeit eines Rechtsvorbringens für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausreicht, bildet bei seiner Bewertung nicht die Rechtsansicht des jeweils erkennenden Spruchkörpers, sondern eine allgemeine/objektive Betrachtung den Maßstab (BGH, Beschlüsse vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12 - und vom 05.3.2014 - XII ZB 220/11 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28.2.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH ; a.A. offensichtlich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse v.16.07.2015 - L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 B und vom 20.08.2015 - L 12 AS 1180/15 B ER ).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 14 U 52/18

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter

    Als Fallgruppe ist insoweit anerkannt, dass bei bestehender unklarer Rechtslage mangels Vorliegen höchstrichterlicher Rechtsprechung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und im Schrifttum stark verbreiteten Auffassung gefolgt werden kann (BGH, Beschluss vom 05.03.2014, Az.: XII ZB 220/11, Tz. 13 - zit. nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17

    Aufhebung von SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

    Weil es für die Annahme hinreichender Erfolgsaussicht ausreicht, dass die Vertretbarkeit des Rechtsvorbringens anzunehmen ist, kommt es hinsichtlich der rechtlichen Bewertung nicht auf die Rechtsansicht des erkennenden Spruchkörpers, sondern eine allgemeine/objektive Betrachtung an (BGH, Beschlüsse vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12 - MDR 2013 S. 1117 und vom 05.03.2014 - XII ZB 220/11 - MDR 2014 S. 557; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17 B ER/L 19 AS 1430/17

    Aufhebung von SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

    Weil es für die Annahme hinreichender Erfolgsaussicht ausreicht, dass die Vertretbarkeit des Rechtsvorbringens anzunehmen ist, kommt es hinsichtlich der rechtlichen Bewertung nicht auf die Rechtsansicht des erkennenden Spruchkörpers, sondern eine allgemeine/objektive Betrachtung an (BGH, Beschlüsse vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12 - MDR 2013 S. 1117 und vom 05.03.2014 - XII ZB 220/11 - MDR 2014 S. 557; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 15 U 96/18

    Wiedereinsetzung: Anforderungen an eine qualifizierte Container-Signatur ab

    Als Fallgruppe ist insoweit anerkannt, dass bei bestehender unklarer Rechtslage mangels Vorliegens höchstrichterlicher Rechtsprechung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und im Schrifttum stark verbreiteten Auffassung gefolgt werden kann (BGH NJW 2014, 1454).
  • FG Hamburg, 28.05.2021 - 4 K 96/19

    Keine Fortsetzung eines Gerichtsverfahrens bei einer auf einer rechtlichen

    Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts ist in der Regel nicht unverschuldet, da ein Rechtsanwalt die Gesetze kennen muss, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen (BGH, Beschluss vom 5. März 2014, XII ZB 220/11, juris, Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht