Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8291
BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14 (https://dejure.org/2016,8291)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2016 - VIII ZR 261/14 (https://dejure.org/2016,8291)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2016 - VIII ZR 261/14 (https://dejure.org/2016,8291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 444 BGB
    Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag: Auslegung einer Besichtigungsklausel; Erkennbarkeit der Mängel erst im laufenden Betrieb der gekauften Maschine

  • verkehrslexikon.de

    Auslegung einer Besichtigungsklausel und Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag

  • IWW

    § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, § ... 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, § 474 BGB, § 475 BGB, § 437 Nr. 2, 3, § 440, §§ 323, 280 Abs. 1 BGB, § 243 Abs. 2 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer "Besichtigungsklausel" als Ausschluss der Gewährleistung beim Kaufvertrag; Begehren von Schadensersatz und Rückzahlung des Kaufpreises nach Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag über eine Werkzeugmaschine

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer "Besichtigungsklausel" als Ausschluss der Gewährleistung beim Kaufvertrag

  • rewis.io

    Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag: Auslegung einer Besichtigungsklausel; Erkennbarkeit der Mängel erst im laufenden Betrieb der gekauften Maschine

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 444
    Auslegung einer Klausel "wie besichtigt" in Auftragsbestätigung

  • RA Kotz

    Gewährleistungsausschluss "wie besichtigt"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Ausschluss der Kauf-Gewährleistung durch "Besichtigungsklausel"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kaufrecht: Kein Ausschluss der Gewährleistung durch Klausel "wie besichtigt"

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein vollständiger Gewährleistungsausschluss durch Klausel "wie besichtigt" - umfasst nur bei Besichtigung wahrnehmbare Mängel der Kaufsache

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besichtigungsklausel als Gewährleistungsausschluss

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag - "gekauft wie besichtigt"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Auslegung einer "Besichtigungsklausel" als Ausschluss der Gewährleistung beim Kaufvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer "Besichtigungsklausel" als Ausschluss der Gewährleistung beim Kaufvertrag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auslegung einer Besichtigungsklausel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer "Besichtigungsklausel" als Ausschluss der Gewährleistung beim Kaufvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer Besichtigungsklausel

Besprechungen u.ä. (2)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der Auslegung einer "Besichtigungsklausel" als Ausschluss der Gewährleistung beim Kaufvertrag

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Besichtigungsklauseln gelten nur für sichtbare Mängel - Streit über unzufriedenstellende Maschine

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2495
  • ZIP 2016, 1075
  • MDR 2016, 638
  • VersR 2016, 1061
  • WM 2017, 239
  • BB 2016, 2257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
    Denn die Parteien hätten mit der Formulierung "im Zustand wie in unserem Lager vorhanden und von Ihnen am 25.9.2009 besichtigt", die Gewährleistung ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2005, 3205).

    Soweit sich das Berufungsgericht für seine gegenteilige Auffassung offenbar auf das Senatsurteil vom 6. Juli 2005 (VIII ZR 136/04, aaO unter II 2) stützen will, gibt diese Entscheidung - worauf die Revision mit Recht hinweist - für die hier zu beurteilende Fragestellung nichts her.

  • BGH, 09.01.1980 - VIII ZR 36/79

    Haftung kommunalen Gasversorgungsunternehmens

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
    Zudem hat das Berufungsgericht nicht bedacht, dass Freizeichnungsklauseln - als Ausnahme von der sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Haftung - grundsätzlich eng auszulegen sind (BGH, Urteile vom 10. Oktober 1977 - VIII ZR 110/76, WM 1977, 1351 unter II a; vom 9. Januar 1980 - VIII ZR 36/79, WM 1980, 444 unter II 2 a; vom 2. April 2004 - V ZR 267/03, BGHZ 158, 354, 366; jeweils mwN).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
    Wird dabei zugleich der Bezug zu einer Besichtigung des Käufers hergestellt, kommt es auf die Wahrnehmbarkeit des Mangels durch ihn und nicht darauf an, ob eine sachkundige Person den Mangel hätte entdecken oder zumindest auf dessen Vorliegen hätte schließen können und müssen (BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84, WM 1986, 799 unter 4).
  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
    aa) Die Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses durch das Berufungsgericht unterliegt, selbst wenn es sich - wovon das Berufungsgericht hier ersichtlich ausgeht - um eine Individualvereinbarung handelt, in der Revisionsinstanz jedenfalls einer (eingeschränkten) Nachprüfung darauf, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde oder die Auslegung auf mit der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, BGHZ 202, 39 Rn. 4, vom 3. Dezember 2014 - VIII ZR 224/13, NJW-RR 2015, 264 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
    (1) Gewährleistungsausschlüsse, die durch die Wendung "wie besichtigt" an eine vorangegangene Besichtigung anknüpfen, beziehen sich in aller Regel nur auf bei der Besichtigung wahrnehmbare, insbesondere sichtbare Mängel der Kaufsache (BGH, Urteile vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 19/56, BB 1957, 238 unter 3; vom 5. April 1979 - VII ZR 308/77, BGHZ 74, 204, 210 mwN).
  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 110/76

    Umfang einer formularmäßigen Freizeichnungsklausel bei einem

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
    Zudem hat das Berufungsgericht nicht bedacht, dass Freizeichnungsklauseln - als Ausnahme von der sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Haftung - grundsätzlich eng auszulegen sind (BGH, Urteile vom 10. Oktober 1977 - VIII ZR 110/76, WM 1977, 1351 unter II a; vom 9. Januar 1980 - VIII ZR 36/79, WM 1980, 444 unter II 2 a; vom 2. April 2004 - V ZR 267/03, BGHZ 158, 354, 366; jeweils mwN).
  • BGH, 03.12.2014 - VIII ZR 224/13

    Zahlungsanspruch des Mieters für Schönheitsreparaturen

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
    aa) Die Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses durch das Berufungsgericht unterliegt, selbst wenn es sich - wovon das Berufungsgericht hier ersichtlich ausgeht - um eine Individualvereinbarung handelt, in der Revisionsinstanz jedenfalls einer (eingeschränkten) Nachprüfung darauf, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde oder die Auslegung auf mit der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, BGHZ 202, 39 Rn. 4, vom 3. Dezember 2014 - VIII ZR 224/13, NJW-RR 2015, 264 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03

    Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
    Zudem hat das Berufungsgericht nicht bedacht, dass Freizeichnungsklauseln - als Ausnahme von der sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Haftung - grundsätzlich eng auszulegen sind (BGH, Urteile vom 10. Oktober 1977 - VIII ZR 110/76, WM 1977, 1351 unter II a; vom 9. Januar 1980 - VIII ZR 36/79, WM 1980, 444 unter II 2 a; vom 2. April 2004 - V ZR 267/03, BGHZ 158, 354, 366; jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 19/56
    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14
    (1) Gewährleistungsausschlüsse, die durch die Wendung "wie besichtigt" an eine vorangegangene Besichtigung anknüpfen, beziehen sich in aller Regel nur auf bei der Besichtigung wahrnehmbare, insbesondere sichtbare Mängel der Kaufsache (BGH, Urteile vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 19/56, BB 1957, 238 unter 3; vom 5. April 1979 - VII ZR 308/77, BGHZ 74, 204, 210 mwN).
  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 233/15

    Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug: Umfang des vereinbarten

    Dies gilt umso mehr, als Freizeichnungsklauseln - als Ausnahme von der sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Haftung - grundsätzlich eng auszulegen sind (BGH, Urteile vom 6. April 2016 - VIII ZR 261/14, NJW 2016, 2495 Rn. 21; vom 2. April 2004 - V ZR 267/03, BGHZ 158, 354, 366; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2016 - 3 U 20/15

    Rückabwicklung eines Vertrages über den Kauf eines gebrauchten Pkw wegen

    Damit dürfte zudem ein Gleichlauf mit den Wertungen, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu bestimmten Sachmängelhaftungsausschlüssen Niederschlag gefunden haben, erzielt sein; nach dieser Rechtsprechung beziehen sich Haftungsausschlüsse, die durch die Wendung "wie besichtigt" an eine vorangegangene Besichtigung anknüpfen, in aller Regel nur auf bei der Besichtigung wahrnehmbare, insbesondere sichtbare Mängel der Kaufsache, und wird dabei zugleich der Bezug zu einer Besichtigung des Käufers hergestellt, kommt es auf die Wahrnehmbarkeit des Mangels durch ihn und nicht darauf an, ob eine sachkundige Person den Mangel hätte entdecken oder zumindest auf dessen Vorliegen hätte schließen können und müssen (BGH MDR 2016, 638 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19

    Unverzüglichkeit der Mängelrüge

    Wird dabei zugleich der Bezug zu einer Besichtigung des Käufers hergestellt, kommt es auf die Wahrnehmbarkeit des Mangels durch ihn und nicht darauf an, ob eine sachkundige Person den Mangel hätte entdecken oder zumindest auf dessen Vorliegen hätte schließen können und müssen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 06.04.2016 - VIII ZR 261/14 -, NJW 2016, 2495, 2496 m. w. N.).
  • LG Wuppertal, 08.11.2016 - 16 S 44/16

    Gebrauchtwagenkauf über Onlineplattform- Beschaffenheitsvereinbarung über

    Hiernach soll es für die Frage der Beschaffenheitsvereinbarung darauf ankommen, ob die Abweichungen von der Beschreibung im Internet mit zumutbarem Aufwand erkennbar waren (ähnlich für die Klausel "gekauft wie besichtigt": BGH, Urteil vom 6. April 2016 - VIII ZR 261/14 -, juris).
  • LG Aurich, 24.04.2017 - 5 O 161/16

    Kein umfassender Gewährleistungsausschluss bei Besichtigungsklausel - "gekauft

    Der dann im Kaufvertrag der Parteien aufgenommene Zusatz "Es gilt der Grundsatz: gekauft wie gesehen" schließt die Gewährleistung hinsichtlich solcher Mängel aus, die für einen Laien bei einer Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen erkennbar sind (so auch BGH , Urt . v. 06.04.2016 - VIII ZR 261/14 Rn . 22).
  • LG Frankfurt/Main, 05.03.2018 - 5 O 248/16

    Laut Protokoll Verkündet am: 05.03.2018

    Denn durch diese Klausel wird im Ergebnis nur die Gewährleistung für solche Mängel ausgeschlossen, die bei einer Besichtigung ohne Zuziehung eines Sachverständigen wahrnehmbar, insbesondere sichtbar waren (vgl. BGH NJW 2016, 2495 [BGH 06.04.2016 - VIII ZR 261/14] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht