Weitere Entscheidung unten: OLG München, 07.02.1975

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   OLG Karlsruhe, 19.03.1975 - 13 U 221/74   

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https://dejure.org/1975,2385
OLG Karlsruhe, 19.03.1975 - 13 U 221/74 (https://dejure.org/1975,2385)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.1975 - 13 U 221/74 (https://dejure.org/1975,2385)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 1975 - 13 U 221/74 (https://dejure.org/1975,2385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1285
  • MDR 1975, 755
  • VersR 1976, 1050
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 29.02.1972 - 14 U 95/71
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.1975 - 13 U 221/74
    Wenn der geschädigte Kfz-Eigentümer das Unfallfahrzeug in beschädigtem Zustand veräußert und ein Ersatzfahrzeug erworben hat, so kann er nicht mehr nachträglich zu seinem Vorteil nach den fiktiven Reparaturkosten abrechnen (i. A. an OLG Frankfurt VersR 1973, 672 u. 675; OLG Stuttgart VersR 1973, 669).
  • OLG Celle, 10.06.1971 - 5 U 13/71
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.1975 - 13 U 221/74
    Wenn der geschädigte Kfz-Eigentümer das Unfallfahrzeug in beschädigtem Zustand veräußert und ein Ersatzfahrzeug erworben hat, so kann er nicht mehr nachträglich zu seinem Vorteil nach den fiktiven Reparaturkosten abrechnen (i. A. an OLG Frankfurt VersR 1973, 672 u. 675; OLG Stuttgart VersR 1973, 669).
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Für die zuerst dargestellte Meinung kann sich insbesondere ein Urteil des Kammergerichts vom 27. September 1973 (VersR 1974, 576, 577; dazu Klimke a. a. O.) auf wohl überwiegende Zustimmung berufen, wobei auf die dortige Zusammenstellung des Meinungsstands verwiesen werden kann; ebenso OLG Nürnberg VersR 1974, 677; OLG München VersR 1975, 144; OLG Karlsruhe/Freiburg NJW 1975, 1285; LG Frankfurt/M. VersR 1975, 190.
  • OLG Nürnberg, 24.02.1983 - 2 U 4216/82
    Der Geschädigte in einem Kraftfahrzeug-Verkehrsunfall, der seinen Schaden durch Ersatzbeschaffung behoben hat, kann jedenfalls dann keinen Anspruch auf Ersatz von fiktiven Reparaturkosten geltend machen, wenn diese beachtlich höher liegen als die auszugleichenden Kosten der Ersatzbeschaffung (Vergleiche BGH, 1976-03-23, VI ZR 41/74, VersR 1976, 874; Vergleiche KG Berlin, 1976-07-01, 12 U 268/76, VersR 1977, 229; Vergleiche OLG Karlsruhe, 1975-03-19, 13 U 221/74, VersR 1976, 1050).
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.02.1975 - 10 U 3517/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,7238
OLG München, 07.02.1975 - 10 U 3517/74 (https://dejure.org/1975,7238)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.1975 - 10 U 3517/74 (https://dejure.org/1975,7238)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 1975 - 10 U 3517/74 (https://dejure.org/1975,7238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 755
  • VersR 1976, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

    Wo allerdings das Fahrzeug unmittelbar zur Erbringung gewerblicher Leistungen dient, wie etwa eine Kraftdroschke (anders bei gleichzeitiger privater Nutzung, vgl. OLG München MDR 75, 755 und KG DAR 1976, 296, 297), wird sich die Gebrauchsentbehrung unmittelbar in einer Minderung des Gewerbeertrags niederschlagen, und zwar entweder durch den Entgang von sonst zu erwartenden Einnahmen (§ 252 BGB) oder über die mit einer Ersatzbeschaffung verbundenen Unkosten.
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Rechtlich verfehlt ist bereits der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, der Eigentümer eines gewerblich genutzten Fahrzeugs könne bei dessen Beschädigung außer den Reparaturkosten regelmäßig nur den entgangenen Gewinn, nicht aber die (höheren) Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verlangen (wie das Berufungsgericht auch KG VM 1974, 13; OLG München MDR 1975, 755; OLG Nürnberg VersR 1978, 1148).
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