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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.06.1983 - 2 W 59/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2434
OLG Köln, 01.06.1983 - 2 W 59/83 (https://dejure.org/1983,2434)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.1983 - 2 W 59/83 (https://dejure.org/1983,2434)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - 2 W 59/83 (https://dejure.org/1983,2434)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 999
  • MDR 1983, 851
  • Rpfleger 1983, 362
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 128/03

    Abänderung des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts im

    Nach anderer Meinung ist in der Durchführung der Versteigerung ohne ordnungsgemäße Festsetzung des Verkehrswertes eine Verletzung der Versteigerungsbedingungen im Sinne des § 83 Nr. 1 i.V.m. § 100 Abs. 1 ZVG zu sehen, die gerügt werden kann (vgl. OLG Köln Rpfleger 1983, 362; OLG Hamm MDR 1977, 1028; OLG Braunschweig NJW 1960, 205; Schiffbauer in Dassler/Schiffbauer/Gerhardt/Muth, ZVG 12. Aufl. § 74 a Rn. 36 und § 83 Rn. 6; Steiner/Storz, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Band I 9. Aufl. § 74 a Rn. 112 und § 83 Rn. 11).

    Die Bestimmung des § 74 a Abs. 5 Satz 3 ZVG, nach der eine Zuschlagserteilung nicht mit der Begründung angefochten werden kann, der rechtskräftig festgestellte Grundstückswert sei falsch, steht der Anfechtung der Zuschlagsentscheidung nicht entgegen, weil der Ausschluß der Anfechtung nur für einen zu diesem Zeitpunkt bereits bewerteten Sachverhalt gilt (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 559; OLG Köln Rpfleger 1983, 362; OLG Braunschweig NJW 1960, 205).

    Nach einer Meinung muß eine Neubewertung auch noch nach der Zuschlagsversagung im ersten Termin erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 559 für die erstmalige Einbeziehung eines bisher noch nicht bewerteten Rechts; OLG Köln Rpfleger 1983, 362; OLG Braunschweig NJW 1960, 205; Steiner/Storz, aaO § 74 a Rn. 80, 112; Hornung Rpfleger 1979, 365, 366), weil der festgesetzte Verkehrswert Bedeutung für die Höhe der Gebote und damit für das Ergebnis der Versteigerung habe.

  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 153/00

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    In Rechtsprechung und Literatur besteht zwar Einigkeit, dass der Ausschluss der Anfechtung nach § 74a Abs. 5 Satz 4 ZVG nur für einen zum Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung bereits bewerteten Sachverhalt gilt; ebenso besteht Einigkeit, dass auch ein bereits unanfechtbarer Festsetzungsbeschluss durch das Vollstreckungsgericht abgeändert werden kann, wenn seit der ersten Wertfestsetzung aufgrund neuer Tatsachen werterhöhende bzw. wertmindernde Umstände eingetreten sind (vgl. BGH, ZfIR 2004, 167 ; OLG Braunschweig, NJW 1960, 205; OLG Hamm, Rpfleger 1977, 452; OLG Köln, Rpfleger 1983, 362 f.; 1993, 258; OLG Koblenz, Rpfleger 1985, 410 ff.; LG Braunschweig, Rpfleger 2001, 611; Böttcher, ZVG, 4. Aufl. 2005, § 74a Rn. 38; Gerhardt, in: Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, ZVG, 12. Aufl. 1991, § 74 a Rn. 36; Stöber, ZVG, 17. Aufl. 2002, § 74a Anm. 7.20; Storz, Rpfleger 1984, 474 ; ders., in: Steiner, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Bd. 1, 9. Aufl. 1984, § 74a Rn. 110; ders., Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 9. Aufl. 2004, S. 403).

    Ein Anlass zur Überprüfung könne sich aber z. B. auch aus der gerichtsbekannten allgemeinen Wertentwicklung auf dem Grundstücksmarkt der betroffenen Region ergeben (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1977, 452; OLG Köln, Rpfleger 1983, 362 ; 1993, 258).

    Nach einer Ansicht ist in der Durchführung der Versteigerung ohne ordnungsgemäße Festsetzung des Verkehrswertes eine Verletzung der Versteigerungsbedingungen im Sinne des § 83 Nr. 1 i.V.m. § 100 Abs. 1 ZVG zu sehen, die gerügt werden kann (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1960, 205; OLG Hamm, Rpfleger 1977, 452; OLG Köln, Rpfleger 1983, 362 f.; 1993, 258; OLG Koblenz, Rpfleger 1985, 410 ff.; Schiffhauer, in: Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, a. a. O., § 83 Rn. 6; Storz, Rpfleger 1984, 474 ; ders., in: Steiner, a. a. O., § 74a Rn. 112, § 83 Rn. 11).

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 9/05

    Rechtsfolgen des Bietens für einen Dritten

    Die Bestimmung des § 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG, nach der eine Zuschlagserteilung nicht mit der Begründung angefochten werden kann, der rechtskräftig festgestellte Grundstückswert sei falsch, steht der Anfechtung der Zuschlagsentscheidung nur bei Umständen entgegen, die durch sofortige Beschwerde gemäß § 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG geltend gemacht werden konnten (BGH, Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 128/03, NJW-RR 2004, 302, 303; OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 559; OLG Köln Rpfleger 1983, 362).
  • BGH, 19.12.2002 - IX ZB 248/02

    Anfechtung des Zuschlags in der Zwangsversteigerung

    Ob eine Anfechtung des Zuschlagsbeschlusses dann möglich ist, wenn das Vollstreckungsgericht es trotz rechtzeitigen Nachweises neuer, für die Wertfestsetzung erheblicher Tatsachen unterlassen hat, den festgesetzten Wert von Amts wegen zu ändern (vgl. OLG Köln ZIP 1983, 999; Gerhardt, in: Dassler/Schiffhauer, Gerhardt/Muth, ZVG 12. Aufl. § 74a Rn. 36; Zeller/Stöber, § 74a ZVG Anm. 7.20), braucht der Senat im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden.

    Bringt der Schuldner vor, bereits die Beschußfassung sei falsch, verpflichte dies das Vollstreckungsgericht nicht zur Überprüfung des rechtskräftigen Wertfestsetzungsbeschlusses (OLG Köln ZIP 1983, 999; Steiner/Storz, ZVG 9. Aufl. § 74a Rn. 120; Zeller/Stöber, § 74a ZVG Anm. 7.20 unter a).

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 3 W 288/00

    Anpassung des Verkehrswerts wegen Hinzukommens wertsteigender Merkmale im

    Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Grundstückswerts steht einer Änderung des Beschlusses nicht entgegen, wenn neue Tatsachen, die durch sofortige Beschwerde nach § 74 a Abs. 5 Satz 3 ZVG nicht mehr geltend gemacht werden können, die Festsetzung eines anderen Wertes erfordern (OLG Köln ZIP 1983, 999; Zeller/Stöber ZVG 16. Auflage 1999, § 74 a Rdn. 7.20; Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth ZVG 12. Auflage 1991 § 74 a Rdz. 36).
  • OLG Köln, 24.09.1992 - 2 W 151/92

    Verstoß gegen gesetzliche Versteigerungsbedingungen aufgrund einer fehlerhaften

    b) Eine ordnungsgemäße Wertfestsetzung liegt auch nicht schon deshalb vor, weil der Verkehrswert durch rechtskräftigen Beschluß festgesetzt worden ist, denn der Festsetzungsbeschluß erwächst nur in formelle nicht aber in materielle Rechtskraft, so daß eine Abänderung möglich ist, wenn vor der Versteigerung neue Tatsachen eintreten, die nicht mehr durch die sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluß (§ 74 a V 3 ZVG) geltend gemacht werden können ( vgl. Senat ZIP 1983, 999 = KTS 1984, 160; Dassler/Gerhardt, ZVG, 12. Aufl.(1991), § 74 a Rdnr. 36).
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4318
OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83 (https://dejure.org/1983,4318)
OLG München, Entscheidung vom 15.06.1983 - 25 W 1560/83 (https://dejure.org/1983,4318)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juni 1983 - 25 W 1560/83 (https://dejure.org/1983,4318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Vollstreckung eines Urteils im Ausland als Arrestgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2778
  • MDR 1983, 851
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bremen, 23.09.1971 - 2 U 59/71

    Arrest; Geldforderung; Inland; Linienreederei; Schiff; Hafen

    Auszug aus OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83
    Hingegen ist eine Urteilsvollstreckung im Ausland zu erwarten, falls vorhandenes Inlandsvermögen nicht ausreicht oder die Gefahr der Vereitelung des Zugriffs des Gläubigers besteht (OLG Bremen OLGZ 1972, 247/248 ff. = IPRspr. 1971 Nr. 155 = VersR 1972, 250; OLG Düsseldorf IPRspr. 1977 Nr. 166 = NJW 1977, 2034 Nr. 16).

    Anders als bei ausländischen Linienreedereien, deren Schiffe regelmäßig deutsche Häfen anlaufen und deshalb hinreichendes und greifbares Inlandsvermögen darstellen können (OLG Hamburg MDR 1971, 767 [OLG Hamburg 06.05.1971 - 6 U 25/71]; OLG Bremen OLGZ 1972, 247/248 ff.), besteht bei dem Antragsgegner die Möglichkeit, ohne unverhältnismäßigen Aufwand den inländischen Lastkraftwagenverkehr einzustellen.

  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83
    Zu keinem anderen Ergebnis führt die historische Auslegung, der allerdings nur insoweit Bedeutung zukommt, als sie die Richtigkeit einer nach den anerkannten Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die sonst nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299/312; 8, 274/307; 10, 234/244; 11, 126/130 f.; OLG München OLGZ 1981, 91/94 = ZSW 1981, 68/69).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83
    Zu keinem anderen Ergebnis führt die historische Auslegung, der allerdings nur insoweit Bedeutung zukommt, als sie die Richtigkeit einer nach den anerkannten Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die sonst nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299/312; 8, 274/307; 10, 234/244; 11, 126/130 f.; OLG München OLGZ 1981, 91/94 = ZSW 1981, 68/69).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83
    Zu keinem anderen Ergebnis führt die historische Auslegung, der allerdings nur insoweit Bedeutung zukommt, als sie die Richtigkeit einer nach den anerkannten Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die sonst nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299/312; 8, 274/307; 10, 234/244; 11, 126/130 f.; OLG München OLGZ 1981, 91/94 = ZSW 1981, 68/69).
  • RG, 30.10.1907 - VI 81/07

    Zu § 173 und § 917 Z.P.O.

    Auszug aus OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83
    Nur dann nämlich, wenn der Schuldner im Inlande ausreichendes Vermögen besitzt und kein Grund zu der Annahme besteht, daß dieses Vermögen - falls der Arrest nicht verhängt würde - von dem Schuldner oder dritten Personen unrechtmäßig dem Zugriff des Gläubigers werde entzogen werden, kommt die Vorschrift des § 917 Abs. 2 ZPO dem Gläubiger nicht zustatten (RGZ 67, 22/25 f.; OLG Hamburg IPRspr. 1971 Nr. 153 = MDR 1971, 767 = RIW/AWD 1973, 101).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.1972 - 6 U 38/70
    Auszug aus OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83
    Der dingliche Arrest ist deshalb keineswegs auf das inländische Vermögen des Antragsgegners zu beschränken; diesem bleibt es vielmehr überlassen, gegen eine Arrestvollziehung in sein ausländisches Vermögen gegebenenfalls die ihm nach seinem Heimatrecht oder nach zwischenstaatlichen Abkommen zustehenden Rechtsmitel zu ergreifen (OLG Karlsruhe OLGZ 1973, 58/59 ff.).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83
    Zu keinem anderen Ergebnis führt die historische Auslegung, der allerdings nur insoweit Bedeutung zukommt, als sie die Richtigkeit einer nach den anerkannten Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die sonst nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299/312; 8, 274/307; 10, 234/244; 11, 126/130 f.; OLG München OLGZ 1981, 91/94 = ZSW 1981, 68/69).
  • OLG München, 18.06.1980 - 25 W 1260/80
    Auszug aus OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83
    Zu keinem anderen Ergebnis führt die historische Auslegung, der allerdings nur insoweit Bedeutung zukommt, als sie die Richtigkeit einer nach den anerkannten Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die sonst nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299/312; 8, 274/307; 10, 234/244; 11, 126/130 f.; OLG München OLGZ 1981, 91/94 = ZSW 1981, 68/69).
  • OLG Koblenz, 02.05.1975 - 13 U 9/75
    Auszug aus OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83
    Darüber hinaus ist der rechtspolitische Grund für die Anwendbarkeit des § 917 Abs. 2 ZPO keineswegs entfallen, obwohl nach Art. 26 Abs. 1 EuGVÜ grundsätzlich die in einem Vertragsstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Vertragsstaaten anerkannt werden, ohne daß es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf: Die Vollstreckbarerklärung einer solchen Entscheidung ist nämlich an das besondere Verfahren gemäß Art. 31 ff. EuGVÜ gebunden, das außer der mindestens einmonatigen Rechtsbehelfsfrist (Art. 39, Art. 36 EuGVÜ) noch weitere Verzögerungen durch Übersetzungen, Anwaltsbeauftragung und Dauer des gerichtlichen Verfahrens nach sich ziehen kann (Schlafen NJW 1976, 2082 [OLG Koblenz 02.05.1975 - 13 U 9/75] /2083).
  • OLG Köln, 17.02.1998 - 14 WF 27/98
    Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Zwangsgelds ist gem. § 19 FGG zulässig (BGH FamRZ 1981, 25; NJW 1983, 2778; Keidel/Kuntze, FGG, 12. Aufl.(1992) , § 64 FGG Rdnr. 38a, 52), in der Sache aber nur mit der Maßgabe begründet, daß die Zwangsgeldfestsetzung in eine Zwangsgeldandrohung abzuändern ist.
  • OLG München, 02.12.1987 - 21 U 5425/87
    Er folgt also insoweit der Auffassung des 25. Zivilsenats (OLG München, OLGZ 1983, 476 = MDR 1983, 851 = NJW 1983, 2778; vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO , 15. Aufl. 1987, § 917 RN 15 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 15.06.1983 - 4 T 341/83   

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https://dejure.org/1983,17867
LG Koblenz, 15.06.1983 - 4 T 341/83 (https://dejure.org/1983,17867)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15.06.1983 - 4 T 341/83 (https://dejure.org/1983,17867)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juni 1983 - 4 T 341/83 (https://dejure.org/1983,17867)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 851
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