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   OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 204/18   

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https://dejure.org/2019,13702
OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 204/18 (https://dejure.org/2019,13702)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.04.2019 - 15 U 204/18 (https://dejure.org/2019,13702)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. April 2019 - 15 U 204/18 (https://dejure.org/2019,13702)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Veröffentlichung von Tonbandmitschnitten einer Aufsichtsratssitzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1023
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20

    Prozessuale Waffengleichheit im kennzeichenrechtlichen Verfügungsverfahren

    Widerspruch und mit Blick auf § 513 ZPO auch eine Berufung gegen eine die einstweilige Verfügung bestätigende Entscheidung können in solchen Fällen zudem schon deswegen nicht zur Aufhebung der Beschlussverfügung führen, weil die gerichtliche Entscheidung nicht auf der eigenständigen Verletzung der Verfahrensgrundrechte beruht, sondern (bei unterstelltem Verfügungsanspruch und -grund) bei verfahrensordnungs- und grundrechtskonformen Vorgehen gerade keine andere Entscheidung in der Sache zu erwarten gewesen wäre (OLG Köln, MDR 2019, 1023 Rn. 45).
  • LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18

    Zur zeitlichen Reichweite der Einwilligung der Eltern für eine mittlerweile

    Denn selbst wenn ein solcher Verstoß vorgelegen haben sollte, wäre er mit der Möglichkeit des Widerspruchs und Durchführung der mündlichen Verhandlung als geheilt anzusehen (vgl. BVerfG NJW 2017, 2985 Rn. 7) bzw. kann hiermit die einstweilige Verfügung nicht erfolgreich angegriffen werden (vgl. OLG Köln NJW-RR 2019, 240 Rn. 10; OLG Köln, Urt. v. 18.04.2019 - 15 U 204/18, BeckRS 2019, 9379 Rn. 15).

    Jedenfalls im Widerspruchsverfahren konnte die Beklagte und hat die Beklagte umfassend auch zur Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. auf den hiesigen Fall Stellung genommen, so dass in Bezug auf die Entscheidung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens ein Fortwirken des gerügten Verstoßes nicht anzunehmen ist bzw. jedenfalls eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung und ein unmittelbarer Neuerlass reine Förmelei wäre (vgl. insoweit auch OLG Köln NJW-RR 2019, 240 Rn. 10; OLG Köln Urt. v. 18.4.2019 - 15 U 204/18, BeckRS 2019, 9379 Rn. 17).

  • OLG Köln, 19.02.2021 - 6 U 127/20

    Luftfahrtunternehmen können einen Aufpreis für die Umbuchung von wegen Corona

    Ein mit der Verletzung des rechtlichen Gehörs regelmäßig auch vorliegender eigenständiger Verstoß gegen den Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit, Art. 3 Abs. 1 GG, könnte im vorliegenden Verfahren ohnehin nicht mehr gänzlich beseitigt werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.04.2019, 15 U 204/18, Juris, Tz. 42, m.w.N.), auch nicht mit der von der Antragsgegnerin gewünschten "zeitlichen Modifikation".

    Soweit die Antragsgegnerin auf die einstweiligen Anordnungen des BVerfG vom 03.06.2020 (1 BvR 1246/20) und 17.06.2020 (1 BvR 1380/20) verweist sowie auf das Urteil des 15. Zivilsenats des OLG Köln vom 18.04.2019 (15 U 204/18), ist ihr entgegenzuhalten, dass es vorliegend nicht darum geht, eine unter Verletzung von Verfahrensgrundrechten einseitig erlassene Verfügung zunächst aufzuheben und dann im weiteren Verfahrensverlauf nach Anhörung in einem fairen Verfahren ggf. erneut zu erlassen.

  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf vorläufige Löschung einer Äußerung

    Auch angesichts der fließenden Abgrenzung von Sicherungs-, Regelungs- und Leistungsverfügung ist jedenfalls bei einer - wie hier bis zum Erlass der einstweiligen Verfügung - durch Bereithalten der angegriffenen Äußerung im Internet stetig fortdauernden Verletzungshandlung eine Dringlichkeit zu bejahen (OLG Köln, Urteil vom 18. April 2019 - I-15 U 204/18 -, Rn. 46, juris).
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