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   BayObLG, 08.04.1982 - RReg. 1 St 58/82   

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https://dejure.org/1982,4471
BayObLG, 08.04.1982 - RReg. 1 St 58/82 (https://dejure.org/1982,4471)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.1982 - RReg. 1 St 58/82 (https://dejure.org/1982,4471)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 1982 - RReg. 1 St 58/82 (https://dejure.org/1982,4471)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 770
  • StV 1982, 368
  • BayObLGSt 1982, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 31.08.2004 - Ss 250/04

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bildung einer Gesamtstrafe aus Geld- und

    Zur Anwendbarkeit von § 53 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 2 StGB ist mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass die Bildung der Gesamtstrafe die Regel, das gesonderte Bestehenlassen der Geldstrafe hingegen die Ausnahme ist (vgl. BGH VRS 43, 422 = bei Dallinger MDR 73, 17; BGH GA 87, 80; JR 89, 425, 426; wistra 94, 61, 62; ebenso BayObLG MDR 82, 770, OLG Koblenz GA 78, 188, KG NStZ 03, 208, 209, Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 53 Rdnr. 6; zu den Gegenansichten siehe zusammenfassend Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts AT, 5. Aufl., S. 727, 728).

    Dem entspricht es auch, dass im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot - für das bei der Geldstrafe die Höhe der etwaigen Ersatzfreiheitsstrafe das maßgebliche Kriterium bildet - getrennt verhängte Freiheits- und Geldstrafe schwerer wiegen als eine nach § 53 Abs. 1 Satz 2 StGB gebildete Gesamtstrafe (vgl. OLG Düsseldorf NJW 94, 1016; BayObLG VRS 62, 440, 442; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 331 Rdnr. 20; Ruß in KK, StPO, 5. Aufl., § 331 Rdnr. 2 a).

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86

    Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis

    Die Strafkammer hat bei Prüfung der Frage, ob aus der Freiheitsstrafe und der Geldstrafe eine Gesamtstrafe zu bilden sei, was das Gesetz als die Regel ansieht (§ 53 Abs. 2 Satz 1 StGB), zu Recht auch darauf abgehoben, ob anderenfalls die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte; das wäre hier bei gesonderter Verhängung der Geldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 StGB möglich gewesen (vgl. BGH, Beschl. vom 7. September 1972 - 4 StR 290/72 - bei Dallinger MDR 1973, 17 = URS 43, 422/423; BGH StV 1986, 58; BayObLG MDR 1982, 770).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58; BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH VRS 43, 422; BGH JR 1986, 70, 71 m. Anm. von Bruns; BayObLG MDR 1982, 770).
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