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   OLG Hamm, 11.10.2013 - I-9 U 35/13   

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https://dejure.org/2013,44722
OLG Hamm, 11.10.2013 - I-9 U 35/13 (https://dejure.org/2013,44722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2013 - I-9 U 35/13 (https://dejure.org/2013,44722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - I-9 U 35/13 (https://dejure.org/2013,44722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich des Besitzerwerbs und Eigentumserwerbs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 7 StVG; §§ 823, 1006 BGB
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Besitz- und Eigentumserwerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1894
  • MDR 2014, 403
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 01.02.2013 - 9 U 238/12

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Eigentums als Voraussetzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 9 U 35/13
    wäre der außerhalb der insoweit maßgeblichen Geschehensabläufe stehenden Beklagten von vornherein jede Möglichkeit und Chance des Gegenbeweises genommen (vgl. dazu allgemein nur Senat, Beschluss v. 01.02.2013 - I-9 U 238/12, zitiert nach juris, sowie KG, SVR 2011, 228; in der vom Kläger angeführten Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 19.12.2006, Bl. 177 ff. GA ist die Frage ausdrücklich offen gelassen worden).Seiner sekundären Darlegungslast ist der Kläger auch nach Auffassung des Senats nicht hinreichend nachgekommen.
  • KG, 30.08.2010 - 12 U 175/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall in einer Kreuzung bei abrupter

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 9 U 35/13
    wäre der außerhalb der insoweit maßgeblichen Geschehensabläufe stehenden Beklagten von vornherein jede Möglichkeit und Chance des Gegenbeweises genommen (vgl. dazu allgemein nur Senat, Beschluss v. 01.02.2013 - I-9 U 238/12, zitiert nach juris, sowie KG, SVR 2011, 228; in der vom Kläger angeführten Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 19.12.2006, Bl. 177 ff. GA ist die Frage ausdrücklich offen gelassen worden).Seiner sekundären Darlegungslast ist der Kläger auch nach Auffassung des Senats nicht hinreichend nachgekommen.
  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

    Damit wäre nicht vereinbar, eine "erfolgreiche Berufung auf die Vermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB" erst dann zu erlauben, wenn "der Besitzer seiner sekundären Darlegungslast zu den Umständen seines Besitz- und Eigentumserwerbs genügt habe"; sofern sich der fragliche Eigentumswechsel in seiner Sphäre abgespielt haben sollte (z. B. OLG Hamm, MDR 2014, 403 m. w. N.).
  • AG Brandenburg, 03.07.2015 - 31 C 163/14

    Aktivlegitimation und Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs

    Mit dieser Rechtsauffassung ist es nicht vereinbar, eine "erfolgreiche Berufung auf die Vermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB" erst dann zu erlauben, wenn "der Besitzer seiner sekundären Darlegungslast zu den Umständen seines Besitz- und Eigentumserwerbs genüge" ( OLG Saarbrücken , NJW-RR 2014, Seiten 1241 ff. = MDR 2014, Seiten 1257 f.; OLG Hamm , Beschluss vom 11.10.2013, Az.: I-9 U 35/13, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1894 f.; OLG Saarbrücken , NJW-RR 2013, Seiten 1498 ff. ).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11

    Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der

    Mit dieser Rechtsauffassung ist es nicht vereinbar, eine "erfolgreiche Berufung auf die Vermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB" erst dann zu erlauben, wenn "der Besitzer seiner sekundären Darlegungslast zu den Umständen seines Besitz- und Eigentumserwerbs genüge" (so aber OLG Hamm, MDR 2014, 403).
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - 4 U 146/16

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde für Kraftfahrzeugschäden infolge

    Mit dieser Rechtsauffassung ist es nicht vereinbar, eine "erfolgreiche Berufung auf die Vermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB" erst dann zu erlauben, wenn "der Besitzer seiner sekundären Darlegungslast zu den Umständen seines Besitz- und Eigentumserwerbs genüge" (so aber OLG Hamm NJW 2014, 1894).
  • OLG Hamm, 13.05.2019 - 6 U 144/17

    Schadensersatzansprüche aufgrund eines behaupteten Verkehrsunfalls

    Da der Kläger unmittelbarer Besitzer des Fahrzeuges war und im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast ausreichend zum Erwerbsvorgang vorgetragen hat ist es Sache des Gegners, die Vermutung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB zu widerlegen (OLG Hamm, Beschluss vom 11.10.2013, Az. 9 U 35/13, zitiert nach juris, Rn. 6).
  • OLG Hamm, 09.01.2023 - 7 U 124/22

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem unfallbeschädigten Pkw;

    Zum Beweis von Eigentum sowie mittelbarem Besitz genügt allein weder die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II noch erst recht nicht die der Zulassungsbescheinigung I (im Anschluss an OLG Hamm Beschl. v. 11.10.2013 - 9 U 35/13, NJW 2014, 1894 = juris Rn. 4).

    Zum Beweis von Eigentum wie (mittelbarem) Besitz genügt allein weder die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (eGA I-145) - noch erst recht nicht die der Zulassungsbescheinigung I (eGA I-144) - (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 11.10.2013 - 9 U 35/13, NJW 2014, 1894 = juris Rn. 4) , weil sie keine Aussage zum Eigentum treffen, noch die Vorlage des schriftlichen Kaufvertrages (eGA I-257).

  • OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13

    Herausgabeanspruch: Parteiwechsel wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters

    Der Besitzer braucht grundsätzlich nur den gegenwärtigen oder früheren unmittelbaren oder (höchststufigen) mittelbaren Besitz darzulegen und zu beweisen, nicht aber die den Eigentumserwerb begründenden Tatsachen (vgl. BGH NJW 2004, 217, NJW 2002, 2101), wobei ihn nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen eine sekundäre Darlegungslast treffen kann, wenn sich der fragliche Eigentumswechsel in seiner Sphäre abgespielt hat (vgl. OLG Hamm, MDR 2014, 403).
  • LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Anwendbarkeit der StVO auf dem

    Aufgrund des Bestreitens der Beklagten trifft die Klägerin zudem eine sekundäre Darlegungslast bezüglich eines Eigentumserwerbstatbestands, wenn sich der fragliche Eigentumswechsel in ihrer Sphäre abgespielt hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Juli 2014 - 6 U 53/13, Rn. 278; OLG Hamm, MDR 2014, 403).
  • AG Mönchengladbach, 02.11.2016 - 11 C 333/16

    Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aufgrund eines

    Der Halter muss jedoch nicht zwangsläufig auch Eigentümer des Fahrzeugs sein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - I-9 U 35/13, 9 U 35/13 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Hamm, 12.02.2020 - 11 U 44/19

    Verkehrsunfall - für ein manipuliertes Unfallgeschehen sprechende Indizien

    Andernfalls würde der außerhalb der maßgeblichen Geschehensabläufe stehenden Beklagten zu 2) jede Möglichkeit genommen, die Vermutung zu entkräften und den Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO) zu führen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.10.2013, Az.: 9 U 35/13, Tz. 6; OLG Hamm, Beschl. v. 01.02.2013, Az.: 9 U 238/12, Tz.5; jeweils veröffentlicht bei juris).Die Klägerin ist ihrer Darlegungslast nicht hinreichend nachgekommen.
  • OLG Frankfurt, 11.12.2014 - 3 U 239/12

    Anlageberatung: Keine Aufklärungspflicht über Ungleichheit von Bezugsindizes bei

  • LG Flensburg, 02.11.2017 - 7 S 21/17

    Einfahren auf die Fahrbahn

  • LG Essen, 01.03.2019 - 11 O 174/18

    Fehlender Nachweis der Eigentümerstellung bei Klage auf SchErs. wg.

  • AG Essen-Steele, 15.02.2017 - 8 C 507/14
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