Rechtsprechung
BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
§ 48 ZPO, § 607 Abs. 1 Nr. 6, § 608 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO, § 42 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 41 Nr. 1 ZPO, § 826 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 831 Abs. 1 BGB, § 608 Abs. 1 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 2 ZPO
- juris.de
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei eigenen Ansprüchen des entscheidenden Richters gegen eine Partei
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Befangenheit eines Richters, der über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei geltend macht (hier: Musterfeststellungsklage "Dieselskandal")
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
- rechtsportal.de
ZPO § 42 Abs. 2
Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der Musterfeststellungsklage gegen die für den "Dieselskandal" verantwortlichen Personen im Hinblick auf eine Beschlussanfechtungsklage; Anfechtung der Entlastungsbeschlüsse - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwar nicht beteiligt, aber betroffen: Richter befangen!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Befangenheit eines an Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligten Richters in Beschlussanfechtungsverfahren betreffend die Entlastung von VW-Organmitgliedern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Abgasskandal: An VW-Musterfeststellungsklage beteiligte Richterin ist befangen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verfahren zu Beschlüssen der Hauptversammlung der Volkswagen AG: Richterin wegen Beteiligung an Musterfeststellungsklage gegen VW befangen
- Projekt Dieselskandal: Herstellerhaftung (Prof. Dr. Michael Heese) (Rechtsprechungsübersicht)
Richterablehnung wegen (vermeintlicher) Befangenheit
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Befangenheit bei Beteiligung an einer Musterfeststellungsklage
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zwar nicht beteiligt, aber betroffen: Richter befangen! (IBR 2020, 160)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 31.07.2018 - 32 O 34/17
- OLG Celle, 17.05.2019 - 9 U 69/18
- BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 1680
- ZIP 2020, 339
- MDR 2020, 303
- MDR 2020, 548
- WM 2020, 218
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 25.02.2021 - III ZR 205/20
Privat gegen VW klagender BGH-Richter ist im Dieselverfahren gegen VW befangen
Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 …und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).
- BGH, 28.07.2020 - VI ZB 94/19
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen …
Eine Ablehnung wegen Befangenheit gemäß § 42 Abs. 2 ZPO kann begründet sein, wenn ein Richter in einem Verfahren zwar nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei geltend macht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 10).Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9;… vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2018, 2503 Rn. 1 mwN).
Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit eines Richters ist u.a. dann gerechtfertigt, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dass er auf Grund eines eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenübersteht (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9;… vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3).
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche geltend macht, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 10).
- BGH, 17.02.2021 - III ZB 57/20
BGH-Richter in Diesel-Fall befangen
Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 …und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 85/20 Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 …und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).
- BGH, 28.07.2020 - VI ZB 93/19
Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Gleich gelagerte …
Eine Ablehnung wegen Befangenheit gemäß § 42 Abs. 2 ZPO kann begründet sein, wenn ein Richter in einem Verfahren zwar nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei geltend macht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 10).Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9;… vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2018, 2503 Rn. 1 mwN).
Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit eines Richters ist u.a. dann gerechtfertigt, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dass er auf Grund eines eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenübersteht (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9;… vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3).
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche geltend macht, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 10).
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 93/20 Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 …und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).
- BGH, 25.02.2021 - III ZR 230/20 Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 …und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).
- BGH, 28.07.2020 - VI ZB 95/19
Zwar nicht beteiligt, aber betroffen: Richter befangen!
Eine Ablehnung wegen Befangenheit gemäß § 42 Abs. 2 ZPO kann begründet sein, wenn ein Richter in einem Verfahren zwar nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat, aus dem er selbst Ansprüche gegen eine Partei geltend macht (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 10).Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9;… vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2018, 2503 Rn. 1 mwN).
Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit eines Richters ist u.a. dann gerechtfertigt, wenn objektive Gründe dafür sprechen, dass er auf Grund eines eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenübersteht (BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 9;… vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3).
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche geltend macht, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, MDR 2020, 303 Rn. 10).
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 280/20 Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 …und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 90/20 Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).
Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 …und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 87/20
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 94/20
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 200/20
- BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
Sämtliche Richter eines OLG befangen?
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 84/20
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 247/20
- BGH, 28.01.2021 - III ZR 86/20
- BGH, 15.09.2020 - VI ZB 10/20
Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!
- BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20
- BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 3/20
Rechtsprechung
BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
§ 238 Abs. 2, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 233 S 1 ZPO, § 238 Abs 2 S 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertrauen auf Postlaufzeiten
- rewis.io
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
ZPO § 238 Abs. 2
Vertrauen der Partei auf Auslieferung der aufgegebenen Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet werktags innerhalb der Briefkastenleerungszeiten; Rechnen des Rechtsmittelführers mit Postlaufzeiten der Begründung der ernsthaften Gefahr der Fristversäumung - datenbank.nwb.de
Zurechnung einer Fristversäumung wegen langer Postlaufzeiten
- ibr-online
Post geht am nächsten Werktag zu!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Postlaufzeit, werktags innerhalb der Briefkastenleerungszeiten aufgegebene Postsendung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Post geht am nächsten Werktag zu! (IBR 2020, 217)
Verfahrensgang
- AG Soltau, 17.10.2018 - 4 C 216/18
- LG Lüneburg, 22.02.2019 - 2 S 42/18
- BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 311
- MDR 2020, 303
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.11.2020 - V ZB 49/20
Anwalt darf auch in Coronapandemie von ordnungsgemäßer Postzustellung ausgehen!
a) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt nicht verkennt, darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags - innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 126/15, NJW 2016, 2750 mwN; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19, NJW-RR 2020, 311 Rn. 10).Eine solche Ausnahmesituation, in der das Vertrauen in die Einhaltung der normalen Postlaufzeiten erschüttert sein kann, ist beispielsweise ein Poststreik (vgl. Senat…, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 126/15, NJW 2016, 2750 Rn. 9;… Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 24; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19, NJW-RR 2020, 311 Rn. 10).