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   OLG Köln, 24.02.2016 - I-18 U 175/15   

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https://dejure.org/2016,31424
OLG Köln, 24.02.2016 - I-18 U 175/15 (https://dejure.org/2016,31424)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.02.2016 - I-18 U 175/15 (https://dejure.org/2016,31424)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - I-18 U 175/15 (https://dejure.org/2016,31424)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Frist für ein bei dem Oberlandesgericht einzulegendes Rechtsmittel durch Nutzung des Faxzugangs des bei dem Oberlandesgericht eingerichteten Justizprüfungsamts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 517 ; ZPO § 233
    Wahrung der Frist für ein bei dem Oberlandesgericht einzulegendes Rechtsmittel durch Nutzung des Faxzugangs des bei dem Oberlandesgericht eingerichteten Justizprüfungsamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.2012 - IV ZB 2/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist bei Eingang

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 18 U 175/15
    Dies gilt auch dann, wenn der Schriftsatz an das zuständige Gericht adressiert ist, aber versehentlich an ein anderes Gericht per Telefax übermittelt wird (BGH, Beschluss v. 23.05.2012 - IV ZB 2/12, zitiert nach juris, Rn. 9).

    Ein unzuständiges Gericht ist allerdings nur verpflichtet, bei ihm eingereichte fristgebundene Schriftsätze für ein Rechtsmittelverfahren im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BGH, Beschluss v. 23.05.2012 - IV ZB 2/12, zitiert nach juris, Rn. 13).

    Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs kann nicht erwartet werden, dass eingehende Faxschreiben umgehend auf die zutreffende Adressierung und die Verwendung der richtigen Telefaxnummer überprüft und gegebenenfalls sofort an das zuständige Gericht weitergeleitet werden (BGH, Beschluss v. 23.05.2012 - IV ZB 2/12, zitiert nach juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 18 U 175/15
    Geht der Schriftsatz gleichwohl nicht fristgerecht beim Rechtsmittelgericht ein, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (BVerfG, Beschluss v. 20.06.1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, zitiert nach juris, Rn. 47 f.).
  • BGH, 18.02.1997 - VI ZB 28/96

    Klage einer Betriebskrankenkasse auf Erstattung von Aufwendungen aus

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 18 U 175/15
    Dies ist bei richtiger Adressierung und einer gemeinsamen Annahmestelle mehrerer Behörden zu bejahen (BGH, Beschluss v. 18.02.1997 - VI ZB 28/96, zitiert nach juris, Rn. 4 f.).
  • BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17

    Berufungseinlegung: Eingang der Berufungsschrift an einem Telefaxgerät der

    Dies ist nicht vergleichbar mit Fällen, in denen Schriftsätze per Fax bei einer anderen Behörde, die nur beim Berufungsgericht angesiedelt ist, eingehen und damit noch nicht in die Verfügungsgewalt des Berufungsgerichts gelangen (vgl. für die Oberjustizkasse: BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 382/15, FamRZ 2016, 1355 Rn. 13; für das juristische Prüfungsamt: OLG Köln, MDR 2016, 1114 [juris Rn. 13]).
  • KG, 03.03.2017 - 6 U 130/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden bei Übermittlung

    Der Fall ist mit dem durch das OLG Köln am 24.2.2016 - 18 U 175/15 (MDR 2016, 1114) entschiedenen vergleichbar, wonach ein auf dem Faxgerät des Justizprüfungsamtes, das dem OLG Köln angegliedert ist, eingegangener Schriftsatz nicht dem OLG Köln als zuständigem Berufungsgericht zugeordnet werden kann (Rn. 13 nach Juris).
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