Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 16.11.2015

Rechtsprechung
   OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15   

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https://dejure.org/2015,36806
OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15 (https://dejure.org/2015,36806)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.2015 - 34 AR 220/15 (https://dejure.org/2015,36806)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 2015 - 34 AR 220/15 (https://dejure.org/2015,36806)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Übertragung des Rechtsstreits auf den obligatorischen Einzelrichter vor Zustellung der Klageschrift; Bindungswirkung einer Verweisung

  • rewis.io

    Zuständigkeitssystem bei Verweisungsbeschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Übertragung des Rechtsstreits auf den obligatorischen Einzelrichter vor Zustellung der Klageschrift

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Übertragung des Rechtsstreits auf den obligatorischen Einzelrichter vor Zustellung der Klageschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung auf Einzelrichter vor Klagezustellung: Entzug des gesetzlichen Richters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
    Dies genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" i. S. v. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rechtspr.; etwa BGH NJW-RR 2013, 764 bei Rn. 5; BGHZ 102, 338/339; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 24/25).

    Nur ausnahmsweise tritt die Bindungswirkung dann nicht ein, wenn der Beschluss auf Willkür beruht, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt, wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (st. Rechtspr.; vgl. BGH NJW-RR 2013, 764 bei Rn. 7; BGHZ 102, 338/341; auch KG vom 30.8.2013, 18 AR 57/13, juris Rn. 5; siehe Zöller/Greger § 281 Rn. 17 und 17a).

  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
    Dies genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" i. S. v. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rechtspr.; etwa BGH NJW-RR 2013, 764 bei Rn. 5; BGHZ 102, 338/339; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 24/25).

    Nur ausnahmsweise tritt die Bindungswirkung dann nicht ein, wenn der Beschluss auf Willkür beruht, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt, wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (st. Rechtspr.; vgl. BGH NJW-RR 2013, 764 bei Rn. 7; BGHZ 102, 338/341; auch KG vom 30.8.2013, 18 AR 57/13, juris Rn. 5; siehe Zöller/Greger § 281 Rn. 17 und 17a).

  • OLG Celle, 14.07.1994 - 8 W 180/94
    Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
    Denn bei Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte wie dem Gebot rechtlichen Gehörs dürften nichtsdestoweniger prozessuale Abhilfemöglichkeiten bestehen (vgl. OLG Celle vom 14.7.1994, 8 W 180/94, juris Rn. 5: Verfahren analog § 348a Abs. 2 ZPO; Leipold in Stein/Jonas § 277 Rn. 16: Gegenvorstellung; Zöller/Vollkommer § 321a Rn. 5: wohl Anhörungsrüge trotz § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO), die der Beklagte hätte ergreifen können.
  • OLG Celle, 15.01.2004 - 4 AR 4/04

    Verweisung von der Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen: Verneinung einer

    Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
    Indessen führt ein derartiger Verstoß nicht automatisch auch zu einem Entzug des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV) mit der weiteren Folge, dass dessen Entscheidung nach § 281 Abs. 1 ZPO jeder gesetzlichen Grundlage entbehren würde und nicht bindend wäre (so in anderem Zusammenhang OLG Celle vom 15.1.2004, 4 AR 4/04, juris; OLG Karlsruhe VersR 1986, 662).
  • KG, 30.08.2013 - 18 AR 57/13
    Auszug aus OLG München, 30.11.2015 - 34 AR 220/15
    Nur ausnahmsweise tritt die Bindungswirkung dann nicht ein, wenn der Beschluss auf Willkür beruht, also jeder Rechtsgrundlage entbehrt, wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (st. Rechtspr.; vgl. BGH NJW-RR 2013, 764 bei Rn. 7; BGHZ 102, 338/341; auch KG vom 30.8.2013, 18 AR 57/13, juris Rn. 5; siehe Zöller/Greger § 281 Rn. 17 und 17a).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2019 - 20 U 111/18

    Rechtsschutzversicherungsklausel für unwirksam erklärt (§ 4 (1) lit. c) ARB 2016)

    Ein solcher Beschluss kann jedoch erst nach Anhörung der Gegenseite ergehen (Greger, in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 348a Rn. 3 unter Hinweis u.a. auf § 275 Abs. 1 S. 2 Hs. 2, § 277 Abs. 1 S. 2 ZPO; weitere Nachweise bei OLG München MDR 2016, 179 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 69/16

    Gerichtsstandbestimmung; Unterbrechung; Insolvenz; Antrag; Bindungswirkung;

    Die Vorlage durch eines der beteiligten Gerichte ist nicht zwingend Voraussetzung einer Bestimmung des Gerichtsstands nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 AR 220/15, BeckRS 2016, 01560, beck-online).

    Deshalb entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht deshalb, weil das Ausgangsgericht bereit ist, das Verfahren zurückzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 26.09.2016 - 32 SA 55/16, juris; OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 AR 220/15, BeckRS 2016, 01560, beck-online).

  • OLG Hamm, 26.09.2016 - 32 Sa 55/16

    Zulässigkeit eines Antrags des Beklagten auf Bestimmung des gemeinsam zuständigen

    Deshalb entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht deshalb, weil ein Rechtsirrtum vom Ausgangsgericht erkannt und/oder offensichtlich wäre (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 AR 220/15, BeckRS 2016, 01560, beck-online).

    Einer Rücknahme widerspricht im Übrigen, dass der Rechtsstreit gem. § 281 Abs. 2 S. 3 ZPO mit Eingang der Akten bei dem Gericht, an das (bindend) verwiesen worden ist, dort als anhängig gilt und dort fortzusetzen ist (BGH, Urteil vom 06.06.1951 - II ZR 16/51, NJW 1951, 802, beck-online; BGH, XII ARZ 2/93, a.a.O.; OLG München, 34 AR 220/15, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35253
OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15 (https://dejure.org/2015,35253)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2015 - 14 AR 2/15 (https://dejure.org/2015,35253)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2015 - 14 AR 2/15 (https://dejure.org/2015,35253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 64 S 1 GmbHG, § 29 Abs 1 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 60 ZPO
    Gerichtsstandsbestimmung zur Vermeidung eines Zuständigkeitsstreits für eine Klage gegen Streitgenossen: Klage des Insolvenzverwalters gegen die ehemaligen Geschäftsführer einer insolventen GmbH auf Rückzahlung trotz Überschuldung veranlasster Zahlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsstandsbestimmung - zur Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung GmbH, GmbHG § 64 Satz 1

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 179
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 203/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15
    Ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand wird auch nicht durch § 19a ZPO begründet, weil diese Vorschrift allein auf Passivprozesse des Insolvenzverwalters Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 203/02 = NJW 2003, 2916).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2005 - 15 AR 44/05

    Gerichtsstandsbestimmung wegen Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15
    Da diese Norm eine Bestimmung des zuständigen Gerichts auch bereits vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zulässt, kommt es insoweit auch nicht darauf an, ob eines der zuerst befassten Gerichte bereits Zweifel an seiner Zuständigkeit hat erkennen lassen (vgl. zu letzterem: BayObLG, Beschluss vom 10.11.2003 - 1Z AR 114/03 = NJW-RR 2004, 944; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2005 - 15 AR 44/05 = OLGR 2006, 357).
  • BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 114/03

    Zuständigkeitsbestimmung trotz Vorliegens eines besonderen gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15
    Da diese Norm eine Bestimmung des zuständigen Gerichts auch bereits vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zulässt, kommt es insoweit auch nicht darauf an, ob eines der zuerst befassten Gerichte bereits Zweifel an seiner Zuständigkeit hat erkennen lassen (vgl. zu letzterem: BayObLG, Beschluss vom 10.11.2003 - 1Z AR 114/03 = NJW-RR 2004, 944; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2005 - 15 AR 44/05 = OLGR 2006, 357).
  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 291/06

    Stimmrechtsbevollmächtigung bei Vereinbarung über Geschäftsführerwechsel im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt es sich bei dem geltend gemachten, zugunsten der Insolvenzgläubiger bestehenden Anspruch nach § 64 S.1 GmbHG jedoch um eine Ersatzforderung eigener Art, die nicht unmittelbar an die Geschäftsführerpflichten gegenüber der Gesellschaft anknüpft (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2008 - II ZR 291/06 = NJW-RR 2008, 1066).
  • BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15
    Als örtlich zuständiges Gericht ist das Landgericht X zu bestimmen, weil eine Verhandlung vor diesem Gericht zweckmäßig erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2008 - X ARZ 98/08 = NJW-RR 2008, 1514).
  • OLG München, 08.01.2013 - 34 AR 336/12

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Klage gegen einen inländischen Anlageberater

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15
    Entscheidend ist vielmehr, dass derartige Zweifel bereits jetzt gegeben sind und durch eine Bestimmung des zuständigen Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt Zuständigkeitsstreitigkeiten für das weitere Verfahren vermieden werden können (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.02.2014 - 1 AR 28/13, zitiert nach Juris; OLG München, Beschluss vom 08.01.2013 - 34 AR 336/12 = ZIP 2013, 435).
  • BGH, 17.09.2013 - X ARZ 423/13

    Bestimmung des zuständigen Prozessgerichts nach vorausgegangenem Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15
    Insbesondere ist ein entsprechender Antrag auch im Mahnverfahren nach Abgabe der Verfahren an die Prozessgerichte des jeweiligen allgemeinen Gerichtsstands noch möglich, soweit der Antragsteller noch keine Antragsbegründung eingereicht bzw. in einer solchen einen Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts angekündigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - X ARZ 423/13 = NJW-RR 2013, 1531).
  • OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 AR 28/13

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Auswahl des Gerichts unter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15
    Entscheidend ist vielmehr, dass derartige Zweifel bereits jetzt gegeben sind und durch eine Bestimmung des zuständigen Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt Zuständigkeitsstreitigkeiten für das weitere Verfahren vermieden werden können (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.02.2014 - 1 AR 28/13, zitiert nach Juris; OLG München, Beschluss vom 08.01.2013 - 34 AR 336/12 = ZIP 2013, 435).
  • OLG München, 18.05.2017 - 34 AR 80/17

    Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Schadensersatzanspruch gegen Geschäftsführer

    Der auf Wiederauffüllung der Masse gerichtete Ersatzanspruch eigener Art ist am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen (Haas/Kolmann/Pauw in Gottwald Insolvenzrechts-Handbuch 5. Aufl. § 92 Rn. 192; Flöther/Korb ZIP 2012, 2333/2336; a.A. Haas in Baumbach/Hueck GmbHG 21. Aufl. § 64 Rn. 30; zweifelnd OLG Stuttgart vom 16.11.2015, 14 AR 2/15 nach juris; vgl. zu § 43 Abs. 2 GmbHG BGH NJW-RR 1992, 800/801).
  • OLG München, 16.07.2018 - 34 AR 11/18

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der Gesellschaft bei Ersatzanspruch

    Der auf Wiederauffüllung der Masse gerichtete Ersatzanspruch eigener Art ist am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen (Senat vom 18.5.2017, Az.: 34 AR 80/17 = MDR 2017, 829; Haas/Kolmann/Pauw in Gottwald Insolvenzrechts-Handbuch 5. Aufl. § 92 Rn. 192; Flöther/Korb ZIP 2012, 2333/2336; Kolmann in Saenger/Inhester GmbHG 3. Aufl. Rn. 77; Müller in Münchener Kommentar GmbHG 2. Aufl. Rn. 175; a.A. Haas in Baumbach/Hueck GmbHG 21. Aufl. § 64 Rn. 30; Wicke GmbHG 3. Aufl. 2016 Rn. 19; zweifelnd OLG Stuttgart vom 16.11.2015, 14 AR 2/15 nach juris; OLG Naumburg NZG 2018, 270; vgl. zu § 43 Abs. 2 GmbHG BGH NJW-RR 1992, 800/801).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von

    Die Zweifel am Bestehen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstands sind für die Eröffnung einer Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aber ausreichend (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2015 - 14 AR 2/15).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17

    Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand

    23.09.2014 (32 Sa 59/14, zitiert nach juris), des Kammergerichts (Beschl. v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336), des OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 09.-03.2006 - 21 AR 11/06 - NJW-RR 2006, 864) und des OLG Stuttgart (Beschl. v. 16.11.2015 - 14 AR 2/15 - zitiert nach juris) betreffen nicht die hier zu entscheidende Frage, ob ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2019 - 23 O 321/18
    Die Vorschrift knüpft damit gerade nicht an die Pflichten des Geschäftsführers aus dem Anstellungsvertrag an, so dass § 29 Abs. 1 ZPO nicht eingreift (vgl. OLG Stuttgart MDR 2016, 179 [OLG Stuttgart 16.11.2015 - 14 AR 2/15] ; OLG Naumburg NZG 2018, 270 [OLG Naumburg 25.04.2017 - 1 AR 2/17 (Zust)] ; a.A. OLG München ZIP 2018, 100 [OLG München 18.05.2017 - 34 AR 80/17] u. ZIP 2019, 73, 74 [OLG München 16.07.2018 - 34 AR 11/18] ).
  • BayObLG, 19.09.2022 - 102 AR 5/22

    Zuständigkeitsbestimmung Störungsklage gegen Mieter und Eigentümer

    Dies kann der Fall sein, wenn das nach Ansicht des Senats zuständige Gericht erhebliche Zweifel an seiner Zuständigkeit geäußert hat (BayObLG, Beschluss vom 10. November 2003, 1Z AR 114/03, BayObLGR 2004, 85) oder derartige Zweifel bereits jetzt gegeben sind und durch eine Bestimmung des zuständigen Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt Zuständigkeitsstreitigkeiten für das weitere Verfahren vermieden werden können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2015, 14 AR 2/15, MDR 2016, 179/180).
  • OLG München, 04.04.2019 - 34 AR 50/19

    Voraussetzungen zu Gerichtsstandbestimmungen

    In diesen Fällen gebietet es die Prozessökonomie, solche Zweifel baldmöglichst durch eine bindende Gerichtsstandsbestimmung zu beseitigen (BGH vom 20.5.2008, X ARZ 98/08, juris; OLG Stuttgart MDR 2016, 179; auch BayObLG vom 10.4.2003, 1Z AR 25/03, juris; OLG Hamm BeckRS 2016, 17696).
  • BayObLG, 12.03.2019 - 1 AR 10/19

    Gerichtsstand der streitgenössischen Drittwiderklage

    Dies kann der Fall sein, wenn das nach Ansicht des Senats zuständige Gericht erhebliche Zweifel an seiner Zuständigkeit geäußert hat (BayObLG, Beschluss vom 10. November 2003, 1Z AR 114/03, BayObLGR 2004, 85) oder derartige Zweifel bereits jetzt gegeben sind und durch eine Bestimmung des zuständigen Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt Zuständigkeitsstreitigkeiten für das weitere Verfahren vermieden werden können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2015, 14 AR 2/15, MDR 2016, 179/180).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 33/17

    Begriff des Betroffenseins i.S. von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO

    Die Zweifel am Bestehen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstands sind für die Eröffnung einer Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aber ausreichend (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2015 - 14 AR 2/15).
  • OLG München, 19.09.2022 - 102 AR 5/22

    Faktische Vergrößerung eines Gartenanteils

    Dies kann der Fall sein, wenn das nach Ansicht des Senats zuständige Gericht erhebliche Zweifel an seiner Zuständigkeit geäußert hat (BayObLG, Beschluss vom 10. November 2003, 1Z AR 114/03, BayObLGR 2004, 85) oder derartige Zweifel bereits jetzt gegeben sind und durch eine Bestimmung des zuständigen Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt Zuständigkeitsstreitigkeiten für das weitere Verfahren vermieden werden können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2015, 14 AR 2/15, MDR 2016, 179/180).
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