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   BGH, 06.12.2018 - V ZR 239/17   

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https://dejure.org/2018,47918
BGH, 06.12.2018 - V ZR 239/17 (https://dejure.org/2018,47918)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2018 - V ZR 239/17 (https://dejure.org/2018,47918)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - V ZR 239/17 (https://dejure.org/2018,47918)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusammenrechnung mehrerer WEG-Einheiten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GKG § 49a Abs. 1 Satz 3
    Addition der Verkehrswerte mehrerer Wohnungseigentumseinheiten eines Klägers zur Bemessung der Obergrenze des Streitwerts

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumssachen: Bemessung der Obergrenze; Darlegungslast des klagenden Wohnungseigentümers für den Verkehrswert seiner Wohnungseigentumseinheiten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 49a Abs. 1 S. 1-3; GKG § 49a Abs. 2
    Zusammenrechnen der Verkehrswerte mehrerer Wohnungseigentumseinheiten desselben Klägers für die Bemessung der Obergrenze; Schätzung des für die Obergrenze maßgeblichen Verkehrswerts durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumssachen: Bemessung der Obergrenze; Darlegungslast des klagenden Wohnungseigentümers für den Verkehrswert seiner Wohnungseigentumseinheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlung der Streitwert-Obergrenze bei mehreren Eigentumseinheiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Addition von Verkehrswerten mehrerer Wohnungen desselben Klägers für Streitwertobergrenze

  • Jurion (Kurzinformation)

    Addition von Verkehrswerten mehrerer Wohnungen desselben Klägers für Streitwertobergrenze

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrswertgrenze in § 49a GKG (IMR 2019, 169)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Festsetzung in Wohnungseigentumssachen - Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 06.12.2018 - V ZR 239/17" von StellvDirAG Peter Fölsch, original erschienen in: MDR 2019, 335 - 337.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 462
  • MDR 2019, 282
  • MDR 2019, 335
  • NZM 2019, 342
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2012 - V ZR 79/12

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde:

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - V ZR 239/17
    Das ist in der Anhörungsrüge darzutun (vgl. Senat, Beschluss vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, GuT 2013, 141 mwN).
  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - V ZR 239/17
    Stützt der klagende Wohnungseigentümer die Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung - wie hier - auf Einwendungen gegen die Jahresabrechnung insgesamt, bemisst sich der Streitwert gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG der Rechtsprechung des Senats zufolge nach dem hälftigen Nennbetrag der Jahresabrechnung; daneben sind die Grenzen des § 49a Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG und des § 49a Abs. 2 GKG zu beachten (ausführlich Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, ZWE 2017, 331 Rn. 11).
  • BGH, 21.03.2019 - V ZR 120/17

    Bestimmung der Wertgrenze des § 49a Abs. 1 S. 2 GKG bei einer subjektiven

    a) Gemäß § 49a Abs. 1 Satz 3 GKG, der auch für das Beschwerdeverfahren gilt (Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17, MDR 2019, 282 Rn. 4), darf der Wert "in keinem Fall den Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen übersteigen".

    b) Der Senat hat diese Frage bislang offengelassen (Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17, MDR 2019, 282 Rn. 5).

    Sie soll zwar vermeiden, dass ein bezogen auf das wirtschaftliche Interesse des Klägers unverhältnismäßig hohes Kostenrisiko entsteht (BT-Drucks. 16/887, S. 42; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17, MDR 2019, 282 Rn. 5).

    Da eine sachverständige Begutachtung im Rahmen der Streitwertfestsetzung nicht in Betracht kommt, ist es Sache der Partei, dem Gericht die für die Schätzung erforderliche Tatsachengrundlage zu unterbreiten (Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17, MDR 2019, 282 Rn. 6).

  • BGH, 24.02.2023 - V ZR 152/22

    Anfechtung des gefassten Abrechnungsbeschlusses hinsichtlich

    aa) Stützte der klagende Wohnungseigentümer unter der Geltung des bisherigen Rechts die Beschlussmängelklage gegen den Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung auf Einwendungen gegen die Jahresabrechnung insgesamt, bemaß sich das hälftige (§ 49a Abs. 1 Satz 1 GKG aF) Gesamtinteresse der Wohnungseigentümer nach dem vollen Nennbetrag der Jahresabrechnung (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, ZWE 2017, 331 Rn. 11; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17, BeckRS 2018, 37, 374 Rn. 3).
  • KG, 31.07.2019 - 24 W 38/19

    Festsetzung des Streitwerts bei Anfechtung einer Abrechnung durch einen

    Stützt der klagende Wohnungseigentümer die Anfechtungsklage auf Einwendungen gegen die Abrechnung insgesamt, bemisst sich das Interesse der Parteien gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG grundsätzlich nach dem hälftigen Nennbetrag der Abrechnung (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17, Rn. 3) bezogen auf die Kosten und Ausgaben und Zahlungen auf die Instandhaltungsrückstellung (LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 9. August 2018 - 2-13 T 73-18, Rn. 5 und Rn. 8 - juris; LG München I, Beschluss vom 13. April 2017 - 1 T 7014/16, Rn. 4 - juris).

    Dieses Interesse bestimmt allerdings nicht unbedingt den Streitwert, da die Grenzen des § 49a Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GKG und des § 49a Abs. 2 GKG zu beachten sind (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, Rn. 2 und Rn. 11).

    Mit dem Landgericht ist es daher richtig, nach § 3 ZPO zu schätzen, um welchen Betrag sich die von den Klägern zu tragenden Kosten verringert hätten (siehe auch BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17, Rn. 6 zur Schätzung des Verkehrswertes bei mangelnden Angaben der Parteien).

  • LG Frankfurt/Main, 08.08.2022 - 13 S 35/22

    Streitwert der Anfechtungsklage: Alte BGH-Rechtsprechung weiterhin maßgeblich

    Die Summe der absoluten Beträge der Abrechnungsspitzen zu ermitteln, erfordert allerdings in mittelgroßen und größeren Gemeinschaften einen erheblichen Aufwand, der nur zur Ermittlung des Gebührenstreitwertes unverhältnismäßig ist (vgl. BGH NJW-RR 2019, 462 Rn. 6), zumal auch hier entsprechende Listen in den Akten nicht vorhanden sind.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 58/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17, juris, Rn. 1).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19

    Wegen Verfristung und unzureichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17 -, juris, Rn. 1).
  • BGH, 23.04.2019 - V ZR 335/17

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wegen Aussichtslosigkeit der

    Das ist in der Anhörungsrüge darzutun (§ 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, GuT 2013, 141; Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17, MDR 2019, 282 Rn. 1 jeweils mwN).
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