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   KG, 14.07.2015 - 1 W 381/14   

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KG, 14.07.2015 - 1 W 381/14 (https://dejure.org/2015,20120)
KG, Entscheidung vom 14.07.2015 - 1 W 381/14 (https://dejure.org/2015,20120)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 1 W 381/14 (https://dejure.org/2015,20120)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Mitteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1829 Abs. 1 S. 2; FamFG § 40 Abs. 2
    Zeitpunkt der Mitteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachträgliche Genehmigung eines Vertrags

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1186
  • FGPrax 2015, 243
  • FamRZ 2016, 324
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 13.04.1928 - IV B 11/28

    Notar; Kindesannahme

    Auszug aus KG, 14.07.2015 - 1 W 381/14
    Der gesetzliche Vertreter - hier der Betreuer - kann einen Dritten bevollmächtigen, die gerichtliche Genehmigung entgegenzunehmen und dem anderen Teil mitzuteilen; der andere Teil kann seinerseits denselben Dritten ermächtigen, die Mitteilung in Empfang zu nehmen (RGZ 121, 30, 33; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 68 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1954 - IV ZR 93/54

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus KG, 14.07.2015 - 1 W 381/14
    Dieser muss erfahren, wann der Vertrag wirksam geworden ist, damit er sein Verhalten darauf einstellen kann (BGHZ 15, 97, 101).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Wie das Beschwerdegericht richtig gesehen hat, ist wegen § 40 Abs. 2 Satz 1 FamFG weitere Voraussetzung für das Eingreifen von § 48 Abs. 3 FamFG, dass der Beschluss, der die Genehmigung des Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, in formelle Rechtskraft erwachsen ist (vgl. etwa KG MDR 2015, 1186; Keidel/Engelhardt FamFG 18. Aufl. § 48 Rn. 38; MünchKommFamFG/Ulrici 2. Aufl. § 48 Rn. 25; Prütting/Helms/Abramenko FamFG 3. Aufl. § 48 Rn. 26), wobei hier dahinstehen kann, ob die formelle Rechtskraft bei Vornahme der Mitteilung bereits vorliegen muss oder auch danach eintreten kann (vgl. dazu etwa Staudinger/Veit BGB [2014] § 1829 Rn. 20).

    aa) Insoweit hat es zutreffend mit der weit überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die dem Notar erteilte Doppelvollmacht - als Bevollmächtigter des Betreuers die gerichtliche Genehmigung entgegen zu nehmen und diese dem Vertragspartner mitzuteilen sowie als Bevollmächtigter des Vertragspartners die Mitteilung der Genehmigung entgegen zu nehmen - für zulässig erachtet (vgl. etwa KG MDR 2015, 1186; BayObLG FamRZ 1998, 1325, 1326; …

  • KG, 11.01.2018 - 1 W 5/18

    Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch: Nachweis der Wirksamkeit der

    Es ist zum Nachweis einer wirksamen Eintragungsbewilligung deshalb erforderlich (vgl. Senat, FGPrax 2015, 243), aber auch ausreichend (Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 69), dass dem Grundbuchamt die Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen wird.
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