Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.12.2018

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17   

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https://dejure.org/2018,45914
BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17 (https://dejure.org/2018,45914)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2018 - XII ZR 99/17 (https://dejure.org/2018,45914)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 (https://dejure.org/2018,45914)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 162 BGB

  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung absoluter Ausnahmefall

  • Anwaltsblatt

    § 284 ZPO, § 373 ZPO, § 544 ZPO, Art 103 GG
    Ablehnung Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit nur im Ausnahmefall

  • Anwaltsblatt

    § 284 ZPO, § 373 ZPO, § 544 ZPO, Art 103 GG
    Ablehnung Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit nur im Ausnahmefall

  • rewis.io

    Beweisaufnahme: Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 284 ; ZPO § 373 ; ZPO § 544 Abs. 7
    Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels; Ausschluss des Erbringens sachdienlicher Erkenntnisse durch eine Zeugenvernehmung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann eine beantragte Zeugenvernehmung zurückgewiesen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung - wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzung einer Zurückweisung der beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Zur Ungeeignetheit eines angebotenen Zeugenbeweises

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 156, 284, 296 a, 373 ZPO; Art. 103 GG
    Absehen von Beweisaufnahme wegen "Ungeeignetheit des Beweismittels"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann eine beantragte Zeugenvernehmung zurückgewiesen werden? (IBR 2019, 172)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 380
  • MDR 2019, 302
  • MDR 2019, 303
  • MDR 2019, 467
  • NZM 2019, 255
  • AnwBl 2019, 240
  • AnwBl Online 2019, 318
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17
    (1) Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Partei ohne jeden greifbaren Anhaltspunkt für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt; bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist allerdings Zurückhaltung geboten (vgl. BGH Urteil vom 24. April 1995 - VI ZR 178/94 - NJW 1995, 2111, 2112 mwN).

    Denn eine Partei ist in einem Zivilprozess häufig darauf angewiesen, Tatsachen zu behaupten, über die sie zwar keine genauen Kenntnisse besitzt, die sie nach Lage der Dinge aber für wahrscheinlich hält (vgl. BGH Urteile vom 20. Juni 2002 - IX ZR 177/99 - NJW-RR 2002, 1419, 1420 f. und vom 24. April 1995 - VI ZR 178/94 - NJW 1995, 2111, 2112 mwN).

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17
    Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter schon dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 11. Oktober 2016, VI ZR 547/14, juris und vom 12. September 2012, IV ZR 177/11, FamRZ 2012, 1938).

    Weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (vgl. BGH Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 547/14 - juris Rn. 11 und vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11 - FamRZ 2012, 1938 Rn. 14).

  • BGH, 11.10.2016 - VI ZR 547/14

    Gehörsverletzung durch das Berufungsgericht bei unterlassener Kenntnisnahme und

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17
    Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter schon dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 11. Oktober 2016, VI ZR 547/14, juris und vom 12. September 2012, IV ZR 177/11, FamRZ 2012, 1938).

    Weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (vgl. BGH Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 547/14 - juris Rn. 11 und vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11 - FamRZ 2012, 1938 Rn. 14).

  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17
    Denn eine Partei ist in einem Zivilprozess häufig darauf angewiesen, Tatsachen zu behaupten, über die sie zwar keine genauen Kenntnisse besitzt, die sie nach Lage der Dinge aber für wahrscheinlich hält (vgl. BGH Urteile vom 20. Juni 2002 - IX ZR 177/99 - NJW-RR 2002, 1419, 1420 f. und vom 24. April 1995 - VI ZR 178/94 - NJW 1995, 2111, 2112 mwN).
  • BGH, 08.11.1995 - XII ZR 202/94

    Wegnahmerecht des Mieters wegen Ausbaumaßnahmen; Bereicherungsanspruch des

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17
    aa) Der Antritt eines Zeugenbeweises erfordert - außer bei inneren Tatsachen - grundsätzlich keine Angaben dazu, wie der Zeuge die unter Beweis gestellte Tatsache erfahren haben soll (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1995 - XII ZR 202/94 - ZMR 1996, 122, 124).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZR 114/10

    Anforderungen an die Auslegung eines Vergleichs betr. Mietforderung

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 und vom 7. September 2011 - XII ZR 114/10 - GuT 2012, 268 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16

    Geschäftsraummietrechtsstreit: Auslegung einer Ablösungsvereinbarung mit dem

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. September 2017 - XII ZR 54/16 - NJW-RR 2018, 74 Rn. 7 und vom 7. September 2011 - XII ZR 114/10 - GuT 2012, 268 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZR 152/19

    Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des

    Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17, NJW-RR 2019, 380).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 8 mwN).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Partei ohne jeden greifbaren Anhaltspunkt für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt; bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist allerdings Zurückhaltung geboten (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 10 f. mwN).

    Weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 14 mwN).

  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt ansonsten nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter schon dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17).
  • BGH, 20.10.2020 - VI ZR 577/19

    Unterbleiben der Vernehmung der von der Prozesspartei benannten Zeugen mangels

    Darüber hinaus scheidet die Ablehnung eines Beweisantrags als ungeeignet aus, wenn dadurch ein noch nicht erhobener Beweis vorab gewürdigt wird, weil dies eine unzulässige Beweisantizipation darstellt (Senat, Beschluss vom 10. April 2018 - VI ZR 378/17, NJW 2018, 2803 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17, NJW-RR 2019, 380; vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, NZM 2020, 376 Rn. 10 jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21

    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines

    Denn eine Partei ist in einem Zivilprozess häufig darauf angewiesen, Tatsachen zu behaupten, über die sie zwar keine genauen Kenntnisse besitzt, die sie nach Lage der Dinge aber für wahrscheinlich hält (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - MDR 2019, 302 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZR 153/19

    Gehörsrüge im Rechtsstreit um einen Ausgleichsanspruch nach Beendigung einer

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 8 mwN).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Partei ohne jeden greifbaren Anhaltspunkt für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt; bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist allerdings Zurückhaltung geboten (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 10 f. mwN).

    Weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NJW-RR 2019, 380 Rn. 14 mwN).

  • OLG Brandenburg, 15.06.2022 - 4 U 154/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 330d mit einem Motor

    In einem solchen Fall ist eine beantragte Zeugenvernehmung ausnahmsweise nicht durchzuführen (BGH, Beschl. v. 12.12.2018 - XII ZR 99/17 - Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 4 U 19/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen BMW 116d mit einem Motor der Baureihe

    In einem solchen Fall ist eine beantragte Zeugenvernehmung ausnahmsweise nicht durchzuführen (BGH, Beschl. v. 12.12.2018 - XII ZR 99/17 - Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2022 - 4 U 82/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 520d mit einem Motor

    In einem solchen Fall ist eine beantragte Zeugenvernehmung ausnahmsweise nicht durchzuführen (BGH, Beschl. v. 12.12.2018 - XII ZR 99/17 - Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2022 - 4 U 94/21

    1. Ist bei im Raum stehender Unfallmanipulation sowohl zum streitigen

    Sie kommt nur in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann (BGH NJW-RR 2013, 9, 10 Rn. 14; 2019, 380, 381 Rn. 14; MünchKomm-ZPO/Damrau/Weinland, aaO Rn. 23).
  • OLG Köln, 30.01.2020 - 28 U 50/19

    Ansprüche nach Erwerb eines Dieselfahrzeugs; Einbau eines Thermofensters;

    Hierbei ist dem Senat bewusst, dass eine beantragte Zeugenvernehmung nur ausnahmsweise nicht durchzuführen ist, nämlich dann, wenn völlig ausgeschlossen ist, dass die Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse bringen kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12.12.2018 - XII ZR 99/17, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 4 U 155/21

    Schadensersatz nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 1 A 164/19

    Darstellen der fiktiven Fortschreibung einer dienstlichen Beurteilung als eine

  • LG Düsseldorf, 21.02.2022 - 22 S 445/21
  • OLG Hamm, 30.06.2022 - 21 U 146/21
  • OLG München, 15.10.2019 - 8 U 2471/19

    Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung - Definition von

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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2018 - XII ZB 53/18   

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https://dejure.org/2018,47692
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verschulden eines Rechtsanwalts an einer Fristversäumung bzgl. eines Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache; Zurechnung des Verschuldens eines Kanzleiangestellten

  • rewis.io

    Verschulden des Rechtsanwalts an einer Fristversäumung in einer Familienstreitsache: Überlassen des Antrags auf Fristverlängerung an einen Kanzleiangestellten

  • ra.de
  • degruyter.com
  • rechtsportal.de

    FamFG § 114 Abs. 1 ; ZPO § 85
    Verschulden eines Rechtsanwalts an einer Fristversäumung bzgl. eines Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familienstreitsache; Zurechnung des Verschuldens eines Kanzleiangestellten

  • datenbank.nwb.de

    Verschulden des Rechtsanwalts an einer Fristversäumung in einer Familienstreitsache: Überlassen des Antrags auf Fristverlängerung an einen Kanzleiangestellten

  • ibr-online

    Kanzleimitarbeiter kann keinen Antrag auf Fristverlängerung stellen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kanzleimitarbeiter kann nicht wirksam einen Antrag auf Fristverlängerung stellen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kanzleimitarbeiter kann nicht wirksam einen Antrag auf Fristverlängerung stellen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    … einmal wieder zur Wiedereinsetzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwaltszwang gilt für alle Anträge im gerichtlichen Verfahren - i. A. reicht nicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt muss Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist selbst stellen! (IBR 2019, 226)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.2016 - III ZB 13/16

    Rechtsbeschwerde gegen eine Berufungsverwerfung: Versäumung der "antragsgemäß"

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 53/18
    Mit einer "antragsgemäßen" Verlängerung macht das Beschwerdegericht den Verlängerungsantrag zum Inhalt der Fristverlängerung selbst (vgl. BGH Beschluss vom 2. Juni 2016 - III ZB 13/16 - juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 08.04.2015 - VII ZB 62/14

    Berufungsbegründungsfrist: Auslegung einer gewährten Fristverlängerung

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 53/18
    Für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung ist der objektive Inhalt der Mitteilung maßgeblich, die an die die Fristverlängerung beantragende Partei gerichtet ist (vgl. BGH Beschluss vom 8. April 2015 - VII ZB 62/14 - NJW 2015, 1966 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 53/18
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Verfahrensbeteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 - FamRZ 2015, 135 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 08.12.1993 - XII ZB 157/93

    Umfang der Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist bei Abweichen des

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 53/18
    Daraus ergibt sich zugleich, dass auch eine Auskunft der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts zu einem Fristablauf am 16. Oktober 2017 abgesehen von der insoweit nicht ersichtlichen richterlichen Fristverlängerung (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 157/93 - FamRZ 1994, 302, 303 mwN; BGH Beschluss vom 15. Oktober 2003 - VIII ZB 39/03 - BGHReport 2004, 270, 271 mwN; BGH Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 - NJW 1998, 1155, 1156 mwN) kein schützenswertes Vertrauen hätte begründen können.
  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 53/18
    a) Der Antrag auf Fristverlängerung unterliegt gemäß § 114 Abs. 1 FamFG dem Anwaltszwang (vgl. BGHZ 93, 300 = NJW 1985, 1558, 1559).
  • BGH, 22.10.1997 - VIII ZB 32/97

    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung des

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 53/18
    Daraus ergibt sich zugleich, dass auch eine Auskunft der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts zu einem Fristablauf am 16. Oktober 2017 abgesehen von der insoweit nicht ersichtlichen richterlichen Fristverlängerung (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 157/93 - FamRZ 1994, 302, 303 mwN; BGH Beschluss vom 15. Oktober 2003 - VIII ZB 39/03 - BGHReport 2004, 270, 271 mwN; BGH Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 - NJW 1998, 1155, 1156 mwN) kein schützenswertes Vertrauen hätte begründen können.
  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZB 39/03

    Wiedereinseztung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 53/18
    Daraus ergibt sich zugleich, dass auch eine Auskunft der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts zu einem Fristablauf am 16. Oktober 2017 abgesehen von der insoweit nicht ersichtlichen richterlichen Fristverlängerung (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 157/93 - FamRZ 1994, 302, 303 mwN; BGH Beschluss vom 15. Oktober 2003 - VIII ZB 39/03 - BGHReport 2004, 270, 271 mwN; BGH Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 - NJW 1998, 1155, 1156 mwN) kein schützenswertes Vertrauen hätte begründen können.
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 3/22

    Wiedereinsetzung: Vertrauen auf antragsgemäße zweite Verlängerung der

    Auf eine solche Auskunft darf sich ein Rechtsanwalt aber ausnahmsweise dann nicht verlassen, wenn sie erkennbar fehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1952 - IV ZB 4/52, BGHZ 5, 275, 278; Beschluss vom 16. Juni 1994 - V ZB 12/94, NJW 1994, 2299; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - XII ZB 53/18, NJOZ 2019, 834 Rn. 13).
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 1/22

    Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung

    Auf eine solche Auskunft darf sich ein Rechtsanwalt aber ausnahmsweise dann nicht verlassen, wenn sie erkennbar fehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1952 - IV ZB 4/52, BGHZ 5, 275, 278; Beschluss vom 16. Juni 1994 - V ZB 12/94, NJW 1994, 2299; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - XII ZB 53/18, NJOZ 2019, 834 Rn. 13).
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 2/22

    Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung

    Auf eine solche Auskunft darf sich ein Rechtsanwalt aber ausnahmsweise dann nicht verlassen, wenn sie erkennbar fehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1952 - IV ZB 4/52, BGHZ 5, 275, 278; Beschluss vom 16. Juni 1994 - V ZB 12/94, NJW 1994, 2299; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - XII ZB 53/18, NJOZ 2019, 834 Rn. 13).
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