Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 26.05.2015

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.03.2015 - 6 WF 15/15   

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https://dejure.org/2015,10406
OLG Zweibrücken, 16.03.2015 - 6 WF 15/15 (https://dejure.org/2015,10406)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.03.2015 - 6 WF 15/15 (https://dejure.org/2015,10406)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. März 2015 - 6 WF 15/15 (https://dejure.org/2015,10406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Vergütungsansprüchen des berufsmäßigen Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Mündel bei Tätigkeiten nach Eintritt der Volljährigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrensbeistand, Vergütungsanspruch, Verfristung, Tätigkeit nach Eintritt der Volljährigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch eines berufsmäßigen Verfahrensbeistandes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch eines berufsmäßigen Verfahrensbeistandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verjährung von Vergütungsansprüchen des berufsmäßigen Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Mündel bei Tätigkeiten nach Eintritt der Volljährigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 772
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

    Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2015 - 6 WF 15/15
    Für dieses Verständnis der "Entstehung" des Anspruchs ist allerdings dort kein Raum, wo das Gesetz die Vergütung des (Berufs-)Betreuers nicht mehr an eine bestimmte Tätigkeit des Betreuers oder überhaupt an ein Tätigwerden des Betreuers anknüpft, sondern dem Betreuer eine von seinem konkreten Arbeitseinsatz losgelöste und nur noch formal an die fortbestehende Dauer der Betreuung anknüpfende Vergütung zubilligt (vgl. BGH Beschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - Rn 29 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2009 - 4 U 135/08

    Aufwendungsersatz des Betreuers: Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Erben des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2015 - 6 WF 15/15
    Dabei kann es im Ergebnis dahinstehen, ob man mit Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung die Frist erst mit Ende der Tätigkeit beginnen lässt (vgl. OLG Zweibrücken Urteil vom 12. November 2009 - 4 U 135/08 - Rn 21 - juris; OLG Hamm Beschluss vom 02. November 1998 - 15 W 351/98 - juris), oder ob mit dem Bundesgerichtshof im Einzelfall im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben die Berufung auf die Ausschlussfrist verwehrt ist (vgl. BGH Beschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12 ).
  • OLG Köln, 29.10.2014 - 21 WF 169/14

    Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistands

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2015 - 6 WF 15/15
    Allerdings vertritt der Senat (entgegen OLG Köln Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 21 WF 169/14) die Auffassung, dass insoweit eine planwidrige Regelungslücke vorliegt und deshalb die Ausschlussfrist des § 277 FamFG i.V.m. § 1835 Abs. 1 BGB von 15 Monaten auch für berufsmäßige Verfahrensbeistände gilt.
  • BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2015 - 6 WF 15/15
    Dabei kann es im Ergebnis dahinstehen, ob man mit Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung die Frist erst mit Ende der Tätigkeit beginnen lässt (vgl. OLG Zweibrücken Urteil vom 12. November 2009 - 4 U 135/08 - Rn 21 - juris; OLG Hamm Beschluss vom 02. November 1998 - 15 W 351/98 - juris), oder ob mit dem Bundesgerichtshof im Einzelfall im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben die Berufung auf die Ausschlussfrist verwehrt ist (vgl. BGH Beschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12 ).
  • OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.03.2015 - 6 WF 15/15
    Dabei kann es im Ergebnis dahinstehen, ob man mit Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung die Frist erst mit Ende der Tätigkeit beginnen lässt (vgl. OLG Zweibrücken Urteil vom 12. November 2009 - 4 U 135/08 - Rn 21 - juris; OLG Hamm Beschluss vom 02. November 1998 - 15 W 351/98 - juris), oder ob mit dem Bundesgerichtshof im Einzelfall im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben die Berufung auf die Ausschlussfrist verwehrt ist (vgl. BGH Beschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12 ).
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15

    Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands: Geltung der Ausschlussfrist von

    Andere Oberlandesgerichte bejahen eine entsprechende Anwendung des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB, weil keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich seien, dass der Gesetzgeber den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands anders behandeln wollte als den des berufsmäßigen Betreuers oder Vormunds (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 - juris; OLG Zweibrücken MDR 2015, 772).
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 495/18

    Zur Frage des Beginns der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Vergütung

    Da auch der berufsmäßige Verfahrensbeistand eine pauschalierte, vom konkreten Arbeitseinsatz losgelöste Vergütung erhalte, beginne die Ausschlussfrist für ihn erst mit Beendigung der Verfahrensbeistandschaft zu laufen (OLG Zweibrücken MDR 2015, 772, 773; OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 - juris Rn. 11; Felix Rpfleger 2016, 189, 198).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2015 - 6 WF 168/15

    Keine Ausschlussfrist für Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes

    Denn § 168 FamFG beinhaltet keine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage, sondern regelt lediglich die mit dem Auszahlungsanspruch des Beistandes korrespondierenden verfahrensrechtlichen Grundlagen der gerichtlichen Tätigkeit, d. h. den Weg vom materiell-rechtlichen Anspruch zu Prüfung, Festsetzung, Titulierung bzw. Auszahlung der Vergütungsanträge u. a. des Verfahrensbeistandes durch das Gericht (vgl. MüKo-Heilmann, FamFG, 2. A., § 168 Rn. 4; OLG Zweibrücken MDR 2015, 772-773 [OLG Zweibrücken 16.03.2015 - 6 WF 15/15] , zit. n. juris).
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 496/18

    Zur Frage des Beginns der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Vergütung

    Da auch der berufsmäßige Verfahrensbeistand eine pauschalierte, vom konkreten Arbeitseinsatz losgelöste Vergütung erhalte, beginne die Ausschlussfrist für ihn erst mit Beendigung der Verfahrensbeistandschaft zu laufen (OLG Zweibrücken MDR 2015, 772, 773; OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 - juris Rn. 11; Felix Rpfleger 2016, 189, 198).
  • OLG Hamm, 06.11.2015 - 6 WF 106/15

    Vergütung des Verfahrensbeistandes; Ausschlussfrist

    Ihr ist dagegen nicht zu entnehmen, dass mit der nunmehr vorgenommenen Verweisung hinsichtlich der Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistand auf § 168 FamFG ausdrücklich die Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB für diesen nicht gelten sollte (OLG Zweibrücken MDR 2015, 772).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.05.2015 - 14 WF 83/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12991
OLG Oldenburg, 26.05.2015 - 14 WF 83/15 (https://dejure.org/2015,12991)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.05.2015 - 14 WF 83/15 (https://dejure.org/2015,12991)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 14 WF 83/15 (https://dejure.org/2015,12991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 58 FamFG; § 81 FamFG; § 112 Abs. 1 Nr. 1 FamFG; § 113 Abs. 1 FamFG; § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG; § 91a Abs. 2 S. 1 ZPO; § 1615l BGB
    Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde in Familienstreitsachen; Erforderlichkeit einer Abhilfeentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde in Familienstreitsachen; Erforderlichkeit einer Abhilfeentscheidung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde in Familienstreitsachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 772
  • FamRZ 2015, 1996
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2015 - 14 WF 83/15
    Denn wie der BGH in seinem Beschluss vom 28. September 2011 - XII ZB 2/11 -, NJW 2011, 3654 ff = FamRZ 2011, 1933 ff ausgeführt hat, sind diese Entscheidungen wegen des in § 113 Abs. 1 FamFG enthaltenen Verweises auf die Regelungen der §§ 91a , 269 Abs. 5 ZPO nicht mit der Beschwerde nach § 58 FamFG , sondern mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff ZPO anfechtbar.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.07.2017 - VGH B 18/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf

    Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt die ganz überwiegende Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2012 - II-2 WF 70/12 -, juris Rn. 13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 WF 63/13 -, juris Rn. 10; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. Mai 2015 - 14 WF 83/15 -, juris Rn. 7; Feskorn, in: Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, FamFG, § 58 Rn. 4; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 38. Auflage 2017, Vorbem. § 58 FamFG Rn. 18).
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